BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5271 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 14.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Berichterstattung über den Umgang mit Baggergut aus dem Hafen und der Delegationsstrecke Hamburgs (III): Fehlende Richtwerte und Transparenz bei der Bewertung von Schadstoffbelastungen „Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe” werden auf EU-Basis als „prioritär gefährliche Substanzen/Stoffgruppen“ eingestuft. Zu diesen gehören seit längerer Zeit unter anderem organische Schadstoffe wie Dioxine und Furane (PCDD/F1), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) und Pentachlorbenzol. Obwohl all diese und weitere Substanzen im Baggergut aus dem Hafen und der Delegationsstrecke Hamburgs in teilweise erhöhten Konzentrationen nachgewiesen worden oder zu erwarten sind und derartiges Baggergut seit Jahren nach Neßsand und nun auch wieder in die Nordsee umgelagert wird, hat Hamburg seit Jahren weder Richtwerte für diese Substanzen implementiert noch scheint man diese für entsprechend wichtig zu halten. Dies geht aus den Reaktionen des Senats auf meine vorhergehenden Anfragen hervor (Drs. 21/3926 und 21/4912). In diesen hatte ich Fragen zu den jährlichen Teilberichten2 der Hamburg Port Authority AöR (HPA) zu Umlagerungen von Baggergut nach Neßsand und dem dazugehörigen Regelwerk (fortan als „Übergangsregelung“3 bezeichnet) gestellt. Da die Begründungen für die Haltung und das Handeln des Senats in Bezug auf Schadstoffbelastungen für mich nicht immer nachvollziehbar und teilweise fragwürdig sind und manche Antworten des Senats auf die Fragen weiterhin nicht oder wenig zur Transparenz in diesem Thema beitragen, haben sich weitere Fragen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für den Umgang mit Baggergut existieren in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen . Zwischen den handelnden/zuständigen Akteuren im Bund und den Ländern bestehen jedoch sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene Vereinbarungen, die als Leitlinie einer guten fachlichen Praxis zu verstehen sind. Der räumliche Geltungsbereich der gemeinsamen Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern (GÜBAK) reicht innerhalb der Elbe von der Küste bis zum Freiburger Hafenpriel (Strom-km 683) herauf. Von dort bis zur Hamburger Landesgrenze 1 Summe der Polychlorierten Dibenzo-p-dioxine/Dibenzofurane. 2 HPA. Hafeninfrastruktur Wasser (2015). Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen. Teilbericht. Umlagerung von Baggergut nach Nesssand. Bericht über den Zeitraum 1.1. bis 31.12. 2014: 28 Seiten. Entsprechend die Teilberichte für 2013 und 2012. Webseite der HPA. 3 HPA & Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (2012). Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe. Webseite der HPA. Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie oberhalb des Hamburger Hafens finden die entsprechenden Empfehlungen der Handlungsanweisungen für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB) 2000 Anwendung. Für den Delegationsbereich der Bundeswasserstraße Elbe, das heißt dem Abschnitt der Tideelbe zwischen den Strom-km 607,5 und Strom-km 638,9, sind die Vorgaben des gemeinsamen Handlungskonzeptes zur Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe maßgeblich. In Anbetracht deutlich sinkender Schadstoffgehalte der Elbesedimente wurde Mitte der 1990er Jahre die Umlagerung von Baggergut im Strom als zusätzlicher Baustein des Sedimentmanagements eingeführt. Im Oktober 1996 beschlossen in diesem Zusammenhang die Umweltminister der deutschen Elbeanliegerländer Richtwerte für die Schadstoffbewertung. Diese Werte basieren auf den Empfehlungen zum Umgang mit belastetem Baggergut der Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe (AR- GE Elbe) 1996. Hierauf aufbauend vereinbarten im Jahr 1998 die damalige Umweltund die damalige Wirtschaftsbehörde Rahmenbedingungen für das Umlagern von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe. Geregelt im Hinblick auf ihre qualitative Umlagerungswürdigkeit wurden folgende anorganische und organische Schadstoffe: As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn sowie AOX, DDT und Metabolite, HCB, HCH-Isomere, PCB-Kongenere und TBT. Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) wurden keine Werte festgeschrieben , da sie besondere Belastungsschwerpunkte (zum Beispiel im Umfeld von Raffinerien, als Folge von Kriegsschäden) aufwiesen, die keinem „Elbemuster“ folgten . Für polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) und PeCB wurden keine Werte festgeschrieben, da sie in den frischen Sedimenten aus dem Hamburger Hafen keine erhöhten Gehalte aufweisen (so liegen die Werte für PCDD/F zum Beispiel immer deutlich unter den Richtwerten für Kinderspielplätze). Vor dem Hintergrund der Einführung verschiedener europäischer Richtlinien wie Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL), Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie der Vereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium (BMVBS), dem Bundesumweltministerium (BMU), der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie der Küstenländern (Mecklenburg- Vorpommern; Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen) über die GÜBAK war es erforderlich, das Hamburger Handlungskonzept aus dem Jahr 1998 zu überarbeiten. Dies ist mit der Übergangsregelung aus dem Jahr 2012 vollzogen worden . Eine Veränderung der Schadstoff-Parameterliste und der schadstoffspezifischen „Grenzwerte“ war nicht erforderlich. Seit November 2015 hat eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der GÜBAK ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeiten dauern derzeit an. Da die Vereinbarungen aus der GÜBAK auch inhaltliche Auswirkungen auf die Hamburger Regelungen haben werden, sind die Ergebnisse im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche Überarbeitung der Hamburger Übergangsregelung abzuwarten. Sowohl bei der Novellierung der GÜBAK als auch des Hamburger Handlungskonzeptes sind die fachlichen Erkenntnisse und formalen Empfehlungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) beziehungsweise des Sedimentmanagementkonzeptes der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) der Jahre 2013/2014 zu beachten. Diese sehen Schwellenwerte für insgesamt 29 elberelevante anorganische und organische Schadstoffe vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: I. Dioxine und Furane (PCDD/F) Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/4912) gibt es für PCDD/F im Baggergut, welches nach Neßsand umgelagert wird, keine Richtwerte. Die Einbeziehung dieses Parameters sei fachlich nicht für notwendig erachtet worden. Zudem würden Dioxine und Furane regelhaft im Schlick zur Landbehandlung untersucht und diskontinuierlich im Baggergut zur Umlagerung. Auch sei die Verteilung dieser Stoffgruppen umfassend in Sedimenten im Elbeeinzugsgebiet und der Elbmündung in einem Längsprofil Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5271 3 zuletzt im Jahr 2008 untersucht und veröffentlicht4 worden. Hieraus sei keine besondere Belastungssituation für frisch abgelagertes Elbesediment im Hamburger Gewässerabschnitt erkennbar. Andererseits werden diverse Verbindungen der Schadstoffgruppe PCDD/F auf EU-Ebene offiziell seit 2013 als „prioritär gefährliche Stoffe“ eingestuft. Auch ist das Gefahrenpotenzial von Dioxinen für die Umwelt und menschliche Gesundheit seit vielen Jahren gerade in Hamburg bekannt. Gleichzeitig liefern die vom Senat erwähnten Untersuchungen keine repräsentativen Daten. So stammen die „regelhaften Untersuchungen zur Landbehandlung“ nicht von Proben aus dem heterogenen Hafengebiet, sondern von vereinheitlichten und vorbehandelten „Dekadenmischproben“ aus der METHA oder Proben „je Entwässerungsfeld“ (Drs. 21/3926:15.a.). Auch die Messwerte von 2008 aus der herangezogenen Längsprofil-Studie können nicht repräsentativ sein, denn sie stammen nur von fünf Orten auf Hamburger Gebiet, Orten entlang der Stromelbe, also spiegeln sie nicht die Belastung in den Hafenbecken wider, Oberflächenproben, also von den oberen 12 cm im Sediment, die laut Teilberichten der HPA „für die Bewertung von Umlagerungsmaßnahmen ... nur begrenzt geeignet” sind, einem einzelnen Jahr (2008), wobei ein jährlicher Vergleich von PCDD/F- Werten bei Bunthaus, im Südosten Hamburgs, auf signifikante jährliche Schwankungen hinweist. Eine Studie von 20085, welche von der HPA selbst in Auftrag gegeben worden war, listet einen Wert von 5,5 pg/g (WHO-TEQ 2005) für Schwebstoffe unter „potentielle Gefährdung durch Speisefische bei Überschreitung“, und eine weitere Studie6 berichtet von einem Richtwert („safe sediment value“) für PCDD/F im Sediment von 20 pg/g Trockensubstanzmasse (WHO-TEQ 2005). Mehr als die Hälfte der Kernproben „des vor Neßsand umgelagerten Materials“ in 2011 – 2013 überschritt selbst den höheren „safe sediment value“ (siehe Anlage 4 der Teilberichte). Beunruhigend ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass in den Teilberichten von 2012 und 2013 nur für ungefähr ein Zehntel der untersuchten Kernproben Messresultate für PCDD/F angegeben wurden und im Teilbericht für 2014 gibt es keine PCDD/F-Resultate. Im Einklang mit fehlenden Richtwerten für PCDD/F in der GÜBaK7 werden auch in den Freigabeberichten für Hamburger Umlagerung in die Nordsee8 keine Messresultate von PCDD/F angezeigt. Auf die Lücke in 4 Umlauf et al. (2011). Dioxins and PCBs in solid matter from the River Elbe, its tributories and the North Sea (longitudinal profile, 2008). 5 Heise et al. (2008). Bewertung von Risiken durch feststoffgebundene Schadstoffe im Elbeeinzugsgebiet . 6 Evers et al. (1996). Levels, temporal trends and risk of dioxins and related compounds in the Dutch aquatic environment. 7Gemeinsame Übergangsbestimmung zwischen Bund und Küstenländern zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern (August 2009). Webseite der Bundesanstalt für Gewässerkunde . 8 Zum Beispiel HPA (2016). Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen Analyse der Sedimente aus dem Köhlbrand zur Verbringung in die Nordsee Sommer 2016. Webseite der HPA. Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der Behandlung und Berichterstattung des Dioxin-Problems in der Elbe und auch im Hafen Hamburgs wurde auch schon in diversen wissenschaftlichen Studien von Förstner9 hingewiesen. 1. Auf welcher fachlichen, insbesondere naturwissenschaftlichen Basis wurden für PCDD/F keine Richtwerte in der Hamburger Übergangsregelung spezifiziert und wurde laut Antwort des Senats die Einbeziehung von PCDD/F „fachlich nicht für notwendig erachtet“? a. Sind Details zu der fachlichen/naturwissenschaftlichen Begründung publiziert? i. Wenn ja: Wie lauten die Quellendetails der relevanten Dokumente ? ii. Wenn nein: Wie lauten die Inhalte der relevanten Dokumente? Ja, siehe http://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Dioxin_Langfassung_010311%20final.pdf, http://elsa-elbe.de/assets/pdf/sedimentmanagementkonzept_fgg_final.pdf, http://elsa-elbe.de/assets/pdf/Sedimentmanagementkonzept_IKSE.pdf sowie Sedimentuntersuchungen im Hamburger Hafen 1994/1995 und Ergebnisse aus dem Baggergutuntersuchungsprogramm Heft 6. Wirtschaftsbehörde, Amt Strom- und Hafenbau 1997. b. Wer ist diesbezüglich für die fachliche, insbesondere naturwissenschaftliche Beratungen herangezogen worden? c. Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, keine Richtwerte für PCDD/F mit in die Hamburger Übergangsregelung aufzunehmen? Die in den Übergangsregelungen zum Handlungskonzept „Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ (2012) betrachteten Parameter fußen auf dem Handlungskonzept „Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ aus dem Jahr 1998. Dieses wurde verhandelt und vereinbart von der damaligen Wirtschaftsbehörde (Amt Strom- und Hafenbau) und der damaligen Umweltbehörde (Amt für Umweltschutz). Mit Drs. 16/3080 wurde die Bürgerschaft vom Senat umfassend zum Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die fachlichen Grundlagen für den „Umgang mit belasteten Baggergut an der Elbe“ stammen zum einen von der damaligen ARGE Elbe (1996), das heißt den Vertreterinnen und Vertretern der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden der deutschen Elbe- Anrainerländer. Außerdem wurde die fachliche Expertise der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG, Koblenz), die die Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich (HABAK) 2000 sowie die HABAB 2002 erarbeitet hat, einbezogen. 2. Wann und wo sind innerhalb der letzten zehn Jahre im Hafen und der Delegationsstrecke Hamburgs Messungen von PCDD/F in Kernbeprobungen und Oberflächenproben durchgeführt worden? a. Sind die Identifikationsdaten (Monat/Jahr, Geodaten, Tiefe (cm) und Art der Probenahme) und dazugehörige Messresultate von PCDD/F publiziert? i. Wenn ja: Wie lauten die Quellendetails der relevanten Dokumente ? ii. Wenn nein: Wie lauten die Messresultate und dazugehörigen Identifikationsdaten? 9 Siehe unter anderem Förstner (2016). Dioxin und Sedimentaltlasten im Elbeeinzugsgebiet unter der WRRL 2000 – 2015 – Kontroversen zwischen Behörden und Fachwissenschaften. Deutsche Anlage im Internet zu: Förstner et al. (2016). Dioxin in the Elbe river basin: policy and science under the water framework directive 2000-2015 and toward 2021. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5271 5 Nein. In den letzten zehn Jahren wurden Untersuchungen zur Belastung von Sedimenten mit PCDD/F sowohl in den Hauptbaggergebieten der Landeshafengewässer als auch in der Delegationsstrecke durchgeführt. Die Einzelmessdaten wurden nicht veröffentlicht. Die Messergebnisse wurden in der Übersichtsstatistik in den Umlagerjahresberichten Neßsand veröffentlicht. Für die Analysenbefunde siehe Anlagen 1 und 2. 3. Wie aus Anhang 4 des Teilberichts für 2012 zu ersehen ist, ist die Anzahl der Messdaten von Kernproben in 2011/2012 für PCDD/F weitaus geringer als für die meisten anderen Parameter, das heißt die statistische Zusammenfassung basiert auf zwölf Messdaten für PCDD/F im Gegensatz zu circa 90 für die meisten anderen Parameter. a. Wurde an allen circa 90 Kernproben eine Analyse für PCDD/F durchgeführt? i. Wenn ja: 1. Warum werden nur zwölf Werte mit in die statistische Analyse einbezogen? 2. Auf welcher fachlichen und insbesondere wissenschaftlichen Basis wurden die nicht benutzten Resultate nicht in die Analyse mit einbezogen? ii. Wenn nein: 1. warum nicht? 2. Auf welcher fachlichen und insbesondere wissenschaftlichen Basis wurde nicht in allen Kernproben nach PCDD/F analysiert? Nein. Die Analysebefunde zeigen, dass sich in frischen, umzulagernden Sedimenten PCDD/F nicht verstärkt anreichern (siehe Anlagen 1 und 2). Das Verteilungsmuster der PCDD/F im Bereich des Hamburger Hafens durch den Eintrag von schwebstoffbürtigen Belastungen vom Oberstrom ist bekannt (siehe Antwort zu 1. a. ii.). Bei den vorgefundenen Gehalten an PCDD/F in den Hauptbaggergebieten lässt sich keine Steuerungsgröße für die Entscheidungsfindung bezüglich der Auswahl von Unterbringungs - oder Entsorgungsoptionen ableiten. Daher sind PCDD/F nicht Teil des untersuchten Standard-Parameterkatalogs, sondern werden diskontinuierlich überwacht. In begründeten