BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/516 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Bis 2017 soll die Gebührenpflicht auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Erst Anfang April wurden die P+R-Anlagen Elbgaustraße, Langenhorn-Markt, Berne und Horner Rennbahn gebührenpflichtig. Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom SPD-Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPDSenats bisher nur in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen , der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet. Deswegen kam auch der ADAC Hansa e.V. Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach von einem „verkehrspolitischen Flop“. Eine erste Bilanzierung und Gegenüberstellung der Kosten und des Nutzens dieser Maßnahme ist daher dringend geboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der P+RBetriebsgesellschaft und des Hamburgischen Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden seit Juni 2014 in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Die P+R-Anlagen Berne und Elbgaustraße wurden seit Juni 2014 instand gesetzt. Die Abrechnung der dafür aufgewandten Kosten ist noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand betragen die Kosten rund 410.000 Euro (Berne) und 1.930.000 Euro (Elbgaustraße). Bei den übrigen baulichen Maßnahmen für P+R-Anlagen, die seit dem 28. Juli 2014 entgeltpflichtig sind, handelt es sich um Tiefbau- und Elektroarbeiten, die erforderlich wurden, um die Parkscheinautomaten aufstellen und betreiben zu können. Die Kosten hierfür sind in der Antwort zu 10. b) aufgeführt. 2. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit Jahresbeginn 2014 bis heute entwickelt? (Bitte die Zahl der Stellen, VZÄ und Beschäftigten zu den Stichtagen 1. Januar 2014, 30. Juni 2014, 31. Dezember 2014 und 30. April 2015 angeben.) Die Zahl der Mitarbeiter der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betrug am 1. Januar 2014 fünf und an den drei anderen abgefragten Stichtagen jeweils sechs. Hinzu kommen Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weitere Mitarbeiter, die der P+R-Betriebsgesellschaft mbH im Rahmen eines mit der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellt werden und ihre Arbeitsleistung bei der P+RBetriebsgesellschaft mbH erbringen. 3. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit Jahresbeginn 2011 quartalsweise entwickelt? (Bitte für alle Quartale seit 2011 bis einschließlich 1. Quartal 2015 aufschlüsseln.) Die unmittelbar bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH anfallenden Personalkosten betrugen in den vier Quartalen des Jahres 2011 32.145,10 Euro, 41.480,29 Euro, 41.797,12 Euro und 52.390,30 Euro. Im Jahr 2012: 41.604,96 Euro, 46.218,49 Euro, 44.788,38 Euro und 51.759,40 Euro. Im Jahr 2013: 44.094,01 Euro, 49.050,33 Euro, 45.161,58 Euro und 52.121,04 Euro. Im Jahr 2014: 44.625,45 Euro, 58.263,22 Euro, 50.409,65 Euro und 67.702,68 Euro. Im 1. Quartal 2015 fielen Personalkosten in Höhe von 50.723,20 Euro an. 4. Welche Aufträge wurden von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zu welchen Kosten seit 2011 fremdvergeben? (Bitte jahresweise aufschlüsseln .) Die seit 2011 vergebenen Aufträge für zum Beispiel Reinigung, Reparatur, Instandsetzung , Graffitibeseitigung, Betriebsüberwachung lassen sich in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht benennen und hinsichtlich ihrer Kosten beschreiben, da es sich um mehrere Hundert Vorgänge handelt, die einzeln ausgewertet werden müssten. Die Ausgaben für die genannten Zwecke beliefen sich ausweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse auf 1.509.669,97 Euro (2011), 1.762.715,88 Euro (2012), 2.573.113,34 Euro (2013) und 2.589.983,12 Euro (2014). 