BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5150 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 05.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Seit wann kennt der Bürgermeister das Fraunhofer-Institut überhaupt? (II) In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4995 nimmt der Senat zu einigen Fragen nur sehr unzureichend Stellung, so etwa wenn er auf die Frage 1.c. nach den grundlegenden Zielen der Ansiedlung eines Fraunhofer-Instituts in der Zeit der CDU-Regierung gar nicht eingeht (vergleiche Drs. 19/4918) und wenn er zu Frage 2. der Drucksache danach, welche Forschungsinstitute der SPD-Senat seit 2011 in Hamburg angesiedelt hat, einige Institute aufführt, bei denen Fortschritte in der Umsetzung realisiert worden sind. So wurde etwa das Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie (MPSD) bereits unter der CDU-Regierung mit der Drs. 18/7227 vom 18.09.2007 gegründet und am 13.12.2012 einstimmig in der Bürgerschaft verabschiedet. Ebenso wurde das Climate Service Center (CSC, seit 2015 German Institute for Climate Service – GERICS) bereits am 01.01.2009 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gegründet, also vor Regierungsantritt der SPD 2011, und hat seinen Sitz seither in Hamburg (vergleiche Drs. 19/4906 vom 22.12.2009), während das Center for Free-Electron Laser Science (CFEL) bereits 2007 gegründet wurde (vergleiche Drs. 18/7227 vom 23.10.2007 und Drs. 20/11995 vom 03.06.2014). Mehrere Urteile des Hamburgischen Verfassungsgerichts (HVerfG) (etwa HVerfG 6/12 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/13 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/10 – verkündet am 21.12.2010) verweisen in diesem Zusammenhang auf das Recht der Abgeordneten auf die umfangreiche Beantwortung ihrer Schriftlichen Kleinen Anfragen nach Artikel 25 Absatz 1 und 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Stimmen der Erste Bürgermeister beziehungsweise die zuständige Behörde der Aussage zu, dass bereits 2009 mit der Drs. 19/4918 als Ziele „die Gründung eines selbständigen Instituts spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Aufbauphase“, der „Beitritt Hamburgs zur Ausführungsvereinbarung der FhG über die gemeinsame Förderung der FhG durch den Bund und die Länder“ sowie Drucksache 21/5150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Weiterentwicklung des CML „zu einer dauerhaften, in der Satzung der FhG verankerten, Fraunhofer-Einrichtung“ formuliert wurden und dass diese Ziele mit einer Vereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Fraunhofer-Gesellschaft vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft geschlossen wurden? Wann und mit welcher Drucksache erfolgte die Zustimmung der Bürgerschaft zu dieser Vereinbarung? Das parlamentarische Fragerecht nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung bezieht sich auf Auskünfte des Senats und nicht auf Meinungsäußerungen des Ersten Bürgermeisters. Im Übrigen siehe Drs. 21/4995. 2. Welche weiteren Forschungsinstitute hat der Erste Bürgermeister beziehungsweise die zuständige Behörde seit Amtsantritt des SPD-Senats 2011 in Hamburg angesiedelt? Und genauer gefragt: a. Mit welchen Drucksachen wurde zu welchem Zeitpunkt erstmals die Zustimmung zur Errichtung der Forschungsinstitute gegeben, speziell der in der Antwort zu Frage 2. der Schriftlichen Kleine Anfrage Drs. 21/4995 genannten Center for Hybrid Nanostructures (CHYN), The Hamburg Centre for Ultrafast Imaging (CUI), Hamburg Advanced Research Centre for Bioorganic Chemistry (HARBOR), Center for Free-Electron Laser Science (CFEL), Centre for Structural Systems Biology (CSSB), Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie (MPSD), ScreeningPort des Fraunhofer-Instituts für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie, (IME-SP), Fraunhofer -Anwendungszentrum für Leistungselektronik für regenerative Energiesysteme (ALR), Energiecampus Bergedorf (CC4E), Innovation Campus Green Technologies (ICGT), Digital City Science Lab (HCU/MIT-Kooperation), German Institute for Climate Service (GERICS)? Das GERICS wurde 2009 unter dem Namen Climate Service Center als Projektgruppe des Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) ins Leben gerufen. Im Juni 2014 wurde es als selbständige Organisationseinheit der Helmholtz-Gemeinschaft institutionalisiert . Seit Juni 2015 führt es den Namen GERICS. Seit Juni 2016 wird es durch die Helmholtz-Gemeinschaft als „Helmholtz Institut“ des HZG in Kooperation mit der Universität Hamburg gefördert. Da die Finanzierung des GERICS über das HZG erfolgt, bedurfte die Gründung nicht der Zustimmung durch die Bürgerschaft. Das Digital City Science Lab ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg „Strategie Digitale Stadt – Chancen für Wirtschaftskraft, Kommunikation und öffentliche Dienstleistungen”. Eine Befassung der Bürgerschaft hat nicht stattgefunden. Das HARBOR-Vorhaben entwickelte sich aus dem Exzellenzcluster CUI. Für HARBOR ist ein Forschungsneubau auf dem Campus Bahrenfeld geplant. Der Finanzierung nach Artikel 91 b GG wurde im Juni 2016 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zugestimmt. Eine bürgerschaftliche Befassung ist vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 20/11995, 20/1543, 18/7227, 20/670, 20/13399, 20/5314, 20/11568, 20/7928, 20/4848, 20/11183 und 21/3101. b. Und ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde im Zuge der Beantwortung der Unterschied klar zwischen der Ansiedlung von Forschungsinstituten beziehungsweise deren Gründung auf der einen Seite und der Realisierung von Fortschritten in der Umsetzung der Ansiedlung auf der anderen Seite? Wenn ja: Worin besteht der Unterschied? Wenn nein: warum nicht? Die Ansiedelung solcher Forschungsinstitute wird als Prozess verstanden, der über zahlreiche Schritte von der ersten Idee bis zur Eröffnung und wissenschaftlichen be- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5150 3 ziehungsweise baulichen Etablierung der Einrichtung reicht. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Jahre und verläuft in der Regel über mehrere Legislaturperioden. Eine Unterstützung durch die Freie und Hansestadt Hamburg ist erfahrungsgemäß an vielen Stellen dieses Prozesses notwendig.