BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5145 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Michael Westenberger (CDU) vom 05.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und zwischen den norddeutschen Ländern – Was wurde erreicht, was ist geplant? Im rot-grünen Koalitionsvertrag ist noch vom Wachstumsmotor die Rede, wenn es um die Metropolregion Hamburg geht. Sieht man sich jedoch an, was sich in diesem Bereich im Laufe des letzten Jahres getan hat, stößt man vor allem auf Pressemitteilungen über Fischotter und Zander sowie eine Museumseisenbahn. Ohne Zweifel sind diese schützenswert, doch in Bezug auf die Erreichung des Ziels, den Wachstumsmotor Metropolregion zu sichern, nicht wirklich der große Wurf. Auch die Publikation „99 Lieblingsplätze für Aktive“, Nachfolger der Veröffentlichung „99 Lieblingsplätze im Grünen “ aus dem Jahr 2015, hilft zwar bei der Vermarktung touristisch attraktiver Regionen in Norddeutschland, bestätigt allerdings den Eindruck, dass die Metropolregion Hamburg als Einrichtung der Länder Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie zahlreicher Kreise und kreisfreier Städte äußerst kleinteilig angelegt ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Derzeit wird die Metropolregion Hamburg (MRH) von den Ländern Hamburg, Mecklenburg -Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, 17 Kreisen und Landkreisen (Cuxhaven, Dithmarschen, Harburg, Heidekreis, Herzogtum Lauenburg, Ludwigslust -Parchim (ohne Altkreis Parchim), Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nordwestmecklenburg , Ostholstein, Pinneberg, Rotenburg (Wümme), Segeberg, Stade, Steinburg, Stormarn und Uelzen) und den kreisfreien Städten Neumünster und Hansestadt Lübeck getragen. Zu Beginn des Jahres 2017 treten die Landeshauptstadt Schwerin und der Teil Parchim des Landkreises Ludwigslust-Parchim bei. Da die bisherigen und zukünftigen Mitglieder der MRH sich einen Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt teilen, begrüßt der Senat, dass gleichzeitig die zwölf Gründungsmitglieder der Initiative pro Metropolregion e.V. Träger der MRH werden: die Handelskammer Hamburg , die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel, Flensburg, Lübeck und Schwerin , Lüneburg-Wolfsburg, Stade für den Elbe-Weser-Raum, die Handwerkskammern Hamburg, Lübeck und Schwerin, die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und in Schleswig-Holstein e.V. und der Bezirk Nord des Deutschen Gewerkschaftsbundes . Die mehr als 1.000 kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Hamburger Bezirke entsenden in die Gremien der MRH stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter, ohne selbst in die formale Trägerschaft einbezogen zu sein. Die MRH ist die einzige Plattform, auf der Länder, Kommunen und Wirtschaft ländergrenzenübergreifend zusammenarbeiten. Der Erfolg dieser Zusammenarbeit, deren Grundprinzip die Freiwilligkeit ist, fußt auf einem vertrauensvollen und aktiven Miteinander . Als Impulsgeber formuliert die MRH Strategien und Handlungsansätze, entwickelt Projekte und setzt sie gemeinsam mit den Partnern um. Sie konzentriert sich dabei auf Aufgaben, die der Entwicklung der gemeinsamen Region zugutekommen. Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zur anteiligen Finanzierung von Projekten unterhalten die Länder drei Förderfonds, Hamburg-Schleswig-Holstein (seit 1960), Hamburg-Niedersachsen (seit 1962) und Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern (seit 2012). Antragsberechtigt sind Kommunen. Die laufende Arbeit der MRH wird aus den Mitteln der gemeinsamen Geschäftsstelle finanziert. Diese Mittel speisen sich aus den Beiträgen aller Mitglieder. Kleine wie große Projekte dienen der Strukturverbesserung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und dem Zusammenhalt der Region. Sie stärken gleichermaßen die harten und weichen Standortfaktoren von Hamburg und seinen Nachbarn. Unabhängig von der MRH bestehen anlassbezogen oder in institutionalisierter Form eine Vielzahl von bilateralen oder multilateralen Foren und Institutionen der fünf norddeutschen Länder. Die Trennlinie zwischen norddeutscher Zusammenarbeit und Kooperation innerhalb der MRH sind nicht scharf zu ziehen. Vielmehr greifen diese Felder immer mehr ineinander. Für Entscheidungen zu strategischen Projekten spielen die Länder in der MRH eine starke Rolle, ohne eine eingeübte Zusammenarbeit auf allen Ebenen wäre das kaum möglich. Diese enge Zusammenarbeit wirkt sich unterstützend für die weitere Entwicklung auch auf andere Institutionen aus. So unterstützt die norddeutsche Kooperation auch die Clusterzusammenarbeit im Norden auf vielfältige Weise. In den letzten Jahren gibt es zudem verstärkt teilregionale Kooperationen in der MRH. Herauszuheben ist hier das Projekt „Regionalmanagement Wirtschaftsraum Unterelbe“. Es ist das erste Projekt, an dem sich Akteure der Wirtschaft beziehungsweise der Kammern mit Personal und Barmitteln direkt beteiligen . Es richtet sich an folgenden Zielen aus: Innovative Wertschöpfung und starke Industrie (Schwerpunkt Chemie), führende Energieregion, starke Koordinierung und intensive Kooperation, moderne Infrastrukturen und hervorragende Rahmenbedingungen für Firmen und deren Fachkräfte, nachhaltiger Standort für alle, selbstbewusste Außendarstellung des einzigartigen Profils. Ermöglicht wird dies durch die enge trilaterale Zusammenarbeit insbesondere der Kammern aus Hamburg, Schleswig- Holstein und Niedersachsen und der Wirtschaftsförderer an den Standorten Brunsbüttel und Stade. Wirtschaftliche Attraktivität, die Wachstum und Beschäftigung ermöglicht, ist stark von der Verfügbarkeit an geeigneten Gewerbeflächen abhängig. In einem Projekt der MRH zur Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung wurde eine gemeinsame Gewerbeflächenkonzeption erarbeitet und das Online-Gewerbeflächeninformationssystem (GEFIS) erstellt. Zudem gibt es ein Monitoring-System, das die Grundlage für eine jährliche Konferenz erstellt, in der die Flächensituation (neu) bewertet und die künftigen Schritte gemeinsam definiert werden. Ein wichtiges Projekt zur Sicherung der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit der Region ist zudem das MRH-Projekt „Gewerbeflächenentwicklungskonzeption“ (GEFEK). Zur Intensivierung der norddeutschen Zusammenarbeit treffen sich die Ministerpräsidenten beziehungsweise die Chefs der Senats-und Staatskanzleien (CdS) der fünf norddeutschen Länder jährlich im Rahmen der Konferenz Norddeutschland (KND) beziehungsweise der CdS-AG Nord. Ziel ist es, durch die Verabschiedung gemeinsamer Beschlüsse wie dem „Wismarer Appell“ zur Energiewende oder durch gemeinsame Gespräche mit dem Bundesverkehrsminister oder dem Bundeswirtschaftsminister dem Norden auf Bundes- und EU-Ebene mehr Gewicht zu geben. Die besondere Kooperation der beiden Nachbarländer Hamburg und Schleswig-Holstein wird durch die jährlich stattfindende bilaterale Kabinettssitzung deutlich und zeigt sich auch an der Einbindung Hamburgs in die derzeitige Erarbeitung der „Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030“. Ferner tagt in der Regel einmal im Jahr die Konferenz der Wirtschaftssenatoren und Wirtschaftsminister der norddeutschen Küstenländer zu aktuellen gemeinsame Fragen der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Schriftliche Kleine Anfrage wie folgt: Metropolregion Hamburg: 1. Wie hoch ist das Budget, das der Einrichtung Metropolregion Hamburg 2016 zur Verfügung steht? Wie hoch war es 2010? In welcher