BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/524 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 19.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/208 – Subventioniert der Senat das Projekt „Hilldegarden “? Zu Drs. 21/208 haben sich Nachfragen ergeben. Hintergrund ist die geplante Aufstockung und Begrünung des Hochbunkers in der Feldstraße. Ich frage den Senat: 1. Laut der Antwort des Senats existiert zu dem Bauvorhaben seit Dezember 2014 eine behördliche Arbeitsgruppe. In Drs. 21/208 heißt es zu Frage 4.: „Ziel dieser Arbeitsgruppe ist eine abgestimmte Prüfung der komplexen Detailfragen (...)“ a) Um welche Detailfragen handelt es sich hierbei konkret? b) Welche Fachbehörde ist mit welcher Detailfrage befasst? Es handelt sich um folgende Fragen:  Verlängerung des laufenden Erbbaurechtsvertrages (Finanzbehörde/Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen),  Konkretisierung der Planungen bezüglich der beabsichtigten Grünanlage (Bezirksamt Hamburg-Mitte),  Konkretisierung der zukünftigen Nutzung der Erweiterungsflächen (Kulturbehörde und Bezirksamt),  denkmalschutzrechtliche Belange (Kulturbehörde),  baurechtliche Fragen, unter anderem Brandschutz/Entfluchtung, Dimension der Erweiterung, Stellplätze, Verkehrskonzept et cetera (Bezirksamt und Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie  Fragen der Bürgerbeteiligung (Bezirksamt). 2. In der Antwort auf die Frage 5. berichtet der Senat „das Bezirksamt hat sich aufgrund entsprechender Anfragen lediglich mit einzelnen Gesichtspunkten der Machbarkeit des Vorhabens befasst. Entsprechend ist auch noch keine formale Befassung in den bezirklichen Gremien erfolgt.“ a) Mit welchen „einzelnen Gesichtspunkten der Machbarkeit des Vorhabens “ hat sich das Bezirksamt bis dato befasst? Drucksache 21/524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege ist eine formale Befassung der bezirklichen Gremien durch das Bezirksamt vorgesehen ? Zur Machbarkeit des Vorhabens wurde vorab kursorisch eingeschätzt, ob es planungsrechtlich ohne Änderung des Bebauungsplans ermöglicht werden kann und ob es offensichtliche Gründe hinsichtlich der Entfluchtung der Aufbauten gibt, die das vorgestellte System der Rampe unmöglich erscheinen lassen. Diese Vorab-Einschätzungen ersetzen jedoch kein reguläres Antrags- und Prüfverfahren. Der Vorhabenträger hat zugesichert, den aktuellen Planungsstand, wie er den städtischen Vertretern bisher in den Vorgesprächen unverbindlich vorgelegt wurde, in Kürze auf der Website des Planungsbüros (http://www.planungsbuero-bunker.info/) öffentlich zugänglich zu machen. Belastbare Planungsunterlagen werden allerdings erst mit der formellen Einreichung des Bauantrags vorliegen und können auch dann erst geprüft werden. Dies soll nach Auskunft des Vorhabenträgers Ende Juni 2015 geschehen. Eine formale Befassung im Rahmen von Vorbescheids- und/oder Bauanträgen wird im Bauausschuss der zuständigen Bezirksversammlung erfolgen. Sofern das Planrecht geändert werden müsste, würde der Stadtplanungsausschuss beteiligt. Die Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Antragsverfahren gemäß der Hamburgischen Bauordnung . Dokumente sowie Protokollauszüge zur Befassung mit dem Projekt Hilldegarden sind im Bürgerinformationssystem unter http://www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung abrufbar. 3. In der Antwort auf die Frage 8. argumentiert der Senat: „Da zu dem Vorhaben beim Bezirksamt noch keine formalen Verfahren (Vorbescheidsverfahren , Bauantragsverfahren) anhängig sind, wurde bisher noch keine Beteiligung durchgeführt.“ a) Welche „formalen Verfahren“ würden auf welcher Rechtsgrundlage, welche Form der Beteiligung mit sich bringen? b) Bezieht sich ein entsprechendes formales Beteiligungsverfahren sowohl auf den Baukörper als auch auf den Grünmantel? Vorbescheids- und Bauantragsverfahren nach der Hamburgischen Bauordnung erfordern rechtlich keine Bürgerbeteiligung. Jedoch kann die damit vorliegende detaillierte Planung als Grundlage für eine aus politischen Gründen sinnvolle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. c) Welche Vertreter/-innen sind im Rahmen der behördlichen Arbeitsgruppe mit der Gewährleistung der Bürgerbeteiligung befasst? Ansprechpartner für ein Beteiligungsverfahren ist das zuständige Bezirksamt. 