BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5193 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Neugeborene im Jahre 2015 in Hamburg Hamburg darf sich über viele neue Babys freuen: Laut veröffentlichter vorläufiger Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Anzahl der Lebendgeburten in Hamburg im Jahre 2015 gestiegen. So kamen in Hamburg 2015 insgesamt 19.769 Kinder zur Welt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Geburtenstatistik der Hamburger Geburtskliniken und des Geburtshauses weist 24.151 lebend geborene Kinder in Hamburg im Jahr 2015 aus. In der Statistik der Geburten des Statistikamtes Nord werden nur die in Hamburg lebend geborenen Kinder , deren Mütter ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise alleinigen Wohnsitz in Hamburg haben, erfasst. Im Jahr 2015 sind nach vorläufigen Berechnungen des Statistikamtes Nord 19.769 Kinder, deren Mütter ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise alleinigen Wohnsitz in Hamburg haben, in Hamburg lebend geboren worden. Die endgültige Aufbereitung der Statistik der Geburten für das Jahr 2015 – einschließlich der Aufteilung nach Staatsangehörigkeiten – wird frühestens Mitte August 2016 abgeschlossen sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. a) Wie viele dieser Neugeborenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit ? Die derzeit aktuell verfügbaren Daten des Statistikamtes Nord zur Staatsangehörigkeit neugeborener Kinder in Hamburg bilden das Jahr 2014 ab: Von den 19.039 im Jahr 2014 in Hamburg lebend geborenen Kindern, deren Mütter ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise alleinigen Wohnsitz in Hamburg hatten, hatten 17.335 die deutsche Staatsangehörigkeit. b) Wie viele dieser Babys wurden in Familien mit Migrationshintergrund geboren? Bitte nach ehemaligem Zuwanderungsland aufschlüsseln ! Zum Begriff der Bevölkerung mit Migrationshintergrund siehe Drs. 21/3709. „Familie mit Migrationshintergrund“ ist kein Erhebungsmerkmal der auf der Grundlage des Bevölkerungsstatistikgesetzes geführten Statistik der Geburten des Statistikamtes Nord. Die angefragten Daten zum Migrationshintergrund der Familien werden auch in den Geburtskliniken und Standesämtern nicht erhoben. Drucksache 21/5193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Neugeborenen besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates? Bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln! Die derzeit aktuell verfügbaren Daten zur Staatsangehörigkeit neugeborener Kinder in Hamburg, deren Mütter ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise alleinigen Wohnsitz in Hamburg hatten, bilden das Jahr 2014 ab: Lebendgeborene in Hamburg nach Staatsangehörigkeit (EU-Staaten) im Jahr 2014 Staatsangehörigkeit Lebendgeborene Deutschland 17.335 Belgien 2 Bulgarien 97 Dänemark 7 Estland 1 Finnland 2 Frankreich 34 Kroatien 12 Slowenien 3 Griechenland 27 Italien 21 Lettland 8 Litauen 11 Niederlande 9 Österreich 17 Polen 211 Portugal 48 Rumänien 77 Slowakei 9 Schweden 4 Spanien 34 Tschechische Republik 5 Ungarn 9 Großbritannien 7 Insgesamt 17.990 Quelle: Statistikamt Nord, Statistik der Geburten 3. Wie viele dieser Neugeborene besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates? Bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln! Die derzeit aktuell verfügbaren Daten zur Staatsangehörigkeit neugeborener Kinder in Hamburg, deren Mütter ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise alleinigen Wohnsitz in Hamburg hatten, bilden das Jahr 2014 ab: Lebendgeborene in Hamburg nach Staatsangehörigkeit (nicht EU-Staaten) 2014 Staatsangehörigkeit Lebendgeborene Albanien 11 Bosnien-Herzegowina 20 Montenegro, Republik 28 Mazedonien 44 Norwegen 1 Kosovo 21 Schweiz 6 Russische Föderation 46 Türkei 139 Ukraine 7 Weißrussland 4 Serbien 66 Algerien 5 Eritrea 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5193 3 Lebendgeborene in Hamburg nach Staatsangehörigkeit (nicht EU-Staaten) 2014 Staatsangehörigkeit Lebendgeborene Äthiopien 1 Benin 8 Elfenbeinküste 5 Nigeria 26 Gambia 4 Ghana 88 Kap Verde 1 Kenia 2 Kongo, Volksrepublik 2 Liberia 1 Libyen 3 Marokko 4 Niger 1 Burkina Faso 1 