BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5206 21. Wahlperiode 15.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 08.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Grundinstandsetzung des Ehestorfer Weges – Die Anwohner werden zur Kasse gebeten Am 5 Juli informierte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gemeinsam mit der Finanzbehörde über die umfangreiche Verkehrsplanung auf dem Ehestorfer Weg auf Höhe der Straße Auf der Jahnhöhe und dem Hainholzweg. Im Zuge der Verkehrsplanung werden auch Erschließungsbeiträge in Rechnung gestellt, da die Straße in Teilbereichen als nicht endgültig hergestellt eingestuft wird. Diese Einstufung war bis dahin offensichtlich nicht öffentlich bekannt. Da es sich nach Auskunft des Bezirksamtes Harburg um eine Hauptverkehrsstraße handelt, ist der Ehestorfer Weg nicht in der im Transparenzportal einzusehenden Liste der eeH-Straßen verzeichnet. Gleichwohl befinden sich in der Liste auch Teilbereiche, die endgültig hergestellt werden sollen und an einer Hauptverkehrsstraße liegen, wie zum Beispiel am Meckelfelder Weg und der Straße Milchgrund. Bei den Anwohnern entstand auf der Veranstaltung der Eindruck, dass die kostenintensive Beteiligung an der Verkehrsplanung in erster Linie der Ertüchtigung des Ehestorfer Weges dient. Es blieben viele offene Fragen zurück. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bearbeitet derzeit die Planung zur Grundinstandsetzung und zum Ausbau des Ehestorfer Wegs zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen und der Straße „Auf der Jahnhöhe“. In diesem Zusammenhang wird der Teilabschnitt zwischen den Hausnummern Ehestorfer Weg 193 und 253 erstmalig endgültig hergestellt. Auf einer Anliegerversammlung am 5. Juli 2016 haben die Vertreter des LSBG das Bauprojekt vorgestellt und die Vertreterinnen der Finanzbehörde die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den genannten Teilabschnitt erläutert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: 1. Als ein maßgeblicher Grund für die Herstellung von Erschließungsanlagen auf dem Ehestorfer Weg wurden die bestehenden Entwässerungsprobleme angesprochen. Welche Probleme bestehen hinsichtlich der Entwässerung in dem noch nicht endgültig hergestellten Straßenbereich grundsätzlich? 2. In welcher Art, Form und Anzahl liegen den Ämtern Beschwerden hinsichtlich der Entwässerung seit 2006 vor? Drucksache 21/5206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Ehestorfer Weg zwischen Auf der Jahnhöhe und der Landesgrenze gibt es kein Regenwassersiel und keine Straßenentwässerungsleitungen. Das von der Straße abfließende Regenwasser fließt an der Oberfläche auf der Nordwestseite breitflächig über die Bankette und über den dortigen Wanderweg in den Wald, wo es versickert, beziehungsweise an der Südostseite über den Gehweg auf die angrenzenden Privatgrundstücke , wo es versickert oder über den Hang bis zur darunterliegenden Straße „Große Straße“ fließt. Es liegen mündliche und schriftliche Beschwerden vor. Eine Auflistung der Beschwerden wird nicht geführt. Seit dem Jahr 2011, nach der erstmaligen endgültigen Herstellung der Große Straße, kann das über Privatgrund abfließende Wasser nicht mehr in den Graben an der Große Straße gelangen, daher kam es zu Beschwerden wegen Überflutung und Versandung der Große Straße nahe der Entwässerungsleitungen und Trummen. Des Weiteren gab es Beschwerden wegen Überflutung von Privatgrundstücken und Glatteisgefahr auf Gehwegen aufgrund fehlender Entwässerung. 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Anwohner und des Bezirksamtes ergriffen um die Entwässerungsprobleme zu lösen? Im Gehwegbereich sind Sickerschächte und Überlaufleitungen eingebaut worden. Die Gehweghöhen sind verändert und Kanten gesetzt worden, um die Privatgrundstücke zu schützen und den Regenabfluss zu verbessern. Diese Maßnahmen stellen aber keine endgültige Lösung dar, sondern dienen zur Überbrückung bis ein Gesamtentwässerungskonzept im Rahmen einer Grundinstandsetzung beziehungsweise erstmaligen endgültigen Herstellung umgesetzt wird. 4. Welche Kosten sind dabei in den letzten zehn Jahren entstanden und vom wem wurden diese getragen? In die Verbesserung der Entwässerung und den Schutz der privaten Grundstücke wurden in den letzten zehn Jahren circa 120.000 Euro investiert. Die Kosten wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) getragen. Hinzu kommen die regelmäßigen Unterhaltungskosten von bis 5.000 Euro pro Jahr, die ebenfalls von der FHH getragen werden. 