4. Des Weiteren heißt es in der Senatsantwort auf die Frage 8.: „Nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamtes wird derzeit ein Beteiligungsformat durch den Vorhabenträger selbst durchgeführt, welches die konkreten Inhalte des Vorhabens voraussichtlich noch beeinflussen wird.“ a) Inwieweit bezieht sich dieses „Beteiligungsformat“ sowohl auf den geplanten Baukörper als auch auf den Grünmantel? Wenn nein, warum nicht? b) Welche konkreten Inhalte sind hier gemeint? c) Welche dieser Inhalte beziehen sich auf den geplanten Baukörper? d) Welche dieser Inhalte beziehen sich auf den geplanten Grünmantel? Nach Auskunft des Vorhabenträgers umfasst das Beteiligungsverfahren alle öffentlichen Außen- und Innenflächen. Das betreffe sowohl die Grünflächen auf Rampe, Bunkerkragen und dem Dachpark (Baukörper) als auch weitere öffentliche Stadtteilflächen, wie zum Beispiel die Gestaltung des Mahnmals beziehungsweise der Gedenkstätte, das bestehende Bunkerdach und verschiedene innenliegende Stadtteilflächen (Grünmantel ). Zur Erarbeitung der Konzepte und der Ausgestaltung der öffentlichen Außen- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/524 3 und Innenflächen hätten sich im Beteiligungsprojekt Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: Nutzung und Gestaltung der Außenflächen; Prozess, Organisation und Absicherung des Gemeinwohls; Nutzung und Gestaltung der innenliegenden Stadtteilflächen ; Mahnmal und Gedenkstätte Flakbunker IV; Energie und Kreisläufe. 5. In der Antwort auf Frage 5. heißt es in der Senatsantwort: „Das Projekt ist den Bezirksfraktionen (...) am 16. Oktober 2014 durch den Vorhabenträger vorgestellt worden.“ Welche Informationsveranstaltungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Seiten des Vorhabenträgers beziehungsweise des zuständigen Planungsbüros geplant? (Bitte Datum und Urhzeit angeben.) Nach Auskunft des Vorhabenträgers sind Informationsveranstaltungen des Planungsbüros geplant  am 11. Juni 2015, 18.30 Uhr im Bunker Feldstraße 66 zu den Themen öffentliche Nutzung (Stadtgarten/Stadtteilflächen), Innennutzung (Kulturgästehäuser/Kultursaal ), Stand der Gesamtplanung und Zeitplan sowie  am 25. Juni 2015, 18.30 Uhr im Bunker Feldstraße 66 zu den Themen Verkehr/Mobilitätskonzept , Begrünungskonzept, Nachhaltigkeit/ökologisches Konzept, Brandschutz , Entfluchtung und Lärmgutachten. Darüber hinaus plant das Beteiligungsprojekt Hilldegarden, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die erarbeiteten Ideen zum Stadtteilgarten, den Energiekreisläufen, den Stadtteilräumen und zum Thema Mahnmal in mehreren Veranstaltungen darzulegen. Bei einer Abschlusspräsentation sollten dann die Ergebnisse vorgestellt, die den Fachplanern zur Umsetzung übergeben würden und ebenso die Regelungen dargelegt, die zwischen Hilldegarden und dem Eigentümer bei der Umsetzung der Stadtteilprojekte vereinbart werden sollen. Die Termine der Arbeitsgruppen und der aktuelle Stand des Beteiligungsprojekts würden auf der Website www.hilldegarden.org regelmäßig aktualisiert . 6. Welcher Bebauungsplan gilt für den Hochbunker in der Feldstraße? a) Welche Festsetzungen beziehungsweise Regelungen trifft der Bebauungsplan für den Hochbunker? Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans St. Pauli der Freien und Hansestadt Hamburg von 1951. Dieser trifft für das Grundstück keine Ausweisungen. Daher gilt als Planrecht § 34 des Baugesetzbuchs („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“), wonach die bauliche Nachbarschaft hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der Art und des Maßes der baulichen Ausnutzung herangezogen wird. Die bauliche Nachbarschaft ist in diesem Fall das Heiligengeistfeld mit diversen großen Bauten. b) Wieweit kann die derzeitige Planung ohne Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden? c) Für welche Maßnahmen sind Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan erforderlich? d) Welche Änderungen beziehungsweise Neufassungen des Bebauungsplans sind für das geplante Vorhaben erforderlich? e) Welche Beteiligung der Bürger/-innen ist rechtlich bei b) – d) vorgeschrieben ? Vorbehaltlich der Prüfung in einem formalen Verfahren wird das Vorhaben derzeit ohne Änderung des Planrechts als genehmigungsfähig eingeschätzt. Im Falle einer Bebauungsplanänderung gelten die einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (vorgezogene Bürgerbeteiligung, öffentliche Auslegung des Plans).