BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5233 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 12.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkungen haben Großereignisse und Großveranstaltungen in Hamburg auf die Umwelt und auf die Bezirke? Der Tourismus gilt als einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Hamburg. Mehr als 100.000 Menschen sind in der Hansestadt in diesem Sektor tätig und erwirtschaften jedes Jahr einen Umsatz von rund 6 Milliarden Euro. Neben den Sehenswürdigkeiten der Hansestadt, den Theatern, Musicals oder Museen und Ausstellungen sind es zahlreiche Großereignisse, die Tourist /en/-innen nach Hamburg locken. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage der letzten Legislaturperiode (Drs. 20/4967) definiert der Senat als Großveranstaltungen diejenigen Veranstaltungen , zu denen pro Tag mehr als 100.000 Besucher/-innen beziehungsweise 250.000 insgesamt gezählt werden. Von den regelmäßig über Hamburg hereinbrechenden Veranstaltungen sind dies der Hafengeburtstag, der Hamburger Dom, der Schlagermove, die Harley Days, die Cruise Days, das Alstervergnügen, der CSD, die Weihnachtsmärkte, die altonale, das Osterstraßenfest , das Eppendorfer Landstraßenfest, das Bergedorfer Stadtfest, der Marathon, die Cyclassics und der Triathlon. Neben den touristischen und wirtschaftlichen Effekten gibt es jedoch auch Auswirkungen dieser Großveranstaltungen auf die Umwelt und die Bewohnerinnen und Bewohner Hamburgs an den jeweiligen Veranstaltungsorten. Dazu fragen wir den Senat: Die Bezirksämter Hamburg-Nord, Wandsbek, Eimsbüttel und Harburg führen keine Großveranstaltungen durch, sodass ihnen im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage keine Daten vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Hat sich die Liste der Großveranstaltungen gemäß Definition aus der Drs. 20/4967 (das Stuttgarter Weinfest ist entfallen) seither verändert? Wenn ja: wie? Nach Angaben der zuständigen Bezirksämter entfallen unter Zugrundelegung der genannten Kategorien das Osterstraßenfest und das Eppendorfer Landstraßenfest. 2. Wurden für die diese Großveranstaltungen umweltrechtliche Auflagen oder Ausnahmegenehmigungen (zum Beispiel für Lärmemissionen) erteilt? Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja: welche und für welche Veranstaltung? Umweltrechtlichen Ausnahmegenehmigungen wurden nicht erteilt. Bei den folgenden Veranstaltungen wurden umweltrechtliche Auflagen erhoben: Hafengeburtstag und Hamburger DOM Die veranstaltende Behörde hat im Rahmen des Hafengeburtstags und des Hamburger DOMs umweltrechtliche Bestimmungen in den Verträgen mit den Schaustellerinnen und Schaustellern und den Subveranstaltern fixiert. Diese beinhalten unter anderem beim Hafengeburtstag ein Verbot elektronisch verstärkter Musik für alle Standbetreiber ohne genehmigtes Musikkonzept sowie die Verpflichtung der Subveranstalter, die Lärmbeeinträchtigung nach dem Stand der Technik soweit zu begrenzen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vermieden wird. Beim Hamburger DOM sind die Lautsprecheranlagen unter anderem so aufzustellen, dass ihr Schall schräg nach unten zur Mitte des Geschäftes gerichtet ist. Darüber hinaus sind beim Hafengeburtstag die Verwendung lösungsmittelhaltiger Stoffe und das Einleiten von Abfällen ins Abwassersystem vertraglich verboten. An den Stämmen und Kronen von Bäumen dürfen keine Taue, Drähte, Schalt- oder Verteilerkästen oder Ähnliches angebracht beziehungsweise angelehnt werden. Zudem gibt es sowohl beim Hamburger DOM als auch beim Hafengeburtstag Vorschriften hinsichtlich der Müllentsorgung sowie eine Glasflaschenpfandpflicht von mindestens 1 Euro pro Stück. Das zuständige Bezirksamt hat zum Hafengeburtstag Auflagen zur Müllentsorgung und zum Schutz der Grünanlagen erteilt. Bezirksamt Altona Für die altonale bestehen Auflagen einschließlich bezüglich Lärmschutz, Müllentsorgung und Schutz der Grünanlagen. Bezirksamt Bergedorf Für die Veranstaltung Bergedorfer Stadtfest wurden im Rahmen der Festsetzung immissionsschutzrechtliche Auflagen gemacht, wie zum Beispiel zeitliche Beschränkung der Veranstaltung, Lärmgrenzwertfestsetzung und messtechnische Kontrolle des Grenzwertes. Bezirksamt Hamburg-Mitte Siehe Anlage. b. Wenn ja: Wie wurden erteilte Auflagen und durch wen auf Einhaltung kontrolliert? Bezirksamt Altona Die Kontrollen vor Ort wurden durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes sowie durch das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt durchgeführt . Bezirksamt Bergedorf Bis einschließlich dem Jahr 2013 wurde die Einhaltung der Auflagen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zusätzlich den Veranstalter (bis zum Jahr 2013 das Bezirksamt Bergedorf) überwacht. Seit dem Jahr 2015 obliegt die Überwachung eigenverantwortlich dem nunmehr privaten Veranstalter. Bezirksamt Hamburg-Mitte Soweit keine immissionsschutzrechtlichen Auflagen gemacht wurden, entfallen die Angaben. