BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5171 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz, Dennis Gladiator und Richard Seelmaecker (CDU) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: OSZE- und G20-Gipfel in Hamburg – Wie weit sind die Planungen? Am 8. und 9. Dezember 2016 tagt der OSZE-Außenministerrat in Hamburg, am 7. und 8. Juli 2017 findet das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs sowie Vertreter internationaler Organisationen statt; Veranstaltungsort sind voraussichtlich die Messehallen. Seit Bekanntwerden der Entscheidung, dass die Bundesregierung Hamburg als Austragungsort gewählt hat, erarbeiten die zuständigen Behörden das Sicherheitskonzept. Auch wenn die einzelnen Sicherheitsmaßnahmen laut Antwort des Senats erst im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der Veranstaltungen lageabhängig festgelegt werden, wie der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4105 mitteilt, stellt sich die Frage, mit welchen Beeinträchtigungen und Kosten Hamburgs Bürger bereits jetzt rechnen müssen. Der Senat teilte mit: „Die zuständigen Stellen sind bestrebt, die Beeinträchtigungen für die Hamburgerinnen und Hamburger so gering wie möglich zu halten.“ Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs wird der Senat sich nun wohl auch mit den voraussichtlich zu tragenden Kosten beschäftigt haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Beim OSZE-Außenministerrat am 8. und 9. Dezember 2016 sowie beim G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 handelt es sich um Veranstaltungen der Bundesregierung. Die Vorbereitung beider Veranstaltungen fällt in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Hamburger Behörden sind mit jeweils wie vielen Beschäftigten/ Bediensteten an den Vorbereitungen des OSZE- und G20-Gipfels beteiligt ? Die Senatskanzlei hat derzeit und befristet bis zum 31. August 2017 einen Arbeitsstab mit insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt. Die Polizei Hamburg hat einen Vorbereitungsstab eingerichtet, in dem derzeit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Bei der Feuerwehr beschäftigen sich aktuell vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Vorbereitung der Veranstaltungen. Die Koordinierende Stelle (KS) und die Autorisierte Stelle (AS) der Zentralstelle Digitalfunk sind mit einer Person an den Vorbereitungen beider Gipfel beteiligt. Drucksache 21/5171 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche einzelnen Themenbereiche werden im Rahmen der Vorbereitung der Gipfel berücksichtigt? Bitte detailliert auflisten. Siehe Vorbemerkung. Hamburg ist insbesondere für Sicherheit und Infrastruktur zuständig. Durch die zuständigen Hamburger Behörden werden derzeit Sicherheitskonzepte erarbeitet. Die einzelnen Sicherheitsmaßnahmen werden erst im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der Veranstaltungen lageabhängig festgelegt werden. Sie berühren unmittelbar Fragen der Einsatztaktik, zu denen aus Gründen der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Sicherheit der Veranstaltungen und Unbeteiligter öffentlich keine näheren Angaben gemacht werden können. Die zuständigen Stellen sind bestrebt, die Beeinträchtigungen für die Hamburgerinnen und Hamburger so gering wie möglich zu halten. Der Arbeitsstab in der Senatskanzlei koordiniert die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen des Bundes sowie den beteiligten Hamburger Behörden und Institutionen sowie im Bereich der zivilgesellschaftlichen Begleitung der Veranstaltungen . Hinzu kommen neben Öffentlichkeitsarbeit und Hamburg Marketing diverse Aufgaben , die sich aus der Mitgastgeberfunktion der Stadt ergeben. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Planungen a. des OSZE-Gipfels? b. des G20-Gipfels? 4. Wo werden die Veranstaltungen jeweils durchgeführt? 5. Wie viele offizielle Treffen rund um den a. OSZE-Gipfel am 8./9. Dezember 2016, b. G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 sind in jeweils welchem Zeitraum an welchen Veranstaltungsorten bereits geplant? Sind insbesondere Veranstaltungen im Hamburger Rathaus vorgesehen? Falls ja, wann und in welchem Umfang? 6. Mit wie vielen offiziellen Teilnehmern, wie vielen Begleitpersonen und wie vielen begleitenden Sicherheitskräften rechnen die zuständigen Behörden für den a. OSZE-Gipfel? b. G20-Gipfel? 7. Welches Begleitprogramm ist für die Begleitpersonen jeweils geplant? Siehe Vorbemerkung. Beide Veranstaltungen werden auf dem Gelände der Hamburg Messe stattfinden. Im Übrigen wird auf die Drs. 18/8772 des Deutschen Bundestages verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden bereits darüber vor, zu welchen Beeinträchtigungen es beim Luftverkehr im Rahmen des OSZE-Gipfels und/oder G20-Gipfels kommen wird? a. Wie häufig wird der Luftraum für jeweils wie lange gesperrt? b. Inwiefern kommt es in jeweils welchem Umfang zu Beeinträchtigungen des Flugbetriebs? c. Inwiefern ist diesbezüglich bereits eine Abstimmung mit welchen Stellen des Flughafens Hamburg erfolgt? Siehe Vorbemerkung. Die Polizei hat am 1. Juli 2016 schriftlich einen Antrag auf Erlass eines Flugbeschränkungsgebietes beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bewilligung von Unterstützungsleistungen durch die Deutsche Flugsicherung anlässlich des OSZE-Außenministerrates am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg eingereicht. Durch die Einrichtung von Flugbeschränkungen können die Flugbewegungen von unberechtigten Luftfahrzeugen unterbunden und somit Risiken minimiert werden .Das Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, sodass Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5171 3 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Auskunft über den Umfang möglicher Beeinträchtigungen gegeben werden kann. Die Hamburger Polizei ist bestrebt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. 