BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5215 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Nachfragen zu Drs. 21/5110 Aus der Antwort des Senats in der Drs. 21/5110 ergeben sich einige Nachfragen . Ich frage den Senat: 1. Vertretung der Finanzbehörde im Aufsichtsrat der Hamburger Friedhöfe AöR (HF) 1.1 Warum wurde die Position der Vertreterin der Finanzbehörde im Aufsichtsrat der HF erst im März 2016 neu besetzt? 1.2 Gemäß Drs. 21/5110 ist die bisherige Vertreterin der Finanzbehörde im Aufsichtsrat der HF bereits zum 31.12.2013 ausgeschieden. Warum hat der Senat sie dann in der Drs. 20/12667 im August 2014 noch als Mitglied des HF-Aufsichtsrats aufgeführt? Die frühere Vertreterin der Finanzbehörde ist im Dezember des Jahres 2014 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Bei der Angabe in Drs. 21/5110 handelt es sich insofern um einen redaktionellen Fehler. Die Wiederbesetzung des Mandats erfolgte nach den erforderlichen Abstimmungen und der Planung der Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate durch Beschäftigte der Finanzbehörde und Beschlussfassung in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. 1.3 Wann haben seit Anfang 2013 jeweils Aufsichtsratssitzungen der HF stattgefunden? In welchen dieser Sitzungen haben jeweils welche Vertreter der Finanzbehörde in welcher Funktion teilgenommen ? Am 11. September 2013 und am 9. September 2015 erfolgte keine Teilnahme der Finanzbehörde. Am 17. Juni 2015 und am 18. Dezember 2015 hat eine Sachbearbeiterin beziehungsweise ein Sachbearbeiter als Gast teilgenommen. Am 11. Dezember 2013, am 19. Februar 2014, am 10. September 2014, am 11. Dezember 2014 und am 25. Mai 2016 haben eine Mandatsträgerin und eine Sachbearbeiterin als Gäste teilgenommen . 1.4 Warum ist der Senat über mehr als zwei Jahre von § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der HF abgewichen, wonach es im Aufsichtsrat der HF einen Vertreter der Finanzbehörde geben muss? Hält der Senat die Einhaltung und Umsetzung landesrechtlicher Bestimmungen für Beteiligungsunternehmen für entbehrlich? Siehe Antwort zu 1.1 und 1.2. 1.5 Ist es zutreffend, dass es sich bei HF um ein Beteiligungsunternehmen im erweiterten Verantwortungsmodell handelt? Drucksache 21/5215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. 1.6 In welcher Form hat die Finanzbehörde im Einzelnen seit dem Ausscheiden ihrer Vertreterin im HF-Aufsichtsrat zum 31.12.2013 ihre Verantwortung für die Steuerung der Beteiligung an der HF wahrgenommen ? Unverändert im Rahmen des erweiterten Verantwortungsmodells. 1.7 Liegen dem Beteiligungsmanagement der Finanzbehörde die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der HF sowie die Vorlagen und Informationen für die Aufsichtsratsmitglieder seit dem 31.12.2013 vollständig vor? Wenn ja, wann und in welcher Form hat die Finanzbehörde die Unterlagen erhalten? Wenn nein, wie beurteilt die Finanzbehörde diesen Zustand angesichts ihrer Verantwortung für die Beteiligungssteuerung? Ja, im üblichen Ablauf als Papierversion oder elektronisch. 1.8 Wie war die Finanzbehörde im Einzelnen am Findungs- und Auswahlverfahren des neuen HF-Geschäftsführers beteiligt? Durch eine Beschäftigte der Finanzbehörde als Gast des Findungsausschusses. 2. Organisationsuntersuchung der Beteiligungsverwaltung 2.1 Wer genau plant seit wann und aus welchen Gründen eine Organisationsuntersuchung zur Beteiligungsverwaltung durchzuführen? 2.2 Was sollen die Zielsetzung sowie die wesentlichen Fragestellungen dieser Untersuchung sein? 2.3 Wann und in welcher Form soll die Auswahl eines geeigneten Beratungsunternehmens erfolgen? 2.4 Bis wann soll die Untersuchung abgeschlossen sein? Siehe Drs. 21/3250, 21/4850 und 21/5110. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.