BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5196 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 07.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Bekämpfung von Ladendiebstahl in Hamburg Die Anzahl der angezeigten Ladendiebstähle betrug im Jahr 2015 laut Polizeilicher Kriminalstatistik1 insgesamt 15.861 Taten. Das sind 1.128 Fälle mehr als im Jahr 20142 und entspricht einer Steigerung von rund 7,5 Prozent. Die Aufklärungsquote betrug im vergangenen Jahr etwa 93,1 Prozent. Allerdings wird nur ein Bruchteil der Straftaten angezeigt. Laut Polizei sind zunehmend Banden auf Diebestour3. Die Steigerung der Ladendiebstähle ist mittlerweile die vierte in Folge4, 2012 waren es noch 14.124 Taten, 2013 genau 14.503 Taten und im vergangenen Jahr 14.754 Ladendiebstähle gewesen. Zunehmend wenden sich Geschäftsleute an die Politik und bitten um Hilfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe Drs. 16/4616. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung . In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Anzahl der Ladendiebstähle und die entsprechende Aufklärungsquote in den beiden ersten Quartalen 2016 entwickelt? 1 Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, Landeskriminalamt Hamburg, S. 5,8, Schlüsselsetzzahlen 326, 426. 2 Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, Landeskriminalamt Hamburg, S. 6,8, Schlüsselsetzzahlen 326, 426. 3 „Hamburger Abendblatt“, 22.06.2016, 60 Millionen Euro Schaden durch Ladendiebe, http://www.abendblatt.de/nachrichten/article207713741/60-Mill-onen-Euro-Schaden-durch- Ladendiebe-in-Hamburg.html. 4 „Hamburger Abendblatt“, 18.02.2016, Ladendiebstähle in Hamburg nehmen deutlich zu, http://www.abendblatt.de/hamburg/article207058907/Ladendiebstaehle-in-Hamburg-nehmendeutlich -zu.html. Drucksache 21/5196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ladendiebstahl (*26***) Januar - März 2016 Januar - Juni 2016 Aufklärungs- Aufklärungs- Hamburg erfasste quote erfasste quote insgesamt Fälle (AQ) Fälle (AQ) 4.154 93,1% 8.274 93,1% Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie beurteilt der Senat aktuell das Anzeigeverhalten der Ladeninhaber? a. Gibt es in Hamburg regionale Unterschiede beim Anzeigeverhalten? b. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, ob sich das Anzeigeverhalten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften anders darstellt? Zum Anzeigeverhalten von Ladeninhabern, zu regionalen Unterschieden oder zum Anzeigeverhalten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor. 3. Wo wurden regional die meisten Anzeigen wegen Ladendiebstahls in dem Zeitraum 01.01.2015 – 30.06.15 erstattet (die 15 häufigsten Tatorte genügen, alternativ bitte Stadtteile beziehungsweise andere geeignete Darstellungsweise)? Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für das Führen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen. Die nachstehende Tabelle zeigt die 15 Stadtteile, die am häufigsten im erfragten Zeitraum in der PKS als Tatort erfasst wurden: Januar - Juni 2015 Stadtteile erfasste Fälle Altstadt 1.016 St. Georg 800 Harburg 778 Bergedorf 343 Altona-Nord 302 Billstedt 259 Wilhelmsburg 247 Langenhorn 238 Wandsbek 232 St. Pauli 175 Altona-Altstadt 169 Bahrenfeld 166 Eimsbüttel 166 Ottensen 145 Neustadt 141 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Welche Händlergruppen (beispielsweise Drogerien, Supermärkte et cetera) sind nach den Erkenntnissen des Senats am meisten von Ladendiebstählen betroffen? Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Zur Beantwortung wäre eine händische Auswertung mehrerer Tausend Akten erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Höhe der eingetretenen Schäden in den Jahren 2013, 2014, 2015 bei Ladendiebstählen in Hamburg? Schaden gesamt 2013 1.272.317 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5196 3 Schaden gesamt 2014 1.506.939 € 2015 1.791.355 € c. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Diebesbeute in Einzelhandelsgeschäften? Was wird besonders häufig in Läden entwendet? Siehe Antwort zu 3. a. d. Wie können sich aus Sicht des Senats Warenhändler erfolgversprechend gegen Ladendiebe schützen? Warenhändler können sich vorrangig durch - eine höhere Präsenz geschulter und aufmerksamer Mitarbeiter auf Verkaufsflächen , - den vermehrten Einsatz von Ladendetektiven, - den Einsatz von Technik im Bereich der Warensicherung, - eine übersichtliche Gestaltung des Innenaufbaus mit Sichtachsen mit einem kontrollierbaren Zu- beziehungsweise Ausgang und der Sicherung von Nebeneingängen , - den Einsatz gesicherter Vitrinen für hochwertige Waren gegen Ladendiebstahl schützen. Darüber hinaus hat die Polizei Hamburg einen Flyer im Internet unter http://www.hamburg.de/contentblob/4587218/5b2a31f67f37a5d60906db5a1a1e5af8/d ata/infomaterial-flyer-ladendiebstahl-do.pdf eingestellt, der umfassende Informationen für Warenhändler bereithält und auf die Möglichkeit der kriminalpolizeilichen Beratung hinweist. e. Wie schätzt der Senat den bestehenden Schutz der Warenhändler grundsätzlich ein? Erfahrungen der Polizei zeigen, dass ständige Sensibilisierungen und Schulungen der Einzelhandelsmitarbeiter sowie permanente Überarbeitungen und Anpassungen der Sicherheitskonzepte erforderlich sind, um den Schutz der Warenhändler zu erhöhen. Die Nachfrage von Warenhändlern an Schulungen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ist seit Jahren steigend. Grundsätzlich ist eine bessere Sicherung insbesondere von hochwertigen Sortimenten festzustellen. 4. Mit welchen Konzepten verfolgt der Senat das Deliktsfeld Ladendiebstahl ? Mit welchem Erfolg? Durch die Polizei wird der Zunahme des Ladendiebstahls durch ein gesteigertes Angebot an Schulungen der Mitarbeiter sowie Beratungen vor Ort in den Selbstbedienungsgeschäften zur Gestaltung von Verkaufsräumen begegnet. Aufgrund der besonderen Struktur im Innenstadtbereich wird in der örtlich zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes das Deliktsfeld Ladendiebstahl in einem gesonderten Sachgebiet bearbeitet. 5. Wie hoch sind die Einsatzzahlen der Polizeibeamten bei der Meldung von Ladendiebstählen? Die Frage wird auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Die Polizei weist darauf hin, dass im HELS nur eine Erfassung von Einsatzanlässen und gegebenenfalls die Protokollierung von Einsatzverläufen stattfinden; eine umfassende Dokumentation der Einsätze ist nicht möglich. Es werden statistisch nur Polizeieinsätze berücksichtigt, die entweder über die zentrale Notrufnummer oder über das örtlich zuständige Polizeikommissariat an die Polizeieinsatzzentrale (PEZ) gemeldet worden sind. Ebenso können die Bezeichnungen der Einsatzanlässe von dem in der Folge tatsächlich festgestellten Sachverhalt abweichen, da sich die Auswertung und Bezeichnung der Einsatzanlässe hauptsächlich auf die Angaben der den Sachverhalt meldenden Personen bezieht. 2015 wurden bei der PEZ 8.079 Einsätze unter Drucksache 21/5196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der Bezeichnung Ladendiebstahl registriert. Im laufenden Jahr 2016 sind bis einschließlich 7. Juli 3.892 derartige Einsätze registriert worden. a. Welchen Stellenwert nimmt dieses Delikt bei der Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg ein? Ladendiebstähle werden wie jede Straftat von der Polizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. b. In welchen Fällen wird von einer Verfolgung des Ladendiebstahls abgesehen? In keinem Fall, die Polizei ist zur Aufnahme von Diebstahlsanzeigen verpflichtet. Einstellungen von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft erfolgen auf der Grundlage der §§ 153 fortfolgende StPO, 45 JGG. Dies betrifft insbesondere Verfahren gegen Ersttäter oder wegen Stehlguts von geringem Wert, nicht allerdings Verfahren gegen organisierte Tätergruppen. c. Ist es möglich Aussagen über die Dunkelziffer der nicht angezeigten Ladendiebstähle zu treffen? Der Polizei liegen keine Erkenntnisse zur Dunkelziffer der in Hamburg nicht angezeigten Ladendiebstähle vor. 6. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob Geschäftsleute sich vermehrt seit 2015 über die Zunahme von Ladendiebstählen beschweren (bitte diese Frage auch in Bezug auf organisierte Tätergruppen beantworten)? Der Polizei ist eine Beschwerde einer Einzelhandelskette über organisierten Ladendiebstahl bekannt geworden. 7. Plant der Senat in absehbarer Zeit sogenannte Schwerpunkteinsätze oder eine SoKo Ladendiebstahl oder Ähnliches? Der Senat erachtet derzeit die Arbeitsstruktur im Landeskriminalamt für ausreichend, daher gibt es derzeit keine Planungen. 8. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich organisierter Tätergruppen , die Ladendiebstähle begehen, vor? Die Polizei hat für den Bereich Innenstadt im Landeskriminalamt 11 ein eigenes Sachgebiet Ladendiebstahl (LKA 115) eingerichtet, das diesen Deliktsbereich für ganz Hamburg beobachtet. Dabei werden auch offizielle Informationsquellen, wie Medienberichte , einbezogen. Aus den Ermittlungen ist für Hamburger Sicht durch die Polizei die Feststellung getroffen worden, dass Tatverdächtige überwiegend Einzeltäter sind. Gleichwohl gibt es auch Täter, die Ladensiebstähle in sehr professioneller Form begehen. Die Ermittlungsergebnisse haben aber bisher keine Erkenntnisse erbracht, dass es sich hierbei um Angehörige organisierter Tätergruppen handelt. Die Polizei prüft laufend die Erkenntnisse zu Tatbegehungsformen und Tatverdächtigen im Deliktsfeld Ladendiebstahl, um sich frühzeitig auf Entwicklungen einstellen und lageangepasst reagieren zu können. 9. Gegen wie viele organisierte Tätergruppen, die Ladendiebstähle begehen , konnte der Senat seit 2013 erfolgreich Ermittlungsverfahren einleiten ? Wann und welche besonderen Ermittlungserfolge gab es seit 2013 gegen organisierte Tätergruppen die durch Ladendiebstähle auffällig wurden? 10. Wurden die ermittelten Tatverdächtigen wegen gemeinschaftlicher Tatbegehung verurteilt? Wenn ja, wie viele und mit welchem Strafmaß? Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten werden im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA statistisch nicht erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5196 5 Es müssten daher alle Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2013 bis 2015 wegen eines Vorwurfs einer Straftat nach den §§ 242, 243, 244, 244a StGB dahin gehend ausgewertet werden, ob Gegenstand des Verfahrens jeweils ein „Ladendiebstahl “ war und ob dieser von einer „organisierten Gruppe“ begangen worden ist. Vorbehaltlich der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA handelt es sich dabei um folgende Anzahl an Verfahren: Az-Jahrgang Js 2013 17.712 2014 18.180 2015 19.546 Eine Auswertung einer solchen Anzahl von Verfahren ist in Hinblick auf die für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen Siehe Antworten zu 3. a. und 8. 11. Hat der Senat analysiert und bewertet, welche global agierenden Tätergruppen insbesondere Ladendiebstähle begehen? a. Welche besonderen Ermittlungskonzepte hat der Senat, um organisierten Tätergruppen von Ladendiebstahl abzuhalten? b. Welche besonderen Konzepte hat der Senat, um Ladendiebstähle von organisierten Tätergruppen zu verfolgen? Ladendiebstähle werden – unabhängig von der Art der Tatbegehung – auf Grundlage der Strafprozessordnung mit den danach zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 8. 