BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5242 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 12.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Sommerarbeitslosigkeit bei Hamburger Lehrern/-innen in 2015/2016 Erneut werden sich auch dieses Jahr zahlreiche Lehrer/-innen in Hamburg aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen von Beginn bis Ende der großen Schulferien arbeitslos melden müssen. Diese Praxis und der damit verbundene sprunghafte Anstieg der Arbeitslosigkeit von Lehrern/-innen zu den Sommermonaten wird von der Gewerkschaft „Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) scharf kritisiert, da ihre Arbeitsverträge so ausgestaltet sind, dass die Sommerferien darin generell ausgeklammert werden. Der Senat spart dadurch alljährlich Hunderttausende von Euro aufseiten der Lohnkosten am städtischen Haushalt ein. Die betroffenen Lehrkräfte hingegen sehen sich dafür sowohl mit permanenter beruflicher Planungsunsicherheit wie sozialer Benachteiligung konfrontiert, die ihnen nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld I ermöglichen. Ein Zustand, der nicht nur moralisch, sondern auch bildungspolitisch untragbar ist, denn eine Rückkehr der Betroffenen in den Schuldienst ist somit zu jedem Schulbeginn im Herbst aufs Neue ungewiss. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg werden nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand 12.7.2016) zum Ende des Schuljahres 2015/2016 ferienbedingt gekündigt werden? (Bitte nach Schulform aufgeschlüsselt in absoluten Anzahlen und in Prozent einer Tabelle angeben.) Keine. Die zuständige Behörde schließt grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte oder befristete Arbeitsverträge für Vertretungslehrkräfte ab. Ferienbedingte Kündigungen werden nicht vorgenommen. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind regelhaft Krankheitsausfälle , Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen an die jeweiligen Vertretungstatbestände und Zeiträume gebunden, wie dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen ist. In den Sommerferien findet kein Unterricht und daher in diesem Zeitraum auch keine Vertretung statt. a. Wie viele dieser Lehrkräfte sind befristet, wie viele unbefristet angestellt ? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 1. integrieren.) Entfällt. 2. Welche ordentlichen Fristen und Verfahrensweisen sind für die Kündigung von Lehrkräften der jeweiligen Anstellungsverhältnisse an den Drucksache 21/5242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schulformen in Hamburg rechtlich vorgeschrieben? (Bitte jeweils Verfahren und Fristen für die erste Information, die mündliche Aussprache und die schriftliche Zustellung der Kündigung nennen, Fundort angeben und als doc-Datei anfügen.) a. In wie vielen Fällen wurden diese Verfahrensweisen und Fristen in 2015/2016 seitens der zuständigen Fachbehörde nicht ordnungsgemäß eingehalten und aus welchen Gründen kam es zu diesen Nichteinhaltungen? (Bitte nach Art der Nichteinhaltung bei Verfahren und/oder Fristen für Information, Aussprache und Zustellung aufschlüsseln.) b. Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen hatten diese Nichteinhaltungen gegebenenfalls für die Gültigkeit der betreffenden Kündigungen? (Bitte erläutern.) c. Welche Schritte hat die zuständige Fachbehörde hinsichtlich dieser Versäumnisse unternommen und wie gedenkt sie diesen zukünftig vorzubeugen? (Bitte Maßnahmen und Planungen erläutern.) 3. In welchem Zeitraum wurden die unter Frage 1. benannten Lehrkräfte über ihre bevorstehende Kündigung informiert, wann wurde sie ihnen ausgesprochen und wann wurde sie ihnen schriftlich zugestellt? (Bitte mit Angabe des jeweiligen Monats in einer Tabelle aufschlüsseln.) a. Wie vielen dieser Lehrkräfte wurde die Kündigung noch nicht ausgesprochen und wann wird das geschehen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 3. integrieren.) b. Wie vielen dieser Lehrkräfte wurden die vertraglichen Unterlagen zur Kündigung noch nicht zugestellt und wann wird das geschehen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 3. integrieren.) Entfällt, siehe Antwort zu 1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei befristet beschäftigten Vertretungslehrkräften erfolgt gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz nach Wegfall des Vertretungsgrundes . Darüber hinaus enthalten die befristeten