Verdachtsfällen, wie zum Beispiel der Verbringung älterer, aufgrund ihrer Lage im Hafen potenziell mit PCDD/F belasteter Sedimente an Land, werden PCDD/F gegebenenfalls untersucht. Siehe http://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Dioxin_Langfassung_010311%20final.pdf, http://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Schadstoffbelastung der Sedimente im Elbeeinzugsgebiet .pdf, http://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Bewertung%20von%20Risiken%20im% 20Elbeeinzugsgebiet.pdf. 4. Warum sind in der GÜBaK keine Richtwerte für PCDD/F festgelegt? Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 5. Wurde in den Freigabekernbeprobungen für die Umlagerung in die Nordsee nach PCDD/F analysiert? Bei den Freigabekernbeprobungen werden die PCDD/F nur diskontinuierlich an einzelnen Proben untersucht. a. Wenn ja: Wie lauten die Messresultate für die einzelnen Kerne? b. Wenn nein: warum nicht? Siehe Anlage 2. Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 6. Für wann plant der Senat, effektive Richtwerte und fachgerechte Messpläne von PCDD/Fs und anderen bisher ignorierten prioritären Substanzen zu implementieren, um den Auflagen der Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategierahmenrichtlinie in Zukunft gerecht zu werden? Sobald die Ergebnisse der GÜBAK-Novellierung vorliegen, können hierzu nähere Aussagen getroffen werden. II. PAKs und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKWs) 7. Für PAKs und MKWs gäbe es laut Senat keine Richtwerte (Drs. 21/4912: 1. a.). Im Gegensatz zu dieser Hamburger Situation gibt es allerdings Richtwerte für die von der EU seit 2000 als „prioritär gefährlich “ eingestufte Stoffgruppe der PAKs10 11 und auch für die MKWs. Diese sind in der HABAK-WSV12, der GÜBaK und auch ausländischen13 Regelwerken zu finden. Vergleicht man die Messwerte von Kernproben 2011 – 2014 „des vor Neßsand umgelagerten Materials“ (Teilberichte: Anlage 4) mit den GÜBaK-Richtwerten für PAKs und MKWs, so bemerkt man, dass die unteren Richtwerte für PAKs und MKWs teilweise deutlich überschritten worden wären. a. Auf welcher fachlichen und insbesondere naturwissenschaftlichen Basis erachtet(e) der Senat es für gerechtfertigt, für Umlagerungen von derartig Schadstoffbelastetem Baggergut nach Neßsand, also unweit von diversen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in der Hamburger Übergangsregelung keine Richtwerte für PAKs und MKWs festzulegen? b. Sind Details zu den Erklärungen in der vorhergegangenen Frage publiziert? i. Wenn ja: Wie lauten die Quellendetails der relevanten Dokumente ? ii. Wenn nein: Wie lauten die relevanten Inhalte der relevanten Dokumente? Siehe Vorbemerkung. c. Wer ist diesbezüglich für die fachlichen und insbesondere naturwissenschaftlichen Beratungen mit Hinsicht auf Richtwerte für PAKs und MKWs vom Senat herangezogen worden? d. Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, keine Richtwerte für PAKs und MKWs mit in die Hamburger Übergangsregelung von 2012 aufzunehmen? Siehe Antwort zu 1. b. und c. 8. In Antwort auf Frage 1. (Drs. 21/4912) weist der Senat darauf hin, dass im Falle von MKWs und PAKs nicht die singuläre Betrachtung erforderlich , sondern die „Gesamtbetrachtung des Belastungsniveaus“ fachlich notwendig sei und dass in diese Gesamtbetrachtung die Einzelwerte einbezogen werden. 10 Anonym (2000). Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. 11 Anonym (2013). Richtlinie 2013/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Aug. 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich Wasserpolitik. 12 Bundesanstalt für Gewässerkunde (1999): Handlungsanweisung zur Anwendung der Baggergut -Richtlinien der Oslo- und der Helsinki- Kommission in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (HABAK- WSV).- BfG-1100, 2. überarbeitete Fassung. 