BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5189 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 08.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Schließung der Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel Medienberichten zufolge soll die Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel zum 31.08.2016 geschlossen werden. Im Zuge dessen müssten sich die pflegebedürftigen Bewohner/-innen innerhalb von zwei Monaten ein neues Altersheim suchen und 40 Mitarbeiter/-innen würden entlassen. Begründet werde dieser Schritt mit wirtschaftlichen Erwägungen. Zudem seien die Anforderungen an die baulichen Mindeststandards in den vergangenen Jahren verschärft worden. Außerdem hätten die Bewohner/-innen über ihre regulären Kosten hinaus einen Investitionskostenzuschuss in mittlerweile Millionenhöhe gezahlt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Seniorenresidenz Wellingsbüttel wie folgt: 1. Kann der Senat bestätigen dass die Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel zum 31.08.2016 geschlossen werden soll? Die zuständige Behörde wurde am 22.06.2016 über die Schließung zum 31. August 2016 gemäß § 16 HmbWBG schriftlich informiert. 2. Wenn ja, was sind die Sachgründe und Rechtsgrundlagen für die Schließung? Liegt nach Einschätzung der zuständigen Behörden ein wichtiger Grund gemäß §12 WBVG vor? Siehe Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG). Das WBVG regelt zivilrechtlich das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Die nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz zuständige Behörde nimmt hierzu keine rechtliche Bewertung vor. 3. Wie viele pflegebedürftige Bewohner/-innen sind davon betroffen? Bitte aufschlüsseln, nach Alter, Geschlecht und Grund der stationären Betreuung in dem Pflegeheim. Nach Angaben der Seniorenresidenz Wellingsbüttel waren zum Kündigungszeitpunkt 27 Personen betroffen, am 12. Juni 2016 noch 23 Personen, wobei eine Vielzahl von weiteren Auszügen in den nächsten Tagen folgen wird. Die Gründe der Pflegebedürftigkeit seien vielfältig und individuell verschieden. 4. Werden die in der Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel angestellten Mitarbeiter/-innen zum 31.08.2016 entlassen? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der VZÄ und Stellen insgesamt, Fachqualifikation und Berufsbezeichnung der Mitarbeiter/-innen. Drucksache 21/5189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach Einrichtungsangabe wurde allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fristgerecht gekündigt. 5. Ist sichergestellt, dass die betroffenen Mitarbeiter/-innen in einer anderen Pflegeinrichtung eingestellt werden? a. Wenn ja, durch welche Maßnahmen oder Regularien und zu wann? b. Wenn ja, zu denselben Entgeltkonditionen wie zuvor? Bitte auch die Höhe des Entgelts und die Anzahl der zukünftigen VZÄ nennen. c. Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist für arbeitssuchende Pflegekräfte in Hamburg davon auszugehen, dass eigeninitiativ eine schnelle Beschäftigungsaufnahme in einer anderen Pflegeeinrichtung erfolgen kann. 6. Wird sichergestellt, dass die pflegebedürftigen Bewohner/-innen aus der Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel, die zum 31.08.2016 ihr Dach über den Kopf verlieren, in einer anderen Pflegeeinrichtung oder Unterkunft zum 01.09.2016 spätestens untergebracht werden? Der Betreiber der Seniorenresidenz Wellingsbüttel teilt der Wohn-Pflege-Aufsicht des Bezirks Wandsbek fortlaufend den Stand bezüglich der Platzsuche und über deren Angebotsunterbreitung an die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen mit. In Hamburg besteht ein großes Angebot an Pflegeplätzen, sodass davon ausgegangen wird, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner einen Platz in einer anderen Hamburger Einrichtung finden wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. Wenn ja, zu wann und in welche Pflegeeinrichtung oder Unterkunft werden