BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5205 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum hält der Senat seine Ankündigungen gegenüber dem Haushaltsausschuss zum U-Bahn-Ausbau nicht ein? Die HOCHBAHN plant auf der U-Bahn-Linie 1 die neue Haltestelle Oldenfelde . Dem Haushaltsausschuss wurde durch den Senat in diesem Zusammenhang am 20.11.2015 mitgeteilt, dass im Frühjahr 2016 hierzu eine separate Drucksache zur Beantragung der Baukosten vorgelegt werde (siehe Bericht des Haushaltsausschusses in Drs. 21/2393). Dies ist bislang nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Stellen haben in welchem Zeitraum die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die neue U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde durchgeführt? Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde als vereinfachtes Projektdossierverfahren gemäß Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die HOCHBAHN durchgeführt . Die Untersuchung wurde der zuständigen Behörde im Juni des Jahres 2016 übergeben. 2. Welche Ergebnisse hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Einzelnen und wann und in welcher Form sollen diese veröffentlicht werden? Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Baumaßnahme im Rahmen des ermittelten Gesamtbudgets wirtschaftlich darstellbar ist. Über die Ergebnisse der Untersuchung soll in der Drucksache zur Finanzierung der U-Bahn-Haltestelle berichtet werden. 3. Warum wurde der Bürgerschaft nicht wie geplant im Frühjahr 2016 eine entsprechende Drucksache vorgelegt? Wodurch kam es im Einzelnen zu Verzögerungen? Eine detaillierte Kostenunterlage zum Neubau der Haltestelle Oldenfelde wurde der zuständigen Behörde im Juni des Jahres 2016 von der HOCHBAHN übergeben. Auf dieser Grundlage kann die Drucksache zur Finanzierung der Haltestelle erstellt und abgestimmt werden. Die Fertigstellung der Kostenunterlage verzögerte sich aufgrund des mehrstufigen Verfahrens zur Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden berücksichtigt und die Planung entsprechend überarbeitet. Auswirkungen auf den geplanten Bauzeitenplan sind hieraus derzeit nicht zu erwarten. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für den Bau der neuen U-Bahn- Haltestelle Oldenfelde und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen? Drucksache 21/5205 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wann soll der Bürgerschaft eine entsprechende Drucksache vorgelegt werden? Die im Juni des Jahres 2016 übergebene Kostenunterlage wird derzeit in der zuständigen Behörde geprüft. Die Kosten und einzelnen Kostenbestandteile der Maßnahme werden der Bürgerschaft mit der Drucksache zur Finanzierung der Haltestelle, die derzeit in der zuständigen Behörde vorbereitet wird, vorgelegt werden. 6. In welcher Höhe sind bislang Planungskosten und weitere Kosten im Zusammenhang mit der vorgesehenen neuen U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde entstanden? In welcher Höhe wurden bereits welche Aufträge für das Projekt vergeben oder ausgeschrieben? Mit Bescheid vom 16. Dezember 2014 wurde der HOCHBAHN für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphasen 1 – 4) eine Zuwendung in Höhe von 0,8 Millionen Euro von der zuständigen Behörde gewährt. Bisher wurden Planungsaufträge für folgende Leistungen ausgeschrieben und vergeben : Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung für: - Anlagengruppe Wasser/Abwasser, - Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen, - Anlagengruppe Starkstromanlagen, - Anlagengruppe Förderanlagen, - Anlagengruppe Gebäudeautomation. Folgende Fachplanungen werden durch Fachplaner der HOCHBAHN erbracht: Objektplanung Raumbildender Ausbau/Gebäude (Haltestelle), Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (inklusive Zugsicherungstechnik), Objektplanung Verkehrsanlagen (hier: Gleisbau). Folgende Gutachter- und Beratungsleistungen wurden zusätzlich ausgeschrieben und beauftragt: Vermessungsleistungen, Trassierungsberechnungen für neue Gleislagen, Bodengutachten und Gründungsempfehlung, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzfachgutachen, Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit gem. UVPG, Schalltechnische Gutachten.