13 Röper & Netzband (2011). Assessment criteria for dredged material with special focus on the North Sea region. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5271 7 a. Da die Gesamtbetrachtung einen scheinbar signifikanten Teil der Bewertung über Belastung durch PAKs und MKWs und die Umlagerungsberechtigung des Baggerguts ausmacht, wurde diese Form der Bewertung in der Übergangsregelung irgendwo erwähnt und beschrieben? i. Wenn ja: wo? Bitte die relevanten Textabschnitte angeben. ii. Wenn nein: warum nicht? Siehe GÜBAK, Kapitel 4. b. Wie wird diese Gesamtbetrachtung in Hamburg durchgeführt, insbesondere wenn die Übergangsregelung für bestimmte Parameter keine Richtwerte für die Umlagerung nach Neßsand spezifiziert? c. Sind die Kriterien für die sogenannte Gesamtbetrachtung publiziert? i. Wenn ja: Wie lauten die Quellendetails der relevanten Dokumente ? ii. Wenn nein: Wie lauten die Kriterien? Bitte konkret erläutern. Siehe http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studien-und-berichte/ Documents/2016/Rahmen_Umlagern_2012_final.pdf. d. Wie wird bei dieser Gesamtbetrachtung ein objektives, konsistentes und transparentes Einbeziehen der Einzelwerte sichergestellt, insbesondere wenn es für diese Einzelwerte beziehungsweise deren Parameter keine Richtwerte für die Umlagerung nach Neßsand gibt? Mit den Sedimentmanagementkonzepten der FGG Elbe (2013) sowie IKSE (2014) liegen national und international abgestimmte Vorgaben für die Erfassung und Bewertung von elbetypischen partikulären anorganischen und organischen Schadstoffen vor. III. Pentachlorbenzol 9. Pentachlorbenzol wird seit dem Jahr 2000 auf EU-Ebene als „prioritär gefährlicher Stoff“ eingestuft, und entsprechend enthalten die HABAK- WSV und GÜBaK für dieses Pestizid einen unteren und einen oberen Richtwert. So ist festzustellen, dass selbst der obere GÜBaK-Richtwert in einigen der Messungen an Kernproben 2011 – 2014 „des vor Neßsand umgelagerten Materials“ überschritten wird (siehe Anlage 4 der Teilberichte). Laut Antwort des Senats auf meine Anfrage gäbe es für Pentachlorbenzol jedoch keine Richtwerte in der Hamburger Übergangsregelung und die Einbeziehung dieses Parameters sei „fachlich nicht für notwendig erachtet“ worden (Drs. 21/4912: 3.). a. Auf welcher fachlichen, insbesondere naturwissenschaftlichen Basis wurden für Pentachlorbenzol keine Richtwerte in der Hamburger Übergangsregelung spezifiziert und laut Antwort des Senats die Einbeziehung von Pentachlorbenzol „fachlich nicht für notwendig erachtet“? Pentachlorbenzol weist keine deutlich anderen Verteilungsmuster als die übrigen Chlororganischen Parameter auf, die im Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe betrachtet werden. Die vorgefundenen Gehalte an Pentachlorbenzol in den Sedimenten des Hamburger Hafens weisen keine Größenordnung auf, die diesen Parameter zu einer relevanten Steuergröße für die Verbringung von Baggergut machen könnte. i. Sind Details zu der fachlichen/naturwissenschaftlichen Basis publiziert? 1. Wenn ja: Wie lauten die Quellendetails der relevanten Dokumente ? Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 2. Wenn nein: Wie lauten die Inhalte der relevanten Dokumente ? b. Wer ist diesbezüglich für die fachliche, insbesondere naturwissenschaftliche Beratungen herangezogen worden? c. Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, keine Richtwerte für Pentachlorbenzol mit ins die Hamburger Übergangsregelung aufzunehmen ? Siehe Antwort zu 1. b. und c. Analysen für Umlagerung nach Neßsand (Sedimentkernbeprobung mit dem Kolbenlot, Tiefe 0-100cm) Rechtswert Hochwert 19.09.2007 3563800 5928300 50 19.09.2007 3565375 5927840 54 19.09.2007 3562900 5931599 28 19.09.2007 3559947 5934267 21 19.09.2007 3558203 5934465 26 19.09.2007 3563301 5931249 42 19.09.2007 3563030 5934573 27 23.10.2007 3566397 5934604 51 23.10.2007 3565767 5934210 40 05.12.2008 3562785 5931754 30 05.12.2008 3562875 5931660 28 05.12.2008 3562801 5931903 29 05.12.2008 3563303 5931250 25 09.12.2008 3563035 5934499 22 09.12.2008 3563062 5934465 16 09.12.2008 3563068 5934433 18 27.01.2009 3558041 5934609 22 27.01.2009 3558406 5934293 28 27.01.2009 3558218 5934447 27 27.01.2009 3558150 5934550 29 27.01.2009 3558226 5934566 17 27.01.2009 3559943 5934291 11 27.01.2009 3559980 5934251 14 27.01.2009 3559964 5934136 17 27.01.2009 3560369 5934019 21 27.01.2009 3560194 5933997 15 27.01.2009 3565760 5934204 22 27.01.2009 3566378 5934601 26 27.01.2009 3566200 5934540 20 27.01.2009 3565699 5934282 15 02.03.2009 3563805 5928306 48 02.03.2009 3565375 5927840 56 25.11.2009 3563145 5931203 34 25.11.2009 3566402 5934603 27 25.11.2009 3563806 5928246 39 25.11.2009 3565391 5927850 44 11.09.2012 3565739 5934254 18 19.10.2012 3563296 5934299 28 05.11.2013 3563037 5934544 30 05.11.2013 3563812 5928300 45 23.10.2007 3565001 5934702 20 18.02.2009 3562488 5931491 22 18.02.2009 3562502 5931252 24 18.02.2009 3562529 5931024 20 GK LS100 Summe PCDD/PCDF (I-TE(NATO/CCMS)) ng/kg TMDatum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5271 9 Anlage 1 Rechtswert Hochwert GK LS100 Summe PCDD/PCDF (I-TE(NATO/CCMS)) ng/kg TMDatum 18.02.2009 3562327 5931368 23 18.02.2009 3562506 5929998 29 18.02.2009 3562749 5930002 17 18.02.2009 3562593 5929940 34 18.02.2009 3562790 5929929 26 18.02.2009 3562251 5933493 15 18.02.2009 3562238 5933755 16 18.02.2009 3562163 5934006 15 18.02.2009 3562100 5934122 21 18.02.2009 3562014 5934251 16 09.03.2009 3562451 5934976 6,5 09.03.2009 3562874 5935020 4,2 09.03.2009 3563022 5934876 7,8 09.03.2009 3563082 5935048 4,7 26.07.2012 3562516 5931120 20 07.09.2012 3562757 5934966 13 07.09.2012 3562173 5934004 18 05.11.2013 3562605 5929974 41 Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Rechtswert Hochwert 26.01.2006 3562263 5933530 11 26.01.2006 3562505 5931212 24 26.01.2006 3562497 5930168 23 09.02.2006 3562345 5934980 7,9 09.02.2006 3563004 5935037 4,7 20.07.2006 3562269 5933523 21 20.07.2006 3562522 5931042 20 20.07.2006 3563180 5935100 7,8 06.03.2007 3562251 5933534 3,7 03.07.2007 3562239 5933718 14 25.07.2007 3562566 5932102 25 25.07.2007 3562514 5931328 25 25.07.2007 3562522 5931117 23 25.07.2007 3562252 5934966 18 25.07.2007 3562503 5934969 15 25.07.2007 3562751 5935002 12 25.07.2007 3562816 5935024 9 25.07.2007 3563078 5935066 19 24.06.2008 3562240 5933367 12 24.06.2008 3562235 5933520 11 24.06.2008 3562232 5933629 9 24.06.2008 3562208 5933855 9 24.06.2008 3562180 5933958 14 24.06.2008 3562078 5934171 11 24.06.2008 3562026 5934250 11 24.06.2008 3562500 5931250 21 24.06.2008 3562516 5929978 22 24.06.2008 3562716 5929912 22 24.06.2008 3562380 5930200 22 21.07.2008 3562490 5934970 9,2 21.07.2008 3562790 5935010 14 21.07.2008 3562910 5935025 17 21.07.2008 3563060 5935070 8 21.07.2008 3562900 5934950 10 21.07.2008 3563050 5934980 13 21.07.2008 3562570 5932100 30 21.07.2008 3562590 5932070 30 21.07.2008 3562150 5932080 25 21.07.2008 3562160 5932050 28 22.06.2009 3562000 5934290 15 22.06.2009 3562175 5934000 16 22.06.2009 3562250 5933675 13 22.06.2009 3562510 5930250 21 GK LS100 Summe PCDD/PCDF (I-TE(NATO/CCMS)) ng/kg TMDatum Analysen für Verbringung Nordsee/Tonne E3 (Sedimentkernbeprobung mit dem Kolbenlot, Tiefe 0-100cm) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5271 11 Anlage 2 Rechtswert Hochwert GK LS100 Summe PCDD/PCDF (I-TE(NATO/CCMS)) ng/kg TMDatum 22.06.2009 3562670 5929960 24 22.06.2009 3562515 5931200 22 03.07.2009 3562310 5931440 14 03.07.2009 3562430 5931840 9 20.08.2009 3562945 5935034 11 20.08.2009 3563064 5934899 5,7 Drucksache 21/5271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 5271ska_Text 5271ska_Anlagen 5271ska_Antwort_Anlage1 5271ska_Antwort_Anlage2