5. Der von den Senatsvertretern in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 gehaltenen Power-Point-Präsentation (PPP) ist laut Ausschussprotokoll (20/31) auf Folie 3 zu entnehmen: „Mit zunehmender Zentrumsdichte nimmt die P+R-Relevanz deutlich ab. Dies zeigt sich schon heute an den festgestellten P+R-Anlagenauslastungen.“ Zwangsläufig müssen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde konkrete Zahlen zu P+R-Anlagenauslastungen vorliegen. Wie hat sich die Auslastung der gebührenpflichtigen P+R-Anlagen seit der Einführung der Gebühren für die jeweilige Anlagen entwickelt? Die P+R-Anlagen verfügen nur zum Teil über eine Frei-/Besetzt-Erfassung, der nicht zu entnehmen ist, wie hoch die Auslastung welcher Anlage zu welchem Zeitpunkt ist. Zum Auslastungsgrad der hamburgischen P+R-Anlagen vor Inkrafttreten der Entgeltpflicht siehe Drs. 20/9662. An fünf entgeltpflichtig gewordenen Anlagen wurden stichtagsbezogene Erfassungen durchgeführt. Siehe hierzu auch Drs. 20/14495 (Meiendorfer Weg und Volksdorf) und 20/14569 (Harburg und Neugraben). Für die Anlage Steinfurther Allee ergaben die Erfassungen folgende Auslastungsgrade: August I: 22 Prozent, August II: 34 Prozent, September: 43 Prozent, Oktober: 38 Prozent , November: 42 Prozent und Dezember 43 Prozent. Im Februar 2015 erfolgten weitere Zählungen, mit folgenden Ergebnissen: Harburg: 74 Prozent, Neugraben: 29 Prozent, Meiendorfer Weg: 33 Prozent, Volksdorf : 49 Prozent und Steinfurther Allee: 47 Prozent. Analog zu dieser Vorgehensweise wurden an den vier Anlagen, die am 1. April 2015 entgeltpflichtig wurden, Vorab-Erfassungen vorgenommen, denen Erfassungen gegenübergestellt werden sollen, die die Auslastung in den nächsten Monaten aufzeigen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/516 3 6. Laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R-Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung, Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Servicepersonal aufweisen. Welchen Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen seit dem 1. Juli 2014 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung ? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? Für die Anlage in Langenhorn-Markt sind Kosten für Videoüberwachung und Notrufanlagen in Höhe von 164.266,28 Euro entstanden. Für die Anlagen Berne und Elbgaustraße sind die Schlussabrechnungen noch nicht erfolgt. Für den Betrieb der Notrufanlagen und der Anlagen zur Videoüberwachung sind in dem genannten Zeitraum Kosten in Höhe von circa 21.000 Euro angefallen. e) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz“? Die Präsenz auf den Anlagen wird durch Mitarbeiter der HOCHBAHN gewährleistet, die im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages (siehe Antwort zu 2.) für die P+RBetriebsgesellschaft mbH tätig werden. Deren Zahl hat sich seit Einführung der Entgeltpflicht nicht erhöht, sodass zusätzliche Kosten für Servicepersonal bislang nicht angefallen sind. 7. Laut der Senatsantwort zu Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Parkand -ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden“. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte monatsweise aufschlüsseln und jeweils VZÄ und Stellenzahl angeben.) b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen seit Einführung der Gebührenpflicht angefallen sind? (Bitte die bisherigen Gesamtkosten und die monatlich seit Juli 2014 angefallenen Kosten angeben.) Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH nimmt unterschiedliche Dienstleistungen der Hochbahn-Wache in Anspruch. Die Kosten für die Parkscheinkontrolle werden stundengenau abgerechnet. Die Parkscheinkontrollen werden überschlägig von zwei Mitarbeitern in Vollzeit wahrgenommen und führten von August 2014 bis April 2015 zu folgenden Personalkosten: 8.133,50 Euro, 8.090,50 Euro, 9.617,00 Euro, 6.908,00 Euro, 7.940,00 Euro, 7.402,50 Euro, 7.209,00 Euro, 7.940,00 Euro und 8.579,50 Euro. 8. Laut der Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20/13635) beobachtet die Polizei in Bezug auf die Einführung der Gebührenpflicht aufmerksam die Verkehrssituation im Umfeld von gebührenpflichtigen P+R-Anlagen. Wie viel Personal wird dafür eingesetzt und wie bewertet die Polizei den Aufwand zur Bewältigung dieser Aufgabe? Die Überwachung der Verkehrssituation im Umfeld der gebührenpflichtigen P+RAnlagen wird von der Polizei sowohl im Rahmen von Präsenzdiensten des Besonderen Fußstreifendienstes, der Dienstgruppen Operative Aufgaben und der Dienstgruppen Krad als auch von Angestellten im Polizeidienst und den Polizeibeamten des täglichen Dienst im Rahmen der Streife wahrgenommen. Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Das bezeichnete Personal nimmt diese Aufgabe neben seinen weiteren Tätigkeiten wahr. Die aufgabenspezifische Personalgestellung wird nicht erhoben, sodass Angaben dazu nicht möglich sind. Der Aufwand zur Bewältigung dieser Aufgabe wird als angemessen bewertet. 9. Welche Kosten sind bisher insgesamt für das Einführungsmarketing angefallen? Für Zwecke des Marketings sind bislang Kosten in Höhe von circa 68.000 Euro entstanden , wobei der Schwerpunkt auf den in der Antwort zu 16. beschriebenen Maßnahmen lag. 10. Das lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung bislang angeschafft? Im Rahmen der Einführung der Entgeltpflicht wurden bislang 74 Parkscheinautomaten beschafft. b) Welche Kosten sind bislang für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen? Für die Beschaffung und Installation der oben genannten Parkscheinautomaten wurden circa 360.000 Euro aufgewandt. c) Welche Kosten sind bislang für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? Für Wartung und Betrieb der oben genannten Parkscheinautomaten wurden circa 25.000 Euro aufgewandt. 11. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Kosten rentiert? Das P+R-Entwicklungskonzept dient primär verkehrspolitischen Zielen (siehe Antwort zu 15.). Daneben soll durch die Einführung der Entgeltpflicht und der damit einhergehenden verstärkten Heranziehung der Nutzer der Betrieb der Anlagen möglichst in der Weise erfolgen, dass die in den vergangenen Jahren stets erforderlichen Verlustübernahmen durch die HGV zukünftig weitgehend unterbleiben können. Es zeichnet sich ab, dass die verkehrspolitischen wie die wirtschaftlichen Ziele erreicht werden. Die durch die Einführung der Entgeltpflicht entstandenen Kosten bewegten und bewegen sich im erwarteten Rahmen. II. Nutzen 12. Wie hoch waren die Einnahmen aus den P+R-Gebühren seit deren Einführung bisher? (Bitte monatsweise seit der Einführung angeben und für jede P+R-Anlage mit Gebührenpflicht einzeln aufschlüsseln.) Die Einnahmen aus der Entgelterhebung speisen sich aus dem Verkauf der Jahreskarten und aus den Erträgen aus den Parkscheinautomaten. Bislang wurden 1.008 Jahreskarten (Stand 15. Mai 2015) verkauft, was zu Bruttoeinnahmen in Höhe von 201.600,00 Euro geführt hat. Die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf sind Anlage 1 zu entnehmen. Aus dem Verkauf der Jahreskarten und den Erlösen aus den Parkscheinautomaten sind zwischen dem 28. Juli 2014 und dem 30. April 2015 mithin Brutto-Einnahmen in Höhe von 1.121.821,53 Euro erwachsen. 