BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5210 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Kommunikationsdesaster um Bezahltoilette an der Irena-Sendler-Schule Die Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu den Vorgängen in der Irena-Sendler-Stadtteilschule anlässlich der geplanten Einführung einer zusätzlichen Bezahltoilette gibt mehr Fragen auf, als dass der Sachverhalt abschließend hätte geklärt werden können. Auch bekannte Widersprüche hinsichtlich des gefassten Beschlusses der Schulkonferenz und seiner Konsequenzen und das Agieren des Elternratsvorstandes im Zusammenspiel mit der Schulleitung gegenüber einem einzelnen Mitglied des Elternrates erfordern dringend der weiteren Klärung. Ich frage den Senat: 1. Auf die Frage, ob es nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde richtig ist, dass auf der Sitzung der Schulkonferenz der Irena-Sendler-Schule am 7. Juni 2016 die Einführung einer gesonderten bezahlungspflichtigen Toilettenanlage beschlossen wurde, antwortet der Senat in Drs. 21/5089: Die Schulkonferenz der Irena-Sendler Schule hat am 7. Juni 2016 beschlossen, dass die von der Arbeitsgemeinschaft „Leitbild der Schule“ beantragte Umwandlung von Toiletten bei der Aula zu Bezahltoiletten bei einer Maximalgebühr von 10 Cent pro Toilettengang zum Schuljahr 2016/2017 erst dann umgesetzt werden darf, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind. Im Rahmen der rechtlichen Prüfung wurde die Schule darüber informiert, dass die Nutzung von Schultoiletten grundsätzlich unentgeltlich ist. Während der Schulleiter in seiner Stellungnahme gegenüber dem Senat offensichtlich mitgeteilt hat, dass die Schulkonferenz am 07. Juni 2016 einen Beschluss mit einem Rechtsvorbehalt gefasst hat, hat der Elternrats- Vorstand die Schüler- und Elternschaft hierzu abweichend informiert. In seiner Sommerausgabe – Berichte und Infos Ausgabe 3 – vom 7. Juli 2016 schreibt er nämlich: „Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass eine zusätzliche Toilettenanlage (bei der Aula) in den Pausen mit einer dann anwesenden Reinigungskraft versehen wird. Die Anlage sollte gegen eine geringe Gebühr von geplanten zehn Cent benutzt werden können. Dieser Lösungsansatz ist durch eine Bitte der Schulbehörde verhindert worden.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage verbunden mit der Aufforderung an den Senat, diesen Sachverhalt zweifelsfrei aufzuklären, welche Version des Schulkonferenz-Beschlusses nun der Wahrheit entspricht. Die der Schulleitung, die der Senat in seiner Antwort in Drs. 21/5089 wiedergibt, oder die des Elternrat-Vorstandes in seinem Newsletter an die Schulgemeinschaft? (Bitte erläutern und zur Klarstellung des Sach- Drucksache 21/5210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verhaltes den von der „PG Leitbild“ der Irena-Sendler-Stadtteilschule an die Schulkonferenz eingereichten Antrag anhängen.) Siehe Drs. 21/5089 sowie Anlage. Der Antrag der „Projektgruppe Leitbild“ der Irena- Sendler-Schule enthält keinen Rechtsvorbehalt. Dieser wurde von der Schulkonferenz der Irena-Sendler-Schule in der Sitzung am 7. Juni 2016 beschlossen. Im Übrigen kommentiert die zuständige Behörde Mitteilungen von Elternräten nicht. 2. Auf meine Frage in Drs. 21/5089, ob den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Vorfeld der am 7.Juni stattfindenden Schulkonferenz eine Anfrage aus der Irena-Sendler-Schule (zum Beispiel über die Schulleitung oder über den Elternrat) erreichte, ob eine Bezahltoilette ein Mittel der Wahl und damit rechtens sei, antwortet der Senat mit nein. Da stellt sich die Frage verbunden mit der Aufforderung an den Senat, diesen Sachverhalt zweifelsfrei klarzustellen, ob es also nicht richtig ist, dass der Pressesprecher der zuständigen Behörde von einem Mitglied des Elternrates zur Rechtmäßigkeit einer Bezahl-Toilette angefragt wurde und dieser mit Mail vom 3. Juni an das Elternratsmitglied die Einführung einer Bezahlpflicht für Schultoiletten ausschloss? (Bitte erläutern.) Der Pressesprecher der Behörde für Schule und Berufsbildung hat am 25. Mai 2016 eine Mailanfrage erhalten. Weder aus dieser Mailanfrage noch aus den folgenden Mails ging hervor, dass es sich bei dem Anfragenden um ein Mitglied des Elternrats der Irena-Sendler-Schule handelte. In der Mailantwort vom 3. Juni 2016 hat der Pressesprecher der Behörde für Schule und Berufsbildung eine Toilettennutzung gegen Gebühr ausgeschlossen. 