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen zum Schlagermove-Festzelt, zu den Harley Days auf dem Großmarkt und zum Marathon wurden durch einen unabhängigen , amtlich anerkannten Sachverständigen kontrolliert und dessen Bericht wurde vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt geprüft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 3 Für die immissionsschutzrechtlichen Auflagen zu den Cruise Days und Christopher Street Day wurde je eine anlassbezogene Kontrolle durch das Fachamt für Verbraucherschutz , Gewerbe und Umwelt festgelegt; Anlässe lagen nicht vor. Hafengeburtstag und Dom Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen beim Hafengeburtstag und Hamburger DOM wird in der Regel durch stichprobenhafte Kontrollen der Marktaufsicht kontrolliert. c. Wenn nein: warum nicht? Entfällt. 3. Gibt es für Großveranstaltungen in Hamburg Kompensationsregelungen für CO2- und andere Treibhausgasemissionen? Bitte die Veranstaltungen mit den Kompensationsmaßnahmen aufführen. Zum Hafengeburtstag und Hamburger DOM siehe Drs. 21/707. Die altonale hat sich auf Initiative des zuständigen Bezirksamtes bereits vor Jahren mit dem Konzept „altonale goes green“ zu den Zielen einer nachhaltigen Veranstaltung bekannt und sich entsprechend ausgerichtet. Darüber hinaus sind dem Senat keine Kompensationsregelungen bekannt. 4. Wie hoch sind bei den einzelnen Großveranstaltungen der klimatische Effekt einerseits (Emission von Treibhausgasen), die Feinstaubbelastung und der Anfall von Müll andererseits? Im Hamburger Luftmessnetz wird an mehreren Standorten die Feinstaubbelastung nach den Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen . Eine Zuordnung der Messergebnisse zu einzelnen Großveranstaltungen ist nicht möglich. Die für gewerbliche Auftraggeber eingesammelten Abfallmengen sind vertraulich und dürfen von der SRH nur dann öffentlich kommuniziert werden, wenn die Auftraggeber damit einverstanden sind. Das Einverständnis der Auftraggeber konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden. Für den Hafengeburtstag im Jahr 2016 liegt das Müllaufkommen der „Bunten Hafenmeile “ bei 65 Tonnen. Diese umfasst circa 50 Prozent des Veranstaltungsgebietes. Das übrige Veranstaltungsgebiet wird von Subveranstaltern bespielt, die ihren Müll eigenständig entsorgen. Genaue Zahlen liegen hierzu nicht vor. Das Müllaufkommen einer DOM-Veranstaltung (inklusive jeweils zwei Wochen Auf- und Abbau) beträgt etwa 150 bis 160 Tonnen. Im Übrigen wird sowohl auf dem Hafengeburtstag als auch auf dem Hamburger DOM ausschließlich Strom aus CO²-neutraler Erzeugung verwendet . 5. Wie wurden bei den Harley Days die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der zulassungsrelevanten Lärmwerte der Motorräder überwacht ? Gab es Lärmmessungen an Straßen beziehungsweise Kontrollen der Motorräder? Die Polizei hat zwei Großkontrollen in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsraumes durchgeführt, bei denen gezielt Zweiräder auf technische Mängel überprüft wurden. Hauptaugenmerk waren technische Mängel durch Defekte oder Manipulationen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten. Bei den Kontrollen hat die Polizei ein Schallpegelmeßgerät eingesetzt. a. Wenn ja: Wo und wann fanden die Messungen mit welchen Ergebnissen statt? Die Polizei hat am 24. und 25. Juni 2016 in der Zeit von 18.00 Uhr bis 0.30 Uhr eine Kontrollstelle am Klingberg 1 eingerichtet, an der sie 68 Motorräder überprüft und wegen technischer Mängel 54 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet hat. Dabei untersagte die Polizei den Fahrerinnen und Fahrern von neun Motorrädern aufgrund erheblicher technischer Mängel die Weiterfahrt. Eine zweite Kontrollstelle richtete die Polizei am 25. Juni 2016 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.45 Uhr in der Ludwig- Erhard-Straße 7 ein. Hier wurden 72 Motorräder überprüft und 45 Ordnungswidrigkei- Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 tenverfahren wegen technischer Mängel eingeleitet. 17 Fahrerinnen und Fahrern musste die Weiterfahrt aufgrund erheblicher technischer Mängel an ihren Motorrädern untersagt werden. Der Anteil der Verstöße hinsichtlich der Lärmemissionen wird von der Polizei statistisch nicht separat erfasst. Darüber hinaus hat die Polizei an den Veranstaltungstagen diverse Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. 6. Gab es bei den diesjährigen Harley Days Messungen der Feinstaubbelastung ? a. Wenn ja: Wo und wann wurden diese Messungen mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Im Hamburger Luftmessnetz wird die Feinstaubbelastung kontinuierlich an mehreren Standorten gemessen. Die Messergebnisse werden online unter http://luft.hamburg.de/ veröffentlicht. b. Wenn nein: warum nicht? Entfällt. 