BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5156 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Planungen am Buchenkamp (3) Im Mai hat die rot-grüne Koalition im Bezirk Wandsbek einen Beschluss herbeigeführt , in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Flächen am Buchenkamp vorzubereiten. Am 28.06.2016 hatte daraufhin das zuständige Bezirksamt für die Sitzung des Planungsausschusses am 5.07.2016 eine Beschlussvorlage mit dem Titel „Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 – Buchenkamp/Eulenkrugstraße “ zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zur Zustimmung der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion vorgelegt. Kurz danach wurde die Vorlage zurückgezogen. Ich frage den Senat: 1. Welche Stellen im Einzelnen waren seit dem entsprechenden Beschluss des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 10.05.2016 mit Tätigkeiten und Fragestellungen für einen Bebauungsplan „Buchenkamp/Eulenkrugstraße“ befasst? Im Bezirksamt Wandsbek waren insbesondere das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowie die Dezernatsleitung mit Fragestellungen für einen entsprechenden Bebauungsplan befasst. 2. Welche Stellen im Einzelnen waren im Zuge der Vorbereitung der Beschlussfassung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 10.05.2016 mit Tätigkeiten und Fragestellungen für einen Bebauungsplan „Buchenkamp/Eulenkrugstraße“ befasst? Keine. Die am 10. Mai 2016 im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek beschlossene bezirkliche Drs. 20-2771 geht auf einen interfraktionellen Antrag zurück. 3. Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung wurde die oben genannte Vorlage wieder zurückgezogen? Im Zuge der Erstellung der Tagesordnung für den Planungsausschuss durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wurde eine für den Planungsausschuss vorgesehene Drucksache zu den Planungen am Buchenkamp durch die zuständige Dezernatsleitung im Bezirksamt Wandsbek zurückgezogen, da einzelne Aspekte der Erschließung und des Bebauungsumfangs nochmals überarbeitet werden sollen. 4. Mit welchen Stellen im Einzelnen waren die oben genannte Vorlage und die darin enthaltenen Anlagen für die Bebauung der Flurstücke 272 und 5716 im Einzelnen jeweils wann abgestimmt? Die um einen Bebauungsvorschlag auf dem Flurstück 5716 ergänzte Massenstudie wurde im Bezirksamt Wandsbek vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erstellt Drucksache 21/5156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und am 16. Juni 2016 mit der Dezernatsleitung abgestimmt. Die Vorlage wurde am 24. Juni 2016 mit der Dezernatsleitung in Vertretung der Bezirksamtsleitung abgestimmt . 5. Der oben genannten Vorlage war ein neuer Bebauungsvorschlag des Grundeigentümers für das Flurstück 272 beigefügt. 5.1 Seit wann liegt welchen Stellen dieser Bebauungsvorschlag in welcher Form vor? Der Bebauungsvorschlag des Grundeigentümers liegt dem Bezirksamt Wandsbek seit dem 14. Januar 2016 vor. 5.2 Wie beurteilen die zuständigen Stellen diesen Bebauungsvorschlag aus fachlicher Sicht? Der Bebauungsvorschlag wird von der Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek aus fachlicher Sicht in verschiedenen Punkten kritisch bewertet. Eine Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts wird sich eng an der bisher vorliegenden Massenstudie orientieren. 6. Der oben genannten Vorlage war eine Massenstudie für die Schaffung von 100 Wohneinheiten auf dem Flurstück 5716 („Erdbeerfeld“) beigefügt . 6.1 Seit wann liegt welchen Stellen diese Massenstudie vor? Wann wurde sie durch wen erstellt? Die Massenstudie wurde vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek von Anfang bis Mitte Juni 2016 erarbeitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6.2 Mit welchen Stellen im Einzelnen wurde die Zahl von 100 Wohneinheiten auf dieser Fläche abgestimmt? Siehe Antwort zu 4. 6.3 Entspricht dieser Bebauungsvorschlag nach Ansicht der zuständigen Stellen einer maßvollen und ortsverträglichen Bebauung? Ja. 6.4 Warum genau sah diese Vorlage eine verkehrliche Erschließung dieser Fläche über die Eulenkrugstraße vor? Wie wird dies fachlich bewertet und mit welchen Stellen wurde dieser Erschließungsvorschlag abgestimmt? Durch die vorgeschlagene Erschließung über den Buchenkamp und die Eulenkrugstraße ist grundsätzlich eine leistungsfähige Anbindung der Bebauung an das bestehende Straßennetz möglich, zudem kann auf flächenbeanspruchende Wendeanlagen verzichtet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Eine detaillierte Abstimmung hierzu erfolgt regelhaft in einem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. 7. In welchen Punkten soll die Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich eines Bebauungsplanverfahrens „Buchenkamp/Eulenkrugstraße“ bis wann überarbeitet werden? Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek eine Vorlage mit einer reduzierten Anzahl an Wohneinheiten und gegebenenfalls daran angepasster Erschließung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens einzubringen.