Produkt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 3 gruppe sind diese Mittel im Haushalt veranschlagt und welchem Produkt zugeordnet? Die Finanzmittel der Geschäftsstelle der MRH betragen im Jahr 2016 337.000 Euro. Sie werden von den Vertragspartnern der MRH gemeinschaftlich finanziert. Die Förderung von Projekten erfolgt aus den Förderfonds der MRH. Hierfür wurden im Jahr 2016 insgesamt 2.700.000 Euro bereitgestellt: • Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein: 1.200.000 Euro, • Förderfonds Hamburg/Niedersachsen: 1.200.000 Euro, • Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern: 300.000 Euro. Die beteiligten Länder tragen jeweils hälftig zur Finanzierung der Förderfonds bei. Im Jahr 2010 standen der Geschäftsstelle der MRH vor dem Beitritt der mecklenburgischen Vertragspartner 251.000 Euro an Finanzmitteln zur Verfügung. Für die Förderfonds Hamburg/Niedersachsen und Hamburg/Schleswig-Holstein wurden bilateral jeweils 1.200.0000 Euro aufgebracht. Die Mittel sind in der Produktgruppe 268.02 – Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing , Tourismus – veranschlagt und den Produkten Norddeutsche Zusammenarbeit und Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg zugeordnet. 2. Mit welcher Summe beteiligt sich Hamburg 2016 am Budget der Metropolregion Hamburg? Hamburg trägt 51.000 Euro zu den Finanzmitteln der Geschäftsstelle der MRH bei. Für die Förderfonds der MRH werden 1,35 Millionen Euro aufgebracht. Zusätzlich stellt die Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seit dem Jahr 2010 die Räume für die Geschäftsstelle der MRH zur Verfügung. 3. Welche Mittel sind seit Gründung der Metropolregion jeweils jährlich von der Freien und Hansestadt Hamburg durch welche Behörde beziehungsweise welches Amt zur Verfügung gestellt und ausgegeben worden ? Die Finanzierung der Zusammenarbeit in der MRH und die Fortführung der Förderfonds wurden mit Staatsvertrag vom 1. Dezember 2005 zwischen der FHH, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geregelt. Seit dem Jahr 2006 wurden zunächst von der Senatskanzlei und ab dem Jahr 2011 von der damaligen Behörde für Wirtschaft und Arbeit und später von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation jährlich jeweils 51.000 Euro zu den Finanzmitteln der Geschäftsstelle der MRH beigetragen. Für die Förderfonds wurden von vorgenannten Behörden folgende Mittel aufgebracht: • 2006 bis 2009: jeweils 1.471.000 Euro (Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein 871.000 Euro, Förderfonds Hamburg/Niedersachsen 600.000 Euro), • 2010 bis 2012: jeweils 1.200.000 Euro, • seit dem Jahr 2013: jeweils 1.350.000 Euro (nach Einrichtung des Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern). 4. Sind mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Erhöhungen geplant? Wenn ja, in welcher Höhe für welche konkreten Projekte? Wenn nein, warum nicht? Hamburg wird in gleicher Höhe wie in den Vorjahren die Mittel bereitstellen, zu deren Zahlung die Stadt sich in Staatsvertrag und Verwaltungsabkommen verpflichtet hat. Da diese Verpflichtung auf Gegenseitigkeit beruht, kann Hamburg den eigenen finanziellen Beitrag nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Vertragspartnern verändern. 5. Wie viel Mitarbeiter (VZÄ) beschäftigt die Metropolregion Hamburg, was genau sind jeweils deren Aufgaben und wie hoch sind die Personalkosten , die diese verursachen? Wie viele VZÄ davon trägt die Freie und Hansestadt Hamburg und wie hoch sind hier die Personalkosten? Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Geschäftsstelle der MRH hat keine eigenständige Rechtsform. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der MRH sind durch die Länder, kreisfreien Städte und (Land-)Kreise in die Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg entsandt worden. Die Anzahl der Stellen ist in Artikel 8 des Verwaltungsabkommens über die MRH festgelegt. Darin wird die Wertigkeit der durch die Träger der MRH zu entsendenden Personalstellen in einer Spannbreite geregelt, zum Beispiel Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 beziehungsweise Entgeltgruppe E 13 bis E 15, nicht jedoch die exakte Wertigkeit der Stellen festgelegt. Zusätzlich werden Stellen aus Projektmitteln und für Sonderaufgaben finanziert, die ebenfalls in die Geschäftsstelle entsandt werden. Das Entsendeprinzip stellt sicher, dass die unterschiedlichen Interessen der Träger der MRH in die Arbeit der Geschäftsstelle einfließen, die Geschäftsstelle aber gleichzeitig unabhängig ihre Arbeit verrichtet. Das Entsendeprinzip hat sich bewährt. Aufgrund des Entsendeprinzips kann der Senat exakte Personalkosten nur für die Hamburger Mitarbeiterinnen und Mitarbeit angeben. Die FHH entsendet zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in die Geschäftsstelle der MRH. Zusätzlich werden über den Haushalt der FHH 1,41 VZÄ bereitgestellt und extern aus Mitteln der gesamten MRH finanziert . Die „Ist-Personalkosten“ für die durch Hamburg entsandten zwei VZÄ beliefen sich im Jahr 2015 auf 168.577 Euro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle haben folgende Aufgaben: Aufgabe VZÄ Leitung der Geschäftsstelle 1 Verkehr, Grundsatzangelegenheiten 1 Tourismus, Geschäftsstelle des Initiativkreises der Europäischen Metropolregionen in Deutschland 1 Siedlungsentwicklung, Naturhaushalt 1 Wirtschaft, Bildung 1 Klimaschutz und Energie 0,5 Öffentlichkeitsarbeit und Kultur 1 Pressearbeit 0,66 Finanzen 0,75 Gremienbetreuung und Veranstaltungen 1 Projekt: E-Ladeinfrastruktur für die Metropolregion Hamburg (befristet) 0,5 Projekt: Ausbau der Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung (befristet 0,5 9,91 6. Für welche Themenbereiche/Projekte ist das Budget des Jahres 2016 verplant? Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 steht unter folgendem Link auf der Webseite der MRH bereit: http://metropolregion.hamburg.de/contentblob/3818832/ 8b607a1355090abc55095ab1d83f289c/data/arbeitsprogramm-mrh-2016.pdf. Das Arbeitsprogramm umfasst die Projektschwerpunkte Zukunftsfähige Raum- und Siedlungsstruktur , Zukunftsfähige Freizeit- und Tourismusstrukturen, Wertschöpfungsketten und Clusterkooperationen, Wissens- und Technologietransfer, Energiewende für die Metropolregion Hamburg, Naturerleben, Begleitung großer Verkehrsprojekte. Das Budget steht für diese Projektschwerpunkte sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Gremienbetreuung bereit. Ebenso sind die Projektschwerpunkte Grundlage für die Förderung aus den Förderfonds der MRH. 7. Was sind jeweils die Kernpunkte/Ziele der derzeit laufenden Projekte? Die MRH unterscheidet zwischen Leitprojekten und sonstigen Einzelprojekten. Leitprojekte sind von besonderer Bedeutung für die Region. Es gibt folgende Leitprojekte: • Ausbau der Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung (Wertschöpfungsketten und Clusterkooperationen), • Länderübergreifendes Regionalmanagement für den Wirtschaftsraum Unterelbe (Wertschöpfungsketten und Clusterkooperationen), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 5 • Demografie und Daseinsvorsorge (Zukunftsfähige Raum- und Siedlungsstruktur), • Innenentwicklung (Zukunftsfähige Raum- und Siedlungsstruktur), • Röttiger-Kaserne/Fischbeker Heide (Zukunftsfähige Raum- und Siedlungsstruktur; Projekt ruht), • Kurs Elbe – Hamburg-Wittenberge 2.0 (Zukunftsfähige Freizeit- und Tourismusstrukturen ), • Welcome to MRH (Zukunftsfähige Freizeit- und Tourismusstrukturen), • KulturLandschaftsRouten (Zukunftsfähige Freizeit- und Tourismusstrukturen), • S4 Hamburg-Bad Oldesloe (Begleitung großer Verkehrsprojekte), • Sicherung des Hafenstandortes Hamburg (Begleitung großer Verkehrsprojekte), • Regionale Erreichbarkeitsanalysen (Begleitung großer Verkehrsprojekte), • Flexible Bedienformen (Begleitung großer Verkehrsprojekte), • Blaues Metropolnetz (Naturerleben), • Biotopverbund Metropolregion Hamburg (Naturerleben), • Geodateninfrastruktur in der MRH (Keine Zuordnung, Basisprojekt für zahlreiche andere Projekte der MRH). Neben den Leitprojekten führt die MRH zahlreiche Einzelprojekte durch, zum Beispiel in Kooperation mit HySolutions, E.ON und der RWTH Aachen das Projekt „HansE“ zur Förderung von E-Ladeinfrastruktur für die MRH. 8. Welche Projekte sind derzeit für wann in Planung und was sind deren Kernpunkte beziehungsweise Ziele? Die Aufstellung des Arbeitsprogramms erfolgt am Jahresende des Vorjahrs. Konkretere Aussagen zum Jahr 2017 können deshalb erst erfolgen, nachdem der Lenkungsausschuss befasst wurde. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die meisten Leitprojekte fortgesetzt werden. Ob gegebenenfalls neue Leitprojekte hinzukommen, ist zum derzeit noch nicht absehbar. 9. „Der Regionsrat ist oberstes Beschlussgremium der Metropolregion und verantwortlich für Politik und Programmatik der Zusammenarbeit“, heißt es auf der Internetseite www.metropolregion.hamburg.de. Wieso hat dieses oberste Gremium zuletzt am 3. Februar 2015, also vor über einem Jahr, getagt? Welche Beschlüsse wurden bei der letzten Sitzung gefasst? Wie oft hat der Rat in den Jahren seit der Gründung jeweils jährlich getagt? Wann ist die nächste Sitzung geplant? Der Regionsrat tagt in der Regel einmal jährlich. Mit der Einbeziehung der Wirtschaft wird der Regionsrat ab dem Jahr 2017 zweimal jährlich tagen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Neben Formalia hat der Regionsrat am 3. Februar 2015 folgende wichtigen inhaltlichen Beschlüsse gefasst: 1. Unterstützung der Bewerbung für Olympische Spiele in Hamburg. 2. Auftrag zur Ausarbeitung eines neuen strategischen Handlungsrahmens der MRH und struktureller Vorschläge zur Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-„Initiative pro Metropolregion Hamburg e.V.“. 10. Wann tagte 2015 und 2016 jeweils der Lenkungsausschuss? Welche Beschlüsse wurden hier jeweils gefasst? Sitzungen des Lenkungsausschusses der Metropolregion Hamburg in den Jahren 2015 und 2016 Sitzung Datum Wichtige Beschlüsse 121. Sitzung 23.01.15 Beschluss über das Teilprojekt des Leitprojekts Kurs Elbe. Hamburg bis Wittenberge 2.0: „Attraktivitätssteigerung des Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Sitzungen des Lenkungsausschusses der Metropolregion Hamburg in den Jahren 2015 und 2016 Sitzung Datum Wichtige Beschlüsse touristischen Angebots" 122. Sitzung 24.04.15 Beschluss über die Unterstützung der Olympiabewerbung Hamburgs durch die Metropolregion Hamburg 123. Sitzung 26.06.15 Beschluss über das Teilprojekt des Leitprojektes „Demographie und Daseinsvorsorge“: „Barrierefreie Naherholung im Regionalpark Rosengarten", Beschluss über die Erstellung einer Studie zum Wohnungsmarkt in der Metropolregion Hamburg 124. Sitzung 11.09.15 Beschluss, die Regionalkonferenz 2016 zum Thema „Nachhaltige Mobilität“ durchzuführen 125. Sitzung 27.11.15 Keine Beschlüsse zu Leitprojekten 126. Sitzung 18.12.15 Beschluss über das Leitprojekt „Welcome to MRH“, Beschluss über das Leitprojekt „KulturLandschafts- Routen“ Beschluss über das Arbeitsprogramm für 2016 der Metropolregion Hamburg 127. Sitzung 19.02.16 Beschluss über das Leitprojekt „Biotopverbund Metropolregion Hamburg“ 128. Sitzung 22.04.16 Beschluss über die Aufnahme der Landeshauptstadt Schwerin und des Altkreises Parchim in das Leitprojekt „Ausbau der Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung die Gewerbeflächenkonzeption für die MRH“, Beschluss über die Finanzierung der Tage der Industriekultur 2017 (rund 120 teilnehmende Institutionen) 129. Sitzung 13.05.16 Beschluss über die Aufnahme der Landeshauptstadt Schwerin und des Altkreises Parchim in die MRH und Bitte an die Träger dem zuzustimmen 130. Sitzung 24.06.16 Beschluss über die Aufnahme der IHKen, Handwerkskammern , des UV Nord und des DGB Nord in die MRH und Bitte an die Träger, dem zuzustimmen 11. Welches Thema ist für die Regionalkonferenz 2016 geplant? Das Thema der Regionalkonferenz 2016 ist „Nachhaltige Mobilität klimagerecht – vernetzt – zukunftsfähig“. Norddeutsche Zusammenarbeit: 12. Besonders die Zusammenarbeit mit dem Nachbarn Schleswig-Holstein soll laut Koalitionsvertrag intensiviert werden. Welche Maßnahmen wurden bisher in dieser Legislaturperiode ergriffen beziehungsweise sind geplant, um dieses Ziel zu erreichen? Ein großer Teil der Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein findet innerhalb der Kooperation und den Projekten der MRH statt. Insofern werden im folgenden Projekte aufgezeigt, die nicht ausdrücklich im Rahmen der oben genannten Kooperation stattfinden . Für den Bereich Wirtschaft: Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Projektes zwischen der FHH ist geprüft worden, wie die Bedarfe nach Gewerbegebietsentwicklungen in Hamburgs Nachbarkommunen Barsbüttel und Stapelfeld sowie Überlegungen im Bezirk Wandsbek, das Gewerbegebiet Merkurpark zu erweitern, in dem sensiblen Landschaftsraum aufeinander abgestimmt befriedigt werden können. Gleichzeitig wurde eine verkehrliche Einschätzung für die neuen Gewerbeflächen vorgenommen und Empfehlungen für die erforderliche Verkehrsinfrastruktur aufgezeigt. Für den Landschaftsraum ist ein Stationenkonzept „Landschaftsaufbau große Heide“ vorgeschlagen worden. Mit diesem Konzept soll der gesamte Landschaftsraum zwischen Wandsbek, Stapelfeld und Barsbüttel durch einzelne attraktive Orte für das Landschaftserleben qualifiziert und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 7 das Wegenetz verbessert werden. Ergebnis ist unter anderem die geplante Entwicklung eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets für Produktion, Handwerk, wissensorientiertes und Kleingewerbe in Wandsbek – Stapelfeld, südlich und östlich des bereits bestehenden Merkurparks mit rund 27 ha auf Hamburger Seite und 13 ha auf Stapelfelder Seite. Logistik Initiative Hamburg: Im Rahmen des Gutachtens „Evaluation und strategische Weiterentwicklung der Logistik-Initiative Hamburg“ wird derzeit geprüft, inwieweit eine stärkere Einbindung der Metropolregion beziehungsweise eine intensivere Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern sinnvoll und möglich ist. Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN): Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat am 21. April 2016 gemeinsam mit den anderen vier norddeutschen Küstenbundesländern und der maritimen Wirtschaft den Verein Maritimes Cluster Norddeutschland e.V. mit Sitz in Hamburg gegründet. Dieser wird ab dem 1. Januar 2017 das zum Ende 2016 auslaufende Projekt MCN verstetigen. Wasserstoff-Marktplatz Unterelberegion: In dem Projekt werden unter anderem die Potenziale von Windwasserstoff in Hamburg und Schleswig-Holstein untersucht. Eine Sitzung des Lenkungskreises mit Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle und Senator Frank Horch hat am 21. Oktober 2015 stattgefunden. Für den Bereich Verkehr: Fortsetzung des gemeinsamen, Landesgrenzen überschreitenden öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)-Projektes zum Ausbau der A 7 zwischen den Autobahndreiecken HH-Nordwest und Bordesholm einschließlich der gemeinsamen Bestellung eines Verkehrskoordinators, Gemeinsamer Parlamentarischer Abend der Küstenländer „Fit für 2030 – Welche Verkehrsinfrastruktur braucht Deutschlands Norden?