BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5255 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 13.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Entfernung von im öffentlichen Straßenraum illegal entsorgten Fahrzeugen (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/377 hat der Senat über im Straßenraum illegal entsorgte Fahrzeuge berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fahrzeuge sind 2015 und im ersten Halbjahr 2016 im Hamburger Straßenraum jeweils stillgelegt worden? Bis Ende Februar 2006 gab es die Möglichkeit der vorübergehenden Stilllegung von Fahrzeugen neben der endgültigen Außerbetriebsetzung. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 wurden diese Möglichkeiten durch das jetzt als einziges verfügbare Verfahren der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen nach § 14 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ersetzt. Danach können Fahrzeuge - wegen nicht entrichteter Kfz-Steuer, - nach Betriebsuntersagung, - bei fehlendem Versicherungsschutz durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) außer Betrieb gesetzt werden. Zudem kann der Fahrzeughalter oder der Verfügungsberechtigte die Außerbetriebsetzung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz FZV beantragen, wenn das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet soll. Die in der folgenden Tabelle enthaltenen Zahlen beinhalten sämtliche Kraftfahrzeuge, die in Hamburg durch den LBV außer Betrieb gesetzt wurden, das heißt sowohl Fahrzeuge mit Unterscheidungszeichen „HH“ beziehungsweise von Haltern mit Wohnsitz oder Sitz in Hamburg als auch Fahr-zeuge aus anderen Zulassungsbezirken. Jahr Anzahl der in HH durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge 2015 238.845 2016 (1. Hj.) 143.614 Quelle: LBV 2. In welcher Höhe wurden 2015 und im ersten Halbjahr 2016 jeweils Bußgelder wegen derartiger Verstöße eingenommen? Zuständigkeitsbereich 2015 2016* HH-Mitte 16.538 4.558 Altona Eine gesonderte Statistik wird nicht erhoben. Eimsbüttel 26.649 13.730** Drucksache 21/5255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zuständigkeitsbereich 2015 2016* HH-Nord Eine kurzfristige Auskunft über die Höhe der eingenommenen Bußgelder ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Für das Jahr 2016 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor. Wandsbek Eine gesonderte Statistik wird nicht erhoben. Bergedorf Eine gesonderte Statistik wird nicht erhoben. Harburg Eine gesonderte Statistik wird nicht erhoben. * erstes Halbjahr 2016, ** Festsetzung 3. Haben sich die durchschnittlichen Entsorgungskosten für stillgelegte Fahrzeuge verändert? Wenn ja, wie? Am 17. März 2016 wurde ein neuer Dienstleistungsvertrag über den Abtransport und Verwahrung sowie über Verwertung/Entsorgung unbefugt abgestellter herrenloser Kraftfahrzeuge und anderer Straßentransportmittel auf öffentlichem Grund abgeschlossen . Die Inhalte unterliegen der Vertraulichkeit, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. 4. Wie viele illegal abgestellte Fahrzeuge sind 2015 und im ersten Halbjahr 2016 jeweils durch Maßnahmen der Ordnungsbehörden in den Bezirken, im Hafengebiet und den Autobahnmeistereien entsorgt worden? Zuständigkeitsbereich 2015 2016 (1. Hj.) HH-Mitte 228 150 Altona 70 36 Eimsbüttel 41 33 HH-Nord 19 18 Wandsbek 83 40 Bergedorf 21 11 Harburg 35 23 Hafengebiet 6 9 Autobahnmeistereien 0 0