Arbeitsverträge einen Hinweis, der besagt, dass die Vertretungslehrkraft sich drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses zur Wahrung von Ansprüchen bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden muss. 4. Wie viele der unter 1. erfragten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg werden nach gegenwärtiger Planung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand 12.7.2016) zum Start des Schuljahres 2016/2017 wiedereingestellt werden ? (Bitte nach Schulform aufgeschlüsselt in absoluten Anzahlen und in Prozent einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte wurden mittlerweile bereits über die Erneuerung Ihres Arbeitsvertrages informiert, wie vielen wurde sie bereits schriftlich zugestellt? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 4. integrieren.) b. Bei wie vielen dieser Lehrkräfte steht die Entscheidung über eine Wieder- beziehungsweise Weiterbeschäftigung noch aus, bis wann wird diese endgültig getroffen und bis wann werden die betroffenen Lehrkräfte über die Entscheidung informiert? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 4. integrieren.) c. Bei wie vielen der unter 1. abgefragten Lehrkräfte ist (Stand 12.7.2016) mit der Wiederanstellung eine Änderung ihres vertraglichen Anstellungsstatus von befristet auf unbefristet vorgesehen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 4. integrieren.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5242 3 Entfällt, siehe Antwort zu 1. 5. Uns vorliegenden Informationen zufolge kam es zum Schuljahresstart 2015/2016 gehäuft vor, dass befristet eingestellte/wiedereingestellte Lehrkräfte ihre ordentlichen Arbeitsverträge bei Arbeitsantritt im Schuldienst noch immer nicht erhalten hatten. Wie viele Fälle sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde dahin gehend bekannt? (Bitte nach Schulformen aufgeschlüsselt in absoluten Anzahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte erhielten ihre schriftlichen Arbeitsverträge binnen der ersten, wie viele binnen der zweiten Woche, wie viele erhielten sie erst nach über zwei Wochen nach Arbeitsantritt? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 5. integrieren.) b. Wie beurteilt und rechtfertigt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde diese Verspätungen, wie sind diese senats- und fachbehördenseitig juristisch wie versicherungstechnisch zu bewerten? c. Wie viele Lehrkräfte haben aufgrund dieser Verspätungen vom Antritt ihrer (Wieder-)Anstellung im Schuldienst Abstand genommen ? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 5. integrieren.) d. Welche Maßnahmen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, um den Defiziten der rechtzeitigen schriftlichen Zustellung der Arbeitsverträge zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 vorzubeugen? (Bitte erläutern.) Der zuständigen Behörde ist nicht bekannt, dass Arbeitsverträge für Lehrkräfte verspätet ausgehändigt wurden. Die Arbeitsverträge werden bei kurzfristigen Einstellungen in den Schulen erstellt und direkt durch die Schulleitungen ausgehändigt. In allen übrigen Fällen erfolgt die Erstellung und Zusendung über die Personalabteilung der zuständigen Behörde. Soweit bei der Einstellung nicht alle relevanten Unterlagen vorliegen , insbesondere bei kurzfristigen Einstellungen, erfolgt die abschließende tarifliche Eingruppierung im Nachgang. 6. Wie viele der unter 1. abgefragten Lehrkräfte befinden sich zum Schuljahresende 2015/2016 zum ersten Mal in ferienbedingter Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses? (Bitte nach Schulformen aufgeschlüsselt in absoluten Anzahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele der unter 1. abgefragten Lehrkräfte befinden sich zum Schuljahresende 2015/2016 zum zweiten, wie viele zum häufiger als zweiten Mal in ferienbedingter Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 6. integrieren.) b. Wie rechtfertigt der Senat diese Arbeitsvertragspraxis, abseits haushaltsbezogener Erwägungen, gegenüber den betroffenen Lehrkräften und deren sozialer wie beruflicher Unsicherheiten? (Bitte speziell vor dem Hintergrund der eigenen Verantwortung für die Beschäftigung der Lehrkräfte Hamburgs erläutern.) c. Wie rechtfertigt der Senat seine regelhafte, mittels der Sommerferienkündigung von Lehrkräften erzielte, Einsparungspolitik hinsichtlich der dadurch für den Bundeshaushalt entstehenden finanziellen Belastungen? (Bitte speziell vor dem Hintergrund der eigenen Verantwortung für die Beschäftigung der Lehrkräfte Hamburgs erläutern .) d. Wie viel an finanziellen Mitteln (Gehältern) sparte der Senat durch Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bei befristet angestellten Lehrkräften zu den Sommerferien 2014/2015, wie viel wird er Drucksache 21/5242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dadurch voraussichtlich zu den Sommerferien 2015/2016 einsparen ? (Bitte jeweils in absoluten Anzahlen in Euro und in Prozent angeben.) Entfällt, siehe Antwort zu 1. 