5. Welche Art von Schäden ist in den letzten zehn Jahren im öffentlichen Bereich durch Entwässerungsprobleme entstanden? Wie hoch waren die Kosten, die zur Sanierung der Schäden erforderlich waren? Es sind Schäden in Form von unterspülten Geh- und Radwegen, verschmutzten Straßen und verstopften Sickerschächten und Trummen zu verzeichnen. Die Kosten sind im Unterhaltungsaufwand enthalten und lassen sich nicht getrennt benennen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Neben den Entwässerungsproblemen wurde seitens des LSBG als Hauptgrund der in 2017 geplanten Straßenbaumaßnahmen auf dem Ehestorfer Weg die Tragfähigkeit der Straße genannt. Seit wann gilt die Straße als nicht mehr ausreichend tragfähig? Die Straße verfügt von Beginn an über keinen ausreichend tragfähigen Straßenaufbau . 7. Im Unterbau der Straße sollen sich Untersuchungen zufolge auch Schlacke befinden und andere Stoffe, die als belastet gelten. Seit wann ist dies den zuständigen Behörden bekannt? Zur Vorbereitung des Straßenbaus und zur Erkundung des bestehenden Straßenaufbaus sind im Februar 2016 im Bereich der Fahrbahn Bohrkerne und Bodenproben des Unterbaus entnommen und untersucht worden. Unter der Asphaltdecke befinden sich in Teilbereichen auch Auffüllungen mit Anteilen von Schlacken, Asche und Ziegelbruch . 8. Welche Auswirkungen hat dies bisher auf das Grundwasserschutzgebiet gehabt? Bislang sind aus dem Unterbau keine nachweisbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung erkennbar. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5206 3 9. Wie hoch werden die Entsorgungskosten bei einer Grundinstandsetzung geschätzt? Die vorgefundenen Abfälle werden fachgerecht entsorgt oder aufbereitet. Die Kosten dafür werden derzeit noch ermittelt. Aufgrund der angesprochenen Einheitssätze haben sie keinen Einfluss auf die Erschließungsbeiträge. 10. Für die Ermittlung der Anliegerbeiträge werden Einheitssätze herangezogen . Die Erschließungskosten werden derzeit auf 1,1 Millionen Euro geschätzt. Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen? Die geschätzten Kosten beruhen auf folgenden Positionen: Teileinrichtung Aufwand nach Einheitssätzen in Euro Fahrbahn 700.000 Parkflächen 10.000 Nebenflächen (Gehweg, Grünflächen) 90.000 Beleuchtung 30.000 Entwässerung 210.000 Bäume 10.000 11. In welcher Form und Höhe kommt es zu Abzügen in Bezug auf die anschließende Straßenbreite, Hauptnutzung der Verkehrswege et cetera ? Der beitragsfähige Umfang wurde bei der Fahrbahn von circa 5.400 m² auf 5.075 m² gekürzt. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Kosten bei der Fahrbahn, der Beleuchtung und der Entwässerung. Von dem verbleibenden Aufwand trägt die FHH einen Anteil von 10 Prozent. 12. In welcher Höhe würden demgegenüber Anliegerbeiträge entstehen, wenn es ich um eine Basiserschließung gemäß Plast handeln würde? Eine „Basiserschließung“ gibt es nicht. Die Straßenplanung zur erstmaligen endgültigen Herstellung des Ehestorfer Weges berücksichtigt die einschlägigen Vorschriften, Regeln und Richtlinien und die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Verkehrsbelastung . Andere Straßentypen, wie zum Beispiel Anliegerstraßen, werden allenfalls mit geringeren Belastungsklassen (Fahrbahnaufbau) der Fahrbahn hergestellt. Die derzeitigen Beitragssätze je Quadratmeter Fahrbahnfläche variieren zwischen 87,24 Euro (Belastungsklasse 0,3), 120,61 Euro (Belastungsklassen 1,0, 1,8 und 3,2) und 134,61 Euro (Belastungsklassen 10 und 32). Der Ehestorfer Weg ist der Belastungsklasse 1,0 zugeordnet. 13. Wo ist die komplette Liste der Finanzbehörde über die eeH-Straßen einsehbar ? 14. Mit welcher Priorität wird der Ehestorfer Weg auf dieser Liste geführt und wie begründet diese sich? Die Liste ist im Internet unter folgender Adresse einsehbar: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/c04981eb-eb67-469e-8915-5f8ab51c0001/Akte_FB63.51- 06.pdf. Auf dieser Liste wird der Ehestorfer Weg nicht geführt, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt. 15. Welcher Bebauungsplan gilt rechtskräftig im endgültig herzustellenden Bereich des Ehestorfer Weges? Für den Bereich des Ehestorfer Wegs zwischen der Straße „An der Jahnhöhe“ und der Brücke über die Bundesautobahn gilt, von Ost nach West, das folgende Planrecht: - Nördlich Ehestorfer Weg im Bereich „An der Jahnhöhe“: Bebauungsplan Heimfeld 44 vom 17.9.2008, Drucksache 21/5206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Nördlich Ehestorfer Weg westlich der Straße „An der Jahnhöhe“: Bebauungsplan Heimfeld 6 vom 19.10.1965, - Südlich Ehestorfer Weg zwischen „An der Jahnhöhe“ und der Brücke über die BAB: Baustufenplan Harburg vom 28.12.54, einschl. 1. Änderung vom 13.09.1960, - Straße „Hainholzweg“: Teilbebauungsplan 970 vom 09.05.1961.