BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5187 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des „3001 Kinos“ Seit mehr als 25 Jahren existiert das „3001 Kino“ in der Schanzenstraße. Auf der Webseite www.hamburg.de heißt es: „Programmkino steht beim Kino 3001 in der Sternschanze hoch im Kurs. (...) Im Kino 3001 kommen die Gäste auf Ihre Kosten, die abseits des Mainstreams ein Filmerlebnis suchen.“ Für seine Programmgestaltung ist das „3001 Kino“ bisher regelmäßig mit dem Hamburger Kino-Preis ausgezeichnet worden. Mehrfach belegte es dabei in der Auswahl den 1. Platz. Die Hamburger Kinopreise werden jährlich von der Kulturbehörde gemeinsam mit der Filmförderung Hamburg/Schleswig -Holstein vergeben. Ausgezeichnet wurde das 3001 Kino bisher außerdem mit dem Kinoprogrammpreis der Bundesregierung – unter anderem mit dem Hauptpreis für das beste Jahresfilmprogramm. Aktuell entstehen für das prämierte Programmkino allerdings Einschränkungen des Kinobetriebes, da die Betreiber unter Androhung einer fristlosen Kündigung von Vermieterseite unter anderem aufgefordert werden, die Programm -Schaukästen abzumontieren. Ich frage den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat die Bedeutung des „3001 Kinos“ für die Hamburger Kino-Landschaft? Ein kulturpolitisches Ziel des Senats ist es, in Hamburg auch ein möglichst vielfältiges filmkulturelles Angebot, das von hoher Qualität und nicht ausschließlich marktgesteuert oder marktkonform ist, sicherzustellen. Mit seinem qualitätsvollen Filmprogramm ist das 3001 Kino filmkulturell ein wichtiger Ort in Hamburg. 2. Inwiefern ist der Senat bereit im Falle einer Kündigung durch den Vermieter den Erhalt der Programmvielfalt durch einen Ersatzstandort für das „Kino 3001“ zu prüfen? Wie in anderen Fällen auch, bieten die zuständige Behörde und die Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH Interessenten beratend Unterstützung bei der Suche nach Kreativimmobilien an. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat einen gesicherten Betrieb des 3001 Kinos auch Zukunft zu gewährleisten? Aufgabe der zuständigen Behörde ist es, unter qualitativen Gesichtspunkten zu fördern beziehungsweise auszuzeichnen, ohne dass dies zwingend dazu führt, dass das Fortbestehen kultureller Einrichtungen gesichert werden kann. Der Senat hat ein kulturpolitisch begründetes hohes Interesse am Erhalt der Vielfalt der Hamburger Kinolandschaft . Aus diesem Grund wurden bereits in den Neunzigerjahren Fördermaß- Drucksache 21/5187 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nahmen wie die Vergabe der Hamburger Kinopreise und Kinoförderungsmaßnahmen der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH eingeführt. 4. Wie beurteilt der Senat bezüglich der Programmvielfalt für die Hamburger Kinolandschaft und hinsichtlich des Film- und Kinostandorts Hamburg einen Verlust des „3001 Kinos“? Siehe Antworten zu 1. und 3. 5. Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit von Außenwerbung für den Betrieb des „Kino 3001“? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Eine Antwort des Kinobetreibers lag in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vor.