BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5246 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 12.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Haushaltsreste 2015 (II) Gemäß Drs. 21/3739 können die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seit dem 07.03.2016 die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen sowie seit dem 15.03.2016 die Übertragung von Kostenermächtigungen beantragen. Das sogenannte Restverfahren sollte „bis etwa Mitte des Jahres 2016“ abgeschlossen sein.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bis wann genau konnten die Behörden gemäß Rundschreiben „Übertragung von Ermächtigungen zwischen Haushaltsjahren, Vorgriffe und Vortrag von Fehlbeträgen“ vom 07.03.2016 Ermächtigungsüberträge („Reste “) aus dem Jahr 2015 beantragen? Sind diese „Reste“ folglich für das Jahr 2015 mittlerweile abschließend beantragt und mit der Restebearbeitung begonnen worden? a. Wenn ja, in welcher Gesamthöhe sind nach derzeitigem Kenntnisstand Reste aus 2015 zur Übertragung auf die Folgejahre beantragt worden? Wie verteilen sie sich auf die einzelnen Behörden? (Bitte jeweils nach investiven und konsumtiven Resten differenzieren.) b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies nunmehr erfolgen? c. Bis wann soll das Resteverfahren abgeschlossen sein? 2. Sind durch Behörden Fehlbeträge im Sinne von § 47 Absatz 3 LHO zur Übertragung auf das Folgejahr beantragt worden? Wenn ja, durch welche Behörden in jeweils welcher Höhe? (Bitte jeweils nach investiven und konsumtiven Fehlbeträgen differenzieren.) Mit Rundschreiben vom März 2016 wurden die Behörden und Ämter gebeten, Ermächtigungsüberträge/Fehlbeträge bis zum 10. Juni 2016 zu beantragen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5140. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 1. bis 1. c. in Drs. 21/3739.