12. Wie viele Verurteilungen gab es in den Jahren 2014 und 2015 wegen §§ 242, 248a StGB; §§ 242, 243 Absatz 1 Nummer 3 StGB; §§ 242, 244 Absatz 1 Nummer 2 StGB; §§ 242, 244a StGB? a. Ist dem Senat bekannt, bei wie vielen der dargestellten Verfahren es sich um Ladendiebstal handelte? In den Jahren 2014 und 2015 kam es ausweislich der Strafverfolgungsstatistik in Hinblick auf die erfragten Straftatbestände zu folgenden Verurteilungszahlen: Anzahl der Verurteilten nach den folgenden Rechtsgrundlagen 2014 2015 StGB § 242 Diebstahl 2.695 2.394 StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 Diebstahl in anderen besonders schweren Fällen 388 405 StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bandendiebstahl 8 0 StGB § 244 a Schwerer Bandendiebstahl 14 2 Eine weitere Differenzierung innerhalb des § 242 StGB nach Fällen des § 248a StGB oder des § 243 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StGB ist nicht möglich. Die dafür erforderlichen Daten werden weder in der Strafverfolgungsstatik noch im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA erfasst. Die erforderliche Einzelauswertung der Verfahrensakten, die den insgesamt 5.089 Verurteilungen nach § 242 StGB beziehungsweise den 793 Verurteilungen nach §§ 242, 243 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 – 7 StGB zugrunde liegen, ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Merkmal „Ladendiebstahl“ wird weder in der Strafverfolgungsstatik noch im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA erfasst. Ungeachtet dessen, dass eine damit erforderliche Einzelauswertung der Verfahrensakten , die den insgesamt 5.906 oben ausgewiesenen Verurteilungen wegen §§ 242 fortfolgende StGB zugrunde liegen, in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohnehin nicht möglich wäre, lassen sich aus der Strafverfolgungsstatistik schon nicht die für eine solche Auswertung erforderlichen Aktenzeichen ermitteln. b. Wie viele Verfahren wurden bei dem Tatvorwurf §§ 242, 248a StGB eingestellt (bitte nach Rechtsgrundlage aufschlüsseln)? Drucksache 21/5196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Da sich ein Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richten kann und in Bezug auf diese unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden können, kann die Zahl der Einstellungen lediglich in Bezug auf die Zahl der Beschuldigten (nicht die der Verfahren ) mitgeteilt werden. Vorbehaltlich der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA sind in den Jahren 2014 und 2015 gegen die im Folgenden genannte Anzahl an bekannten Beschuldigten Verfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a StGB) eingestellt worden: Rechtsgrundlage 2014 2015 § 170 II StPO 85 80 §§ 153 StPO, 45 JGG 996 1.219 §§ 153a StPO, 47 JGG 43 34 § 154 StPO 311 207 § 154f StPO 154 236 Sonstige* 250 296 Summe: 1.839 2.072 * Hierunter fallen insbesondere in MESTA mit Einzelerledigungsziffern erfasste Einstellungen wegen Todes oder Schuldunfähigkeit eines Beschuldigten sowie Strafunmündigkeit eines Kindes. 13. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei im Hinblick auf die Bekämpfung von Ladendiebstahl? Gibt es beziehungsweise wird es eine gemeinsame Arbeitsgruppe geben? Wie oft wurden von 2014 bis 2016 Gespräche zur Optimierung der Arbeitsabläufe geführt? Die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und Polizei erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus tauschen sich Staatsanwaltschaft und Polizei regelmäßig zu aktuellen Themen und grundsätzlichen Fragestellungen sowie anlassbezogen im Einzelfall aus. Die Anzahl der Gespräche wird statistisch nicht erfasst. Die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Ladendiebstahls ist derzeit nicht vorgesehen .