9. Inwieweit sind neben der Bundespolizei welche weiteren Stellen an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Hamburg beteiligt? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 10. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden darüber vor, ob offizielle Teilnehmer auch im Hamburger Hafen eintreffen werden und welche Maßnahmen werden hier gegebenenfalls getroffen? Keine. 11. Mit wie vielen auswärtigen Medienvertretern rechnen die zuständigen Behörden jeweils? Siehe Vorbemerkung. In die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen insbesondere die Akkreditierung von Medienvertretern, die Einrichtung eines Medienzentrums sowie die Medienbetreuung. 12. Wurden für den OSZE-Gipfel und/oder den G20-Gipfel bereits Sicherheitskräfte der Bundespolizei und/oder anderer Bundesländer angefordert ? Falls ja: a. wie viele jeweils und welche voraussichtlichen Kosten entstehen dadurch? b. wo werden die auswärtigen Sicherheitskräfte jeweils untergebracht und verpflegt? c. inwiefern ist gewährleistet, dass ausreichend Platz für eine sichere Parkmöglichkeit der Einsatzfahrzeuge der auswärtigen Einheiten zur Verfügung steht? Siehe Antworten zu 2. und 14. 13. Ist geplant, im Zuge des OSZE- und/oder G20-Gipfels Urlaubssperren für Bedienstete/Beschäftigte der Freien und Hansestadt zu verhängen? Falls ja: a. für Mitarbeiter welcher konkreten Dienststellen? b. für welche konkreten Zeiträume? c. sind die Mitarbeiter bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden? Falls nein, weshalb nicht? Die Hamburger Polizei hat im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie alle Verwaltungsbeschäftigten für den Zeitraum vom 22. Juni bis 9. Juli 2017 eine Urlaubssperre erlassen. Für den OSZE-Einsatz ist keine Urlaubssperre verhängt worden. Es wurde jedoch eine urlaubsbeschränkende Maßnahme für die Zeit vom 1. bis 11. Dezember 2016 ausgesprochen (keine Gewährung von Urlaub über den bereits genehmigten Urlaub hinaus). Bei der Hamburger Feuerwehr wurden für alle Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes (in den Feuer- und Rettungswachen und den Abteilungen) sowie alle Beschäftigten im Rettungsdienst für den Zeitraum vom 26. November bis 10. Dezember 2016 (OSZE) und vom 24. Juni 2017 bis 10. Juli 2017 (G20) Urlaubssperren ausgesprochen . Für alle Mitarbeiter der KS und AS wurden ebenfalls Urlaubssperren ausgesprochen, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Urlaubssperren gelten vom 5. bis 11. Dezember 2016 (OSZE) und vom 26. Juni bis 9. Juli 2017 (G20). Drucksache 21/5171 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eine Regelung für das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg ist in Vorbereitung . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. 14. Mit welchen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg rechnen Senat beziehungsweise zuständige Behörden im Zusammenhang mit dem OSZE- und G20-Gipfel? a. Wie schlüsseln sich die Kosten jeweils auf? b. In welchen Etats sind sie jeweils in welcher Höhe veranschlagt? Die Kosten des G20-Gipfels und deren Verteilung werden Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Senat und der Bundesregierung sein. Im Übrigen stehen die Einzelheiten der Kosten und ihrer Veranschlagung im Haushalt noch nicht fest. 15. Vom 21. November bis 23. Dezember 2016 findet auf dem Rathausmarkt der beliebte Historische Weihnachtsmarkt statt. a. Wird es durch den OSZE-Gipfel beziehungsweise durch im Rahmen des OSZE-Gipfels durchgeführte weitere Veranstaltungen zu Einschränkungen des Betriebs des Weihnachtsmarktes auf dem Rathausmarkt kommen? b. Falls ja, welche konkreten Einschränkungen wird es an welchen konkreten Tagen geben? c. Falls ja, wann wurde der Betreiber des Weihnachtsmarktes, die Roncalli Entertainment GmbH, von wem darüber informiert und inwiefern wurde dies bei der Berechnung der Standgebühren berücksichtigt? d. Falls ja, inwiefern werden auch weitere Weihnachtsmärkte in Hamburg von Einschränkungen betroffen werden? e. Inwiefern wird der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen versehen? 16. Welche sonstigen Beeinträchtigungen für Hamburgs Bürger, Gewerbetreibende oder Veranstalter sind den zuständigen Behörden im Rahmen der Durchführung des OSZE-Gipfels und/oder des G20-Gipfels bereits jetzt bekannt? Bitte detailliert unter Angabe der Maßnahme, des Zeitraums und des Orts benennen. Siehe Vorbemerkung und Antwort auf Frage 2. 17. Hamburgs Untersuchungshaftanstalt ist seit Monaten durchgängig fast zu 100 Prozent belegt und auch die Kapazitäten der Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder sind am Limit. Welche Planungen bestehen vor diesem Hintergrund hinsichtlich der im Zuge des OSZE- Gipfels und/oder des G20-Gipfels gegebenenfalls erforderlich werdenden zusätzlichen Bedarfe an Plätzen für Untersuchungshaftgefangene? Die infolge von Baumaßnahmen vorübergehend reduzierten Kapazitäten der Untersuchungshaftanstalt werden durch Bereitstellung von Haftplätzen in anderen Hamburger Justizvollzugsanstalten kompensiert. Soweit erforderlich können weitere Kapazitäten durch Reaktivierung stillgelegter Einheiten, die im Moment nicht Teil der festgesetzten Belegungsfähigkeit sind, in verschiedenen Anstalten bereitgestellt werden. Hinsichtlich des Vollzugs von Ingewahrsamnahmen befinden sich Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport im Gespräch.