“- Hintergrundgespräch für Parlamentarier – am 29. September 2015 in der Landesvertretung Bremen in Berlin , Länderübergreifendes Projekt zur Verlängerung der S4, Länderübergreifendes Projekt zur Elektrifizierung der AKN/S21. Für den Bereich Umwelt: In den Themenbereichen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erfolgt ein fortwährender Austausch zur Zusammenarbeit und Erarbeitung gemeinsamer norddeutscher Interessen auch gegenüber der Bundesebene mit den anderen norddeutschen Ländern. So wurde im Bereich Energie zum Beispiel der „Wismarer Appell“ vom Januar 2016 erarbeitet, mit dem sich die norddeutschen Regierungschefs zusammen mit Branchenvertretern frühzeitig in die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz eingebracht haben. Darüber hinaus gab es gemeinsame Gesetzesinitiativen von Hamburg und Schleswig-Holstein, teilweise unter Beteiligung der weiteren norddeutschen Länder , zu Fragen der Erneuerbaren Energien. Die BUE hat darüber hinaus gemeinsam mit der BWVI, dem Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR SH) und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein (WiMi SH) das Kooperationsprojekt Norddeutsche Energiewende (NEW 4.0) intensiv unterstützt, bei dem sich 60 Unternehmen und Hochschulen aus der Region Hamburg/Schleswig-Holstein als Modellregion für das Schaufenster intelligente Energie (SINTEG) erfolgreich beworben haben. Mit dem Projekt fließen erhebliche Fördermittel des Bundes in die Region, um die Energiewende vor Ort durch Nutzung des überschüssigen Windstroms aus Schleswig-Holstein zu erproben. Es ist beabsichtigt, eine Ästuarpartnerschaft zu initiieren in Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und verschiedenen Interessenvertretern aus dem Bereich der Tideelbe. Zweck dieser Partnerschaft ist die Einbindung aller wichtigen Interessenvertreter in das Strombau- und Sedimentmanagement der Tideelbe. Es Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 sollen dabei die ökologischen, gesellschaftlichen oder nutzerorientierten Belange gleichrangig berücksichtigt werden. Schleswig-Holstein und Hamburg prüfen derzeit gemeinsame Maßnahmen im Bereich des Fluglärmschutzes. Es erfolgt ein Austausch zwischen den geologischen Diensten in Niedersachen und Schleswig-Holstein. Im Bereich Klimaschutz informiert ein Projekt der Metropolregion unter dem Namen „Klimaanpassung leicht gemacht“ dezentral in verschiedenen Orten der Metropolregion über kommunale Anpassungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und Forschungsergebnisse . In der Anpassung an den Klimawandel gibt es eine enge Zusammenarbeit der norddeutschen Länder. So wird dieses Jahr bereits die vierte norddeutsche Regionalkonferenz zur Anpassung an den Klimawandel stattfinden (3. November 2016 in Hannover). Auch das Klimafolgenmonitoring wird so weit wie möglich und sinnvoll gemeinsam zwischen den norddeutschen Ländern unter Mithilfe des Deutschen Wetterdienstes und des Norddeutschen Klimabüros entwickelt. Für den Bereich Justiz: Derzeit wird eine Strukturverdichtung und ein Ausbau der Vollzugskooperation mit dem Land Schleswig-Holstein im Bereich des Frauen- und Jugendstrafvollzuges zu einem länderübergreifenden Verbundsystem geprüft. Die Prüfung dauert an. Im Übrigen siehe Drs. 21/4623. Für den Bereich Gesundheit: Im Bereich der Krankenhausplanung arbeiten die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein bereits seit dem Jahr 1989 zusammen und informieren sich gegenseitig über Veränderungen. Darüber hinaus sind Planbetten einiger Krankenhäuser in Schleswig- Holstein in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen, die von Hamburgerinnen und Hamburgern belegt sind. Das Land Schleswig-Holstein hat im Gegenzug Planbetten in Hamburger Krankenhäusern. Weiterhin wurde zur Durchführung eines Einladungswesens der FHH für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 im Jahr 2014 zwischen dem Land Schleswig- Holstein und der FHH ein Verwaltungsabkommen geschlossen. Die FHH hat die Aufgabe einer zentralen Stelle für das Einladungswesen zu den Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 auf das Land Schleswig-Holstein übertragen (Landesamt für Soziale Dienste in Neumünster). Aufgabe der Zentralen Stelle ist die Abwicklung des Einladungswesens einschließlich des IT-gestützten Verfahrens zur Durchführung und Kontrolle des Druckens und Versendens der Einladungen sowie das Erfassen von zurückgesandten Postkarten zur Bestätigung von durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen . Die Zentrale Stelle übermittelt an Dataport Hamburg die erforderlichen Daten der Kinder, die nicht an der Kindervorsorgeuntersuchung teilgenommen haben, um sie an den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verteilen. Für den Bereich Inneres: Hinsichtlich der Durchführung von ausländerrechtlichen Maßnahmen werden gemeinsam mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern Chartermaßnahmen zur gebündelten Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern durchgeführt. Für den Bereich Finanzen: Bereits seit mehreren Jahren besteht eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- beziehungsweise Innenressorts der norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, der Hansestadt Bremen und Mecklenburg- Vorpommern, die sich zu Themen der öffentlichen Auftragsvergabe sowie zu länderübergreifenden Beschaffungsprojekten austauscht. Im Bereich der IT-Kooperation wird die Zusammenarbeit systematisch ausgebaut. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass bei neuen IT-Vorhaben systematisch geprüft wird, ob die gemeinsame Realisierung möglich ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 9 Im Juni 2012 des Jahres haben die FHH, die Hansestadt Bremen sowie Mecklenburg- Vorpommern ein Verwaltungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Steuerbeamtenausbildung in der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA) geschlossen. Gegenstand ist die länderübergreifende, gemeinsame Ausbildung der Laufbahngruppe 2 (1. Einstiegsamt) und der Laufbahngruppe 1 (2. Einstiegsamt) an Standorten in Hamburg, Bremen und Güstrow. Das erforderliche Lehrpersonal wird von Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Bremen an die NoA abgeordnet, wodurch ein einheitlicher Personalkörper und eine den künftigen Herausforderungen gewachsene, länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Für den Bereich Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: siehe Antwort zu 15. Für den Bereich Stadtentwicklung und Wohnen: Stadt-Umland-Dialogstrukturen: Für die länderübergreifende Zusammenarbeit existieren verschiedene teilräumliche Dialogforen, insbesondere die Nachbarschaftsforen, bei denen die beteiligten Bezirke und Nachbargemeinden gemeinsam aktuelle Themen der Stadtentwicklung und Infrastrukturplanungen erörtern: Stadt-Umland-Forum Nordwest (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Bezirksämter Eimsbüttel und Altona, Kreis Pinneberg, Stadt Schenefeld, Stadt Pinneberg, Stadt Wedel, Gemeinde Halstenbek, Gemeinde Rellingen). Aktuell besteht eine Kooperationsvereinbarung zur städtebaulichen Untersuchung der Bahnhofsumfelder AKN (zukünftig S21). 