3. Laut einer Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 08. März 2011 auf eine Anfrage der FDP, Drs. 15/1452, fällt es nicht in die Zuständigkeit einer Schulkonferenz, Entscheidungen über die kostenpflichtige Nutzung von Schultoiletten zu treffen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Frage, ob es dagegen in Hamburg statthaft ist, dass Schulkonferenzen über die kostenpflichtige Nutzung von Schultoiletten beraten und Entscheidungen treffen dürfen? Wie genau ist in Hamburg dazu die gesetzliche Regelung? (Bitte erläutern.) Da es keine kostenpflichtige Nutzung von Schultoiletten in Hamburg gibt, können Schulkonferenzen auch keinen entsprechenden rechtmäßigen Beschluss fassen. Zu den Entscheidungsrechten der Schulkonferenz siehe § 53 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). 4. Das in der Sitzung des Elternrat-Gremiums am 27. Juni 2016 im Beisein des Schulleiters erzwungene Ausscheiden eines Elternrat-Mitgliedes aus dem Elternrat-Gremium wurde durch den Hamburger Senat rechtlich beanstandet. Siehe dazu Drs. 21/5089 Frage 3. a. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der der Sitzung des Elternrat-Gremiums am 27. Juni 2016 beiwohnende Schulleiter, der zugleich auch die Rechtsaufsicht über das Elternrat-Gremium wahrzunehmen hat, rechtswidrig agiert hat, indem er das erzwungene Ausscheiden des Elternrat-Mitgliedes gemäß seiner Aufsichtspflicht nicht verhindert hat? Welche rechtliche Einschätzung nimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu diesem Vorgang vor und mit welchen Konsequenzen jeweils? (Bitte erläutern.) § 90 HmbSG erfordert eine Beanstandung von rechtwidrigen Beschlüssen „binnen zweier Wochen“ und räumt der Schulleitung damit Gelegenheit ein, sich rechtlich beraten zu lassen oder eine einvernehmliche Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse zu versuchen. b. Weshalb muss der Elternrat der Irena-Sendler-Schule angesichts der ihm durch die zuständige Behörde zur Kenntnis gebrachten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5210 3 Beanstandung seines am 27. Juni 2016 gefassten Beschlusses nach § 90 HmbSG erneut über denselben Antrag entscheiden, wenn der Senat doch selbst in seiner Antwort in Drs. 21/5089 ausführt, dass dieser nicht statthaft war? (Bitte erläutern.) Die erneute Befassung des Elternrates ergibt sich aus dem Gesetz (§ 90 Absatz 2 Satz 1 HmbSG). Drucksache 21/5210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Antrag der PG Leitbild der Irena-Sendler-Schule Die Konferenz möge beschließen, die Toiletten bei der Aula zu Bezahltoiletten umzufunktionieren . Die Benutzungsgebühr soll nicht 10 Cent pro Toilettengang übersteigen. Wirksam soll diese neue Regelung ab dem Schuljahr 2016 / 17 sein. Begründungen: Der Vandalismus in den Toiletten der Irena Sendler Schule ist sehr hoch. Aus unseren Beobachtungen stellen wir fest, dass Beschädigungen der Toiletteneinrichtungen zum großen Teil während der Zeit des Unterrichts getätigt werden. Die Arbeitsgruppe „Toiletten machen Schule“ sowie die PG „Leitbild“ haben sich dieser Thematik angenommen und zu Beginn des Schuljahres eine umfängliche Umfrage bei unseren Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dabei ist deutlich geworden, dass einerseits Schülerinnen und Schüler striktere Regeln fordern, andererseits aber auch bereit sind, für die Nutzung der Toiletten einen angemessenen Betrag zu entrichten, wenn sie dann die Garantie haben, dass diese Toilette in einem sauberen Zustand ist. Die Bezahltoilette wäre während der beiden großen Pausen sowie während der Mittagszeit geöffnet und wird durch eine Person des Reinigungspersonals betreut. Die Toiletten in der Pausenhalle bleiben für alle offen, die Benutzung ist gebührenfrei. Bei Schulbau Hamburg ist beantragt, dass ab dem kommenden Schuljahr diese Toiletten zweimal am Tag gereinigt werden sollen. Die Arbeitsgruppe verspricht sich durch diese Maßnahme einen Rückgang des Vandalismus , einen bewussteren Umgang – gerade auch in Hinblick auf den Neubau – mit dem Gebäude, die Minimierung von Möglichkeiten dem Unterricht zu „entfliehen“ sowie ein sanitäres Ange-bot für die Schülerinnen und Schüler vorzuhalten, die es bisher aufgrund der schlechten Zustände der Toiletten in den Pausenbereichen vermieden haben diese aufzusuchen. Die PG Leitbild hat großes Vertrauen in die Kompetenz des Kollegiums, dass es eigenständig entscheiden kann, wann ein Toilettengang unbedingt nötig ist und wann er auf eine Pause verschoben werden kann. PG Leitbild