BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5183 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: 15. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001: Wie wird das Thema vor dem Hintergrund der Beteiligung der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta in den Schulen behandelt? (II) In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage zur schulischen Behandlung islamistischer Terroranschläge am Beispiel der Terroranschläge vom 11. September 2001 (Drs. 21/4343) gibt der Senat an: „In Fortbildungen und Beratungen, in denen das Thema Terrorismus aufgegriffen wird, wird auf das bundesweit zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial zum 11. September 2001 verwiesen. Dazu gehören beispielsweise das Informations-Portal zur politischen Bildung, ein Angebot der Landeszentralen für politische Bildung (siehe http://www.politische-bildung.de/ internationaler_terrorismus.html) sowie diverse Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung, die unter der Suchfunktion des entsprechenden Internetauftritts http://www.bpb.de/ zu finden sind. Darüber hinaus wurden von der für Bildung zuständigen Behörde keine spezifischen Publikationen zu diesem Thema erstellt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Fortbildungsveranstaltungen und welche Beratungen sind zu diesem in der Senatsantwort dargelegten Schwerpunkt in den letzten drei Jahren vom LI tatsächlich veranstaltet worden beziehungsweise erfolgt? Zu Fortbildungsveranstaltungen und Beratungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) in den Themenbereichen Extremismus, Rassismus, religiöser Fundamentalismus (und andere) siehe Drs. 21/719 sowie Drs. 21/3355. a) Bitte die genauen Titel der stattgefundenen Fortbildungsveranstaltungen angeben. Der Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Themenbereich Islamismus und islamistischer Terrorismus liegt auf dem Aspekt Prävention in der Schule. In den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 wurden folgende zentrale und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt (Mehrfachdurchführungen ): - Islamistische Aktivitäten: Basissensibilisierung - Grundwissen Islam - Fachtag Islam 1+2 - Dialog in der Schule: Islam im Gespräch Drucksache 21/5183 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit: Basissensibilisierung - Informationsveranstaltung: Islam/Islamismus – Religion(en) an der Schule - Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit: Fachtag - Radikalisierung verstehen und begegnen. Rechts- und Handlungssicherheit im Umgang mit Islamismus und Rechtsextremismus - Umgang mit Islamismus an der Schule - „Ich konnte das grade noch deckeln!“ Umgang mit rechtsradikalen und islamistischen Äußerungen - Islamistische Aktivitäten: Beratung vor Ort - Ein Internetblog zum Krieg gegen den Terror – und andere neue Medien im PGW- Unterricht - Zwischen den Welten? Wie kann die Vermittlung freiheitlich-demokratischer Werte in Anbetracht aktueller politisch-gesellschaftlicher Herausforderungen gelingen? b) In welchen dieser Fortbildungsveranstaltungen haben die Referenten konkret das Thema „islamistischer Terrorismus“ thematisiert und/oder auf Unterrichtsmaterialien der entsprechenden Info-Portale der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg oder der Bundeszentrale für politische Bildung oder des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg verwiesen? Das Thema „Islamistischer Terrorismus“ wird in den unter 1. a) genannten Fortbildungsveranstaltungen behandelt, da sich die Präventionsmaßnahmen in Schulen auch gegen den islamistischen Terrorismus in Form von Islamismus und Radikalisierung richten. Außerdem ist der islamistische Terrorismus in der Veranstaltung „Ein Internetblog zum Krieg gegen den Terror“ als Thema des PGW-Unterrichts thematisiert worden. Sowohl die Informationen und Publikationen der Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung als auch die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz sind wichtige Referenzquellen für alle Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der politischen Bildung sowie Prävention von Extremismus und liefern entsprechende Hintergrundinformationen. Es wird nicht erhoben, inwieweit einzelne Referenten in den Veranstaltungen auf Materialien verweisen. c) Welche Beratungen haben zum Thema „islamistischer Terrorismus“ in den letzten drei Jahren vonseiten des LI stattgefunden? d) Inwieweit wurden Beratungsangebote zum Thema „islamistischer Terrorismus“ von Hamburger Lehrkräften in den letzten drei Jahren nachgefragt? Beratungsanfragen zum islamistischen Terrorismus sind in den letzten drei Jahren nicht eingegangen. Zum Themenfeld Islamismus/Islamfeindlichkeit und zu weiteren Erscheinungsformen von Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit finden regelmäßig Beratungen am LI statt, siehe Antworten zu 1. und 2. a) und b) sowie Drs. 21/437. Bei Bekanntwerden strafrechtlich relevanter Vorkommnisse werden die Sicherheitsbehörden informiert. 2. Für den Bereich des „Rechtsextremismus“ gibt das LI nach der Senatsantwort zu Drs. 21/4526 an, dass neben Fortbildungs- und Beratungsangeboten in diesem Bereich auch eng mit dem Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus der für Schule zuständigen Behörde sowie verschiedenen Trägern und Projekten gegen Rechtsextremismus zusammengearbeitet werde. a) Warum wird im Bereich des „islamistischen Terrorismus“ nicht in vergleichbarer Weise mit Beratungsnetzwerken und Projekten gegen islamistischen Extremismus zusammengearbeitet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5183 3 b) Erachtet der Senat die Kooperation mit Beratungsnetzwerken oder Projekten gegen islamistischen Extremismus und deren Einbindung in die Lehrerfortbildung und in den schulischen Erziehungskontext als weniger relevant oder weniger wichtig im Vergleich zu anderen Extremismusformen, wie zum Beispiel dem Rechtsextremismus? Wenn ja, warum? Der Senat hat in den Drs. 20/13460, Drs. 21/476, Drs. 21/954 und Drs. 21/5039 ausführlich dargestellt, wie er islamistischem Extremismus, religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung vorbeugt und diese Phänomene bekämpft.