13. Wie viele P+R-Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig? Seit dem 1. Juli 2014 wurden keine neuen P+R-Stellplätze geschaffen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/516 5 14. In der Antwort zu Frage 4. der Drs. 20/14495 führt der Senat an, dass im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit eine Nutzerbefragung erfolgte. Deren Ergebniszusammenfassung ließen „sich unter anderem generelle Aussagen zum Anteil von Fremdparkern auf P+R-Anlagen, zum Wegezweck der Nutzer, zum Grund und zur Häufigkeit der Nutzung von P+R und zum Zeitpunkt des Verlassens der Anlagen entnehmen“. Wie lauten die Ergebnisse der Nutzerbefragung im Einzelnen? (Wenn möglich, die Abschlussarbeit bitte im Original beifügen.) Zur Zusammenfassung der Abschlussarbeit siehe Anlage 2. 15. Laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden : - „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ - „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+RKapazitäten für weitere Pendler.“ - „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot. Wurden diese Ziele erreicht? Wenn ja, welche konkreten Zahlen lassen sich für die Zielerreichung anführen? Wenn nein, warum nicht? Die verkehrspolitischen Ziele wurden erreicht. ÖPNV-Nutzer finden auf den entgeltpflichtigen P+R-Anlagen zu jeder Tageszeit einen freien Stellplatz. Die Zahl der Fremdparker ist zurückgegangen. Nach den Wahrnehmungen des auf den Anlagen tätigen Personals ist darüber hinaus die Zahl der im Umfeld abgestellten Fahrräder gewachsen. Daneben werden offenbar häufiger als früher Fahrgemeinschaften gebildet, um die P+R-Anlage zu erreichen. 16. Welcher quantifizierbare Nutzen ist bisher insgesamt durch das Einführungsmarketing geschaffen worden? Das Marketing bei Einführung der Entgeltpflicht zielte sowohl in der Stufe 1 (zum 28. Juli 2014) als auch in der Stufe 2 (zum 1. April 2015) insbesondere darauf ab, die Nutzer über die neue Situation aufzuklären. Dies geschah durch Plakate, Verteilung von Informationsbroschüren und in der Stufe 1 darüber hinaus durch den Einsatz von Promotoren, die für Nachfragen zur Verfügung standen. In der Stufe 2 wurden überdies für einen begrenzten Zeitraum besondere Konditionen für den Kauf von Jahreskarten angeboten, was den Verkauf von Jahreskarten gesteigert hat. 17. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Es ist erkennbar, dass die mit der Einführung der Entgeltpflicht angestrebten verkehrspolitischen wie wirtschaftlichen Ziele erreicht werden (siehe Antworten zu 11. und 15.). III. Sonstiges 18. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell der Gebührenpflicht und werden diese Anlagen alle durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH bewirtschaftet? Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Siehe Anlage 1. Diese Parkhäuser und -plätze werden sämtlich von der P+RBetriebsgesellschaft mbH betrieben. 19. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des SPD-Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein große bis dahin von den Bezirken bewirtschafteter P+R-Anlagen in die Bewirtschaftung durch den P+R-Betriebsgesellschaft übergehen. Wie viele bezirkliche P+R-Anlagen sind bisher in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH überführt worden und bei welchen ist dies noch geplant? Bislang werden zwei bezirkliche P+R-Anlagen von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betrieben. Im Übrigen siehe Drs. 20/9662. 