BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5152 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Karin Prien (CDU) vom 05.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten der Flüchtlingsunterbringungen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen: Weiß der Senat, was er aktuell ausgibt? Wie der Senat in einer Reihe von Antworten auf Anfragen klarmacht, besitzt er derzeit keine Übersicht über die genauen Kosten der Flüchtlingsunterbringung in den vergangenen Monaten im gesamten Stadtgebiet (unter anderem Drs.: 21/4635, 21/4594, 21/4583, 21/4327) Um etwaige Unterschiede zwischen verschiedenen Betreibern von Unterkünften und Unterbringungsarten transparent zu machen, sind diese Werte allerdings unabdingbar. Da eine Erhebung für das gesamte Stadtgebiet, laut Auskunft des Senats, nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist, soll das Betrachtungsfeld hier auf die Stadtteile Lokstedt, Niendorf, Schnelsen konzentriert werden. Dieses Gebiet bietet sich besonders als Beispiel an, da hier unterschiedliche Unterbringungsformen von unterschiedlichen Betreibern unterhalten werden und so eine möglichst große Bandbreite von Rückschlüssen möglich sein sollte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Kosten je untergebrachter Person in den verschiedenen Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen? Bitte je Unterkunft und unter Nennung des jeweiligen Betreibers angeben. Als Betrachtungszeitraum bitte von Januar 2015 an bis zu den aktuellsten verfügbaren Zahlen gehen. Bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen angeben. Die monatlichen Gesamtkosten (in Euro) der einzelnen Standorte der Erstaufnahme sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die im Folgenden genannten Kosten wurden stets den Monaten zugeschlagen, in den sie beglichen wurden. Der Monat ist regelhaft nicht deckungsgleich mit dem Entstehungszeitpunkt der Kosten beziehungsweise der Erbringung der zugehörigen Leistung. 2015 Papenreye Flagentwiet Behrmann-platz Niendorfer Straße Schmiedekoppel Januar - - - 61.705,33 - Februar - - - 156.283,46 - März - - - 260.419,01 - April - - - 385.279,48 - Mai - - - 155.710,85 - Juni - - - 560.482,83 - Juli - - - 204.432,04 - August - 34.718,25 - 608.006,24 - September - 744.267,22 - 613.349,42 - Oktober 60.625,08 1.235.041,59 - 377.805,71 - November 49.208,91 621.464,05 4.003,66 411.330,29 292.513,22 Drucksache 21/5152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2015 Papenreye Flagentwiet Behrmann-platz Niendorfer Straße Schmiedekoppel Dezember 1.594.801,04 1.896.249,17 5.080,48 435.493,75 100.061,15 Gesamt 1.704.635,03 4.531.740,28 9.084,14 4.230.298,41 392.574,37 2016 Papenreye Flagentwiet Behrmann-platz Niendorfer Straße Schmiedekoppel Januar 726.079,80 253.499,52 - 218.935,53 170.955,69 Februar 1.920.332,20 1.642.670,44 786.298,01 757.697,05 1.172.177,65 März 2.732.688,68 2.023.890,21 517.447,71 79.989,23 995.919,57 April 1.989.276,19 1.307.328,28 477.000,13 589.253,18 1.343.681,13 Mai 2.075.911,16 1.094.986,80 296.412,02 131.615,74 437.615,14 Juni 1.251.140,23 1.226.625,19 256.614,00 387.584,22 3.821.678,87 Gesamt 10.695.428,26 7.549.000,44 2.333.771,87 2.165.074,95 7.942.028,05 Die durchschnittliche Belegungszahl pro Monat sowie die Platzkapazität zum Ende jedes Monats sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Der Standort Schmiedekoppel wird erst seit Juli 2016 belegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2015 Papenreye Flagentwiet Behrmannplatz Niendorfer Straße Belegung Kapazität Belegung Kapazität Belegung Kapazität Belegung Kapazität Januar - - - - - - - - Februar - - - - - - - - März - - - - - - 222 320 April - - - - - - 266 320 Mai - - - - - - 257 320 Juni - - - - - - 258 320 Juli - - - - - - 269 320 August - - - - - - 273 320 September - - - - - - 269 320 Oktober - - - - - - * 320 November 672 920 - - 68 150 288 320 Dezember 722 764 521 888 115 150 294 320 2016 Januar 734 764 769 888 123 150 288 320 Februar 731 764 792 880 132 150 287 320 März 713 876 793 880 124 150 282 320 April 637 990 776 880 124 150 273 320 Mai 654 990 757 880 125 150 266 316 Juni 624 990 678 880 103 100 248 316 * Aufgrund der Umstellung der Erfassung der untergebrachten Personen stehen für Oktober 2015 keine belastbaren Belegungszahlen zur Ermittlung eines Durchschnitts zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/4377 und 21/4583. Für die öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen (örU) in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen erfolgt die Abrechnung üblicherweise über Kostensätze beim alleinigen Betreiber f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f & w), siehe Drs. 21/4327. Eine Ausnahme bildet dabei die vom Betreiber f & w betriebene örU Lokstedter Höhe, da die Kosten dort aufwandsfinanziert abgerechnet werden und aufgrund der speziellen Gegebenheiten regelhaft ein Wachdienst eingesetzt wird, der bei der Kostenabrechnungen einen Sonderposten darstellt. Die monatlichen Durchschnittskosten lagen im Jahr 2015 bei 79.369,58 Euro und im Jahr 2016 bei 80.042,44 Euro. Hieraus ergeben sich unter Berücksichtigung der Platzzahl von 132 monatliche Durchschnittskosten in Höhe von 601,28 Euro. Für das Jahr 2016 (Januar bis April) ergeben sich monatliche Durchschnittskosten in Höhe von 606.38 Euro pro Person. Hierbei sind sowohl die fixen Platzkosten als auch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5152 3 die variablen Belegungskosten enthalten, sodass hier nicht nur die tatsächliche Belegung berücksichtigt werden kann. 2. Vergleicht der Senat regelmäßig die Kosten je Unterkunft und Flüchtling beziehungsweise die dafür von den Betreibern erbrachten Dienstleistungen , um eine bestmögliche Unterbringungsqualität bei gleichzeitigem verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen Ressourcen sicherzustellen ? Wenn ja, wann und wo hat es Nachverhandlungen mit Betreibern bestehender Unterkünfte gegeben? Wenn nein, warum nicht? Bitte detailliert und ohne Verweis auf andere Drucksachen beantworten. Alle abgerechneten Leistungen werden vor dem Hintergrund der mit den Betreibern abgeschlossenen Vereinbarungen betrachtet. Leistungen können somit nur erstattet werden, wenn sie dem üblichen beziehungsweise vereinbarten Maß entsprechen. Darüber hinaus steht die für den Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtung zuständige Behörde in einem ständigen Austausch mit den jeweiligen Betreiberorganisationen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2725. Unterschiede in den Kostensätzen ergeben sich bei den örU, wenn die Unterkunft angemietet oder im Besitz des Betreibers ist. Eine aufwandsfinanzierte Abrechnung erfolgt bei Unterkünften mit Sonderposten oder kurzfristig geplanter Laufzeit. Um die bestmögliche Unterbringung sicherzustellen, werden die Anforderungen an die Unterbringungskonzepte der örU regelmäßig im gemeinsamen Dialog zwischen f & w und den zuständigen Behörden fortentwickelt.