BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5151 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 05.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Werden die Kapazitäten der IFB in Hamburg ausreichend genutzt? Seit 2013 existiert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), die aus der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) hervorging. Sie stellt das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg dar und unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Schwerpunkte liegen in der Wohnraum- und Umweltförderung sowie in der Wirtschafts -, Innovations- und Stadtentwicklungsförderung. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie die Übernahme von Sicherheitsleistungen. Allein in den Jahren 2014 und 2015 lagen die Zuschüsse zwischen 110 und 119 Millionen Euro sowie die Darlehen zwischen 450 und 575 Millionen Euro. In Bezug auf die Schaffung neuer Wohnheimplätze und Wohnungen für Studenten und Auszubildende (Azubis) fallen hier vor allem die vier Förderrichtlinien Wohnen für Studierende und Auszubildende in Hamburg-Süd, in Mümmelmannsberg, auf der Veddel und in Wilhelmsburg sowie das Programm Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende und Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende von ins Auge. In Anbetracht dringend benötigter neuer Wohnheime und Wohnheimplätze ist der genaue Umfang der IFB-Programme sowie der Nachfrage nach diesen Programmen durch die Stadt Hamburg und/oder die Auftragnehmer, sprich die Baugesellschaften der neuen Wohnheime, von Interesse. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – auf Grundlagen von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) – wie folgt: 1. Welchen finanziellen Umfang haben die vier Förderrichtlinien der IFB Hamburg Wohnen für Studierende und Auszubildende in Hamburg-Süd, in Mümmelmannsberg, auf der Veddel und in Wilhelmsburg? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Laufzeitjahren darstellen . Die vier Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ umfassen die Fördergebiete „Veddel“, „Wilhelmsburg“ (Reiherstiegviertel), „Hamburg-Süd“ (Phoenix- Viertel, Berta-Kröger-Platz, Marckmannstraße, Neuwiedenthal-Rehrstieg) und „Mümmelmannsberg “. Es handelt sich um eine Subjektförderung, bei der die Bruttowarmmiete von Bestandswohnungen bezuschusst und somit bezahlbarer Wohnraum für die genannte Zielgruppe geschaffen wird, siehe Drs. 20/14366. Das Programm 2017/2018 wird derzeit geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. Drucksache 21/5151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie ist die genaue Laufzeit der vier genannten Förderrichtlinien? Alle vier Förderrichtlinien sind derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2017. b. Sollen nach derzeitigem Stand diese Förderrichtlinien verlängert werden? Wenn ja: von wann bis wann und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Oder wann steht die Entscheidung über die Verlängerung an? Im Frühjahr 2017 ist eine Evaluierung der vier Förderrichtlinien geplant. Im Rahmen dieser Evaluierung sollen die zum 01. Januar 2016 umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Förderrichtlinien überprüft und eine Entscheidung über eine Verlängerung der Förderrichtlinien getroffen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. d. c. Wie viele Antragsteller haben diese Förderrichtlinien bis heute in welcher finanziellen Höhe in Anspruch genommen? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Jahren darstellen. Die Förderrichtlinien wurden im September 2012 auch für Auszubildende geöffnet. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der geförderten Studierenden und Auszubildenden sowie die geleisteten Zuschüsse seit 2013: Förderrichtlinie 2013 2014 2015 Geförderte Personen Geleistete Zuschüsse in Euro Geförderte Personen Geleistete Zuschüsse in Euro Geförderte Personen Geleistete Zuschüsse in Euro „Veddel“ 140 98.897,94 73 66.478,75 69 38.114,46 „Wilhelmsburg“ 145 63.523,12 83 51.110,77 61 50.213,93 „Hamburg-Süd“ 2 2.501,99 2 2.223,96 2 2.223,96 „Mümmelmannsberg“ 5 393,88 7 1.268,54 7 1.037,19 Insgesamt 292 165.316,93 165 121082,02 139 91.589,54 Aufgrund der versetzten Einreichungen der Zahlungsanforderungen durch die Vermieter und Änderungen in einigen Förderrichtlinien sind aktuell keine belastbaren Zahlen für 2016 verfügbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. d. Wurden die finanziellen Mittel dieser Förderrichtlinien voll ausgeschöpft ? Wenn nein: warum nicht? Und was wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bis wann unternehmen, damit diese Förderrichtlinien voll ausgeschöpft werden? Wenn ja: Sollen die Mittel dieser Förderrichtlinien weiter erhöht werden ? Wann, in welcher Höhe genau und durch wen? Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden entsprechend der Nachfrage nicht voll ausgeschöpft. Zum 01. Januar 2016 wurden folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme umgesetzt: ‐ Die im Rahmen der Förderrichtlinien einzuhaltende Kappungsgrenze wurde von 6,80 Euro auf 7,00 Euro erhöht. ‐ Das Fördergebiet „Hamburg-Süd“ wurde um das RISE-Gebiet „Neuwiedenthal- Rehrstieg“ erweitert. ‐ Die Bruttowarmzahllast (bezuschusste Mietbelastung ohne individuellen Stromverbrauch ) der Förderrichtlinie „Mümmelmannsberg“ wurde auf 190 Euro herabgesetzt . ‐ Um den Bekanntheitsgrad der Förderrichtlinien zu erhöhen, hat die zuständige Fachbehörde Anfang Oktober 2013 die Internetseite „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ auf www.hamburg.de publiziert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5151 3 ‐ Weiterhin hat sie folgende Institutionen über die Förderrichtlinien schriftlich informiert und gebeten, die Förderung weiter bekannt zu machen: Hamburger Institut für Berufliche Bildung – HIBB, Studierendenwerk Hamburg, Handwerkskammer Hamburg, Handelskammer Hamburg, DGB Hamburg, Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Universität Hamburg und Hamburg Welcome Center. e. Wie viele Wohnheimplätze und/oder Wohnungen wurden bis heute beziehungsweise werden derzeit mit den Mitteln aus diesen Förderrichtlinien gebaut? Keine. Siehe Antwort zu 1. und 1. c. 2. Welchen finanziellen Umfang hat die Förderrichtlinie der IFB Hamburg Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Laufzeitjahren darstellen . Siehe Drs. 20/10492. a. Wie ist die genaue Laufzeit der genannten Förderrichtlinie? b. Soll nach derzeitigem Stand diese Förderrichtlinie verlängert werden ? Wenn ja: von wann bis wann und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Oder wann steht die Entscheidung über die Verlängerung an? Die Förderrichtlinie ist nicht zeitlich befristet. Über die Verlängerung entscheidet der Senat im Rahmen der jeweiligen Disposition des Wohnraumförderprogramms. c. Wie viele Antragsteller haben diese Förderrichtlinie bis heute in welcher finanziellen Höhe in Anspruch genommen? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Jahren darstellen. Seit 2012 wurden acht Bauvorhaben mit insgesamt 575 Wohnungen für Studierende und Auszubildende gefördert, darunter auch zwei aufwändige Umbauten zu Neubaustandard . Zu den Zuschüssen und Darlehen siehe die folgende Tabelle: Jahr Anzahl Anträge Anzahl WE bew. Darlehen in Euro bew. Zuschüsse in Euro 2012 1 102 8,6 Mio. 4,8 Mio. 2014 5 297 18,9 Mio. 12,2 Mio. 2015 2 176 14,5 Mio. 11,9 Mio. d. Wurden die finanziellen Mittel dieser Förderrichtlinie voll ausgeschöpft ? Wenn nein: warum nicht? Und was wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bis wann unternehmen, damit diese Förderrichtlinie voll ausgeschöpft wird? Wenn ja: Sollen die Mittel dieser Förderrichtlinie weiter erhöht werden ? Wann, in welcher Höhe genau und durch wen? Siehe Drs. 20/10492. e. Wie viele Wohnheimplätze und/oder Wohnungen wurden bis heute beziehungsweise werden derzeit mit den Mitteln aus dieser Förderrichtlinie gebaut? Siehe Antwort zu 2. c. 3. Welchen finanziellen Umfang hat die Förderrichtlinien der IFB Hamburg Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Laufzeitjahren darstellen. Drucksache 21/5151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die mit der Förderrichtlinie “Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende“ geförderten Wohneinheiten sind Bestandteil der Programmzahl von 4.000 geförderten Mietwohnungsmodernisierungen pro Jahr im Modernisierungsprogramm A und 600 Mietwohnungsmodernisierungen im Modernisierungsprogramm B. Entsprechend der Nachfrage des Hamburger Studierendenwerks oder weiterer Investoren werden in diesem Rahmen Fördermittel bewilligt. Eine konkrete Programmzahl existiert für diese Förderrichtlinie nicht. Werden in einem Jahr wenige Modernisierungen von Wohnungen für Studierende und Auszubildende beantragt, können mehr sonstige Mietwohnungsmodernisierungen gefördert werden und umgekehrt. a. Wie ist die genaue Laufzeit der genannten Förderrichtlinie? b. Soll nach derzeitigem Stand diese Förderrichtlinie verlängert werden ? Wenn ja: von wann bis wann und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Oder wann steht die Entscheidung über die Verlängerung an? Die Förderrichtlinie ist nicht zeitlich befristet. Über die Verlängerung entscheidet der Senat im Rahmen der jeweiligen Disposition des Wohnraumförderprogramms. c. Wie viele Antragsteller haben diese Förderrichtlinie bis heute in welcher finanziellen Höhe in Anspruch genommen? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Jahren darstellen. Diese Förderrichtlinie für rein energetische oder umfassendere Modernisierungen von Studierenden- und Auszubildendenwohnungen besteht seit dem 01. Juli 2015. Fördermittel wurden bislang nicht bewilligt. d. Wurden die finanziellen Mittel dieser Förderrichtlinie voll ausgeschöpft ? Wenn nein: warum nicht? Und was wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bis wann unternehmen, damit diese Förderrichtlinie voll ausgeschöpft wird? Wenn ja: Sollen die Mittel dieser Förderrichtlinie weiter erhöht werden ? Wann, in welcher Höhe genau und durch wen? Siehe Antwort zu 3. e. Wie viele Wohnheimplätze und/oder Wohnungen wurden bis heute beziehungsweise werden derzeit mit den Mitteln aus dieser Förderrichtlinie saniert und/oder modernisiert? Siehe Antwort zu 3. c. 4. Welche weiteren Förderrichtlinien beziehungsweise Programme der IFB in welchem finanziellen Umfang für den Neubau und/oder die Sanierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende existieren derzeit sonst noch? Bitte differenziert nach Programmen, Zuschüssen und Darlehen sowie nach Laufzeitjahren darstellen. Keine. a. Wie ist die genaue Laufzeit der genannten Förderrichtlinien? b. Sollen nach derzeitigem Stand diese Förderrichtlinien verlängert werden? Wenn ja: von wann bis wann und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Oder wann steht die Entscheidung über die Verlängerung an? c. Wie viele Antragsteller haben diese Förderrichtlinien bis heute in welcher finanziellen Höhe in Anspruch genommen? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Jahren darstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5151 5 d. Wurden die finanziellen Mittel dieser Förderrichtlinien voll ausgeschöpft ? Wenn nein: warum nicht? Und was wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bis wann unternehmen, damit diese Förderrichtlinien voll ausgeschöpft werden? Wenn ja: Sollen die Mittel dieser Förderrichtlinien weiter erhöht werden ? Wann, in welcher Höhe genau und durch wen? e. Wie viele Wohnheimplätze und/oder Wohnungen wurden bis heute beziehungsweise werden derzeit mit den Mitteln aus diesen Förderrichtlinien saniert und/oder modernisiert? Entfällt. 5. Welche weiteren Förderrichtlinien beziehungsweise Programme in welchem finanziellen Umfang für den Neubau und/oder die Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, die Hamburg in Anspruch nehmen könnte, existieren derzeit auf Bundesebene ? Bitte differenziert nach Programmen, Zuschüssen und Darlehen sowie nach Laufzeitjahren darstellen. Für den Neubau und/oder die Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende existieren auf Bundesebene derzeit folgende Förderprogramme : ‐ „Förderrichtlinie Variowohnungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit. Informationen zum Förderprogramm unter: http://www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/foerderprogramm/foerderrichtlin ie-variowohnungen/. ‐ „KfW 151 Energieeffizient Sanieren Kredit“. Informationen zum Förderprogramm unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzi erungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/. ‐ „KfW 153 Energieeffizient Bauen“. Informationen zum Förderprogramm unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderpr odukte/Energieeffizient-Bauen-(153)/. a. Wie ist die genaue Laufzeit der genannten Förderrichtlinien? b. Sollen nach derzeitigem Stand diese Förderrichtlinien verlängert werden? Wenn ja: von wann bis wann und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Oder wann steht auf Bundesebene die Entscheidung über die Verlängerung an? c. Wie viele Antragsteller haben diese Förderrichtlinien bis heute in welcher finanziellen Höhe in Anspruch genommen? Bitte differenziert nach Zuschüssen und Darlehen sowie nach Jahren darstellen. d. Wurden die finanziellen Mittel dieser Förderrichtlinien voll ausgeschöpft ? Wenn nein: warum nicht? Und was wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden oder der Bund bis wann unternehmen , damit diese Förderrichtlinien voll ausgeschöpft werden? Wenn ja: Sollen die Mittel dieser Förderrichtlinien weiter erhöht werden ? Wann, in welcher Höhe genau und durch wen? e. Wie viele Wohnheimplätze und/oder Wohnungen wurden bis heute beziehungsweise werden derzeit mit den Mitteln aus diesen Förderrichtlinien saniert und/oder modernisiert? Drucksache 21/5151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Förderprogramme können mit der Förderung der Hamburgischen Investitions-und Förderbank AöR (IFB) kumuliert werden. Die KfW-Programme können sowohl von der IFB als auch von Geschäftsbanken durchgeleitet werden. Über ihre Inanspruchnahme liegen der IFB daher keine vollständigen Daten vor. Im Übrigen fällt die Programmsteuerung in die Verantwortung des Bundes.