13. Welche weiteren Aufgaben, Verwaltungseinheiten oder öffentliche Unternehmen im weiteren Sinne (auch Anstalten öffentlichen Rechts und andere) sind für eine vertiefte Zusammenarbeit beider Länder geeignet? Welche Schritte wurden hierfür bislang jeweils unternommen? Im Verkehrsbereich findet eine länderübergreifende Zusammenarbeit statt, durch: den Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) die AKN Eisenbahn AG (AKN) die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH), die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN). Zur Logistik Initiative Hamburg und zum Maritimen Cluster Norddeutschland siehe Antwort zu 12. HAMBURG WASSER hat seit vielen Jahren langfristige Kooperationen mit über 30 Kommunen, insbesondere in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Viele Kooperationen wurden innerhalb der letzten Jahre weiterentwickelt, beziehungsweise sind neu zustande gekommen, beispielsweise Kooperationen im Bereich Abwasser (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Aufgabenübertragungen von Nachbarkommunen an HAM- BURG WASSER in Barsbüttel, Tangstedt, dem Abwasserzweckverband Untere Elbe und der KA Hetlingen) und Kooperationen im Bereich Trinkwasser (zum Beispiel Wasserlieferung nach Lübeck und Großensee; Wasserlieferung aus der Nordheide). Die Stadtreinigung Hamburger (SRH) betreibt im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft seit langer Zeit eine intensive Zusammenarbeit mit den umliegenden Gebietskörperschaften der Metropolregion Hamburg. Im Bereich der Abfallbehandlung geschieht dies auf vertraglicher Basis und informell im Rahmen verschiedener regelhafter Erfahrungsaustauschrunden. Geplant ist, den Prüfdienst für die der Aufsicht der jeweiligen Länder unterliegenden Institutionen der Kranken- und Pflegeversicherung nach § 274 Sozialgesetzbuch (SGB) V für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg in einem gemeinsamen Prüfdienst (Gemeinsamer Prüfdienst für die gesetzliche Kranken - und Pflegeversicherung Norddeutschland – PDK-Nord) zusammenzuführen. Ein hierzu notwendiger Staatsvertrag befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ländern . Es wird eine Kooperation mit Schleswig-Holstein beim derzeit in Planung befindlichen Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg angestrebt. Im Übrigen siehe Drs. Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 21/3199, 21/3600, 21/4993 und 21/5092. Auf der Ebene des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten in Schleswig-Holstein und der zuständigen Behörde für Inneres und Sport in Hamburg wird intensiv an dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Benutzung der Landesunterkunft für Asylsuchende in Bad Segeberg für Hamburg zugewiesene Asylsuchende gearbeitet. Die Verhandlungen sind sehr weit fortgeschritten. Es ist beabsichtigt, baldmöglichst nach einem entsprechenden Beschluss der Landes-regierungen das Abkommen zu unterzeichnen. Im Bereich der Wirtschaftsförderung gibt es immer wieder Projekte, die unter Beteiligung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) (bundes-) länderübergreifend umgesetzt werden. Insbesondere im Bereich der Konsortialfinanzierungen kommt es bei Projekten vor, dass neben der IFB auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) in die Finanzierung miteingebunden ist, da beide Bundesländer von der Umsetzung betroffen sind. Seit dem Jahr 2008 gibt es eine etablierte Zusammenarbeit im Konsortium IB.SH (Koordinator ) und Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), IFB und TuTech Innovation GmbH. Schwerpunkte des Enterprise Europe Network (EEN) sind EU-Förderberatung und internationale Geschäftspartnervermittlung als Dienstleistung hauptsächlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für das EEN bestehen gemeinsame Verträge des Konsortiums mit der EU- Kommission. Darüber hinaus besteht das Förderangebot Hamburg-Kredit Innovation: IB.SH und IFB als Partner in einer Kooperation gemeinsam mit weiteren Landesförderbanken , die eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) unter Nutzung von Mitteln aus dem sogenannten Juncker-Plan in jeweils regionale Förderdarlehen für innovative Unternehmen umsetzt. 14. Des Weiteren war die Förderung der Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und Beteiligung der Bürger an der Entwicklung der Region angekündigt worden. Mit welchen Projekten wird diese Ankündigung umgesetzt ? Insbesondere geschieht dies in den Leitprojekten zur Demografie und Daseinsvorsorge und den Projekten „Blaues Metropolnetz“ und „Biotopverbund Metropolregion Hamburg“. Ästuarpartnerschaft: siehe Antwort zu 12. 15. Welche Maßnahmen wurden bisher in dieser Legislaturperiode ergriffen beziehungsweise sind geplant, um die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern zu intensivieren? Im Bereich Verkehr: Gemeinsame Realisierung grenzüberschreitender Fernstraßenprojekte wie zum Beispiel: Neubau der A 26 im Bauabschnitt 4a (Niedersachen), Bau und Betrieb verkehrstelematischer Einrichtungen (NI und SH), Anmeldung des achtstreifigen Ausbaus der A 1 zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (mit NI und SH), Abgestimmte Koordinierung von Baustellen auf Fernstraßen, Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der MRH im Mobilitätsbeirat der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Bereich Wirtschaft: Zu den Themen Logistik, Hafenwirtschaft, Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN) siehe Antwort zu 12. Luftfahrtcluster Hamburg Aviation: Das Luftfahrtcluster „Hamburg Aviation“ setzt im Rahmen einer modernen, nachhaltigen und kooperativen Zusammenarbeit konsequent auf eine Verzahnung in der Luftfahrtregion Norddeutschland, die sich über die Zusammenarbeit der Produktionsstandorte von Airbus (Bremen, Buxtehude, Stade und Hamburg) ergibt. Sichtbares Zeichen dieser Zusammenarbeit war im Jahr 2016 auf der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) in Berlin der gemeinsame Messeauf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 11 tritt, an dem sich alle fünf Nordländer in unterschiedlichen Ausprägungen beteiligten. Darüber hinaus wurde mit den Nordländern ein Eckpunktepapier zur verstärkten Zusammenarbeit beim Thema Forschung & Entwicklung (F&E) erarbeitet, welches öffentlichkeitswirksam auf dem Messegelände von allen fünf Ministern und Senatoren unterschrieben wurde. Ziel ist es, die Verfahren und den Zugang zu den Programmen zu erleichtern und bundesländerübergreifende F&E-Projekte im Bereich Luft- und Raumfahrt zu ermöglichen. Im Bereich Umwelt: Siehe Antwort zu 12. Im Bereich Justiz: Zur Optimierung der geschäftlichen Abläufe des Gemeinsamen Mahngerichts der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Anbindung an das Amtsgericht Hamburg-Altona mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts beschlossen (siehe Drs. 21/2402). Weitere Maßnahmen für das Gemeinsame Mahngericht sind derzeit nicht geplant. Im Bereich Gesundheit: Hamburg hat Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeboten, sich finanziell an der Arbeit des „Healthcare Industry Service Centre“ der Hamburg- Vertretung in Dubai zu beteiligen. Das Servicezentrum unterstützt bislang vor allem Hamburger Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, die Geschäftsfelder in der arabischen Golfregion erschließen wollen. Unternehmen aus diesen Ländern nutzen das Beratungsangebot des Servicezentrums bereits vereinzelt. Eine Entscheidung aus den beiden Ländern steht aus. Gemeinsamer Prüfdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland : siehe Antwort zu 13. Im Bereich Schule und Berufsbildung: Im Rahmen der Erstellung von Aufgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen arbeiten die norddeutschen Länder seit dem Jahr 2011 eng