BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5185 21. Wahlperiode 16.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Fünf Jahre nach Bekanntwerden des NSU: Wie wird das Thema in den Schulen behandelt? (II) In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage zur schulischen Behandlung des Rechtsextremismus am Beispiel der Verbrechen des NSU (Drs. 21/4526) gibt der Senat an: „Im Aufgabengebiet Sozial- und Rechtserziehung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der für Schule zuständigen Behörde wird die zentrale Aufgabe wahrgenommen, die zivilgesellschaftlichen Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für ein soziales Miteinander und die Partizipation in der Demokratie zu entwickeln und zu fördern. Zunehmende Bedeutung kommt dabei der Präventionsarbeit gegen jegliche Formen von Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit zu, zu der auch Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen zählt. Das LI bietet diesbezüglich Beratung und Fortbildung für Lehrkräfte an; das aktuelle Fortbildungsprogramm enthält entsprechende Angebote. In dem Aufgabengebiet wird eng mit dem Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus der für Schule zuständigen Behörde sowie verschiedenen Trägern und Projekten gegen Rechtsextremismus zusammengearbeitet.“ Und weiter: „In Fortbildungen und Beratungen, in denen die Themen Rechtsextremismus beziehungsweise „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgegriffen werden, wird auf das bundesweit zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial verwiesen. Dazu gehören beispielsweise über das Informations-Portal zur politischen Bildung, ein Angebot der Landeszentralen für politische Bildung (siehe http://www.politische-bildung.de/rechtsextremismus.html) bereitgestellte Materialien sowie diverse Medien der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zum NSU beziehungsweise zu Rechtsextremismus allgemein (siehe http://www.bpb.de/). Darüber hinaus wurden von der für Bildung zuständigen Behörde keine spezifischen Eigenpublikationen zu diesem Thema erstellt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Fortbildungsveranstaltungen und welche Beratungen sind zu diesem in der Senatsantwort dargelegten Schwerpunkt in den letzten drei Jahren vom LI tatsächlich veranstaltet worden beziehungsweise erfolgt? Drucksache 21/5185 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu Fortbildungsveranstaltungen und Beratungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) in den Themenbereichen Extremismus, Rassismus, religiöser Fundamentalismus (und andere) siehe Drs. 21/719. a) Bitte die genauen Titel der stattgefundenen Fortbildungsveranstaltungen angeben. Der Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Themenbereich Rechtsextremismus liegt auf dem Aspekt Prävention in der Schule, sowie dem Umgang mit Antisemitismus. In den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/ 2016 wurden folgende Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt (Mehrfachdurchführungen ): - Rechtsextremismus erkennen und handeln - „Ich konnte das gerade noch deckeln!“ – Umgang mit rechtsradikalen und islamistischen Äußerungen - Umgang mit Unterschieden – Wie lustig ist das „Zigeunerleben“ in Hamburg wirklich ? - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Umgang mit antisemitischen Schüleräußerungen - Rassismuskritik im Rahmenplan Geschichte und PGW? - Wie die Angst vor Muslimen unsere Demokratie gefährdet – Islamfeindlichkeit als Thema für Berufsschulen - Gesicht zeigen – aber wie? Ein Workshop zu den Themen Vorurteile, Diskriminierung und Zivilcourage - Radikalisierung verstehen und begegnen. Rechts- und Handlungssicherheit im Umgang mit Islamismus und Rechtsextremismus im Schulalltag - Parolen, Provokationen, Propaganda. Pädagogische und rechtliche Intervention im Schulalltag - Zwischen den Welten? Wie kann die Vermittlung freiheitlich-demokratischer Werte in Anbetracht aktueller politisch-gesellschaftlicher Herausforderungen gelingen? b) In welchen dieser Fortbildungsveranstaltungen haben die Referenten konkret das Thema „Rechtsextremismus“ thematisiert und/oder auf Unterrichtsmaterialien der entsprechenden Info-Portale der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg oder der Bundeszentrale für politische Bildung oder des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg verwiesen? Sowohl die Informationen und Publikationen der Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung als auch die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz sind wichtige Referenzquellen für alle Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der politischen Bildung und Prävention von Extremismus und liefern entsprechende Hintergrundinformationen. Inwieweit einzelne Referenten in den Veranstaltungen auf Materialien verweisen, wird nicht erhoben. c) Welche Beratungen haben zum Thema „Rechtsextremismus“ in den letzten drei Jahren vonseiten des LI stattgefunden? d) Inwieweit wurden Beratungsangebote zum Thema „Rechtsextremismus “ von Hamburger Lehrkräften in den letzten drei Jahren erfragt? Zu den Aspekten Rechtsextremismus, antisemitische Äußerungen und weiteren Erscheinungsformen von Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit finden regelmäßig Beratungen am LI statt. Bei Bekanntwerden strafrechtlich relevanter Vorkommnisse werden die Sicherheitsbehörden informiert. 2. Für den Bereich des „Rechtsextremismus“ gibt das LI nach der Senatsantwort zu Drs. 21/4526 an, dass neben Fortbildungs- und Beratungsan- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5185 3 geboten in diesem Bereich auch eng mit dem Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus der für Schule zuständigen Behörde sowie verschiedenen Trägern und Projekten gegen Rechtsextremismus zusammengearbeitet werde. a) Wie gestalten sich die Kooperationen mit dem Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus konkret aus? Bitte den Charakter der Kooperation/der gemeinsamen Veranstaltungen oder Maßnahmen (Schulbesuche et cetera) erläutern. b) Wie gestaltet sich die Kooperation mit der zuständigen Hamburger Behörde konkret aus? Bitte den Charakter der Kooperation/der gemeinsamen Veranstaltungen oder Maßnahmen (Schulbesuche et cetera) erläutern. c) Wie gestaltet sich die Kooperation mit den verschiedenen Trägern und Projekten konkret aus? Bitte die Träger und Projekte benennen und den Charakter der Kooperation/der gemeinsamen Veranstaltungen oder Maßnahmen (Schulbesuche et cetera) erläutern. Das LI nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus teil. Zur Erfüllung des Beratungs- und Fortbildungsauftrags besteht eine Kooperation (Austausch von Informationen, Erfahrungsberichte, gegenseitige Beratungen , Kooperation bei Fortbildungsveranstaltungen) mit den Präventions- und Interventions -Expertinnen und -Experten der Beratungsstellen und den Projekten, wie zum Beispiel Empower, Mobiles Beratungsteam, Kurswechsel, Hamburg Memory, Neue Wege.