7. Gab es zu den Großveranstaltungen Beschwerden bezüglich der Auswirkungen auf im Veranstaltungsbereich wohnenden Menschen? a. Wenn ja: Wie viele Beschwerden zu welchen Auswirkungen und für welche Veranstaltungen waren dies? Bitte für die Zeit seit 2010 und die betroffenen Bezirke beziehungsweise bei den Harley Days die betroffenen Quartiere auflisten. Bezirksamt Altona Es gab es lediglich in den Jahren 2010, 2011 und 2015 jeweils eine Lärmbeschwerde und im Jahr 2016 zwei Lärmbeschwerden im Rahmen der altonale. Bezirk Bergedorf Es lagen in früheren Jahren vereinzelte Beschwerden während und nach dem Bergedorfer Stadtfest vor. Vorherige Beschwerden haben sich durch rechtzeitiges Informieren der Anwohnerinnen und Anwohner über die bevorstehende Veranstaltung und damit verbundene Einschränkungen über die Jahre hinweg erledigt. Während der Veranstaltungen können Beschwerden beim Veranstalter vorgebracht und der Beschwerdegrund – soweit wie möglich – behoben werden. Derzeit liegen über die letzte Veranstaltung im Jahr 2015 keine Beschwerden vor. Bezirk Hamburg-Mitte Harley Days: zwölf Beschwerden (siehe Drs. 19/8689 und 20/8497) – vorwiegend Lärmbeschwerden, Marathon: eine Beschwerde, Schlagermove: drei Beschwerden. Darüber hinaus teilt das zuständige Bezirksamt mit, dass in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Veranstaltungen benannt werden können. Hafengeburtstag und Hamburger DOM Schriftlichen Beschwerden zum Hafengeburtstag seit dem Jahr 2010: Lärm: vier, Müll: zwei, Wildpinkler: zwei. Schriftliche Beschwerden Hamburger DOM seit dem Jahr 2010: Lärm: vier, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 5 Beleuchtung: zwei. Teilweise bezieht sich eine Beschwerde auf mehrere Aspekte. Diese wurde doppelt aufgeführt. Telefonisch eingehenden Beschwerden wird während der Veranstaltung direkt abgeholfen. Statistiken hierzu werden nicht geführt. 8. Gibt es institutionalisierte Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern in der Vorbereitung und während der Durchführung der Veranstaltungen? a. Wenn ja: für welche Veranstaltungen und in welcher Form? b. Wenn nein: weshalb nicht? 9. Gibt es überhaupt Regelungen für die Beteiligung (Entscheidungsfindung , Ausgestaltung et cetera) von Bürgern/-innen, zum Beispiel hinsichtlich der Quartiers- und Stadtteilbeiräte? a. Wenn ja: Wie sehen diese Regelungen aus? b. Wenn nein: warum nicht? Die Bürgerbeteiligung zu Veranstaltungen auf öffentlicher Wegefläche erfolgt über die Beteiligung der gewählten kommunalen Gremien (zum Beispiel Cityausschuss im Bezirksamt Hamburg-Mitte) und deren Vernetzung mit Stadtteilbeiräten. Es gibt keine formalen Regelungen oder Vorschriften hinsichtlich einer Beteiligung der Quartiers- und Stadtteilbeiräte bei der Planung und Ausgestaltung von Großereignissen und Großveranstaltungen in Hamburg. Quartiers- und Stadtteilbeiräte, in deren Quartier oder benachbart solche Veranstaltungen stattfinden, befassen sich aber regelmäßig mit dieser Thematik. Zu besonderen Veranstaltungen werden die Veranstalter und weitere Referentinnen und Referenten in die Beiratssitzungen eingeladen Bei der Abnahme der „altonale“ erfolgt zudem eine Einbindung des Vereins Forum Nord für Menschen mit Behinderung. 10. Welche (Straßen-)Sperrungen finden regelmäßig für die Großveranstaltungen statt und wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind gegebenenfalls von den Straßensperrungen betroffen? Straßensperrungen finden regelmäßig bei folgenden Großveranstaltungen statt: altonale St. Pauli Fischmarkt/Hafenstraße Betty-Levi-Passage Paul-Nevermann-Platz, Bahnhofsvorplatz, Ladezone Sperrung der Kommunaltrasse Große Bergstraße Sperrung der Kommunaltrasse Hahnenkamp Am Felde, vor Ottenser Hauptstraße Bei der Reitbahn zw. Große Brunnenstr. und Eulenstraße Bahrenfelder Str. Karl-Theodor-Str. Arnemannstraße Friedensallee zw. Barnerstraße und Bahrenfelder Straße Große Rainstraße zw. Spritzenplatz und Kleine Rainstraße Ottenser Hauptstr. zw. Spritzenplatz und Große Brunnenstr. Rothestraße zw. Eulenstraße und Ottenser Hauptstraße Kleine Brunnenstraße Große Brunnenstraße zw. Eulenstraße und Ottenser Hauptstr. Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Museumstraße zw. Lobuschstraße und Platz der Republik Süd Erzbergerstraße zw. Bahrenfelder Straße und Am Felde Am Pflug Kleine Rainstraße Große Bergstr. zw. Max-Brauer-Allee und Kommunaltrasse Bergedorfer Stadtfest Das Bergedorfer Stadtfest ist gekoppelt mit dem Fest der Nationen vom örtlichen Sportverein (Turn- u. Sportgemeinschaft Bergedorf e.V.). Für den Festumzug am Veranstaltungssonntag wird folgender Bereich kurzfristig für eine Stunde für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt: Wentorfer Straße, Mohnhof, Bergedorfer Straße (B 5), Vierlandenstraße, Schlossstraße. Für das gesamte Veranstaltungswochenende werden folgende Straßen für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt: Weidenbaumsweg zw. Einfahrt Bahnhofsparkhaus und Alte Holstenstraße Alte Holstenstraße von Weidenbaumsweg bis Ludwig-Rosenberg-Ring Ludwig-Rosenberg-Ring von Hein-Möller-Weg bis Wilhelm-Bergner-Straße Bergedorfer Schlossstraße von Vinhagenweg bis Vierlandenstraße Vierlandenstraße von Alte Holstenstraße bis Einmündung Hinterm Graben Am Bult Der Busverkehr wird umgeleitet, sodass an einigen Stellen im Umleitungsbereich Halteverbotszonen erforderlich werden. Marathon: Karolinenstraße, Holstenglacis, Glacischaussee, Millerntorplatz, Reeperbahn, Königstraße , Holländische Reihe, Bernadottestraße, Halbmondsweg, Elbchaussee, Klopstockstraße, Palmaille, Breite Straße, St.Pauli Fischmarkt, St.Pauli Hafenstraße, Johannisbollwerk, Vorsetzen, Baumwall, Kajen, Hohe Brücke, Bei den Mühren, Katharinenkirchhof , Dovenfleet, Willy-Brandt-Straße, Deichtorplatz, Wallringtunnel (West), Ballindamm, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ferdinandstor, An der Alster, Schwanenwik, Herbert-Weichmann-Straße, Sierichstraße, Maria-Louisen- Straße, Grasweg, Südring, Saarlandstraße, Alte Wöhr, Fuhlsbüttler Straße, Hebebrandstraße , Überseering, Sydneystraße, Hindenburgstraße, Rathenaustraße, Im Grünen Grunde, Am Hasenberge, Maienweg, Alsterkrugchaussee, Rosenbrook, Tarpenbekstraße , Lenhartzstraße, Eppendorfer Baum, Klosterstern, Harvestehuder Weg, Alte Rabenstraße, Mittelweg, Dammtordamm, Gorch-Fock-Wall, Sievekingplatz. Triathlon: Ballindamm, Lombardsbrücke, Esplanade, Gorch-Fock-Wall, Johannes-Brahms-Platz, Holstenwall, Millerntorplatz, Reeperbahn, Königstraße, Max-Brauer-Allee, Klopstockstraße , Elbchaussee, Teufels-brück/Buskehre Höhe Christian-F.-Hansen-Straße, Elbchaussee , Klopstockstraße, Max-Brauer-Allee, Königstraße, Reeperbahn, Millerntorplatz , Holstenwall, Johannes-Brahms-Platz, Gorch-Fock-Wall, Esplanade, Lombardsbrücke , Ballindamm, Wanderweg unter Lombards- und Kennedybrücke, Alsterterrasse , Neue Rabenstraße, Mittelweg, Fontenay, Alsterufer, Harvestehuder Weg, Krugkoppel, Fern-sicht, Bellevue, Wanderweg an der Außenalster, Neuen Jungfernstieg , Jungfernstieg, Große Bleichen, Poststraße, Schleusenbrücke, Rathausmarkt, Mönckebergstraße, Steintorwall, Glockengießerwall, Jungfernstieg, Große Bleichen, Poststraße, Schleusenbrücke, Bergstraße, Plan, Neuer Wall. Harley Days (Parade): Amsinckstraße, Billhorner Brückenstraße, Bundesautobahn (BAB) 255, BAB 252, Anschlussstelle Georgswerder, Veddeler Straße, Harburger Chaussee, Hafenrandstraße , Reiherstieg-Hauptdeich, Neuhöfer Straße, Reiherstieg Klappbrücke, Neuhöfer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 7 Damm, Köhlbrandbrücke, Finkenwerder Straße bis Rugenberger Damm, Finkenwerder Straße, Roßdamm, Ellerholzbrücke, Veddeler Damm, Am Saalehafen, Am Moldauhafen , Freihafenelbbrücke, Umfahrung Versmannstraße, Baakenhafenbrücke, Überseeallee, Osakaallee, Am Sandtorkai, Niederbaumbrücke, Baumwall, Vorsetzen, Johannisbollwerk, St. Pauli-Hafenstraße, St. Pauli-Fischmarkt, Pepermölenbek, Reeperbahn , Millerntorplatz, Millerntordamm, Ludwig-Erhard-Straße, Willy-Brandt-Straße, Deichtortunnel. Hamburger DOM: Glacischaussee (nur zeitweise) Christopher Street Day: Schmilinskystraße, Lange Reihe, Ernst-Merck-Straße, Glockengießerwall, Steintorwall , Steinstraße, Speersort, Bergstraße, Mönckebergstraße, Steintorwall, Glockengießerwall , Ferdinandstor, Ballindamm, Jungfernstieg, Marseiller Straße. Cyclassics: Shanghaiallee, Koreastraße, Überseeallee, Baakenhafenbrücke, Umfahrung Versmannstraße , Freihafenelbbrücke, Am Moldauhafen, Am Saalehafen, Veddeler Damm, Ellerholzbrücke, Roßdamm, Köhlbrandbrücke, Finkenwerder Straße, Finkenwerder Ring, Waltershofer Straße, Cuxhavener Straße, Ehestorfer Heuweg, Winsener Straße, Wilstorfer Straße, Harburger Ring, Zur Seehafenbrücke, Seehafenbrücke, Seehafenstraße , Moorburger Straße, Moorburger Bogen, Moorburger Hauptdeich, Moorburger Elbdeich, Brooktorkai, Oberbaumbrücke, Deichtorpatz, Klosterwall (westliche Fahrbahn ), Steintorwall, Glockengießerwall, Ferdinandstraße, Brandsende, Ballindamm, Jungfernstieg, Gänsemarkt, Valentinskamp, Ferdinandstor, Kennedybrücke, Alsterglacis , Theodor-Heuss-Platz, Edmund-Siemers-Allee, Bundesstraße, An der Verbindungsbahn , Schröderstiftstraße, Schäferkampsallee, Fruchtallee, Eimsbütteler Marktplatz , Schnackenburgallee, Farnhornstieg, Elbgaustraße, Luruper Hauptstraße, Schulauer Weg, Tinsdaler Heideweg, Tinsdaler Kirchenweg, Grotiusweg, Falkensteiner Weg, Falkensteiner Ufer, Falkentaler Weg, Waseberg, Am Eiland, Blankeneser Hauptstraße, Elbchaussee, Kösterbergstraße, Blankeneser Landstraße, Erik- Blumenfeld-Platz, Dockenhuder Straße, Kloppstockstraße, Max-Brauer-Allee, Königstraße , Reeperbahn, Millerntorplatz, Millerntordamm, Holstenwall, Johannes-Brahms- Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße, Axel-Springer-Platz, Stadthausbrücke, Graskeller, Rödingsmarkt, Großer Burstah, Große Johannisstraße, Mönckebergstraße, Sievekingplatz , Glacischaussee, Rissener Landstraße, Sülldorfer Brooksweg. Hafengeburtstag St. Pauli Fischmarkt, St. Pauli Hafenstraße, Bei den St. Pauli Landungsbrücken (inkl. Nebenfahrbahn), Johannesbollwerk, Vorsetzen, Baumwall, Niederbaumbrücken, Am Sandtorkai (teilweise), Helgoländer Allee, Davidstraße (teilweise), Venusberg, Kuhberg , Eichholz, Dirmar-Koel-Straße, Neustädter Neuer Weg, Wolfgangsweg, Karpfangerstraße , Brauerknechtgraben, Rambachstraße, Reimarusstraße, Schaarsteinweg, Stubbenhuk, Schaartor, Steinhöft, Beim Alten Waisenhause. Darüber hinaus ist eine Auflistung der Straßensperrungen weiterer Großveranstaltungen in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Anzahl der durch die Sperrungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern liegen keine Daten vor. 11. Sind für Großveranstaltungen Umweltauflagen in den letzten Jahren verändert worden? a. Wenn ja: Welche Auflagen wurden verändert, hinzugefügt oder entfielen ? Bezirk Altona Nein. Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bezirk Bergedorf Nein. Bezirk Hamburg-Mitte Ja, die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind seit dem 11. September 2012 in folgenden Punkten geändert worden: Veranstaltung Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Schlagermove – Festzelte HGF s. Anlage Keine, Veranstaltungsdatum angepasst genehmigungsfrei genehmigungsfrei Harley Days - Großmarkt s. Anlage genehmigungsfrei genehmigungsfrei genehmigungsfrei Cruise Days entfällt s. Anlage Keine, Veranstaltungsdatum angepasst entfällt Alstervergnügen entfällt entfällt entfällt entfällt Stuttgarter Weinfest entfällt entfällt entfällt entfällt Christopher Street Day Umstellung auf eigenständige Anordnung , s. Anlage Keine, Veranstaltungsdatum angepasst Keine, Veranstaltungsdatum angepasst An die neue Freizeitlärmrichtlinie angepasst Hamburger Weihnachtsmärkte entfällt entfällt entfällt entfällt Marathon Keine Auflagen Nach Bürgerbeschwerde erstmalig Auflagen Keine, Veranstaltungsdatum angepasst Keine, Veranstaltungsdatum angepasst Cyclassics entfällt entfällt entfällt entfällt Triathlon entfällt entfällt entfällt entfällt Hafengeburtstag Beim Hafengeburtstag wurden die umweltrechtlichen Vertragsbestimmungen zwischen der zuständigen Behörde, einzelnen Schaustellerinnen und Schaustellern und Subveranstaltern im Jahr 2016 ergänzt. So wurde dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), welcher als Subveranstalter den Landungsbrückenvorplatz bespielt, die zusätzliche Auflage erteilt, die Veranstaltungsfläche derart elektroakustisch zu beschallen, dass hinter einer bestimmten Referenzposition der Differenzpegel zur Mischpultposition LAeq kleiner gleich 16,8 dB(A) ist. Dadurch wird der Beschallungspegel am östlichen Ende der NDR-Fläche im Vergleich zum Vorjahr um 3 dB(A) gesenkt. Zudem wurde drei Betrieben, die auf der Bunten Hafenmeile elektronisch verstärkte Musik abspielen durften, unter anderem die Nutzung eines Limiters und dessen konkrete Einpegelung vorgeschrieben. b. Wenn nein: weshalb nicht? Entfällt. 12. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat bei Genehmigungen von Großveranstaltungen in der Abwägung zwischen der Gesundheit beziehungsweise Gesundheitsbeeinträchtigung der Bevölkerung und Wirtschaftseffekten ? Siehe Drs. 21/1853. 13. Welche Auswirkung haben Großevents auf die Hotelauslastung in Hamburg ? Bitte nach Event und Bezirk aufschlüsseln. Nach einzelnen Events differenzierte Daten zur Hotelauslastung in Hamburg beziehungsweise den Hamburger Bezirken liegen nicht vor. Von der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) durchgeführte Stichproben von über 30 Häusern zu den jeweiligen Hotelpreisen zeigen eine signifikante Steigerung der Zimmerraten bei Großevents. 14. Welche Genehmigungen sind für zukünftig stattfindende Veranstaltungen bereits erteilt worden und durch wen erfolgte die Genehmigung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 9 Bezirk Bergedorf Das nächste Bergedorfer Stadtfest findet voraussichtlich im August des Jahres 2017 statt. Die erforderlichen Erlaubnisse und die Marktfestsetzung erfolgt durch das Bezirksamt Bergedorf nach Antragstellung des Veranstalters. Der Veranstalter des Stadtfestes 2015 verfügt über eine verbindliche Zusage, das Stadtfest auch in den Jahren 2017 und 2019 durchführen zu können. Bezirk Hamburg-Mitte Es wurde bereits eine Erlaubnis für das Christopher-Street-Day-Straßenfest erteilt. Schlagermove, Festzelte Heiligengeistfeld (HGF) (für das Jahr 2014 (2013 ist identisch); für die Jahre 2015 und 2016 keine Auflagen) Auszug: An die XXX als Betreiberin der o.a. Veranstaltung ergeht aufgrund des Antrags vom xxxxx bezüglich der