Guinea-Bissau 4 Guinea 10 Kamerun 8 Südafrika 3 Senegal 2 Somalia 1 Tansania, Vereinigte Republik 1 Togo 9 Tunesien 5 Ägypten 18 Brasilien 5 Chile 1 Dominikanische Republik 5 Ecuador 15 Honduras 3 Kanada 2 Kolumbien 9 Kuba 2 Mexiko 2 Paraguay 1 Peru 1 Venezuela 3 USA 10 Jemen 2 Armenien 3 Afghanistan 115 Aserbaidschan 1 Georgien 6 Vietnam 15 Indien 47 Indonesien 3 Irak 16 Iran 20 Israel 1 Japan 7 Kasachstan 3 Jordanien 3 Kambodscha, Königreich 1 Kirgisistan 5 Libanon 7 Nepal 3 Palästinensische Gebiete 1 Pakistan 5 Korea, Republik 6 Drucksache 21/5193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lebendgeborene in Hamburg nach Staatsangehörigkeit (nicht EU-Staaten) 2014 Staatsangehörigkeit Lebendgeborene Tadschikistan 1 Saudi-Arabien 2 Syrien 28 Usbekistan 1 China 28 Australien 2 Staatenlos 1 Ungeklärt 40 Unbekannt 8 Insgesamt 1 049 Quelle: Statistikamt Nord, Statistik der Geburten 4. Wie viele dieser Neugeborenen besitzen einen flüchtlingsrechtlichen Status nach dem AsylG? Ein flüchtlingsrechtlicher Status besteht in der zweiten Generation nur noch eingeschränkt , denn im Bundesgebiet geborene ausländische Kinder von Ausländern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, erhalten nach Maßgabe von § 29 Absatz 3 i.V.m. § 33 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach § 22, § 23 Absatz 1 und Absatz 2, § 25 Absatz 1 bis 3, Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25 b Absatz 1 AufenthG besitzen. Lediglich im Bundesgebiet geborene Kinder, deren Eltern eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach § 25 Absatz 4, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Abs 4, § 104 Absatz 1 Satz 1 oder § 104 b AufenthG besitzen, können gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 Aufenth G keine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, sondern gegebenenfalls eine nach § 25 Absatz 5 AufenthG erhalten. Kinder, die während eines noch anhängigen Asylverfahrens ihrer Eltern im Bundesgebiet geboren werden, können, nachdem sie zunächst gemäß § 14 a Absatz 2 Asylgesetz in das Asylverfahren miteinbezogen werden, anschließend selbst als schutzberechtigt anerkannt werden und im Anschluss gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für anerkannt Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 1 bis 3 AufenthG erhalten. Die nachfolgenden Zahlen beruhen auf einer Datenbankabfrage des ausländerbehördlichen Fachverfahrens nach in 2015 in Hamburg geborenen Personen, die am Stichtag einem gemeinhin als „flüchtlingsrechtlichen Status“ bezeichneten Aufenthaltsstatus zugeordnet werden konnten. Nicht darin enthalten sind wegen der einleitend dargestellten aufenthaltsrechtlichen Regelungen die in 2015 geborenen Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt bereits als schutzberechtigt anerkannt waren und die deshalb wie alle sonstigen in Hamburg geborenen Kinder ausländischer Eltern eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nach § 33 AufenthG erhalten haben. Außerdem ist zu beachten, dass nur die am Tag der Datenbankabfrage (11. Juli 2016) noch in Hamburg lebenden Personen dargestellt werden. Aufenthaltsstatus Neugeborene Aufenthaltsgestattung 217 Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen 72 Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender 25 Duldung 17 (Stand: 11.07.2016) 5. Wie lauten die 20 häufigsten männlichen und wie die 20 häufigsten weiblichen Namen, die diesen Babys in Hamburg 2015 gegeben wurden? Bitte getrennt nach Geschlecht aufführen! Die 20 häufigsten weiblichen Vornamen, die neugeborenen Kindern in Hamburg im Jahr 2015 gegeben worden sind, lauten nach Auskunft der Hamburgischen Standes- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5193 5 ämter: Marie, Sophie, Charlotte, Emma, Maria, Emilia, Mia, Johanna, Sophia, Lina, Luise, Anna, Mila, Ella, Greta, Clara, Elisabeth, Ida, Lotta und Luisa. Die 20 häufigsten männlichen Vornamen, die neugeborenen Kindern in Hamburg im Jahr 2015 gegeben worden sind, lauten nach Auskunft der Hamburgischen Standesämter : Alexander, Maximilian, Paul, Elias, Emil, Anton, Noah, Ben, Jonas, Leon, Felix, Johann, Jonathan, Henry, David, Henri, Carl, Luis, Max und Luca.