20. Welche P+R-Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, sind aktuell gebührenpflichtig und wie hoch sind die Gebühren jeweils? In Lüneburg, Buxtehude, Neukloster, Stade, Buchholz und Reinfeld gibt es außerhalb Hamburgs und im HVV-Gebiet kostenpflichtige P+R-Anlagen. P+RStellplätze insgesamt davon kostenpflichtig davon kostenlos Tageskarte [€] Monatskarte [€] Jahreskarte [€] Lüneburg 672 672 0 6 36 360 Buxtehude 762 200 562 1 18 140 Neukloster 178 178 0 1 15 120 Stade 720 575 145 2 15 120 Buchholz 1557 620 737 1 12 120 Reinfeld 200 200 0 - 20 180 Summe 4089 2445 1444 21. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+RAnlagen Ochsenzoll, Poppenbüttel, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Für die P+R-Anlage Ochsenzoll siehe Drs. 20/14501. Die bauliche Erweiterung des P+R-Parkplatzes in Poppenbüttel (Stormarnplatz) befindet sich im Bau und soll zur Schaffung von 355 Stellplätzen führen. Die Neubau- beziehungsweise Ausbaumaßnahmen in Rissen und Harburg werden im Rahmen zu erstellender Machbarkeitsstudien im Hinblick auf Fragen wie Flächenverfügbarkeit , Aufwand, Akzeptanz vor Ort, geschätzte Baukosten et cetera überprüft. Durch die beiden Maßnahmen sollen circa 200 (Rissen) beziehungsweise 400 (Harburg ) Stellplätze geschaffen werden. 22. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die bis zu acht P+R-Anlage, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „mittelfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier bis acht Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Für die Standorte Ochsenzoll, Berne, Billwerder-Moorfleet, Hagenbecks Tierpark, Rissen, Tonndorf, Bergedorf und Nettelnburg sind Machbarkeitsstudien geplant. Derzeit werden Angebote von Ingenieurbüros eingeholt. Nach einer ersten Abschätzung würden bei Umsetzung aller acht untersuchter Standorte Potentiale für bis zu 2.300 neue P+R-Stellplätze bestehen. 23. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die bis zu acht P+R-Anlage, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „langfristig“ bezie- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/516 7 hungsweise innerhalb von zwölf Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Konkrete Planungen liegen derzeit noch nicht vor, da zunächst die Entwicklung der bisherigen Stationen beobachtet wird. Außerdem sind Abhängigkeiten zum Planungsfortschritt unter anderem der Vorhaben S4 und der Elektrifizierung der AKN miteinzubeziehen . 24. In der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 ist die Rede von 2.500 P+R-Stellplätzen, die unter anderem in Buchholz, Buxtehude, Lüneburg und Stadt existieren. Hierbei wird der Eindruck erweckt, dass es an diesen Standorten nur gebührenpflichtige Stellplätze gibt. Gibt es an diesen vier Standorten auch gebührenfreie P+R-Park- beziehungsweise Stellplätze? Wenn ja, wie viele beziehungsweise für wie viele Fahrzeuge sind die dort zum gebührenfreien Parken vorhandenen Flächen ausgelegt? Siehe Antwort zu 20. Ju l A ug Se p O kt N ov D ez Ja n Fe b M rz A pr Σ Fr ie dr ic h- Fr an kB og en (b is N ov .1 4) 78 52 0 3. 06 7, 72 3. 23 5, 80 3. 19 4, 20 1. 38 6, 10 0 0 0 0 0 Σ 20 1- La ng en ho rn M ar kt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6. 54 4, 30 Σ 20 2- E lb ga us tra ße 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5. 