BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5154 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XVII) – Schlickprobleme wegen Planungsunsicherheit im Mittleren Freihafen Nach aktuellen Medienberichten hat ein Pontonvermieter und Schutenbetreiber im Travehafen erhebliche Probleme mit Schlickablagerungen. Schiffe sitzen im Schlick fest und das Unternehmen könne nur noch bei Hochwasser arbeiten. Bereits Ende Mai 2016 habe sich das Unternehmen selbst an die HPA gewandt und um Hilfe gebeten. Doch diese blieb aus und die HPA baggert bis heute nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der anhaltend starken Sedimentation, die in den Sommermonaten aufgrund des abnehmenden Oberwasserabflusses in der Elbe zunimmt, kommt es derzeit zum Beispiel im Strandhafen zu Mindertiefen. Die Hamburg Port Authority (HPA) beseitigt diese Mindertiefen mit zwei Hopperbaggern sowie kleinräumig mit einem Wasserinjektionsgerät und einem Bed Leveler (Schlickpflug). Für die Verbringung im Gewässer hat sich der Handlungsrahmen mit der neuen Genehmigung des Landes Schleswig- Holstein spürbar erweitert. Denn erstmalig können Sedimente aus der Bundeswasserstraße und den Hafenbecken bei der Tonne E3 in die Nordsee ausgetragen werden, sofern sie den Umweltauflagen entsprechen – also von der Einfahrt in den Hafen bis zum Liegeplatz. In Kombination mit der Umlagerung bei Neßsand in der Stromelbe ist die Sicherung der Zugänglichkeit des Hamburger Hafens jetzt ganzjährig möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. An welchen Stellen im Hamburger Hafen bestehen welche Mindertiefen (Abweichungen von der Solltiefe)? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/1981 und 21/2239. 2. An welchen Stellen gibt es derzeit Unterwasserstände? Unterwasserstände sind abhängig von der jeweiligen Tidesituation (Windlage, Tidezyklus und so weiter) und daher sehr kurzzeitig. Als Ausprägung der Gezeiten treten sie grundsätzlich im gesamten Tidegebiet auf. Im Übrigen siehe Drs. 21/4560. 3. Seit wann bestehen die unter 1. und 2. genannten Mindertiefen und Unterwasserstände? Erste Mindertiefen sind nach Beendigung der Umlagersaison etwa Mitte Mai 2016 aufgetreten. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Welche Maßnahmen plant die HPA wann zu unternehmen, um die unter 1. und 2. Mindertiefen und Unterwasserstände aufzulösen? Drucksache 21/5154 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf Unterwasserstände hat die HPA keinen Einfluss. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 5. An welchen Stellen im Hamburger Hafen löst die HPA keine Unterwasserstände auf, weil die Kosten für Baggerarbeiten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Planungsbetroffenheit stehen? Siehe Antworten zu 2. und 4. 6. Wie viele und welche Unternehmen sind derzeit von den Mindertiefen und Unterwasserständen in welchen Hafenbereichen betroffen? Hierzu lässt sich keine Angabe machen, da sich Mindertiefen nicht automatisch auf die betrieblichen Abläufe der Unternehmen auswirken. Im Übrigen siehe Drs. 21/1981 und 21/2239. 7. Welche Nutzungseinschränkungen gibt es durch die unter 6. genannten Mindertiefen und Unterwasserstände derzeit nach Kenntnis der HPA? Alle Schiffe können den Hamburger Hafen anlaufen. Im Einzelfall kann es aufgrund von Mindertiefen und Unterwasserständen jedoch erforderlich sein, die nautischen Vorgaben beim tideunabhängig möglichen Tiefgang sowie bei maximal ein- beziehungsweise ausgehenden Tiefgängen anzupassen. 8. Gibt es über das im Vortext genannte Schreiben weitere Beschwerden oder Hinweise von Unternehmen an die HPA, die auf Mindertiefen oder Unterwasserstände hinweisen? Gab es mit den betroffenen Unternehmen Gespräche? Wenn ja, wie viele, wann, mit welchem Ergebnis und wer hat vonseiten des Senats daran teilgenommen? Wenn nein, warum nicht? 