BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5217 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 11.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Impfungen bei Flüchtlingskindern durch einen Dienstleister in der Zeit von 1. Juli 2015 bis 28. Februar 2016 (II) Aus der Drs. 21/5091 ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurden die Stichproben genommen? Siehe Drs. 21/5091. 2. Wie viele Stichproben wurden genommen? Es wurden insgesamt 298 Impfpässe von Kindern und Jugendlichen kontrolliert. 3. Liegt inzwischen das Ergebnis der Stichprobenauswertung vor beziehungsweise zu wann ist damit zu rechnen? Wie lautet das Ergebnis und hat es Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem ärztlichen Dienstleister? Ja. Bei fast allen kontrollierten Fällen entsprachen die bei der Erstuntersuchung nach § 62 Asylgesetz durchgeführten Impfungen den Empfehlungen des Robert Koch- Institutes für das „Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland“. In sechs der überprüften Impfausweise fanden sich nach Datenlage Abweichungen zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) gesetzten Altersgrenzen. In einem Fall wurde nach den erhobenen Daten ein Kind früher als vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. In den anderen fünf Fällen gab es ebenfalls zeitliche Abweichungen zu den Empfehlungen des RKI. Inwiefern diese jedoch im Einzelnen dennoch gerechtfertigt waren, etwa aufgrund einer engen zeitlichen Nähe zur empfohlenen Altersgrenze, einem entsprechenden Entwicklungszustand des Kindes oder einem Ausbruchsgeschehen im Lebensumfeld des Kindes, ließ sich im Rahmen der Stichprobenprüfung nicht nachvollziehen. Das Ergebnis hat keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister. 4. Warum wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, obwohl das Ergebnis der Stichproben noch nicht vorlag? Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil die Befragung der als Zeugin benannten Kinderärztin ergeben hatte, dass ihr keine Fälle von Falschimpfungen namentlich bekannt seien. Sie hat zudem angegeben, von der „Hamburger Morgenpost “ falsch zitiert worden zu sein – tatsächlich sei ihr nur ein einziger Impfpass anonymisiert zugespielt worden. Weitere Ermittlungen waren im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht nicht möglich. Im Übrigen können, sollten sich durch die Maßnahmen anderer Behörden neue Ermittlungsansätze ergeben, die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Drucksache 21/5217 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. In Drs. 21/4823 heißt es, dass vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des Ankunftszentrums in Meiendorf weitere Anpassungen des Vertragsinhalts mit dem ärztlichen Dienstleister in Vorbereitung seien. Sind diese inzwischen erfolgt? Was wurde geändert beziehungsweise zu welchen Konditionen angepasst? Die Vertragsanpassungen befinden sich in der Vorbereitung und werden sich auf die Durchführung des Vorscreenings im Ankunftszentrum beziehen.