09 6, 30 Σ 20 4- N eu gr ab en 3. 28 9, 61 9. 59 5, 23 9. 50 0, 00 9. 98 2, 50 11 .6 40 ,2 0 12 .6 92 ,5 0 11 .9 02 ,6 0 11 .0 49 ,8 0 11 .3 92 ,2 0 12 .1 68 ,8 0 Σ 20 5- H ar bu rg 5. 38 5, 90 24 .3 33 ,1 0 26 .2 32 ,3 0 27 .1 42 ,5 0 26 .3 97 ,5 0 27 .7 38 ,6 0 26 .2 36 ,4 0 25 .0 82 ,7 0 27 .1 14 ,4 0 28 .3 75 ,7 0 Σ 20 6- B er ne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. 59 5, 00 Σ 20 7- B er ge do rf 2 1. 40 4, 00 8. 93 8, 42 9. 14 3, 30 9. 13 7, 20 9. 48 2, 80 9. 82 5, 80 9. 43 6, 30 9. 31 0, 10 10 .1 53 ,5 0 9. 90 7, 00 Σ 20 8- S te in fu rth er A lle e 1. 03 6, 00 3. 71 8, 60 5. 37 0, 10 5. 85 2, 20 6. 36 8, 10 6. 19 4, 10 6. 39 7, 10 5. 74 6, 20 6. 38 6, 10 7. 07 1, 60 Σ 21 2- H or ne r R en nb ah n 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. 77 3, 40 Σ 21 3- V ed de l 2. 83 8, 12 10 .3 09 ,6 2 10 .8 70 ,7 0 9. 84 8, 20 9. 96 0, 20 8. 53 8, 10 8. 53 5, 20 8. 94 3, 80 9. 29 4, 30 9. 94 8, 10 Σ 21 4- N eu w ie de nt ha l 1 23 8 97 6 91 2 91 8, 1 92 0 92 0 1. 00 2, 00 96 0 88 0 95 0, 1 Σ 21 6- R ah ls te dt 1. 05 8, 10 3. 81 9, 24 4. 48 2, 10 3. 98 0, 90 3. 72 0, 00 3. 43 4, 00 3. 98 2, 20 3. 50 8, 20 3. 78 2, 70 3. 92 4, 00 Σ 21 7- B er ge do rf 1 2. 49 8, 10 10 .3 98 ,2 0 10 .7 11 ,2 0 10 .8 48 ,7 0 10 .5 44 ,4 0 12 .3 02 ,9 0 10 .7 83 ,2 0 10 .6 64 ,3 0 10 .9 62 ,5 0 11 .4 02 ,5 0 Σ 21 9- V ol ks do rf 94 8 4. 81 3, 25 5. 99 4, 50 6. 34 5, 60 6. 70 2, 10 6. 48 9, 90 7. 00 5, 40 6. 58 1, 20 5. 74 5, 00 6. 54 0, 80 Σ 22 1- M ei en do rfe r W eg 69 4 4. 02 6, 00 4. 43 6, 20 4. 10 0, 20 3. 88 2, 20 3. 98 4, 10 3. 92 1, 50 3. 23 1, 00 3. 41 4, 20 4. 13 8, 00 Σ 30 8- N et te ln bu rg 1. 24 8, 00 5. 44 3, 50 6. 31 8, 20 6. 80 9, 30 6. 52 7, 10 6. 78 8, 20 6. 33 0, 70 6. 46 5, 10 7. 01 5, 20 7. 65 2, 20 Σ 31 0- N eu w ie de nt ha l 2 24 4, 02 1. 29 4, 60 1. 55 0, 00 1. 51 2, 20 1. 33 5, 00 1. 36 2, 00 1. 29 0, 00 1. 34 0, 00 1. 50 8, 00 1. 81 6, 00 21 .6 67 ,0 5 90 .7 33 ,4 8 98 .7 56 ,4 0 99 .6 71 ,8 0 98 .8 65 ,7 0 10 0. 27 0, 20 96 .8 22 ,6 0 92 .8 82 ,4 0 97 .6 48 ,1 0 12 2. 90 3, 80 A ut om at en gr up pe 20 14 20 15 A lle B et rä ge in E U R G es am t [ EU R ] Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Pendlerverhalten vor und nach der Einführung Zusammenfassung Bachelorarbeit der Entgeltpflicht auf P+R-Anlagen in Hamburg Alexander Rammert Untersuchung von Auswirkungen der Entgelterhebung an P+R-Anlagen in Hamburg Bachelorarbeit – Alexander Rammert – TU Braunschweig 1 ZIELSETZUNG Allgemeines Ziel der Untersuchung war es, die Entgelteinführung an Hamburger P+R-Anlagen wissenschaftlich zu begleiten, um eventuelle Veränderungen innerhalb und außerhalb der P+R-Anlagen festzustellen und so verkehrsplanerische Aussagen über zukünftige Entwicklungen treffen zu können. Zusätzlich wurden durch Erfassen von Nutzerprofildaten Informationen über die Auswirkung von Entgelterhebungen an den Anlagen untersucht und daraus Annahmen für zukünftige Entwicklungen im Bereich P+R getroffen. Diese Bachelorarbeit dient als Grundlage für zukünftige Nutzungsanalysen, speziell bei Entgelteinführungen an P+R-Anlagen, um festgestellte Auswirkungen und Veränderungen der Parksituationen innerhalb und im Umfeld der Anlagen verkehrstechnisch zu erfassen und entsprechende planerische Maßnahmen frühzeitig entwickeln zu können. 2 KONZEPTENTWICKLUNG Damit wissenschaftlich verifizierte Daten zur Analyse der Auswirkungen genutzt werden konnten, wurden zuerst die zu erfassenden Zielgrößen ermittelt, auf deren Basis spätere Prognosen und Empfehlungen entwickelt werden konnten.  Auslastung des Parkraums im Umfeld der P+R-Anlagen  Auslastung der P+R-Anlagen  Nutzerprofildaten der P+R-Nutzer Anhand dieser Zielgrößen wurde ein entsprechendes Erhebungs- und Auswertungskonzept zur Untersuchung der Auswirkungen der Entgelteinführung in und um die P+R-Anlagen entwickelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/516 9 Anlage 2 Pendlerverhalten vor und nach der Einführung Zusammenfassung Bachelorarbeit der Entgeltpflicht auf P+R-Anlagen in Hamburg Alexander Rammert Dieses Konzept dient als Grundstein für zukünftige weitere Erhebungen an den P+R-Anlagen in Hamburg, sowie für vergleichbare Entgelterhebungen an P+R-Anlagen in anderen Städten. Zusätzlich wurde auf Basis eines Befragungskonzeptes ein Fragebogen entwickelt, der spezifische Nutzerprofildaten ermittelt. Diese können für direktes Feedback von aktuelle Entwicklungen oder für die Validierung zukünftige Prognosen genutzt werden. 3 AUSLASTUNG DER P + R - ANLAGEN Die Prognosen aus dem P+R-Entwicklungskonzept basierend auf den Erfahrungen aus München, sagten einen temporären starken Abfall des Auslastungsgrades nach Entgelteinführung an den Anlagen voraus. Dieser Rückgang hat sich in München über den Zeitraum von zwei Jahren fast vollständig aufgelöst. Trotzdem gehen die langfristigen Prognosen (>1 Jahr) des P+R-Entwicklungskonzeptes von einem zu erwarteten Rückgang von bis zu 20% an den Anlagen aus (siehe Abbildung). Einen Monat nach Entgelteinführung an den P+R-Anlagen in Hamburg ist der Auslastungsgrad im Schnitt um - 50% an allen Anlagen gefallen. Die Zahlen der Auslastungsdefizite schwanken zwischen - 40% und - 65%. Hinzu kommt, dass an zwei der Anlagen zur Zeit der letzten Erhebung noch Sommerferien waren und deswegen kurzfristig ein weiterer Auslastungsanstieg an besagten Anlagen um ca. 20% zu erwarten ist. Zwischen den beiden Erhebungen nach Entgelteinführung konnte an allen P+R-Anlagen ein positiver Trend von im Schnitt + 9,6% im Auslastungsgrad festgestellt werden. Nach Einbezug der noch andauernden Sommerferien in Niedersachsen und Abziehen des Auslastungszuwachses durch das Ferienende in Hamburg, kann abschließend von einer reinen Auslastungszunahme von ca. 10% einen Monat nach Entgelteinführung ausgegangen werden kann. 82% 26% 36% 66% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 6.00 6.30 7.00 7.30 8.00 8.30 9.00 9.30 10.00 Durschnittliche Auslastung der untersuchten P+R-Anlagen 26. KW 2014 32. KW 2014 35. KW 2014 Langfristige Prognose Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Pendlerverhalten vor und nach der Einführung Zusammenfassung Bachelorarbeit der Entgeltpflicht auf P+R-Anlagen in Hamburg Alexander Rammert 4 AUSLASTUNG DER STELLPLÄTZE IM UMFELD DER ANLAGEN Aus den auszuwertenden Daten konnte nur bei der P+R-Anlage Steinfurther Allee eine leichte Zunahme von 12% der Belastung des Parkraumes festgestellt werden. Eine Zunahme von Fahrzeugen mit nicht Hamburger Kennzeichen zwischen 6 und 10 Uhr konnte an keiner der Anlagen beobachtet werden. Diese Abbildung zeigt die leicht gestiegene Auslastung des Parkumfelds an der An- lage Steinfurther Allee. Die Zunahme an Fahrzeugen mit nicht Hamburger Kenn- zeichen war bereits vor 6 Uhr zu verzeichnen und somit nicht auf ehemalige P+R- Nutzer zurückzuführen Hieraus folgt, dass die erwartete starke Verlagerung der Auslastung der P+R-Anlagen in den angrenzenden Straßenraum anhand dieser Erhebungen nicht stattgefunden hat. Jedoch gilt es diese Entwicklung durch weitere Erhebungen zukünftig fortlaufend zu beobachten, um eventuell entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. 