sie umquartiert? Die Bewohnerinnen und Bewohner ziehen nach eigenen Wünschen in eine andere Pflegeeinrichtung um. Folgende Einrichtungen können den Bewohnerinnen und Bewohnern zum jetzigen Zeitpunkt Plätze anbieten: - DOMICIL Jenfeld - Alsterdomizil - PFLEGEN & WOHNEN Alsterberg und Farmsen - Haus Mariental - Erica von Elm - Altersheim Am Rabenhorst - Hospital zum Heiligen Geist - Passat Pflegeresidenz - Domizil am Hirschpark - Bethanien-Höfe Zum Teil werden die Angebote persönlich von den Wohneinrichtungen in der Seniorenresidenz Wellingsbüttel vorgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen nach Information der Wohn-Pflege-Aufsicht fünf Umzüge in andere Wohneinrichtungen fest: 11.07.2016 in das Alsterdomizil, 12.07.2016 in das Alsterdomizil (zwei Personen), 14.07.2016 in das Altersheim Am Rabenhorst, 15.07.2016 in den Seniorensitz am Hegen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5189 3 b. Wenn nein, warum nicht? c. Wenn nein, wie werden die pflegebedürftigen Bewohner/-innen bei der Suche unterstützt? Entfällt 7. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück und alle zur Senioren -/-innenresidenz Wellingsbüttel gehörenden Gebäude (wenn es mehrere sind) vorgesehen? Für den Bereich gibt es seit Juni 2016 eine Baugenehmigung für den Bau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 48 Wohneinheiten. 8. Wann wurde zuletzt die Einrichtung von der Wohn-Pflege-Aufsicht geprüft? (Bitte angeben, angemeldet oder unangemeldet, Regel- oder Anlassbezogene Prüfung mit der Nennung des Anlasses. Die letzte Prüfung der Wohn-Pflege-Aufsicht erfolgte im Rahmen einer unangemeldeten Regelprüfung am 23.10.2013. a. Wurden Mängel festgestellt? Wenn ja, welche Mängel wurden festgestellt? b. Wenn ja, hat die zuständige Behörde Anordnungen zur Behebung von Mängeln getroffen? Bitte angeben, welche Art von Anordnungen getroffen wurden? c. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Mängel behoben? Es wurden Mängel festgestellt, aber keine Anordnung zur Behebung getroffen, da die Einrichtung noch während oder direkt im Anschluss an die Prüfung die festgestellten Mängel vollständig beseitigte. 9. Ist den zuständigen Behörden bekannt, dass bauliche Mindeststandards (Barrierefreiheit, Brandschutz) nicht erfüllt werden? Die Seniorenresidenz wurde bereits vor Inkrafttreten der Wohn- und Betreuungsbauverordnung betrieben. Dementsprechend müssen die Anforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit entsprechend ihrer Zielgruppe erst bis 2022 umgesetzt werden. Ein Aufzug ist in der Einrichtung vorhanden. Das Gebäude wurde 1986 als dreigeschossiges Pflegeheim mit einem Treppenhaus genehmigt. Der zweite Rettungsweg war durch die Anleiterbarkeit der Feuerwehr gegeben. Aufgrund neuerer Anforderungen werden aktuell bei Neubauten zwei bauliche Rettungswege gefordert. Eine Brandverhütungsschau am 01. August 2012 hatte daher bezüglich der Rettungswegsituation Mängel gesehen. Die bei einer Begehung durch die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Wandsbek am 27. August 2012 festgestellten Mängel wurden bestätigt. 10. Wurden vonseiten der zuständigen Behörden Auflagen gestellt beziehungsweise Anordnungen oder Anweisungen zur Erfüllung der baulichen Anforderungen ausgesprochen? Im Rahmen der Brandverhütungsschau wurden Mängel seitens der Feuerwehr festgestellt und Anforderungen wie beispielsweise die Beseitigung von schnell brennbaren Gegenständen in den Aufenthaltsbereichen gestellt. Diese Mängel wurden beseitigt . Die Forderung nach einem zweiten Rettungsweg blieb bestehen; allerdings hat die Seniorenresidenz im März 2011 einen Antrag auf eine Baugenehmigung für die Erstellung eines Anbaus gestellt. Das Bezirksamt war seitdem in Kontakt mit dem Eigentümer, bis im Mai 2013 mangels Einreichung nachgeforderter Unterlagen die Baugenehmigung erloschen ist. Somit greift der Bestandsschutz für das Gebäude, und die Anleiterbarkeit der Balkone erfordert keinen zweiten Rettungsweg. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 11. Hat der/die Betreiber/-in einen Antrag auf Befreiung gemäß § 19 (5) WBBauVO beantragt? Drucksache 21/5189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 12. Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen werden in welcher Form nach Landesrecht gefördert und zählt die Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel dazu? (Bitte nach Einrichtungen, Art und Höhe der Förderung seit 2011 aufschlüsseln.) Von derzeit 153 vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden seit 2011 über vergünstigte Darlehenskonditionen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank die folgenden Einrichtungen gefördert: Seniorenzentrum Dr. Carl Kellinghusen PFLEGEN & WOHNEN UHLENHORST PFLEGEN & WOHNEN LUTHERPARK Haus St. Theresien Haus Hammer Landstraße Hesse-Diederichsen-Heim Albertinen-Haus Altenhof der Evangelisch-reformierten Kirche (bis Ende 2015) Gast- und Krankenhaus Die Höhe dieser Darlehensvergünstigungen ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln, da sie über den Zeitraum variieren, in unterschiedlichen Formen als Zinsvergünstigung oder Aufwendungszuschuss gewährt wurden und für die Transferleistungen nicht gesondert statistisch erfasst werden. Die stationären Wohngemeinschaften der Marie Kroos-Stiftung erhielten für Wohnkonzept und Bau ab 2011 insgesamt 708.577 Euro Zuwendungsmittel. 13. Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen unterliegen gegenwärtig zur Erhebung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei den Pflegebedürftigen einer Zustimmung der zuständigen Landesbehörde und wie viele nicht? Neun vollstationäre Pflegeeinrichtungen unterliegen derzeit noch der Zustimmung nach § 82 Absatz 3 SGB XI, 144 nicht. 14. Wenn die Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel dazu gehört, wurde die gesonderte Berechnung der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt? Entfällt. 15. In welcher Höhe haben die Bewohner/-innen der Senioren-/ -innenresidenz Wellingsbüttel seit 2011 Zahlungen für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen insgesamt getätigt? Wie hoch waren die Kosten im Durchschnitt je Bewohner/-in und Tag? Der Sozialhilfeträger hat mit der Einrichtung Investitionskosten nach § 75 Absatz 5 SGB XII über täglich 20,42 Euro pro Platz vereinbart. Dieser Betrag ist im benannten Zeitraum unverändert geblieben und nur für die Abrechnung mit Sozialhilfeempfängern bindend. Die Seniorenresidenz Wellingsbüttel hat in der Rechnungstellung nicht zwischen Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern differenziert. 16. Für was wurden und werden diese Investitionskosten der pflegebedürftigen Bewohner/-innen der Senioren-/-innenresidenz Wellingsbüttel seit 2011 eingesetzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Investitionskosten dienen allgemein der Refinanzierung von: 1. Abschreibungen auf betriebsnotwendige Gebäude, technische Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5189 5 2. Fremdkapitalaufwand, 3. Eigenkapitalzinsen, 4. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagegüter sowie 5. Leasing-, Mieten und Pachten. Von den nach Nummern 1. bis 5. ermittelten gesondert berechenbaren Aufwendungen sind gewährte Aufwendungszuschüsse der Hamburgischen Investitions- und Förderbank abzusetzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Absatz 2 EStG), die den Wert von 150 Euro nicht überschreiten, gehören nicht zu den gesondert zu berechnenden Aufwendungen. Ihre Angemessenheit wird durch von der Einrichtung vorzulegende Unterlagen, wie zum Beispiel Anlagennachweis des Jahresabschlusses, Zins- und Tilgungspläne für Darlehen, Leasing-, Miet- und Pachtverträge belegt beziehungsweise pauschalierte allgemeingültige Ansätze bei der Zustimmung nach § 82 Absatz 3 SGB XI beziehungsweise beim Vertragsabschluss nach § 75 Absatz 5 SGB XII von der zuständigen Behörde angesetzt. Weitergehende Angaben hat die Einrichtung nicht gemacht. 