BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5130 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.07.16 und Antwort des Senats Betr.: BAföG-Millionen (II) – Warum kann Hamburg die Verwendung der BAföG-Mittel nicht zuordnen? Am 22. Juni 2016 unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag mit der Drs. 18/8973 über die Verwendung der Mittel aus den BAföG-Mitteln in den Landeshaushalten. Aus der Anlage der Drucksache geht hervor, dass „Hamburg aus haushalterischen Gründen keine Zuordnung der freigewordenen BAföG-Mittel vernehmen“ könne. Bereits im Jahr 2003 hatte der Senat mit dem Beschluss zur Einführung der kaufmännischen Buchführung in der Verwaltung den Grundstein für ein ressourcenverbrauchsorientiertes Finanz- und Rechnungswesen gelegt, der mit der Drs. 17/3161 vom 22. August 2003 am 18. Juni 2004 in der Bürgerschaft angenommen wurde. Nach der Einführung der Doppik als Methode der Rechnungslegung wurde im Jahr 2006 damit begonnen auch die Haushaltsplanung , -steuerung und -bewirtschaftung auf das kaufmännische System und einen ergebnisorientierten Produkthaushalt umzustellen. Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen beziehungsweise dem interfraktionellen Antrag Drs. 20/2363 vom 23. November 2011 hatte der Senat die Reform des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg bestätigt und strategisch neu ausgerichtet. Da es unter anderem Ziel der Einführung der kaufmännische Buchführung war, neben der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit auch die Transparenz der öffentlichen Haushaltsführung zu steigern, stellt sich die Frage, warum eine Aussage über die Zuordnung der frei gewordenen BAföG-Mittel nicht möglich sein soll, die der Bund ab Mitte 2014 übernimmt . Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) wurde festgelegt, dass der Bund ab dem 1. Januar 2015 die Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG in voller Höhe trägt. Nach den in Hamburg geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einzelnen Erlös- und Kostenpositionen nicht möglich. In der Gesamtschau trägt die Entlastung durch den Bund dazu bei, die erheblichen Verbesserungen in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita, die Hamburg auf den Weg gebracht hat, zu finanzieren. Im Übrigen siehe Drs. 20/13006, 20/13461 und 21/339. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/5130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Warum genau kann die Verwendung der frei gewordenen BAföG-Millionen durch den Bund nicht im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewiesen werden? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie genau werden die frei gewordenen BAföG-Mittel im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewiesen? Spezieller gefragt: a. In welchem Haushaltstitel/Einnahmetitel beziehungsweise welcher Produktgruppe welchen Etats werden die Einnahmen aus der Übernahme der BAföG-Mittel durch den Bund verbucht? Bitte differenziert nach Jahren 2014, 2015 und 2016 sowie nach Etat, Haushaltstitel beziehungsweise Produktgruppe darstellen. Bitte differenziert nach Jahren 2014, 2015 und 2016 sowie nach Etat, Haushaltstitel beziehungsweise Produktgruppe darstellen. Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit den Leistungen des BAföG, die durch das Studierendenwerk Hamburg bearbeitet werden, werden in Produktgruppe 248.01 des Einzelplans 3.2 ausgewiesen. Im Haushaltsjahr 2014 wurde der Anteil des Bundes an der Kostenübernahme der Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem BAföG im Umfang von 65 Prozent der Gesamtförderungsleistungen im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte beim Titel 1231.231.02 „Zuweisungen des Bundes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ vereinnahmt. Für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt die Planung und Vereinnahmung der Bundesmittel im Einzelplan 1.2 in der Produktgruppe 207.01 „Soziale Hilfen“. b. Welchen Haushaltstiteln/Ausgabentiteln beziehungsweise welchen Produktgruppen welcher Etats wurden die zusätzlichen Mittel aus der Übernahme der BAföG-Mittel durch den Bund bisher zugeleitet? Siehe Vorbemerkung. c. Spezieller gefragt: Wofür wurden seit der Übernahme der BAföG- Mittel durch den Bund Mitte 2014 die BAföG-Mittel genau verwendet ? Bitte differenziert nach Jahren 2014, 2015 und 2016, nach Zweck beziehungsweise genauer Verwendung und Höhe der Mittel sowie nach Etat, Haushaltstitel beziehungsweise Produktgruppe darstellen. Die vom Bund erstatteten Mittel decken die von den Ländern nach den gesetzlichen Vorgaben des BAföG festgestellten und verauslagten Förderungsleistungen.