BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5164 21. Wahlperiode 12.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Abgeschmetterte Anfragen: Wie geht der Senat mit dem Informationsbedürfnis des Parlaments um? In diversen Parlamentarischen Anfragen in dieser Legislaturperiode war der Wortlaut „Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft aus aktienrechtlichen Gründen alle Anfragen der Aktionäre einheitlich im Rahmen der Hauptversammlung“ oder Sinngemäßes zu lesen1. Damit bleiben die in den Anfragen gestellten Fragen für die Bürgerschaft vorerst unbeantwortet. Den Aktionären ist nach §131 AktG ein Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung gesetzlich zugesichert. Um dem Informationsbedürfnis des Parlaments nachzukommen, sollte der Senat die mit Verweis auf das Auskunftsrecht nach §131 AktG nicht beantworteten Parlamentarischen Anfragen auf den Hauptversammlungen der städtischen börsennotierten Unternehmen stellen und die Informationen so einholen und dem Parlament im Nachgang zur Verfügung stellen. Am 16. Juni 2016 fand etwa die Hauptversammlung der HHLA statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Parlamentarische Anfragen werden entsprechend Artikel 25 Absatz 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg binnen acht Tagen schriftlich beantwortet. Mit der dann gegebenen Antwort sieht der Senat die jeweilige Schriftliche Kleine Anfrage regelmäßig als abschließend bearbeitet an. 1. Waren Senatsvertreter auf der Hauptversammlung der HHLA am 16. Juni 2016 als Aktionärsvertreter zugegen? Wenn ja, wer? Wenn nein, warum nicht? Aktien der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) werden nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unmittelbar, sondern von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gehalten. Auf der Hauptversammlung der HHLA am 16. Juni 2016 war eine Vertreterin der HGV als Aktionärsvertreterin anwesend. 2. Wurden die offenen Fragen aus den Anfragen der Bürgerschaft mit in die Vorbereitung auf die Hauptversammlung der HHLA einbezogen? Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nicht? 1 Vergleiche Drs. 21/4669, Drs. 21/4647, Drs. 21/4545, Drs. 21/4411, Drs. 21/3885. Drucksache 21/5164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wurden seitens des Senats offene Fragen aus Parlamentarischen Anfragen aufgegriffen und auf der Hauptversammlung der HHLA angesprochen ? Wenn ja, inwieweit wurde was nachgefragt? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde seitens des Senats ein Dritter beauftragt, offene Fragen aus Anfragen der Bürgerschaft auf der Hauptversammlung der HHLA zu thematisieren? Wenn ja, wer war das und was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 5. Welche offenen Fragen aus Anfragen der Bürgerschaft wurden im Rahmen der Hauptversammlung der HHLA beantwortet? (Bitte die Antworten ausführen.) 6. Welche offenen Fragen wurden nicht beantwortet und warum nicht? 7. Inwiefern hat der Senat wann Parlamentarische Anfragen zur Grundlage für die Vorbereitung der Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen genommen? Siehe Antworten zu 1. bis 4.