BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5137 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 04.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Artikel-40-Fälle des Gesetzes über die Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNHG) Artikel 40 des SNHG regelt die Schlussbestimmungen, insbesondere die Übergangsbestimmungen, für die Einführung des neuen doppischen Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Behörden und Tochterorganisationen der Stadt gilt nunmehr seit Jahresbeginn 2015 erstmalig diese neue Sicht auf den Haushalt einer Gebietskörperschaft, was naturgemäß trotz eines Übergangszeitraums und der seit 2006 erfolgenden Bilanzierungspraxis noch zu einigen Unklarheiten und Problemen zum Beispiel bei der Bewertung und Buchung von Vermögensgegenständen oder Rückstellungen führt. Sollten sich hierdurch Verluste ergeben, die ihre Ursache vor dem 31.12.2014 haben, kann dies – ohne weiteren Beschluss der Bürgerschaft, aber erst nach Genehmigung durch die Finanzbehörde – durch eine Korrekturbuchung gegen das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anträge sogenannter Artikel-40-Fälle wurden im Jahr 2015 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2016 gestellt? a. Durch jeweils welche Dienststelle oder Tochterorganisation der Freien und Hansestadt Hamburg wurden die oben genannten Anträge jeweils wann gestellt? b. Was war die jeweilige konkrete Hauptursache für die Beantragung einer Korrekturbuchung? c. Welche Beträge wurden jeweils für eine Korrekturbuchung beantragt ? Wie sollte sich diese jeweils auf das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg auswirken? d. Welche Fälle wurden bislang in jeweils welchem Umfang genehmigt ? Welche Fälle wurden nicht genehmigt? Welche befinden sich noch in der Entscheidung? (Bitte für alle Fragen nach Fällen differenziert jahresweise darstellen.) Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 wurden bislang 97 Anträge gestellt. Das Prüfungs-, Entscheidungs- und Buchungsverfahren hierzu ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/5137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welchem Rahmen und in welchem Umfang beziehungsweise in welcher Detaillierung wird die Bürgerschaft über derartige Buchungen vom Senat in Kenntnis gesetzt werden? Die Unterrichtung erfolgt mit Vorlage der Haushaltsrechnung, in der bis auf Ebene der Produktgruppen die Summen der Sollveränderungsbuchungen je Kontenbereich angegeben werden.