BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5179 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verdrängung von obdachlosen Menschen in Hamburg Die wohnungslosen Menschen unter der Kennedybrücke wurden aufgefordert , zum 07.Juli 2016 bis 16.15 Uhr den Platz zu räumen. Die betroffenen Personen wurden auf die überfüllten Unterkünfte für Obdachlose wie zum Beispiel das Pik As verwiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Erholungsanlagen sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Es ist Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen , dass dieser Gemeingebrauch nicht durch unberechtigte individuelle Inanspruchnahme dieser Räume unzulässig eingeschränkt wird. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die öffentliche Verwaltung verfolgt daher das Ziel, die gesetzlichen Grundlagen, die für das Zusammenleben der Menschen aufgestellt wurden, umzusetzen und nur die Einschränkungen des Gemeingebrauchs zuzulassen , die gesetzlich vorgesehen und durch entsprechende Genehmigungen zugelassen wurden. Dies vorweggeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was sind die Gründe für die Räumung? Wie viele Menschen müssen ihren Platz unter der Brücke verlassen? Eine Räumung ist weder erfolgt noch geplant. 2. Welches Ziel verfolgt der Senat mit der Verdrängung obdachloser Menschen ? Das Campieren in Grün- und Erholungsanlagen ist gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 8 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verboten. Matratzenlager und Ähnliches auf öffentlicher Wegefläche gehen über den Gemeingebrauch hinaus und stellen somit unerlaubte Sondernutzungen dar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche „Platten“ plant der Senat als nächstes zu räumen? Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Die Überfüllung der Notunterkünfte hindert die Betroffenen daran, diese aufzusuchen. Wohin sollen die Betroffenen nach Auffassung des Senats stattdessen ausweichen? Im Pik As als Notübernachtungsstätte sind derzeit die Auslastungsgrenzen für eine vorübergehende Unterbringung nicht ausgeschöpft.