Durchführung der Veranstaltung „Schlagermove 2014“ auf dem Grundstück Heiligengeistfeld o. Nr. in Hamburg in der Zeit vom 27.06. bis zum 28.06.2014 unbeschadet weiterer bauordnungsrechtlicher Auflagen die folgende Anordnung: 1. Organisatorisches 1.1. Der Abteilung für technischen Umweltschutz, Wohnraumschutz im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist bis zum 23.06.2014 schriftlich die während der Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld für die XXX (nachstehend auch „Veranstalterin“ benannt) empfangsbevollmächtigte und für die Entgegennahme von behördlichen Auflagen und sonstigen Verfügungen verantwortliche Person zu benennen. Werden für die Durchführung dieser Aufgaben mehrere Personen eingesetzt, so ist der im Briefkopf bezeichneten Behörde im Einzelnen aufzugeben, welche Person, für welche Zeiten die Aufgaben wahrnimmt. Wird die Verfügungsgewalt oder die tatsächliche Sachherrschaft über den Veranstaltungsablauf oder Veranstaltungsgegenstände, für die nachstehend Regelungen getroffen wurden, auf Dritte abgetreten, so ist der Behörde entsprechend dem vorbezeichneten Verfahren die verantwortliche Person für diese Teileinrichtungen aufzugeben. 1.2. Die w.o. benannten Empfangsbevollmächtigten müssen während der Veranstaltungen für die Ordnungsbehörden persönlich und per Mobiltelefon ansprechbar sein. Hierzu sind die jeweiligen Mobiltelefonnummern der Behörde aufzugeben. 1.3. Spätestens bis zum 23.06.2014 hat die Veranstalterin die anliegende Wohnbevölkerung in der Feldstraße 29-60, der Peterstraße 28-45, Detlev-Bremer-Straße 2-27, Clemens-Schulz-Straße 1-17 + 6 und der Budapester Straße 10-32 über Art und Dauer der Veranstaltung durch Einwurf eines Schriftstückes in die für die Postsendungen vorgesehenen Fächer zu informieren. 2. Lärmgrenzwerte 2.1. Als Beurteilungszeit für die Überprüfung der Lärmgrenzwerte gilt der für den jeweiligen Zeitabschnitt in der Spalte „Uhrzeit“ genannte Zeitraum, also z.B. 8-20 Uhr = 12 Stunden oder 13-15 Uhr = 2 Stunden. Während der gekennzeichneten Nachtzeiten gilt die ungünstigste volle Stunde als Beurteilungszeit. Die Bestimmung des Beurteilungspegels einschließlich der Zu- und Abschläge richtet sich im Übrigen nach der vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeiteten Freizeitlärm-Richtlinie (vgl. Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen von 1995). 2.2. Für die Durchführung von Veranstaltungen werden die im Beurteilungsgebiet der Veranstaltungsfläche belegenen Gebäude den in der anliegenden Karte dargestellten lärmtechnischen Gebietsarten zugeordnet. Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2.3. Die XXX muss die Anlagen zur Durchführung der Freizeitveranstaltung Schlagermove so errichten, betreiben und unterhalten, dass die in den lärmtechnischen Gebietsarten gemäß Ziffer 2.2 nachstehend in dB (A) bezifferten Grenzwerte der jeweiligen Beurteilungspegel außerhalb von Gebäuden nicht überschritten werden. Beurteilt werden die Veranstaltungsgeräusche auf dem Heiligengeistfeld, die damit verbundenen Arbeiten (z.B. Proben) und Spezialeffekte sowie der Zuschauerlärm. Nicht beurteilt werden die Geräusche von Festwagen auf öffentlichen Straßen. Die Beurteilung erfolgt jeweils 0,5 m vor einem der Anlage zugewandten, geöffneten Fenster oder Balkon des Beurteilungsortes bzw. einem geeigneten Ersatzort innerhalb der in Ziffer 2.2 gekennzeichneten Flächen. 2.3.1. Grenzwerte Beurteilungspegel 26. bis 30. Juni 2014: Uhrzeit Mischgebiet Wohngebiet Donnerstag 26.06.14 00:00 – 06:00 45 40 Donnerstag 26.06.14 06:00 – 20:00 60 55 Donnerstag 26.06.14 20:00 – 22:00 55 50 Donnerstag 26.06.14 22:00 – 24:00 (ungünstigste Stunde) 45 40 Freitag 27.06.14 00:00 – 06:00 45 40 Freitag 27.06.14 06:00 – 15:00 60 55 Freitag 27.06.14 15:00 – 18:00 65 65 Freitag 27.06.14 18:00 – 23:00 70 70 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 11 Freitag 27.06.14 23:00 – 24:00 (ungünstigste Stunde) 55 55 Sonnabend 28.06.14 00:00 – 6:00 (ungünstigste Stunde) 45 40 Sonnabend 28.06.14 06:00 – 13:00 60 55 Sonnabend 28.06.14 13:00 – 23:00 70 70 Sonnabend 28.06.14 23:00 – 24:00 65 65 Sonntag 29.06.14 00:00 – 02:00 (ungünstigste Stunde) 60 55 Sonntag 29.06.14 02:00 – 10:00 (ungünstigste Stunde) 45 40 Sonntag 29.06.14 10:00 – 13:00 60 55 Sonntag 29.06.14 13:00 – 15:00 55 50 Sonntag 29.06.14 15:00 – 20:00 60 55 Sonntag 30.06.14 20:00 – 22:00 55 50 Sonntag 30.06.14 22:00 – 24:00 (ungünstigste Stunde) 45 40 2.3.2. Grenzwerte kurzzeitige Geräuschspitzen Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsgrenzwerte am 27.06.2014 15:00 bis 23:00 Uhr und 28.06.2014 13:00 bis 23:00 Uhr um nicht mehr als 20 dB (A) und am 27.06.2014 23:00 bis 24:00 Uhr sowie am 28.06.2014 von 23:00 Uhr bis zum 29.06.2014 02:00 Uhr um nicht mehr als 10 dB (A) überschreiten. In der übrigen Zeit darf die Überschreitung der oben genannten Immissionsgrenzwerte durch kurzzeitige Geräuschspitzen tagsüber nicht mehr als 30 dB (A) und nachts nicht mehr als 20 dB (A) betragen. 