5 NUTZERBEFRAGUNG Anhand der Daten aus der Nutzerbefragung konnten einige wichtige Merkmale für die Erfassung der Nutzerschicht der Anlagen gesammelt werden. So sind über 70% der P+R-Nutzer tägliche Berufspendler, welche die Anlagen auf dem Weg zur Arbeit nutzen. Viele empfinden P+R als für sie schnellste Möglichkeit den Weg zum Ziel zurückzulegen, vor allem auf Grund der schwierigen Parkplatzsituation in der Innenstadt. In der Befragung konnte nur ein Wert von 2% an Fremdnutzer festgestellt werden, welche die P+R-Anlage nicht zur anschließenden Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Über 80% der Befragten sagen aus, nach Entgelteinführung die Anlage nur noch beschränkt nutzen zu wollen. Jedoch würden 30% dieser Nutzer den gesamten Weg alternativ mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Ob dieser Anteil in der Realität größer ist, als derer, die den kompletten Weg mit den Kraftfahrzeug zurücklegen bleibt abzuwarten und könnte ein Ziel zukünftiger Untersuchungen sein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/516 11 Pendlerverhalten vor und nach der Einführung Zusammenfassung Bachelorarbeit der Entgeltpflicht auf P+R-Anlagen in Hamburg Alexander Rammert 6 AUSSICHTEN Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in der Bachelorarbeit nur ein Ausschnitt der Auswirkungen einer Entgelteinführung an P+R-Anlagen beobachtet werden konnte. Die Anpassung der P+R-Nutzer an die Beschränkung eines bisher kostenfreien Allgemeingutes durch ein Entgelt ist ein langfristiger Prozess und kann frühestens nach einem Jahr abschließend betrachtet werden. So lassen sich anhand der in dieser Arbeit erhobenen Daten maximal mittelfristige Prognosen aufstellen. Auf Grund dieser Tatsachen wird empfohlen die Untersuchung der Auswirkungen an den P+R-Anlagen in Hamburg weiterhin auf Basis dieser Arbeit zu begleiten und analysieren. Folgende Feststellungen lassen sich bereits einen Monat nach Entgelteinführung an den P+R-Anlagen erfassen:  wie im P+R-Entwicklungskonzept prognostiziert, fand ein starker temporärer Rückgang der Auslastungen an den kostenpflichtigen P+R-Anlagen statt  anders als erwartet konnte jedoch keine signifikante Auswirkung der Entgelterhebung auf den Parkraum im Umfeld festgestellte werden  es konnte bereits in einem kurzen Zeitraum von drei Wochen eine Erholung des Auslastungsrückgangs an den meisten Anlagen festgestellt werden  das Finanzdefizites der P+R-Anlagen konnte durch den Verkauf von Monats- und Jahreskarten bereits jetzt reduziert werden Weitere verkehrspolitische Ziele der Entgelteinführung, wie die Reduktion von Fremdnutzern auf den Anlagen, sowie die Steuerungswirkung hinsichtlich der Nötigkeit der Nutzung (Erhöhung des Einzugsradius der P+R-Anlagen), lassen sich erst durch eine weitere Nutzerbefragung erfassen, ebenso wie die langfristigen Entwicklungen der Auslastungsgrade der Anlagen. Deshalb wird empfohlen, die in der Bachelorarbeit entwickelten Erhebungs- und Befragungskonzepte, zukünftig weiter an den zu untersuchenden P+R-Anlagen anzuwenden. Die bereits durchgeführten Erhebungen dienen als Basis für weitere Untersuchungen des Sachverhaltes und können bei Bedarf ausgeweitet und angepasst werden. So kann frühestens sechs Monate nach der Entgelteinführung auf Basis wissenschaftlich belastbarer Erhebungsdaten, über eventuelle Folgemaßnahmen, wie Parkraumbewirtschaftung etc., entschiedenen werden. Drucksache 21/516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 516ska_Text 516ska_Anlagen 516ska_Anlage1 516ska_Anlage2