BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5268 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 14.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Gesprengtes Schulfest an der Schule Alter Teichweg Anlässlich eines Schulfestes an der Schule Alter Teichweg soll es laut Presseberichten in der vergangenen Woche zu handgreiflichen Auseinandersetzungen und im Anschluss zur Zusammenrottung einer größeren Zahl von Jugendlichen und Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen sein, die mit einer Ingewahrsamnahme von insgesamt vier Jugendlichen endete. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Haupttäter soll laut Presseberichten ein ehemaliger Schüler der Schule Alter Teichweg gewesen sein, der der Schule verwiesen wurde. Wann wurde der Täter der Schule verwiesen und was waren die Gründe dafür? Der mutmaßliche Täter hat die Schule im Sommer 2015 im Rahmen eines geregelten Übergangs verlassen und dann die Produktionsschule Barmbek besucht. Er wurde nicht der Schule verwiesen. 2. Es wird weiter berichtet, dass gegen den Haupttäter ebenfalls ein Hausverbot für die Schule Alter Teichweg ausgesprochen wurde. Seit wann bestand ein Hausverbot und was waren die Gründe dafür? Das Hausverbot besteht seit Januar 2016. Der mutmaßliche Täter war mehrfach ohne Anmeldung in die Schule gekommen. Ihm wird der Diebstahl einer Jacke zur Last gelegt. 3. Wie war der genaue Ablauf der „Sprengung“ des Schulfestes durch den Haupttäter und welche Personen waren an der Auseinandersetzung zusätzlich beteiligt? Am 7. Juli 2016 gegen 18.00 Uhr suchte ein 17 Jahre alter Jugendlicher trotz Hausverbots für das Gelände der Stadtteilschule Alter Teichweg eine dort stattfindende Abschlussfeier der Schule auf. Er verschaffte sich Zutritt zur Schule, obwohl er von einer Lehrkraft auf das bestehende Hausverbot hingewiesen wurde. In den Räumlichkeiten beging er sofort nach seinem Eintreffen Körperverletzungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Er warf Tische um, zerstörte das aufgebaute Büffet und zerschlug Gläser. Dabei verletzte er auch sich selbst. Dann verließ er das Gebäude. Die vom Schulleiter alarmierte Polizei konnte den Jugendlichen kurz nach dem Verlassen des Schulgeländes in unmittelbarer Nähe der Schule antreffen. Aufgrund seiner Verletzungen wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren. Gegen 20.25 Uhr suchte der Jugendliche erneut das Schulgelände auf. Polizeibeamte konnten ihn auf dem Gelände in Gewahrsam nehmen; hierbei leistete der Jugendliche Widerstand. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen bildete sich eine größere Gruppe Jugendlicher, aus der heraus Drucksache 21/5268 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 drei Jugendliche die eingesetzten Polizeibeamten beleidigten und bedrängten. Die Polizei nahm diese drei Jugendlichen, die nicht Schüler der Schule waren, ebenfalls in Gewahrsam. Darüber hinaus ist die genaue Aufklärung des Sachverhalts noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. 4. Zu welchem Zeitpunkt alarmierte die Schule die Polizei? Der Anruf des Schulleiters ging um 18.27 Uhr bei der Polizeieinsatzzentrale (PEZ) ein. Anlässlich des erneuten Erscheinens des Jugendlichen auf dem Schulgelände erfolgte der zweite Anruf bei der PEZ durch eine Lehrkraft um 20.26 Uhr. 5. Was war der Anlass für das Schulfest? Auf der Feier wurden die Abschlusszeugnisse der zehnten Klassen übergeben. 6. Zu wie vielen verletzten a) Schülern, b) Lehrern, c) Polizisten und d) anderen Personen kam es im Rahmen des Schulfestes? Nach den der Polizei derzeit vorliegenden Erkenntnissen sind eine Schülerin, ein Lehrer und zwei Polizeibeamte verletzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 7. Welcher Schaden entstand dabei? Ein Büffet mit Fingerfood wurde zerstört und es entstand Glasbruch. Genaue Angaben über die Schadenshöhe liegen nicht vor, der Schulleiter schätzt den Schaden auf bis zu 200 Euro. 8. Ist der Täter bereits im Vorfeld polizeilich bekannt gewesen? Falls ja, in welcher Form und mit welchen Delikten? Ja, der Beschuldigte ist kriminalpolizeilich bereits mit Eigentums- und Gewaltdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten. 9. Sind in diesen Zusammenhängen weitere ehemalige Mitschüler des Täters polizeilich ermittelt worden und in welcher Form waren diese in die Vorfälle eingebunden? 10. Im weiteren Verlauf des Abends soll es zu weiteren Vorfällen unter Führung des Haupttäters und weiterer Personen gekommen sein. Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen über die weiteren Ereignisse des Abends im Umfeld der Schule Alter Teichweg vor? 11. Welche und wie viele Personen waren an diesen weiteren Auseinandersetzungen beteiligt? 12. Welche Verbindung besteht zwischen dem Täter und den übrigen Mittätern ? Siehe Antwort zu 3. 13. Welche Beziehungen bestehen zwischen der Schule Alter Teichweg und dem angrenzendem Jugendzentrum? Das Haus der Jugend Dulsberg (HdJ) ist mit dem Schulgebäude direkt verbunden. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule Alter Teichweg nutzen Angebote des HdJ oder halten sich nachmittags dort auf. Schulleitung und Lehrkräfte kooperieren regelmäßig mit dem HdJ. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5268 3 14. Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden bezüglich a) der beteiligten Schüler der Schule und b) Besuchern des Jugendzentrums vor? Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 15. Wie setzt die Schule gegen ehemalige Schüler ausgesprochene Hausverbote durch? Bei Verstößen gegen ein Hausverbot informiert die Schulleitung die Polizei. 16. Wer erteilt derartige Hausverbote und unter welchen Vorbedingungen werden diese erteilt? Hausverbote werden durch die Schulleitung ausgesprochen, sofern sich Besucher der Stadtteilschule Alter Teichweg wiederholt nicht an die Hausordnung halten und das friedliche und ungestörte Miteinander gefährden.