BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5192 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verschleppung der Hafen-Westerweiterung durch einen Mitarbeiter der Behörde für Umwelt und Energie Nach Bekanntwerden des Skandals um die Verzögerung des Projekts der Hafen-Westerweiterung vor knapp einem Jahr, die durch einen Mitarbeiter der jetzigen Behörde für Umwelt und Energie verursacht wurde, gilt es nun erneut zu erfragen, auf welchem Stand sich das Infrastrukturprojekt mit einem Projektvolumen von circa 250 Millionen Euro befindet und ob der Terminalbetreiber EUROGATE inzwischen einen Amtshaftungsanspruch auf Entschädigung aufgrund von Vermögenseinbußen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geltend gemacht hat. Die Hafen-Westerweiterung und die Erweiterung des Wendekreises schaffen nicht nur die Voraussetzung für zusätzliche Umschlagskapazitäten, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens. Wie wichtig es ist, diese für den Hamburger Hafen zu sichern, zeigen nicht zuletzt die jüngst bekannt gegebenen Umschlagszahlen, aus denen sich erneut Einbrüche im Containerumschlag ergaben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befindet sich das Planfeststellungsverfahren zu den Ausbauprojekten Hafen-Westerweiterung und Erweiterung des Wendekreises ? 2. Welcher weitere Zeitplan und Verlauf liegt dem Planfeststellungsverfahren zugrunde? Wann wird der Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich vorliegen? Der Verlauf eines jeden Planfeststellungsverfahrens ergibt sich aus §§ 72 fortfolgende Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG). Das Verfahren befindet sich in der Entscheidungsphase (§ 74 Absätze 1 bis 3 HmbVwVfG). Die zuständige Behörde rechnet mit einer Beschlussfassung zu diesem komplexen Projekt noch in diesem Jahr. 3. Hat das Unternehmen EUROGATE inzwischen einen Amtshaftungsanspruch auf Entschädigung aufgrund von Vermögenseinbußen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geltend gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Nein. 4. In dem Investitionsprogramm der HPA für den Erhalt und den Ausbau der Hafeninfrastruktur stehen 152 Millionen Euro für die Westerweiterung des EUROGATE-Terminals in Waltershof mit der Schaffung eines zusätzlichen Drehkreises für extrem große Frachtschiffe bereit. Weichen Drucksache 21/5192 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die ursprünglich veranschlagten Kosten für das Infrastrukturprojekt von den zwischenzeitlich geplanten ab? Wenn ja, inwiefern und in welcher Höhe? Zur Entwicklung der Kostenplanung siehe Drs. 21/2368. 5. Liegen dem Senat Erkenntnisse dahin gehend vor, ob auch dieses Infrastrukturprojekt beklagt werden soll? Wenn ja, welche? Angesichts der bereits auf den Erörterungsterminen diskutierten Konfliktlagen ist mit der Erhebung von Klagen zu rechnen.