BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5136 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 04.07.16 und Antwort des Senats Betr.: 25 Millionen Euro pro Jahr mehr für Hamburgs Krankenhäuser? Per Pressemitteilung vom 23. Juni 2016 teilte Senatorin Prüfer-Storcks mit, dass Hamburgs Krankenhäuser „zusätzlich zu den jährlichen Investitionsmitteln der Gesundheitsbehörde in Höhe von 90 Millionen Euro – insgesamt weitere 25 Millionen Euro erhalten“. Diese Mitteilung rief Widerspruch von Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft hervor. Hierbei handele es sich um eine Mogelpackung, Hamburg werde „von den 25 Millionen keinen Cent sehen, denn die Intention des Strukturfonds geht an Hamburg vorbei“. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 30. Juni 2016 stellte sich Senatorin Prüfer-Storcks der einhelligen Bewertung von Krankenkassen und Krankenhäusern entgegen. Ich frage den Senat: 1. In welchen Jahren kann Hamburg wie viel Geld aus dem Strukturfonds in Anspruch nehmen? Nach § 4 Absatz 1 der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV) können die Länder bis zum 31. Juli 2017 Anträge an das Bundesversicherungsamt auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen, die in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil Hamburgs am Strukturfonds beträgt 12,5 Millionen Euro (Verteilung nach Königsteiner Schlüssel). 2. Unter welchen Voraussetzungen können Gelder aus dem Strukturfonds in Anspruch genommen werden? Bitte die konkrete Rechtsvorschrift angeben. Nach § 12 Absatz 2 Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) sind Voraussetzungen für die Zuteilung von Strukturfondsmitteln, „dass 1. die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens am 1. Januar 2016 noch nicht begonnen hat, 2. das antragstellende Land, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung, mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens trägt, 3. das antragstellende Land sich verpflichtet, a) in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich Haushaltsmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 hierfür Drucksache 21/5136 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ausgewiesenen Haushaltsmittel abzüglich der auf diesen Zeitraum entfallenden durchschnittlichen Zuweisungen nach Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes oder den im Haushaltsplan des Jahres 2015 für die Investitionsförderung der Krankenhäuser ausgewiesenen Haushaltsmitteln entspricht, und b) die in Buchstabe a genannten Mittel um die vom Land getragenen Mittel nach Nummer 2 zu erhöhen“. 3. Ist der Strukturfonds nicht dazu gedacht, Betten abzubauen? Plant Senatorin Prüfer-Storcks, in Hamburg Betten abzubauen? Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 KHG zielt der Strukturfonds insbesondere darauf ab, dass Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote und Standorte konzentriert sowie Krankenhäuser in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden. Der Krankenhausplan 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg sieht keinen Abbau, sondern den Aufbau von Planbetten vor. 4. Ist eine Finanzierung von Maßnahmen zur Zusammenlegung von Angeboten durch Mittel des Strukturfonds zulässig? Ja, siehe Antwort zu 3. 5. Setzt die Inanspruchnahme von Zahlungen des Strukturfonds eine Zahlung des jeweiligen Bundeslandes in gleicher Höhe voraus? Muss es sich dabei um Projekte handeln, die ansonsten nicht gefördert werden? Nein, es muss sich nicht um Projekte handeln, die ansonsten nicht gefördert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wird Hamburg die für die Kofinanzierung nötigen Landesmittel zusätzlich zu den bisherigen rund 90 Millionen Euro p.a. bereitstellen oder werden einfach sowieso geplante Projekte mithilfe des Strukturfonds teilweise finanziert? Wenn ja, ist das rechtlich zulässig? Hamburg wird die erforderlichen Landesmittel zusätzlich bereitstellen. 7. Trifft es zu, dass in jedem Fall nicht 25 Millionen Euro, sondern nur 12,5 Millionen Euro, nämlich die Mittel aus dem Strukturfonds, zusätzlich zur Verfügung stehen? Nein. Es werden 12,5 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel und 12,5 Millionen Euro zweckgebundene Bundesmittel zur Verfügung stehen, die in der Summe 25 Millionen Euro ergeben.