2.4. Als erster Beurteilungs- und Messort wird die Belegenheit Feldstraße 53, mit einer Messpunkthöhe in Höhe des letzten OG festgelegt. Als zweiter Messort wird die Belegenheit Feldstraße 50 mit einer Messpunkthöhe in Höhe der letzten OG festgelegt. Als dritter Beurteilungsort wird die Belegenheit Budapester Straße 12 mit einer Messpunkthöhe von mindestens 6 Metern festgelegt. Dieser zweite und dritte Messort sind insbesondere dann anzuwenden, wenn starke Winde oder andere Umstände den erstgenannten Messort ungeeignet machen. 3. Schallpegelmessungen 3.1. In der Zeit vom 27.06.2014 18 Uhr bis 28.06.2014 1:00 Uhr und vom 28.06.2014 13:00 Uhr bis 29.06.2014 03:00 Uhr sind die Lärmimmissionen am vorgenannten Beurteilungsort durch eine der nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekanntgegebenen Stellen ermitteln zu lassen. Vom 28.06.2014 22:00 Uhr bis 29.06.2014 02:00 Uhr ist auch der Schallpegel an einem Referenzpunkt in der Nähe der Veranstaltungsfläche „Aftermove Partyareal“ messen und aufzeichnen zu lassen. Die Kosten dieser Ermittlungen und der Berichtserstellung trägt die Antragstellerin. 3.2. Über die Ermittlungen ist ein Bericht zu fertigen. Der Bericht muss den Pegelverlauf und die relevanten Begleitumstände der Messung darstellen. Es sind die Beurteilungspegel entsprechend den vorgegebenen Grenzwerten darzustellen. Bei der Bildung der Beurteilungspegel sind die normgemäß notwendigen Zuschläge für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit einzubeziehen. Sofern den einzelnen Geräuschquellen und den Fremdgeräuschen Schallpegelniveaus zuzuordnen sind, sollten diese ausgewiesen werden. Die Geräusche von Festwagen auf öffentlichen Straßen sollen zusammen mit den Fremdgeräuschen über die Messwerte Leq , Lmax und L95 nachrichtlich dargestellt, jedoch bei der Bildung des Beurteilungspegels ausgeklammert werden. 3.3. Seitens der Veranstalterin sind die notwendigen privatrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Nutzung der Messpunkte zum Messtermin ermöglichen. 3.4. Die aus den messtechnischen Vorgaben sich ergebenden Ergebnistabellen mit den Wirkpegeln Leq sowie den Spitzenpegeln für den Messzeitraum 27.06.2014 19:00 Uhr bis 29.06.2014 03:00 Uhr sind dem Bezirksamt Hamburg-Mitte - per Fax unter der Nummer 428.54.5266 bis zum 30.06.2014 12:00 Uhr zuzuleiten. Der abschließende Bericht über die gesamten Schallpegelmessungen ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte bis zum 18.08.2014 einzureichen. 4. Technische Lärmschutzmaßnahmen Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 4.1. Alle technischen Beschallungsanlagen in den Festzelten und der Musiktower auf dem Partyareal sind durch eine der nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekanntgegebenen Stellen vor Veranstaltungsbeginn über Limiter einpegeln zu lassen, so dass eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß Ziffer 2.3 dieser Anordnung sichergestellt ist. Dabei ist auch die jeweils für die Moderation und Animation vorgesehene Beschallungstechnik einzubeziehen. Über die Einpegelung ist ein Protokoll zu erstellen und dem Bezirksamt HH- Mitte unverzüglich zuzuleiten. Emissionserhöhende Änderungen der Beschallungsanlagen sind nach der Einpegelung ohne ausdrückliche Zustimmung der im Briefkopf bezeichneten Behörde nicht zulässig. 4.2. Technische Beschallungsanlagen auf dem Veranstaltungsgelände dürfen in den Zeiträumen 28.06.2014 00:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 29.06.2014 02:00 Uhr bis 10:00 Uhr nicht betrieben werden. Ausgenommen hiervon sind Sicherheitsdurchsagen. 4.3. Auf- oder Abbauarbeiten in der Nachtzeit sind nicht zulässig. Die Auf- und Abbauarbeiten sind so durchzuführen, dass der Beurteilungspegel der hierdurch verursachten Lärmemissionen an den nächstgelegenen Gebäuden die in Ziffer 2.3 genannten Werte nicht überschreitet. 5. Abfälle 5.1. Abfälle sind dem Stand der Technik entsprechend zu vermeiden. Nicht vermeidbare Abfälle sind nach Möglichkeit nach Wertstoffen getrennt zu erfassen und vorrangig einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. 5.2. Die Zusammensetzung und Schadstoffkonzentration der Abfälle darf nicht zum Zweck der Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Zuordnung zu Entsorgungswegen beeinflusst werden. Abfälle zur Verwertung sind so getrennt zu halten, dass eine möglichst hochwertige Verwertung ermöglicht wird. 5.3. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sind in zusammenhängender Form zur Einsicht durch die zuständige Behörde bereitzuhalten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 13 Harley Days Großmarkt 2013 (2014 - 2016 keine Auflagen) Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 15 Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Cruise Days 2015 (2014 identisch; 2013 und 2016 keine Veranstaltung) An die XXX als Betreiber der o.a. Veranstaltung ergeht bezüglich der Durchführung der Veranstaltung „Hamburg Cruise Days 2015“ auf den Grundstücken Landungsbrücken Vorplatz, U/S-Bahn Brücke Landungsbrücken, Hafentor, St. Pauli Hafenstraße , Teile der Flutschutzmauer, Flutschutzmauer auf der Höhe der Überseebrücke und der näheren Umgebung am 10.09., 11.09. und 12.09.2015 die folgende Anordnung: 1. Lärmschutz allgemein 5.4. Der Abteilung für technischen Umweltschutz im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist bis zum 08.09.2015 schriftlich die während der o.g. Veranstaltung für die XXX (nachstehend „Veranstalter“ genannt) empfangsbevollmächtigte und für die Entgegennahme von behördlichen Auflagen und sonstigen Verfügungen verantwortliche Person zu benennen. Werden für die Durchführung dieser Aufgaben mehrere Personen eingesetzt, so ist der im Briefkopf bezeichneten Behörde im Einzelnen aufzugeben, welche Person, für welche Zeiten die Aufgaben wahrnimmt. Wird die Verfügungsgewalt oder die tatsächliche Sachherrschaft über den Veranstaltungsablauf oder Veranstaltungsgegenstände, für die nachstehend Regelungen getroffen wurden, auf Dritte abgetreten, so ist der Behörde entsprechend dem vorbezeichneten Verfahren die verantwortliche Person für diese Teileinrichtungen aufzugeben. 5.5. Die w.o. benannten Empfangsbevollmächtigten müssen während der Veranstaltung für die Ordnungsbehörde persönlich und per Mobiltelefon ansprechbar sein. Hierzu sind die jeweiligen Mobiltelefonnummern der Behörde aufzugeben. 5.6. Spätestens bis zum 08.09.2015 hat die Veranstalterin die anliegende Wohnbevölkerung über Art und Dauer der Veranstaltung durch Einwurf eines Schriftstückes in die für die Postsendungen vorgesehenen Fächer zu informieren. 2. Lärmgrenzwerte 2.1. Als Beurteilungszeit für die Überprüfung der Lärmgrenzwerte gilt der für den jeweiligen Zeitabschnitt in der Spalte „Uhrzeit“ genannte Zeitraum, also z.B. 8-20 Uhr = 12 Stunden oder 13-15 Uhr = 2 Stunden. Während der gekennzeichneten Nachtzeiten gilt die ungünstigste volle Stunde als Beurteilungszeit. Die Bestimmung des Beurteilungspegels einschließlich der Zu- und Abschläge richtet sich im Übrigen nach der vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeiteten Freizeitlärm-Richtlinie (vgl. Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen von 1995). 2.2. Die Veranstaltung „Hamburg Cruise Days“ und die Aufbauarbeiten sind so einzurichten und durchzuführen, dass der hierdurch verursachte Beurteilungspegel 0,5 m vor einem der Anlage zugewandten, geöffneten Fenster oder Balkon an den Beurteilungsorten der angrenzenden Wohn- und Geschäftshäuser die in Ziffer 2.3 aufgelisteten Werte nicht überschreitet. Beurteilt werden die Veranstaltung, die damit verbundenen Arbeiten (z.B. Proben) und Spezialeffekte und der Zuschauerlärm. 2.3. Grenzwerte Beurteilungszeit Lärmgrenzwert am Messpunkt 10.09.15 00:00 bis 06:00 Uhr 40 dB (A) 10.09.15 06:00 bis 14:00 Uhr 55 dB (A) 10.09.15 14:00 bis 20:00 Uhr 70 dB (A) 10.09.15 20:00 bis 23:00 Uhr (ungünstigste Stunde) 65 dB(A) 10.09.15 23:00 bis 24:00 Uhr (ungünstigste Stunde) 40 dB (A) 11.09.15 00:00 bis 06:00 Uhr (ungünstigste Stunde) 40 dB (A) 11.09.15 06:00 bis 10:00 Uhr 55 dB (A) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 17 11.09.15 10:00 bis 20:00 Uhr 70 dB (A) 11.09.15 20:00 bis 24:00 Uhr (ungünstigste Stunde) 65 dB (A) 12.09.15 00:00 bis 06:00 Uhr (ungünstigste Stunde) 40 dB (A) 12.09.15 06:00 bis 10:00 Uhr 55 dB(A) 12.09.15 10:00 bis 20:00 Uhr 70 dB (A) 12.09.15 20:00 bis 00:00 Uhr 40 dB (A) 2.4. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsgrenzwerte jeweils bis 22:00 Uhr um nicht mehr als 20 dB (A) und ab 22:00 Uhr um nicht mehr als 10 dB (A) überschreiten. 3. Technische Lärmschutzmaßnahmen 3.1. Technische Beschallungsanlagen auf dem Veranstaltungsgelände dürfen in den Zeiträumen 10.09.15 00:00 Uhr bis 14:00 Uhr, 10.09.15 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr, 11.09.15 00:00 Uhr bis 10:00 Uhr, 12.09.15 00:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie 12.09.15 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht betrieben werden. Ausgenommen hiervon sind Sicherheitsdurchsagen. 3.2. Die Beschallungsanlagen sind so auszurichten und zu betreiben, dass die Lärmbelastung für die anliegende Wohnbevölkerung verhältnismäßig am geringsten ist. Cristopher Street Day 2013 (2014 und 2015 identisch) Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 19 Cristopher Street Day 2016 Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 21 Marathon 2014 (2015 und 2016 identisch) Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5233 23 Drucksache 21/5233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 5233ska_Text 5233ska_Anlagebearb