BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5248 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Michael Kruse (FDP) vom 12.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Medienkompetenzförderung an Schulen (III) Im Rahmen der Medienkompetenzförderung gibt es in Hamburg das Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“, bei dem mit einem „bring your own device “(BOYD)-Ansatz elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets von Schülern im Unterricht genutzt werden (vergleiche Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21/3267). Einem Pressebericht zufolge hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Evaluationsberichts untersagt („Streit um Schulversuch zu digitalen Medien“, in: „Hamburger Abendblatt“ vom 12. Juli 2016, Seite 12). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Vereinbarung liegt der Evaluation zum Projekt „Start in die nächste Generation“ zugrunde? Für die Evaluation zum Projekt „Start in die nächste Generation“ wurde mit der Universität Hamburg ein Vertrag über die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellprojekts geschlossen. 2. Wann hat welche zuständige Behörde wem einen Evaluationsauftrag erteilt? Die für Schule zuständige Behörde hat der Universität Hamburg mit Schreiben vom 24. Juli 2014 den Vertrag zugesandt, die Universität Hamburg unterzeichnete den Vertrag am 29. Juli 2014. Eine Ergänzung zum Vertrag (Einbindung der teilnehmenden Klassen der Oberstufe) wurde von der Universität Hamburg am 27. Januar 2016 unterzeichnet. 3. Welche Kosten sind damit verbunden? Für die Erfüllung des Auftrages wurde eine Vergütung von 40.000 Euro inklusive gesetzlich anfallender Umsatzsteuer vereinbart. Für die Ergänzungsvereinbarung wurde eine Vergütung von 5.000 Euro inklusive gesetzlich anfallender Umsatzsteuer vereinbart. 4. Wann soll vereinbarungsgemäß der Evaluationsbericht der zuständigen Behörde vorgelegt werden? Der Evaluationsbericht soll vereinbarungsgemäß bis zum 30. September 2016 der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgelegt werden. 5. Wann plant die zuständige Behörde, diesen Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Der vom Auftragnehmer bis zum 30. September 2016 vorzulegende Schlussbericht wird Beschreibungen des methodischen Vorgehens, der Untersuchungsgruppen und Drucksache 21/5248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der eingesetzten Instrumente sowie die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Erhebungen enthalten. Aufgabe der zuständigen Behörde wird es sein, zu prüfen, ob der Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllt worden ist. Dabei wird zu prüfen sein, ob die vorgestellten Ergebnisse – gemessen an wissenschaftlichen Standards – nachvollziehbar sind. Zur Klärung von eventuellen methodischen Nachfragen und inhaltlichen Rückfragen wird sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen. Für eventuell notwendige Überarbeitungen oder Ergänzungen des Schlussberichts vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer üblicherweise eine angemessene Frist. Nach der Vorlage und Abnahme des gegebenenfalls überarbeiteten oder ergänzten Berichts bestätigt die Behörde dann die Erfüllung des Auftrags. Der Auftraggeber kann den Schlussbericht erst nach der endgültigen Abnahme veröffentlichen . Ein Zeitpunkt für eine Veröffentlichung kann deshalb zurzeit noch nicht angegeben werden. 6. Um was für eine Veranstaltung handelt es sich bei der im eingangs genannten Zeitungsartikel erwähnten „Abschlussveranstaltung“ konkret? Die Veranstaltung zum Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ am 11. Juli 2016 war eine Veranstaltung, in der die Arbeit der Schulen gewürdigt und Erfahrungen aus den sechs Pilotschulen zu den Bereichen Unterrichts- und Schulentwicklung vorgestellt wurden. Auf einem Marktplatz wurde den Pilotschulen Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen durch anwesende Schülerinnen und Schüler sowie Schulleitungen und Lehrkräfte an die Besucher weiterzugeben und deren Fragen zu beantworten. Die Besucher hatten die Gelegenheit, sich im Rahmen von „Schnupperunterricht“, der durch neun Schülergruppen (Klassen) aus allen Pilotschulen mit ihren Lehrkräften durchgeführt wurde, ein Bild von der Unterrichtsarbeit mit den eigenen mobilen digitalen Geräten zu machen. 7. Hat die Planung für diese Veranstaltung ursprünglich eine Präsentation des Berichts vorgesehen? 8. Ist die Planung kurzfristig geändert und die Präsentation des Berichts verschoben worden? Wenn ja: aus welchen Gründen? Wenn nein: Was ist sonst mit dem Pressebericht gemeint? Die ursprüngliche Planung des Ablaufs der Abschlussveranstaltung sah den Tagesordnungspunkt Evaluationsergebnisse der Universität Hamburg vor. Die entsprechenden Evaluationsergebnisse lagen jedoch nur teilweise vor. Daher wurde der Ablauf der Abschlussveranstaltung geändert. 9. Welche Kenntnisse liegen der zuständigen Behörde zum jetzigen Zeitpunkt über den Inhalt der Evaluation vor? Siehe Drs. 21/3267 sowie Antworten zu 4. und 5. 10. Welche eigenen Erkenntnisse hat die zuständige Behörde über den Pilotversuch „Start in die nächste Generation“? Die Anzahl der am Projekt beteiligten Klassen und Fächer konnte erheblich ausgeweitet werden. So hat sich die Anzahl der Pilotklassen vom 1. Februar 2015 (34 Klassen) bis zum 1. Februar 2016 (94 Klassen) fast verdreifacht. In fast allen Fächern werden im Laufe der Projektzeit die eigenen Geräte der Schülerinnen und Schüler im Unterricht genutzt. Die Einbindung der Geräte in den Unterricht im Fach Deutsch lag dabei an der Spitze mit einer Nutzung der Geräte in 71 von 94 Pilotklassen, gefolgt von den Fächern Englisch (68) und Physik (60). Vor allem in den Fächern Englisch, Biologie und PGW sind die eigenen Geräte der Schülerinnen und Schüler inzwischen obligatorischer Bestandteil des Unterrichts geworden. Fast jede fünfte Pilotklasse kann in Englisch oder Biologie ihre BYOD-Geräte ständig im Unterricht nutzen. In sechs Pilotklassen haben die Lehrkräfte in mindestens sechs Fächern die Arbeit mit den Geräten in ihre Unterrichtsgestaltung integriert. Diese Entwicklung zeigt die hohe Akzeptanz des Bring-your-own-device-Konzeptes in den Pilotschulen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5248 3 Am Pilotprojekt nehmen wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler teil als erwartet. Die Anzahl ist inzwischen auf über 2.100 Schülerinnen und Schüler gestiegen. Das zeugt von einer sehr großen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Digitales Lernen ist in den Pilotschulen eine Selbstverständlichkeit geworden.