BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5158 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Angriff auf Geflüchtete in der Notunterkunft Rugenbarg 126a Am vergangenen Wochenende (2.7.16) sollen ein oder mehrere schwarzgekleidete Personen mit Hund auf das Gelände der Notunterkunft Rugenbarg 126a vorgedrungen sein, dem Hund den Maulkorb abgenommen und ihn auf Geflüchtete gehetzt haben. Mindestens eine Person soll dabei so schwer verletzt worden sein, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Ich frage den Senat: 1. Inwiefern kann der Senat den Gewaltvorfall bestätigen? a. Wann genau ereignete sich der Angriff? b. Wie viele Personen waren daran beteiligt? c. Wurde die Polizei gerufen? Von wem? Wann traf sie ein? d. Konnten Täter festgenommen beziehungsweise konnten ihre Personalien vor Ort oder später festgestellt werden? 2. Fand der Angriff auf dem Gelände der Notunterkunft statt? Wenn ja, wie konnten die Täter auf das Gelände gelangen? Wenn nein, in welcher Entfernung vom bewachten Eingang? a. Waren Angehörige des Sicherheitsdienstes in der Nähe? Wenn ja, haben sie eingreifen können, und wie? 3. Wie viele Geflüchtete waren von dem Angriff betroffen? a. Wie viele wurden verletzt? b. Wie viele Geflüchtete mussten ambulant, wie viele stationär behandelt werden? c. Waren Kinder oder Jugendliche unter den Angegriffenen? 4. Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? a. Wenn ja, gegen wie viele Täter mit welchem Tatvorwurf? b. Wenn nein, warum nicht? 5. Soweit bekannt: Kommen die Täter aus der Nachbarschaft, aus anderen Stadtteilen Hamburgs oder aus einem anderen Bundesland? 6. Gehen die Ermittlungsbehörden von einem rassistischen, rechtsextremistischen und/oder ausländerfeindlichen Hintergrund aus? Bitte begründen. Drucksache 21/5158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Liegen der Polizei Anhaltspunkte vor, dass die Täter aus organisierten Strukturen kommen? Wenn ja, welcher Art? Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse über den einleitend geschilderten Sachverhalt vor. Eine Auswertung der polizeilichen Einsätze in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Rugenbarg 126 a ergab, dass es am 29. Juni 2016 zu einem Einsatz der Polizei in der EA kam. Anlass des Einsatzes war ein Hilfeersuchen einer Rettungswagen- Besatzung, die für den Transport einer Person aus der EA angefordert wurde. Im Verlauf dieses Einsatzes wurden mehrere Polizeibeamte sowie ein Diensthund der Polizei eingesetzt. Eine Person wurde dabei verletzt.