BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5177 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Karin Prien (CDU) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung auf dem P&R-Parkplatz Paul-Sorge-Straße – Sind die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach §3 SOG (Polizeirecht) noch gegeben? In seiner Antwort auf die Drs. 21/3258 gab der Senat im Februar dieses Jahres an, dass für die Unterbringung am Standort Paul-Sorge-Straße die Dauer der Nutzung „offen“ sei. Zwischenzeitlich hat der Senat diese Aussage in der Antwort auf eine weitere Anfrage (Drs. 21/4940) auf das 2. Quartal 2017 eingegrenzt . Wie jedoch mittlerweile auch der Senat anerkannt hat, haben sich die Zugangszahlen von geflüchteten Menschen in Deutschland stark verringert. In der Folge kommen auch immer weniger Flüchtlinge in Hamburg an, die untergebracht werden müssen. Tatsächlich gab es in der letzten Zeit vermehrt Berichte über nicht ausgelastete Unterkünfte. In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob nach wie vor die akute Gefährdung im Sinne des § 3 SOG gegeben ist, die Grundlage für die Bebauung der Parkfläche war. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Schätzt der Senat die Unterbringungssituation für geflüchtete Menschen in Hamburg immer noch als derart angespannt ein, dass Notmaßnahmen nach § 3 SOG gerechtfertigt sind? Im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen sind die Zugangs- und Unterbringungszahlen zurückgegangen. Hier könnten nach § 3 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) genutzte Erstaufnahmen sukzessiv abgebaut werden, wenn kein erneuter Anstieg der Zugangszahlen erfolgt. In Hamburgs Erstaufnahmeeinrichtungen ist eine große Zahl von Personen untergebracht , deren Residenzzeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung endete und für die damit eine Unterbringung in einer öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung vorgesehen ist. Für die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung ergibt sich daraus weiterhin erheblicher Platzbedarf. Die nach § 3 SOG geschaffenen Plätze der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung werden daher solange benötigt, bis ausreichend neue, zusätzliche Plätze in Folgeunterkünften geschaffen worden sind. 2. Wenn dem nicht so ist, wann und wie beabsichtigt der Senat auf diese Veränderung der Lage im Vergleich zum letzten Jahr zu reagieren? Die Veränderungen des Baugesetzbuches und der Hamburgische Bauordnung werden künftig vor der Errichtung von Einrichtungen genutzt, um eine Baugenehmigung Drucksache 21/5177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zu erhalten, sodass die Nutzung des § 3 SOG nicht mehr erforderlich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie beabsichtigt der Senat mit nach Polizeirecht errichteten Unterkünften wie der an der Paul-Sorge-Straße in Niendorf weiterhin zu verfahren ? Zur Nutzung des Standortes P+R-Fläche Niendorf-Markt (Paul-Sorge-Straße) und der weiteren Planungen der Unterkünfte siehe Drs. 21/4925 und Drs. 21/4940. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Gibt es Planungen, die Bewohner dieser Unterkünfte zeitnah auf reguläre Standorte zu verteilen und die baulichen Strukturen rückzubauen? 5. Wie dringlich schätzt der Senat das Anliegen ein, hier den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und die, nur in absoluten Notsituationen zu tolerierenden, Abweichungen von gültigen Bebauungsplänen zu beenden? Siehe Antworten zu 1. und 3.