9. Wie viele Anträge zur Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Wassertiefe an Liegeplätzen in welchen Bereichen im Hafen liegen der HPA derzeit vor? Wie viele Briefe, Beschwerden und Hinweise hat die HPA in 2015 und 2016 von Unternehmen in Sachen Herstellung von Solltiefen und Ausbaggerung von Unterwasserständen im Hamburger Hafen erhalten? Die Instandhaltungsbedarfe werden von der für die Wassertiefenhaltung operativ zuständigen HPA mit allen betroffenen Unternehmen in ständigem Austausch besprochen . Je nach Kontext sind dabei unterschiedliche Abteilungen und Personen der HPA eingebunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/910. 10. Warum ist derzeit keine Baggerung im Bereich des Travehafens durch die HPA vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Aus nautischer Sicht ist die Erreichbarkeit einzelner Liegeplätze in diesem Bereich nur bei Niedrigwasser geringfügig eingeschränkt. Die Sollwassertiefe im Zufahrtsbereich des Travehafens ist gegeben. Aktuelle Peilungen haben ergeben, dass nur sehr geringe Sedimentationsraten im Travehafen zu verzeichnen sind. 11. Welche Wassertiefe muss erreicht sein, damit Schiffe im Mittleren Freihafen inklusive Travehafen fahren können? Die Wassertiefe im Mittleren Hafen inklusive Travehafen variiert zum mittleren Niedrigwasser zwischen 15,1 Meter im Vorhafen und 3,1 Meter im Travehafen. Die für die sichere Navigation benötigte Wassertiefe ist abhängig von Größe und Tiefgang des jeweiligen Schiffes. 12. Wie lange besteht die Verpflichtung zum Ausbaggern vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich des Mittleren Freihafens? Eine derartige Verpflichtung besteht nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/910. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5154 3 13. Wie lang ist der Zeitraum, in dem für Hafenunternehmen Unsicherheit bezüglich der Solltiefen besteht, weil der Senat noch kein Konzept für die Verlagerung der im Mittleren Freihafen befindlichen Unternehmen erstellt hat? Das Gewässer im Mittleren Hafen wird im hafenwirtschaftlich erforderlichen Umfang unterhalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 19. 14. Wie viele Unternehmen müssen für die vier im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft vorgestellten Entwicklungsoptionen des Mittleren Freihafens jeweils verlagert werden, um welche Unternehmen handelt es sich hierbei und wohin sollen diese Unternehmen jeweils verlagert werden? 15. Mit wie vielen der unter 14. genannten Unternehmen sind bereits Gespräche zu Verlagerungen geführt worden? 16. Welchen der unter 14. genannten Unternehmen wurden bereits konkrete Flächen für eine Verlagerung angeboten? 17. Welche Kosten entstehen der HPA für die unter 16. genannten Verlagerungen von Unternehmen? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Konkrete Betroffenheiten stehen somit nicht fest. Verlagerungsrelevante Maßnahmen fanden deshalb nicht statt. 18. Wie hoch ist die derzeit in Hafenbecken, insbesondere die im Travehafen befindliche Menge an Schlick, die aufgrund von Anfragen an die HPA ausgebaggert werden müsste? Die HPA plant und steuert die Instandhaltung an der über die gesamten Hafengewässer ermittelten nautischen und betrieblichen Bedarfe und ermittelt die Mengen je Einzelfall . Im Bereich des Travehafens liegt derzeit eine konkrete Anfrage eines Nutzers mit aktuell rund 35.000 m³ Sediment vor. 19. Durch welche Maßnahmen soll den Unternehmen im Mittleren Freihafen geholfen werden, solange Planungsunsicherheit bezüglich der Entwicklung des Mittleren Freihafens besteht? Die Nutzung des Travehafens ist unter ähnlichen nautischen Bedingungen wie in den Vorjahren weiterhin möglich. Zudem werden den Unternehmen Gespräche angeboten . Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 20. Seit wann haben im Bereich des Mittleren Freihafens, speziell im Travehafen , keine Baggerarbeiten zur Schlickbeseitigung mehr stattgefunden? Siehe Drs. 21/910.