zusammen. In den Abiturprüfungen 2014, 2015 und 2016 wurden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gemeinsam entwickelte und identische Aufgaben am selben Prüfungstag in den norddeutschen Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die Zusammenarbeit der norddeutschen Bildungsministerien im Hinblick auf die Verbesserung der Vergleichbarkeit der zentralen Prüfungen wird in den nächsten Jahren auch im Kontext der Erstellung eines bundesweit einsetzbaren Aufgabenpools fortgesetzt. Im Rahmen der norddeutschen Zusammenarbeit zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und dem Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein wurden im Zeitraum vom 01.09.2015 bis 31.01.2016 zwei Inspektorinnen beziehungsweise Inspektoren in der Schulinspektion Hamburg ausgebildet . Weiterhin wird das Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein erneuert. Künftig können Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der vierten und nach der zehnten Klasse frei wählen, in welchem Bundesland sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Im Bereich Inneres: In Anbetracht der mit der Verwendung digitaler Medien verbundenen besonderen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden ist die Schaffung neuer kooperativer Strukturen notwendig, um auch künftig Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung durch die Polizeien erfolgreich durchführen zu können. Dazu hat die FHH im Frühjahr 2016 mit den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein den Staatsvertrag über die Errichtung des Rechen- und Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer parafiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. Im Bereich Finanzen: Im IT-Bereich ist die Kooperation auf die Vollträger (Hansestadt Bremen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein) von Dataport konzentriert, da hier die technologischen und institutionellen Voraussetzungen für eine Vertiefung der Zusammenarbeit geschaffen worden sind. Ferner streben die IT-Bereiche der Steuerverwaltungen der norddeutschen Länder eine arbeitsteilige Zusammenarbeit bei der Verfahrensbetreuung an. Derzeit wird geprüft, ob eine solche Zusammenarbeit im Rahmen eines Staatsvertrages geregelt werden kann. Im Bereich Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: Maßnahme Start der Maßnahme Ziel der Maßnahme EU-INTERREG-Projekt Baltic Science Network 01.03.2016 Vernetzung der Wissenschaftsministerien im Ostseeraum, Entwicklung einer makroregionalen Ostsee-Wissenschaftspolitik Projektinitiative NEW 4.0 – Norddeutsche Energiewende 01.10.2016 (geplant) Innovationsallianz von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik aus Hamburg und Schleswig -Holstein zum Energiesystem der Zukunft Zweite Schiffspoolvereinbarung 20.11.2001 Kooperation zwischen FHH und SH beim Einsatz von Forschungsschiffen Verwaltungsvereinbarung FS Sonne 01.01.2009 Finanzierung des Nachfolgebaus des Forschungsschiffes Sonne Verwaltungsvereinbarung Norddeutscher Wissenschaftspreis 01.01.2012 Verwaltungsvereinbarung der norddeutschen Länder zur Organisation und Ausrichtung des norddeutschen Wissenschaftspreises Im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen: Nachbarschaftsforum Niedersachsen und Hamburg (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Bezirksämter Harburg und Bergedorf, Landkreis Harburg, Landkreis Stade, Stadt Buxtehude, Stadt Buchholz , Samtgemeinde Elbmarsch, Samtgemeinde Hollenstedt, Gemeinde Jork, Gemeinde Neu Wulmstorf, Gemeinde Rosengarten, Gemeinde Seevetal, Gemeinde Stelle , Stadt Winsen). 16. Welche gemeinsamen Einrichtungen gibt es mit welchen Ländern, wann wurden diese gegründet, was sind die jeweiligen Aufgaben und wie sind genau die Eigentumsverhältnisse? (Bitte im Detail aufführen.) Zum 1. Januar 2004 haben die FHH und das Land Schleswig-Holstein das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein als gemeinsame rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig- Holstein ist der zentrale Dienstleister für beide Länder auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Hamburg hält 47,5 Prozent der Anteile am Stammkapital, Schleswig-Holstein 52,5 Prozent. Die Eichdirektion Nord wurde am 1. Januar 2004 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts von der FHH und dem Land Schleswig-Holstein errichtet. Mit Staatsvertrag vom 24. September 2007 wurde die Eichdirektion Nord um Mecklenburg- Vorpommern erweitert. Sitz der trilateralen Organisation ist Kiel. Die Eichdirektion Nord wurde zum 1. Januar 2008 mit einem Stammkapital von 2.610.000 Euro ausgestattet , davon entfallen auf Hamburg 530.000 Euro, auf Schleswig-Holstein 1.250.000 Euro und auf Mecklenburg-Vorpommern 830.000 Euro. Die gemeinsame Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH wurde im Jahr 2007 gegründet. Hamburg hält 74,8 Prozent der Anteile und Schleswig-Holstein 25,2 Prozent. Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in den beiden Bundesländern. Die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein dient der Förderung der Medienstandorte Hamburg und Schleswig-Holstein, insbesondere der Nachwuchsförderung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 13 Die ursprünglich rein Hamburger Einrichtung wurde im Jahr 1992 gegründet und im Zuge des „Medienstaatsvertrages HSH“ im Jahr 2007 um das Land Schleswig- Holstein erweitert. Weitere Gesellschafter neben Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie der Norddeutsche Rundfunk. Die Medienstiftung wird ausschließlich aus Rundfunkbeiträgen finanziert und verfügt über keine Haushaltsmittel der FHH. Die Norddeutsche Blindenhörbücherei wurde im Jahr 1958 gegründet. Es handelt sich um einen eingetragenen Verein der norddeutschen Kriegs- und Zivilblindenvereine sowie der Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Finanzierung erfolgt durch die vier Bundesländer nach Königsteiner Schlüssel. In enger Kooperation mit der von Hamburg allein finanzierten Stiftung Centralbibliothek für Blinde versorgt sie Blinde und sehbehinderte Bürger mit Hörmedien (NBH) und Braillebüchern (CB). Beide Bibliotheken sind Versandbibliotheken mit Sitz in Hamburg . Verkehrsunternehmen: siehe Antwort zu 13. Im Übrigen siehe Beteiligungsbericht der Finanzbehörde: http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/. Cluster Life Science Nord (LSN): siehe Drs. 20/7935. Im März 2012 unterzeichneten Bundes- und Landesministerien das Verwaltungsabkommen „Bund/Länder-Verwaltungsabkommen Meeresschutz“. Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Küstenländern insbesondere zur Umsetzung der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und zum Monitoring. Zur Unterstützung der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wurde die Koordinierungsstelle Meeresschutz gegründet. Der Sitz ist im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH), finanziert wird die Koordinierungsstelle von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Küstenländern nach Havarieschlüssel. Gemeinsam mit dem Bund errichteten die norddeutschen Länder im Jahr 2002 das Havariekommando. Zu den gemeinsamen Einrichtungen/Zuständigkeiten im Bereich der Gerichtsbarkeiten siehe Anlage 1. Im Übrigen gibt es im Bereich der Justizbehörde folgende gemeinsame Einrichtungen mit den anderen norddeutschen Ländern: Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung nutzt Schleswig-Holstein seit dem 1. Juni 2013 bis zu elf Plätze der Abteilung für Sicherungsverwahrte der JVA Fuhlsbüttel für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten. Der JVA Fuhlsbüttel obliegt die Betreuung, Versorgung und Behandlung der Sicherungsverwahrten aus Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig- Holstein erstattet die Kosten für die von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgehaltenen Unterbringungsplätze. Es besteht weiterhin der Staatsvertrag über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungs-haftanstalt Hamburg, beginnend ab dem 11. Mai 2010 mit unbefristeter Laufzeit. Das Land Schleswig-Holstein erhält durch das Abkommen die Möglichkeit, erkrankte weibliche und männliche Gefangene zur stationären Aufnahme in das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt zu verlegen . Darüber hinaus leistet die FHH für die Freie und Hansestadt Bremen Administrationsund Unterstützungsleistungen im Bereich des automatisierten Mahnverfahrens auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung vom 20. Juli 2010. Die InphA GmbH – Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik Bremen (Gründungsdatum 01.12.1995) führt für die Eigentümerländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein die amtliche Arzneimitteluntersuchung durch. Hamburg hält 16,67 Prozent der Anteile. Die InphA wurde ursprünglich als „AMI – Arzneimitteluntersuchung Nord“ im Rahmen des Abkommens über die „Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland“ gegründet und arbeitet erfolgreich. Das Institut ist ein amtliches Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Labor, das Untersuchungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die im Rahmen der Überwachung im Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterländer anfallen, sowie damit verbundene Tätigkeiten durchführt. Besitzverhältnisse: Gemäß Artikel 3 und 4 des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wurde ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimitteluntersuchung geschlossen, in dem die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen , Hessen und das Saarland sich verpflichten, die InphA GmbH als gemeinsames Arzneimitteluntersuchungsinstitut zu betreiben. Die Gesellschafterländer stellen dem Institut jährlich einen festgelegten Beitrag zur Verfügung. Das Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) besteht seit dem 1. Januar 1996 und führt eine telefonische 24-Stunden-Beratung bei Vergiftungs- beziehungsweise Verdachtsfällen für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch. Die Trägerländer finanzieren anteilig die Beratung durch die Universitätsmedizin Göttingen (UMG), bei der das GIZ-Nord angesiedelt ist. Die Kosten verteilen sich wie folgt (Stand 2015): Bremen: 38.615 Euro, Hamburg: 98.302 Euro, Niedersachsen: 361.177 Euro, Schleswig-Holstein: 130.455 Euro. Zwischen dem Institut für Hygiene und Umwelt und den Landeslaboren der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es seit dem Jahr 2009 ein Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchungseinrichtungen im Bereich Veterinärwesen , Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Bedarfsgegenstände, Wein, kosmetische Mittel sowie Tabakerzeugnisse. Im Rahmen dieses Verwaltungsabkommens haben die beteiligten Länder ihre Aufgaben aufgeteilt und Schwerpunkte bei bestimmten Untersuchungen gebildet. Hierzu werden die entsprechenden Proben zwischen den beteiligten Ländern ausgetauscht. Zusätzlich wurde im Jahr 2012 mit dem Land Schleswig-Holstein ein weiteres Verwaltungsabkommen zur Zusammenarbeit in der Lebensmitteluntersuchung geschlossen. Im Rahmen dieses Abkommens werden zusätzliche Proben zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ausgetauscht. Im Januar 1995 wurde das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) gegründet. Vertragspartner waren die Länder Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein sowie die FHH. Im Januar 2009 wurde Mecklenburg -Vorpommern in die Vertragsgemeinschaft aufgenommen. Das NDZ ist räumlich, organisatorisch und haushälterisch Bestandteil des zuständigen Ministeriums Schleswig -Holsteins in Kiel. Verwaltet wird das NDZ über einen Verwaltungsausschuss, der aus den Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten besteht. Die Finanzierung erfolgt anteilig in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Die Aufgaben entsprechend § 2 des Abkommens vom 1. Januar 2009 umfassen die Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der stationären und ambulanten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in den Vertragsländern sowie die Weiterentwicklung der pflegerischen Berufsbilder und der entsprechenden Bildungsstrukturen. Seit dem 1. Oktober 2006 besteht eine Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Unterbringung von Asylsuchenden in der Wohnaußenstelle Nostorf/Horst. Die Einrichtung befindet sich im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Übrigen siehe Drs. 18/4496 Dataport ist als Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2004 gegründet worden und dient den beteiligten Ländern als Full-Service-IT-Dienstleister einschließlich der IT-Beschaffung. MV hat sich für den Bereich der Steuerverwaltung angeschlossen, ebenso Niedersachsen – allerdings mit der Option, auch für andere Verwaltungsaufgaben die Dienstleistungen von Dataport nutzen zu können. Die hsh portfoliomanagement AöR wurde mit Schleswig-Holstein mit Wirkung zum 22. Dezember 2015 als landesrechtliche Abwicklungsanstalt im Sinne des § 8b Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes gegründet. Im Übrigen siehe Drs. 21/2177. Die HSH Finanzfonds AöR wurde mit Schleswig-Holstein mit Wirkung zum 22. April 2009 gegründet. Im Übrigen siehe Drs. 19/2428. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 15 Am 13. Juni 2016 wurde über die HSH Finanzfonds AöR die HSH Beteiligungs Management GmbH gegründet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5009. Die Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH wurde am 30. Juni 2015 gemeinsam mit dem Deutscher Olympischer Sportbund e.V., der Bundesrepublik Deutschland , Schleswig-Holstein, der Landeshauptstadt Kiel und der Handelskammer Hamburg gegründet. Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Liquidation. Die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) wurde am 1. Juli 2012 unter Zusammenlegung der beiden Staatslotterien Nordwestdeutsche Klassenlotterie und Süddeutsche Klassenlotterie als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Aufgabe der Anstalt ist gemäß § 2 Absatz 1 des Staatsvertrags über die Gründung der GKL die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten. Zu den Eigentumsverhältnissen (Länder) der Mehrländerunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde siehe Anlage 2. Im Bereich Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: Einrichtung Beteiligung norddeutscher Länder Gründung/ Beginn der Kooperation Aufgaben Eigentumsverhältnisse European X-FEL GmbH FHH, SH 30.09.2011 Bau und Betrieb der Europäischen Freie- Elektronen- Röntgenlaseranlage (XFEL) 58 % Deutschland (Bund, FHH, SH); im Übrigen: Dänemark, Frankreich, Italien, Polen , Russland, Schweden , Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissen - schaften – Leibniz- Informationszentrum Wirtschaft (ZBW) FHH, SH 01.01.2007 Versorgung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft mit wirtschaftswissenschaftli - chen Informationen Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein; Finanzierung derzeit 52 % SH und 48 % FHH Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) arbeitet in den Vereinen zweier länderübergreifender Regionalparks mit: im Regionalpark Rosengarten (gegründet 2008) im Vorstand des Vereins und im Regionalpark Wedeler Au (gegründet 2009) als Ansprechpartner für Hamburg. Der Vorsitz liegt bei den Nachbarländern. Hier werden die Interessen der Anrainer aus jeweils beiden Bundesländern länderübergreifend gebündelt und die Naherholungsgebiete für die Bedürfnisse der Bürger gemeinsam entwickelt. Die Regionalparks werden derzeit mit 5.500 Euro pro Jahr (Regionalpark Rosengarten) beziehungsweise 19.000 Euro pro Jahr (Regionalpark Wedeler Au) unterstützt. Seit dem Jahr 2010 besteht eine länderübergreifende kennwortgeschützte Internetseite , die von den für Wohngeldangelegenheiten zuständigen Landesministerien gepflegt wird. Die Seite enthält Informationen (Rechtsgrundlagen, Vollzugshinweise, Rundschreiben , Links et cetera) für die örtlichen Wohngeldbehörden in den Ländern Hamburg , Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die BSW hat diesen Platz für die Internet-Plattform von der Firma LANSOL GmbH für 20 Euro pro Jahr gemietet und stellt sie den anderen Bundesländern kostenlos zur Verfügung. 17. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Arbeit dieser bestehenden Einrichtungen? Inwieweit besteht bei diesen gemeinsamen Einrichtungen Änderungsbedarf? Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Die Arbeit der bestehenden Einrichtungen wird vom Senat positiv bewertet und hat sich bewährt. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird auf die Änderung der Anforderungen routiniert reagiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Ist die Gründung/Zusammenlegung weiterer gemeinsame Einrichtungen geplant? Wenn ja, welcher und zu wann? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 12. und 13 und im Übrigen siehe Vorbemerkung. HH MV NI SH HB Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Einrichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg 09.06.1981 (HmbGVBl. 1981, S. 109) Gründung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg (Zollsenat) für Zoll-, Verbraucher- und Finanzmonopolsachen, andere Angelegenheiten, die der Zollverwaltung übertragen sind und Angelegenheiten aus der Durchführung der Agrarmarktordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft X X X Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in Staatsschutzsachen 28.05.1970 (HmbGVBl. 1970, 271) Gemeinsamer Staatsschutzsenat bei Hanseatischen Oberlandesgericht: Übertragung der in § 120 GVG bezeichneten Aufgaben an das Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg für das Gebiet der Freien und Hansestadt Bremen X X Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in Staatsschutzsachen 16.02.2012 (HmbGVBl. 2012, 194) Gemeinsamer Staatsschutzsenat bei Hanseatischen Oberlandesgericht: Übertragung der in § 120 Abs. 1 bis 4 GVG bezeichneten Aufgaben an das Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern X X Zuständigkeitskonzentration für Patentsachen (technische Schutzrechte) beim Landgericht Hamburg: 1. Patentstreitigkeiten, einschließlich der Rechtsstreitigkeiten über den ergänzenden Schutz, 2. Rechtsstreitigkeiten über die Verletzung und die Rechtsgültigkeit von Gemeinschaftspatenten, 3. Gebrauchsmusterstreitsachen, 4. Halbleiterschutzsachen und 5. Sortenschutzstreitigkeiten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig- Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen 03.08.1983 (HmbGVBl. 1984, 15) Bestimmung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Binnenschifffahrtssachen zwischen dem Amtsgericht Bremen und Amtsgericht Hamburg X X X X Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen 01.06.1993 (HmbGVBl. 1993, 293) Begründung der Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgericht für Verhandlungen und Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden in Binnenschifffahrtssachen gegen die Entscheidungen der im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Schifffahrtsgericht X X Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung 12.09.2001 (HmbGVBl. 2001, 459) Einheitlichen Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven und Amtsgericht Cuxhaven X X X Rechtsgrundlage Datum Aufgabe Beteiligte Länder Staatsvertrag zwischen dem Schleswig- Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in Staatsschutzsachen 16.02.2012 (HmbGVBl. 2012, 196) Gemeinsamer Staatsschutzsenat bei Hanseatischen Oberlandesgericht: Übertragung der in § 120 GVG bezeichneten Aufgaben an das Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein X X X 02.02.1993 (HmbGVBl. 1993, 33 Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte X X Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 17 Anlage 1 HH MV NI SH HB Rechtsgrundlage Datum Aufgabe Beteiligte Länder Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts 17.08.2005 (HmbGVBl. 2005, 422) Übertragung der Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern auf das Amtsgericht Hamburg X X Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts 11.11.2015 (HmbGVBl. 2016, 220) Übertragung der Mahnverfahren auf das Amtsgericht Hamburg-Altona X X Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes – Rechtspflegerlaufbahn – bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege 28.09.2004 (HmbGVBl. 2005, 18) Durchführung der Zwischen- und Laufbahnprüfung (Rechtspflegerprüfung) für die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg vor dem niedersächsischen Prüfungsamt X X Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung (mit weiteren Ländern) 06.02.2007 (HmbGVBl. 2007, 64) Errichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und eines Gemeinsamen Prüfungsamtes in Nordrhein-Westfalen X X X X X Übereinkunft der Länder Freie und Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig- Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Juristische Staatsprüfung für Juristen 04.05.1972 (HmbGVBl. 1972, 119) Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch das Gemeinsame Prüfungsamt für die Referendarinnen und Referendare der drei Vertragsländer X X X Verwaltungsvereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg für das Schiffsregister 1./15.7.2015 Gründung des „Entwicklungs- und Pflegeverbunds SchReg“ sowie Erledigung der gemeinsam verabredeten Aufträge zur Initialpflege sowie Weiterentwicklung X X Länderabkürzungen HH (Freie und Hansestadt Hamburg) MV (Mecklenburg-Vorpommern) NI (Niedersachsen) SH (Schleswig-Holstein) HB (Hansestadt Bremen) Drucksache 21/5145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 U nt er ne hm en / Pa rt ne r __ __ __ __ H SH Fi na nz fo nd s Aö R H SH B et ei lig un gs M an ag em en t G m bH hs h po rt fo lio m an ag em en t Aö R G K L G em ei ns am e K la ss en lo tte rie d er Lä nd er B ew er bu ng sg es el ls ch af t H am bu rg 2 02 4 G m bH i. L. D at ap or t A öR Fr ei e un d H an se st ad t H am bu rg 50 % 5, 22 % 50 ,0 0% 2, 53 % 26 % 29 ,4 0% S ch le sw ig -H ol st ei n 50 ,0 0% 10 ,5 6% 50 ,0 0% 3, 37 % 2, 00 % 29 ,4 0% M ec kl en bu rg -V or po m m er n 2, 08 % 5, 88 % H an se st ad t B re m en 0, 93 % 5, 88 % N ie de rs ac hs en 9, 31 % 14 ,7 1% S ac hs en -A nh al t 2, 93 % 14 ,7 1% H es se n 7, 22 % S aa rla nd 1, 23 % S ac hs en 5, 17 % B ra nd en bu rg 3, 10 % Th ür in ge n 2, 79 % B ad en -W ür te m be rg 12 ,8 1% B er lin 5, 04 % N or dr he in -W es tfa le n 21 ,4 4% B ay er n 15 ,1 9% R ei nl an d- P fa lz 4, 81 % B U N D 18 % Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5145 19 Anlage 2 5145ska_Text 5145ska_Anlagen 5145ska_Antwort_Anlage1 5145ska_Antwort_Anlage2