BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5241 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Lernförderungsstandards an den weiterführenden Schulen in Hamburg Laut Hamburgischem Schulgesetz (HmbSG) gilt gemäß § 3 Absatz 3 die verbindliche Richtlinie der Chancengleichheit und Förderung: „Unterricht und Erziehung sind auf den Ausgleich von Benachteiligungen und auf die Verwirklichung der Chancengleichheit auszurichten. Sie sind so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler (…) bis zur vollen Entfaltung ihrer Leistungsfähigkeit gefördert (…) werden. Die Ausrichtung an schulform- und bildungsgangübergreifenden Bildungsstandards gewährleistet die Durchlässigkeit des Bildungswesens.“ In Ergänzung dazu wird in § 45 Absatz 2 klar festgelegt: „Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler nicht die (…) Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen schließen Schule und Schülerin bzw. Schüler unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lernund Fördervereinbarung in der (…) insbesondere individuelle Fördermaßnehmen vereinbart werden.“ Nun, zum Ende des laufenden Schuljahres 2015/2016, werden wieder viele Schüler/-innen die definierten Lernziele ihrer Jahrgangsstufen nicht oder nicht umfänglich erreichen. Gerade hinsichtlich der individuellen verpflichtenden zusätzlichen kostenlosen Lernförderung an Hamburgs Schulen erscheinen dahin gehend kritische Fragen zur tatsächlichen Chancengleichheit und Lernförderungspraxis an unseren weiterführenden Schulformen angebracht. Ich frage den Senat: Über die Lehrer- und Schülerdatenbank (LuSD) wird ermittelt, wie viele Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schulhalbjahren an der Lernförderung teilnehmen. Dabei wird weder erfasst, ob Lern- und Fördervereinbarungen abgeschlossen wurden noch, welchen Schulabschluss die Schülerinnen und Schüler anstreben. Anzahl und Anteil der Fälle, in denen die Lernfördermaßnahme in einem Fach so erfolgreich war, dass sie zum jeweiligen Halbjahresende beendet werden konnte, werden von der zuständigen Behörde im Rahmen des Monitorings der Maßnahme „Fördern statt Wiederholen “ erhoben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler auch in mehreren Fächern an Lernfördermaßnahmen teilnehmen kann. Die Angaben zu den Lernförderfällen korrespondieren daher nicht eins-zu-eins mit den Schülerzahlen aus der LuSD. Aus den gleichen Gründen können sie auch nicht in das prozentuale Verhältnis zur Gesamtschülerzahl gesetzt werden. Das Monitoring wird regelhaft jeweils zum Schuljahresende vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) durchgeführt. Aus dem Monitoring für das Schuljahr 2015/2016 liegen der zuständigen Behörde zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Daten vor. Drucksache 21/5241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit wie vielen Schülern/-innen wurden in 2014/2015 und 2015/2016 wegen nicht ausreichend erfüllter schulischer Leistungsanforderungen für den erfolgreichen Wechsel zur nächsten Klassenstufe in einem oder mehreren Fächern beziehungsweise Lernbereichen an staatlichen weiterführenden Schulen in Hamburg insgesamt verpflichtende zusätzliche kostenlose Lernfördervereinbarungen seitens der zuständigen Schule abgeschlossen? (Bitte sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach Schulform in Stadtteilschule und Gymnasium für jedes Schulhalbjahr in absoluten Anzahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) Vor dem Beginn der verpflichtenden Lernfördermaßnahme wird zwischen der Schule, der Schülerin oder dem Schüler beziehungsweise ihren oder seinen Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung abgeschlossen. Dieser Vorgang wird nicht zentral erfasst. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/ 2016 an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben, sind in Tabelle 1 ausgewiesen. Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern gefördert werden, werden mehrfach gezählt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Tabelle 1: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 1. Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr Stadtteilschule 10.720 12.125 10.510 12.395 Gymnasium 3.890 5.074 4.351 5.782 gesamt 14.610 17.199 14.861 18.177 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Lehrer- und Schülerdatenbank (LuSD) Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die staatlichen allgemeinbildenden Schulen. a. Wann durchschnittlich (wie viele Monate/Wochen vor Auslauf des jeweiligen Schulhalb- beziehungsweise -endjahres) traten die entsprechenden Lernfördervereinbarungen in Kraft? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in Monaten und Wochen in die Tabelle zu 1. integrieren.) Laut Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes (VO-BF) vom 22. September 2011 wird die Lern- und Fördervereinbarung in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres auf Anregung der Zeugniskonferenz oder der beziehungsweise des Sorgeberechtigten geschlossen. Verschlechtert sich das Leistungsbild einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers im Verlauf eines Schulhalbjahres erheblich, kann die zusätzliche Förderung auch im laufenden Schulhalbjahr einsetzen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. b. Wie viele der so unterstützten Schüler/-innen konnten ihre Leistungen infolge der zusätzlichen kostenlosen Lernförderung auf das geforderte Leistungsniveau steigern? (Bitte in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 1. integrieren.) Tabelle 2 weist für das Schuljahr 2014/2015 die Anzahl der Fälle aus, in denen die Lernfördermaßnahme so erfolgreich gewesen ist, dass die Lernförderung in diesem Fach zum Halbjahresende beendet werden konnte. Berichtsgrundlage sind die Angaben der Schulen im Monitoring, zu denen Daten zum Fördererfolg vorliegen. Schulen haben keine Angaben zum Fördererfolg eingetragen, wenn die Förderung der Schülerinnen und Schüler entweder freiwillig war oder aus Sicht der Zeugniskonferenz im darauffolgenden Schuljahr fortgesetzt werden sollte. In diesen Fällen erfolgte keine förmliche Feststellung des Fördererfolgs. In die Lernförderung werden auch Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsverzögerungen im Spracherwerb und in den mathematischen Kompetenzen einbezogen, deren Förderbedarf länger andauernd und umfänglich ist. Für diese Gruppe ist davon auszugehen, dass sich nur in wenigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5241 3 Fällen ein messbarer Fördererfolg innerhalb eines Schuljahres beziehungsweise Schulhalbjahres einstellt. Tabelle 2: Anteil (absolut und prozentual) der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/2015 erfolgreich an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben Schuljahr 2014/15 1. Halbjahr 2. Halbjahr absolut prozentual absolut prozentual Stadtteilschule 2.760 25,5 3.721 29,5 Gymnasium 2.968 51,4 3.270 47,1 gesamt 5.728 34,5 6.991 35,7 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Monitoring der Maßnahme „Fördern statt Wiederholen“. Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die staatlichen allgemeinbildenden Schulen. c. Wie viele der so geförderten Schüler/-innen vermochten das geforderte Leistungsniveau nicht zu erreichen und wie viele von ihnen erreichten die nächste Klassenstufe deshalb nicht? (Bitte jeweils in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 1. integrieren.) Nach § 45 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) rücken Schülerinnen und Schüler zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf; das Nichterreichen der nächsten Klassenstufe sieht das Hamburgische Schulgesetz nicht vor. Von den 646 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums, die im Schuljahr 2014/2015 eine Abschulungswarnung erhalten haben, konnten 418 nicht in die Klassenstufe 7 des Gymnasiums übergehen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die das geforderte Leistungsniveau nicht erreicht haben, wird von der zuständigen Behörde nicht explizit erfasst. Aus den angegebenen Anteilen in Tabelle 2 kann nicht auf den Anteil geschlossen werden, der das Leistungsniveau nicht erreicht hat, da auch Schülerinnen und Schüler an der Lernförderung teilnehmen, die bereits zu Beginn der Maßnahme ein ausreichendes Leistungsniveau aufwiesen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Mit wie vielen Schüler/-innen der Klassenstufen 6, 8, 9 und 10 an Gymnasien und Stadtteilschulen wurden für das zweite Schulhalbjahr ihrer Klassenstufe in 2014/2015 und 2015/2016 verpflichtende zusätzliche kostenlose Lernfördervereinbarungen abgeschlossen? (Bitte sowohl insgesamt , als auch aufgeschlüsselt nach Schulform für jede Jahrgangsstufe in absoluten Anzahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im 2. Halbjahr der Schuljahre 2014/2015 und 2015/16 an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben, ist für die erfragten Jahrgangsstufen in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern gefördert werden, werden mehrfach gezählt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Tabelle 3: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im 2. Halbjahr der Schuljahre 2014/15 und 2015/16 an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben Schuljahr 2014/15 Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut absolut absolut absolut Stadtteilschule 1.416 2.011 2.284 1.948 Gymnasium 1.170 899 975 877 gesamt 2.586 2.910 3.259 2.825 Schuljahr 2015/16 Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut absolut absolut absolut Stadtteilschule 1.403 1.958 1.885 1.925 Drucksache 21/5241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schuljahr 2015/16 Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut absolut absolut absolut Gymnasium 875 852 891 720 gesamt 2.278 2.810 2.776 2.645 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Lehrer- und Schülerdatenbank (LuSD) Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die staatlichen allgemeinbildenden Schulen. a. Wann durchschnittlich (wie viele Monate/Wochen vor Auslauf des jeweiligen Schulhalb- beziehungsweise -endjahres) traten die entsprechenden Lernfördervereinbarungen in Kraft? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in Monaten und Wochen in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Antwort zu 1. a. b. Welche Schullaufbahn beziehungsweise welchen Schulabschluss strebten die betreffenden Schüler/-innen jeweils an? (Bitte in absoluten Anzahlen und Prozent den nach ESA, MSA, Abitur Stadtteilschule , Abitur Gymnasium den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Vorbemerkung. c. Wie viele der so unterstützten Schüler/-innen konnten ihre Leistungen infolge der zusätzlichen kostenlosen Lernförderung auf das geforderte Leistungsniveau steigern? (Bitte in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die Daten werden in der erfragten Form nicht erhoben. Tabelle 4 weist für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015 die Anzahl der Fälle in den Jahrgangsstufen 6, 8, 9 und 10 aus, in denen die Lernfördermaßnahme so erfolgreich gewesen ist, dass die Lernförderung zum Halbjahresende beendet werden konnte. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Tabelle 4: Anteil (absolut und prozentual) der Schülerinnen und Schüler, die im zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 erfolgreich an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Stadtteilschule 381 26,6 578 26,1 601 29,6 850 41,7 Gymnasium 385 34,5 601 51,1 603 51,3 555 52,9 gesamt 766 30,0 1.179 34,8 1.204 37,5 1.405 45,5 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Monitoring der Maßnahme „Fördern statt Wiederholen“. Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die staatlichen allgemeinbildenden Schulen. d. Wie viele dieser Schüler/-innen wurden in die nächste Klassenstufe versetzt, wie viele erlangten Prüfungsreife? (Bitte in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Zur Versetzung siehe Antwort zu 1. c. Daten zur „Prüfungsreife“ werden nicht erfasst. e. Wie viele der so geförderten Schüler/-innen vermochten das geforderte Leistungsniveau nicht zu erreichen und wie viele von ihnen erreichten die nächste Klassenstufe deshalb nicht? (Bitte jeweils in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Antwort zu 1. c. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5241 5 f. Wie viele dieser Schüler/-innen wiederholten die betreffende Klasse und wie viele verließen die Schule aufgrund nicht erreichten Leistungsniveaus ohne abgeschlossene Schulausbildung und anerkannten Abschluss? (Bitte jeweils in absoluten Anzahlen und Prozent den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die Daten werden in der erfragten Form nicht erhoben. Die Anzahl aller Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufen 6, 8, 9 und 10 in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 an den Stadtteilschulen und Gymnasien wiederholt haben, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der prozentuale Anteil bezieht sich dabei auf die Schülerzahl des ganzen Jahrgangs. Tabelle 5: Anteil (absolut und prozentual) der Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufen 6, 8,9 und 10 in den Schulhalbjahren 2014/2015 und 2015/2016 wiederholt haben Schuljahr 2014/15 Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Stadtteilschule 13 0,2 31 0,4 47 0,6 447 5,6 Gymnasium 29 0,4 15 0,3 28 0,5 185 3,1 gesamt 42 0,3 46 0,3 75 0,6 632 4,5 Schuljahr 2015/16 Klassenstufe 6 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Klassenstufe 10 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Stadtteilschule 17 0,3 32 0,4 34 0,4 439 5,5 Gymnasium 26 0,4 17 0,3 20 0,3 216 3,5 gesamt 43 0,3 49 0,4 54 0,4 655 4,7 Quelle: Schuljahresstatistik 2014 und 2015 Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die staatlichen allgemeinbildenden Schulen. Angaben zum Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Lernförderung, die die betreffende Klasse wiederholen, liegen für das Schuljahr 2015/2016 erst im Rahmen des Monitorings „Fördern statt Wiederholen“ vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/5003. 3. Hinsichtlich des Lernförderungsbeginns und den diesem zugrunde gelegten Kriterien existieren unseren Informationen nach eklatante Unterschiede an Stadtteilschulen und Gymnasien. Ist es korrekt, dass die besagte Lernförderung an Gymnasien bereits ab dem Notenniveau G2 (gymnasiale Note 5), an den Stadtteilschulen jedoch erst ab Notenniveau G5 (gymnasiale Note 6) einsetzt/angewendet wird? Nein. Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 10 in der Stadtteilschule kommt Lernförderung in Abhängigkeit vom zu erwartenden Abschluss zugute. So erhalten Schülerinnen und Schüler Lernförderung, deren bisherige Leistungen grundsätzlich die Versetzung in die Oberstufe erwarten lassen und deren Leistungen in mindestens einem Fach und in höchstens drei Fächern mit der Note „G2“ oder schlechter bewertet wurden. Die Voraussetzung der Gewährung von Lernförderung ist hier die gleiche wie am Gymnasium. Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler, deren bisherige Leistungen grundsätzlich den mittleren Bildungsabschluss erwarten lassen und deren Leistungen in mindestens einem Fach und in höchstens drei Fächern mit der Note „G3“ oder schlechter bewertet wurden, ebenfalls gefördert. Schließlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler Lernförderung, deren Leistungen in einem Fach mit der Note „G 5“ oder schlechter bewertet wurden. Auch diese Regelungen finden sich in § 3 Absatz 2 VO-BF. Drucksache 21/5241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wenn ja, auf Grundlage welcher sachlichen und fachlichen Begründung erfolgt diese – wenn vorhandene – unterschiedliche Fördergewichtung ? b. Wenn ja, inwiefern sieht der Senat dadurch die Chancengleichheit für Stadtteilschulschüler/-innen gegenüber Gymnasialschülern/- innen (§3, Absatz 3, HmbSG) als umgesetzt und gewährleistet an, speziell vor dem Hintergrund dass Stadtteilschulen von Klasse 5 an ebenfalls die gleichwertige Möglichkeit der Erlangung des Abiturs anbieten sollen? c. Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat die generelle Orientierung am Leistungsniveau des ESA (Ersten allgemeinen Schulabschlusses) als Grundlage der Kriterien für Lernförderung an Stadtteilschulen, eingedenk der unter 3.c. gemachten Einwendung? Entfällt. d. Wenn nein, welche Leistungsanforderungen im Notenniveau werden dann an Stadtteilschulen und Gymnasien zugrunde gelegt? Siehe Antwort zu 3. 4. Der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde BSB (Behörde für Schule und Berufsbildung) wies erst kurz vor Jahreswechsel 2015/2016 in einer offiziellen Pressemitteilung zur Lernförderung darauf hin, dass die „(…) Teilnahme an der Lernförderung für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend sei, die keine ausreichenden Leistungen erreicht haben (…)“ und „(…) verstärkt in den (…) Jahrgangsstufen 8, 9, und 10 an Stadtteilschulen und 6 bis 10 an Gymnasien genutzt“ werde. Wie begründet und rechtfertigt der Senat die um zwei Jahre längere Lernförderungsspanne nach Klassenstufen an Gymnasien gegenüber den Stadtteilschulen, hinsichtlich der Chancen- und Förderungsgleichheit ? In der Presseerklärung wurde auf Jahrgangsstufen verwiesen, in denen in den jeweiligen Schulformen Lernförderung verstärkt erteilt wurde: „Die Teilnahme an der Lernförderung ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die in einem Fach keine ausreichenden Leistungen erreicht haben. Darüber hinaus bieten 202 Schulen ihrer Schülerschaft die Möglichkeit, freiwillig und präventiv an Fördermaßnahmen teilzunehmen , auch wenn ihre Leistungen noch ausreichend sind und die Voraussetzungen für die Teilnahme formal noch nicht erfüllt sind. Die Lernförderung wird verstärkt in den Klassenstufen 3 und 4 an Grundschulen sowie den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 an Stadtteilschulen und 6 bis 10 an Gymnasien genutzt. Siehe auch Tabellen 1 und 3. 5. Eingedenk Frage 4., weshalb findet die Lernförderung nicht insbesondere verstärkt an den Stadtteilschulen statt, die ja durch ihre größere Bandbreite an angebotenen Abschlüssen und Klassenstufen von der Grundschule an bis hin zu den deutlich umfangreicheren Aufgaben etwa in Sachen Inklusion, Geflüchtetenbeschulung und der Aufnahme der zahlreichen Rückläufer/-innen aus den Gymnasien in weit höherem Maße gefordert ist? An Stadtteilschulen findet insgesamt mehr Lernförderung statt als an Gymnasien, siehe Tabellen 1 und 3. a. Existieren gegenwärtig (Stand, 12.7.2016) Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde, die Lernförderung an den Stadtteilschulen zu stärken und/oder auszubauen? Wenn ja, welche und in welcher Terminierung? (Bitte erläutern.) Nein. 6. Erkennt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde angesichts der gegenwärtigen Lernförderungspraxis ab dem Leistungsanforderungsniveau (Note) mangelhaft und ungenügend eine Notwendigkeit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5241 7 zur Steigerung und Verbesserung der Lernförderung an allen weiterführenden Schulformen an dem Leistungsanforderungsniveau (Note) ausreichend als sinnvoll an? a. Wenn ja, welche Überlegungen und Strategien werden gegenwärtig (Stand 12.7.2016) seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde mit welcher Terminierung verfolgt? b. Wenn nein, wie wird diese Haltung von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde sachlich wie fachlich begründet und gerechtfertigt? Siehe Drs. 20/12025. Zudem bieten mehr als 200 Schulen ihrer Schülerschaft die Möglichkeit, freiwillig und präventiv an Fördermaßnahmen teilzunehmen, auch wenn ihre Leistungen noch ausreichend sind und die Voraussetzungen für die Teilnahme formal noch nicht erfüllt sind.