17. Wer kontrolliert wie die Angemessenheit der Investitionskosten und die zweckgebundene Verwendung der Zahlungen der Bewohner/-innen für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen? Siehe Antworten zu 15. und 16. 18. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplan -Entwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für den Erhalt und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur vorgesehen? Bitte aufgliedern nach ambulanter, teil- und vollstationärer Versorgung, mit Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, sowie dem gegenwärtigen Soll- und Ist-Zustand. Die Kosten für den Erhalt der pflegerischen Versorgungsstruktur spiegeln sich in den Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen wider. Der Anteil, der davon über die Sozialhilfe getragen wird, ist in den Kosten für Transferleistungen im Produkt Hilfen zur Pflege (Gesetzliche Leistungen) enthalten. Eine weitergehende Differenzierung nach ambulant, teil- und vollstationär wird im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen. Die Mittel im laufenden Haushalt sind in der Tabelle dargestellt. Um die Pflege in Hamburg zukunftssicher zu gestalten, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) unter dem Titel „Pflegerische Versorgungsstruktur“ die Rahmenplanung für die kommenden Jahre bis 2020 erarbeitet. Auf dieser Basis sollen in den nächsten Jahren unter anderem neue Formen pflegerischer Versorgung, insbesondere ambulante Angebote, weiterentwickelt werden. Dazu stehen ab 2016 Fördermittel von bis zu 3 Millionen Euro zur Verfügung, die dem Produkt Senioren, Patientenschutz und Pflege zugeordnet sind. Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung Fortgeschriebener Plan 2015 Fortgeschriebener Plan 2016 IST mit Stand 30.06.2016 Produkt Hilfen zur Pflege (gesetzliche Leistungen) Kontenbereich Kosten für Transferleistungen 204.600 Tsd. EUR 209.984 Tsd. EUR 106.102 Tsd. EUR Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen vom 20. bis 22. Juni 2016 den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 mit redaktionellen Ermächtigungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassungsermächtigungen werden Änderungen im Haushaltsplan-Entwurf derzeit noch geprüft beziehungsweise umgesetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses nimmt der Senat für sich in Anspruch, keine Auskunft über lediglich vorläufige Stände zu geben. Dies gilt auch für die erfragten Daten über die Ansätze für den Erhalt und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur. Drucksache 21/5189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Im Übrigen findet eine abschließende Konkretisierung der Ist-Werte für das Jahr 2015 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in der Periode 14 statt, die nach der fortgeschriebenen Planung bis zum Ende des 3. Quartals des Jahres 2016 abgeschlossen werden sollen. 19. Sind Ausgaben im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplan- Entwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die finanzielle Unterstützung der Pflegebedürftigen beziehungsweise der Pflegeeinrichtungen bei der Tragung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß SGB XI § 9 vorgesehen? a. Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte aufgliedern nach ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen, mit Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, sowie dem gegenwärtigen Soll- und Ist-Zustand. Eine Förderung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen findet auf der Grundlage der Rahmenplanung nach § 4 Absatz 2 Hamburgisches Landespflegegesetz (HmbLPG) mittels Vereinbarungen zum Investitionskostenzuschuss in der solitären Kurzzeitpflege statt. Die auslastungsabhängigen Fördermittel betrugen 274.687 Euro für 2015. Für 2016 wird mit einem Betrag in gleicher Größenordnung gerechnet. Ansonsten siehe Antwort zu 18. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt.