BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5262 21. Wahlperiode 19.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Richtlinie zur Förderung von innovativen Hafentechnologien – Wie profitiert Hamburg? Am 8. Juli 2016 ist die „Förderrichtlinie innovative Hafentechnologien (IHATEC)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen im internationalen Wettbewerb zu sichern und die Entwicklung innovativer Hafentechnologien zu unterstützen. Insgesamt sollen dafür in den nächsten fünf Jahren bis zu 64 Millionen Euro bereitgestellt werden . Das Förderprogramm IHATEC richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros. Zu klären ist, wie der Hafenstandort Hamburg von dieser Richtlinie profitieren kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was erwartet der Senat beziehungsweise die HPA von der Anwendung der Richtlinie IHATEC? Wie bewertet der Senat diese Richtlinie vor dem Hintergrund der Zuwendungszwecke nach IHATEC, der Situation des Hamburger Hafens und der Aufgaben der HPA? Der Senat begrüßt die Neuauflage des Förderprogramms des Bundes für innovative Hafentechnologien. Das Förderprogramm greift den bestehenden Förderbedarf umfassend auf und bildet mit den genannten Zielen ein breites Spektrum der möglichen Technologieanwendungen in Häfen ab. Das Förderprogramm kann somit dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu erhalten und diese durch die Nutzung neuer Technologien weiter zu erhöhen. Dies gilt auch für den Hamburger Hafen. 2. Welche Vorteile können aus welchen Gründen für Hamburger Unternehmen , Einrichtungen für Forschung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros durch die Richtlinie verbunden sein? Die genannten Organisationen können nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt bekommen. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/ VerkehrUndMobilitaet/Wasser/foerderrichtlinie-ihatec.pdf?__blob=publicationFile. 3. Wie kann die Freie und Hansestadt Hamburg und vor allem der Hamburger Hafen von der Richtlinie profitieren, insbesondere um a. das Umschlagaufkommen sowie b. die Abfertigung von Passagieren besser zu bewältigen, c. Umschlagsleistungen der Terminals zu erhöhen, Drucksache 21/5262 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Staus auf und zwischen den Terminals zu vermeiden und e. Logistikketten effizienter zu gestalten? Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie nicht antragsberechtigt. Der Hamburger Hafen kann dahin gehend profitieren, dass Hamburger Hafenunternehmen, Einrichtungen für Forschung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros Fördergelder für innovative Technologieprojekte zur effizienteren Gestaltung der aufgezählten Aspekte erhalten. 4. Welche Projekte der Freien und Hansestadt Hamburg könnten in den Anwendungsbereich der Richtlinie IHATEC fallen und nach den folgenden Schwerpunkten gefördert werden: a. Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren b. Optimierung der Lagerhaltung c. Innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen d. Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0) e. Verbesserung der IT-Sicherheit f. Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion g. Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung? Welche Fördermittel in welcher Höhe könnten dazu beim Bund beantragt werden? Es können keine Projekte der FHH gefördert werden, da die FHH gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie nicht antragsberechtigt ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. bis e. 5. Welche Vorhaben aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag aus den Bereichen a. 3-D-Druck-Strategie des Senats und b. die angekündigte Gründerplattform sowie c. smartPORT-Projekte könnten von den Förderschwerpunkten der Richtlinie profitieren? Welche Schwerpunkte nach Punkt 4. a. bis g. kommen dazu in Betracht? Was müsste der Senat tun, um für 3-D-Druck-Strategie, Gründerplattform und smartPORT Fördermittel aus dem IHATEC zu erhalten? Es können grundsätzlich all diejenigen Projekte profitieren, die in Zusammenarbeit mit Antragsberechtigten durchgeführt werden und den Zuwendungszweck der IHATEC erfüllen. Darunter fallen auch Projekte in den Handlungsfeldern 3-D-Druck oder smartPORT. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. a. bis 4. g. 6. Welchen Umsetzungsstand hat die angekündigte 3-D-Druck-Strategie des Senats? Welche finanziellen Mittel aus dem Haushalt hat der Senat für die Umsetzung eingeplant? Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der 3D-Druck-Strategie? Um die mit dem Thema 3-D-Druck verbundenen Potenziale entlang der Wertschöpfungskette in ihrer Breite zu nutzen, wird der Masterplan Industrie derzeit um ein entsprechendes Handlungsfeld erweitert. Geplant ist, den Masterplan Industrie im Herbst des Jahres 2016 fortzuschreiben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5262 3 Darüber hinaus finden Gespräche mit der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unter anderem im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der 3-D-Druck-Technologie statt. Auf dem Gebiet des 3-D- Drucks verfügt Hamburg mit dem Laserzentrum Nord (LZN) mit Blick auf die Luftfahrtindustrie , den Schiffbau und der Medizintechnik über eine Einrichtung mit ausgeprägtem Know-how. Vor diesem Hintergrund ist geplant, in Hamburg ein weiteres Institut der FhG mit Schwerpunkt der 3-D-Druck-Technologie zu errichten. Das Zusammenwirken mit dem LZN ist dabei noch zu klären. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst. 7. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen für eine wissensbasierte Gründerplattform? Wie weit ist die Entwicklung eines Konzeptes und wie werden Start-ups und die Hamburger Existenzgründerinitiative (H.E.I.) einbezogen? Wann wird es eine Ausschreibung anhand welcher Kriterien geben? Welche Kosten sind aus dem Haushalt 2015/2016 dafür vorgesehen? Siehe Drs. 21/4322. Das dort erwähnte Grobkonzept wird derzeit final abgestimmt. Bis zum Jahresende 2016 wird die Erstellung eines Feinkonzepts beauftragt, für das im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts in ausreichendem Maße Mittel vorgesehen sind. 8. War die Freie und Hansestadt Hamburg in den Entstehungsprozess der Richtlinie eingebunden? Wenn ja, inwiefern? Wie viele Gespräche mit Vertretern, Stellungnahmen aus Hamburg hat es wann dazu gegeben? Welche Position hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vertreten? Ja, die Länder und Verbände der Wirtschaft waren vom Bund im Vorfeld um Stellungnahme gebeten worden. Die zuständige Behörde hat nach Rücksprache mit der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und den Verbänden die Erstellung der neuen Förderrichtlinie begrüßt und gezielte Änderungsvorschläge eingebracht. Gesonderte Gesprächstermine waren nicht erforderlich. 9. Inwieweit wird der Senat nun auf Hamburger Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros zugehen, um über diese Richtlinie und die damit verbundenen Förderungen zu informieren? Welche Maßnahmen werden dazu ergriffen? Die Verbände der Wirtschaft sowie die HPA sind bereits über die Förderrichtlinie des Bundes informiert.