7. Wie viele Lehrer/-innen waren/sind seit 2013/2014 bis 2015/2016 im Schuldienst in Hamburg in mehreren befristen Verträgen in Folge beschäftigt? (Bitte für jedes einzelne Schuljahr nach Schulform mit Angabe der Anzahl der Mehrfachbefristungen in absoluten Anzahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Arbeitsverträge waren/sind mit einem sachlichen Grund befristet? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 7. integrieren.) b. Bei wie vielen dieser Lehrkräfte konnten seit 2014/2015 befristete Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umwandelt werden? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 7. integrieren.) Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. Zur Beantwortung müssten alle Personalakten der Vertretungslehrkräfte händisch durchgesehen werden, die im genannten Zeitraum beschäftigt worden sind (rund 5.000). Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 8. Wie viele befristet angestellte Lehrkräfte erhielten (Stand 12.7.2016) im laufenden Kalenderjahr zwischenzeitlich einen erneuten Arbeitsvertrag beginnend ab dem Ende der Sommerferien? (Bitte nach Schulform aufgeschlüsselt in absoluten Anzahlen und in Prozent einer Tabelle angeben .) Mit Stand vom 13.07.2016 wurde für 176 Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahres 2015/2016 zeitweise befristet beschäftigt worden sind, eine Einstellung zum Schuljahr 2016/2017 durch die Schulleitungen verfügt. Eine weitere Aufschlüsselung wäre in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Den befristet beschäftigten Lehrkräften, für deren Beschäftigung eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde gelegt wird (im Unterschied zu den unbefristet beschäftigten Lehrkräften mit 46,57 Wochenstunden nach Lehrerarbeitszeitmodell), steht für die Zeit ihrer Beschäftigung Urlaub gemäß den tariflichen Bestimmungen zu. Dieser Urlaub ist im Zeitraum der befristeten Beschäftigung zu gewähren. a. Wie viele befristet angestellte Lehrkräfte erhielten im letzten Kalenderjahr während der Sommerferien einen erneuten Arbeitsvertrag beginnend ab dem Ende der Sommerferien? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 8. integrieren.) Keine. 9. Wie sind die sonstigen Regularien (Verfahren und Fristen) bezüglich der Wiedereinstellung von befristeten Lehrkräften, deren Arbeitsverträge zu den Sommerferien enden und welche zum Ende der Sommerferien wiedereingestellt werden sollen, ausgestaltet? (Bitte Rechtsvorschriften erläutern, Fundort benennen und als doc-Datei anfügen.) a. In wie vielen Fällen wurden diese Regularien in 2014/2015 und 2015/2016 seitens der zuständigen Fachbehörde nicht vorschriftsgerecht eingehalten? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 10. integrieren.) b. Welche sachlichen und/oder fachlichen Gründen lagen für die Nichteinhaltungen im Einzelnen vor und welche rechtlichen Konsequenzen ergaben sich dadurch für die betroffenen Anstellungsverhältnisse ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5242 5 c. Welche Maßnahmen wurden dahin gehend seitens der zuständigen Fachbehörde ergriffen? Welche Maßnahmen sind zukünftig angedacht , um derartige Nichteinhaltungen zu verhindern? (Bitte jeweilige Maßnahmen und Planungen erläutern.) Die Regularien ergeben sich aus den §§ 14 und 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Verbindung mit § 30 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Lehrkräfte werden ausschließlich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet beschäftigt, siehe Antwort zu 1. 10. Gedenkt der Senat etwas an der bestehenden Kündigungspraxis zu den Sommerferien bei befristeten Lehrkräften zu ändern? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, mit welcher sachlichen/fachlichen Begründung wird an der bestehenden Praxis festgehalten? (Bitte erläutern.) Siehe Antwort zu 1.