BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5133 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.07.16 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – hsh portfoliomanagement AöR Hier: Übertragene Assets In den vergangenen Tagen sind laut Presseberichten notleidende Assets aus dem Bestand der HSH Nordbank in einem Nominalwert von 5 Milliarden Euro an die hsh portfoliomanagement AöR übertragen worden. Hierbei soll es sich ausschließlich um Schifffinanzierungen handeln, betreffend 256 Schiffe. Hierfür sind 2,4 Milliarden Euro an die Bank gezahlt worden, der Differenzbetrag über 2,6 Milliarden Euro soll zulasten der Garantie gegangen und durch die HSH Finanzfonds AöR gezahlt worden sein. Ich frage den Senat: 1. Stimmen die aus den Medien zu erfahrenden oben genannten Zahlen und Größenordnungen? Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 2. Hat sich die HSH Nordbank die Schiffe ehemals bei Kreditgewährung sicherungsübereignen lassen oder sind Schiffshypotheken auf die Schiffe eingetragen worden? Wie viele Schiffskredite aus dem übertragenen Bestand sind „blanko“, also ohne Stellung von Sicherheiten, gewährt worden? Bitte einzeln aufführen. Alle von der oben genannten Portfolioübertragung erfassten Schiffsfinanzierungsengagements beinhalten ein für Schiffsfinanzierungen übliches Sicherheitenpaket bestehend aus Schiffshypotheken, Sicherungsabtretungen von Chartereinkünften und Versicherungsansprüchen sowie teilweise zusätzlichen Sicherheiten wie Garantien, Kontoverpfändungen oder anderen Sicherheiten. 3. Sind diese Sicherheiten mit auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen worden oder verbleiben diese bei der HSH Nordbank? 4. Falls diese bei der Bank verbleiben: Wie wurde sichergestellt, dass diese der hsh portfoliomanagement AöR und damit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gehören? 5. Ein mögliches Abwicklungsszenario in etwa zwei Jahren der HSH Nordbank ist leider nicht ganz auszuschließen. Wie wird beziehungsweise wurde sichergestellt, dass gegebenenfalls die bei der Bank verbliebenen Sicherheiten (Schiffe und eventuelle Bürgschaften) bei einem derartigen Szenario nicht in einen Verwertungsstrudel sonstiger Bankgläubiger hineingeraten und an die PoMa ausgehändigt werden? Die Kreditforderungen einschließlich der Sicherheiten wurden zunächst wirtschaftlich auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen. Die dingliche Übertragung folgt in Drucksache 21/5133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einem zweiten Schritt durch Ausgliederung oder Einzelübertragungen. Soweit Sicherheiten sowohl für Kredite der hsh portfoliomanagement AöR als auch für Kredite der HSH bestellt sind, sieht der Übertragungsvertrag regelmäßig eine anteilige Besicherung vor. Sicherheiten, bei denen eine dingliche Übertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden von der HSH im Wege einer Vereinbarungstreuhand für die hsh portfoliomanagement AöR gehalten. Diese Vermögensgegenstände würden nicht in die Insolvenzmasse des Treuhänders fallen.