BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5279 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Verkehrswirksamkeit hat die von Hamburg für den Bundesverkehrswegeplan angemeldete A26-Ost für den Hafenverkehr? Die Hafenquerspange, jetzt A26-Ost, wurde immer mit ihrer vermeintlich hohen Bedeutung für die Seehafen-Hinterlandanbindung begründet. In der Projektstudie zur HQS von 2009 und dem Hamburger Antrag auf die Linienbestimmung der HQS auf der Linie Süd 1 von 2010 wurden in den zum Erläuterungsbericht gehörenden Verkehrsstärkeplots, Seite 14 (http:// www.hamburg.de/contentblob/3274038/945b675111b39bf0efc68e08c56d43d 6/data/3849-eb-090716-anlage-1-hauptplanfaelle.pdf) folgende Prognosen für 2025 angegeben: AK A7/A26 bis AS Moorburg (A26): 62.000 Kfz, davon 22.110 Lkw AS Moorburg bis AS Hohe Schaar: 54.700 Kfz, davon 20.270 Lkw AS Hohe Schaar bis B75: 48.100 Kfz, davon 15.230 Lkw B75 bis AD A1/A26: 29.300 Kfz, davon 9.830 Lkw In der Projektinfo zur A26-Ost des Entwurfs zum BVWP 2030 (PRINS, http://www.bvwp-projekte.de/strasse/A26-G10-HH/A26-G10-HH.html) nennt das Bundesverkehrsministerium in den Abbildungen zu den Querschnittsbelastungen folgende DTVw für den Planfall im Jahr 2030: AK A7/A26 bis AS Moorburg (A26): 42.000 Kfz, davon 7.000 Lkw AS Moorburg bis AS Hohe Schaar: 33.700 Kfz, davon 6.000 LKW AS Hohe Schaar bis B75: 28.000 Kfz, davon 6.000 Lkw B75 bis AD A1/A26: 29.000 Kfz, davon 5.000 Lkw In den Grunddaten benennt das BMVI die mittlere Verkehrsbelastung im Planfall mit 32.000 Kfz/24h und davon 16 Prozent Lkw-Anteil. Das wären 5.120 Lkw/Tag. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wie folgt: 1. Welche Untersuchungen liegen der Linienbestimmung zugrunde? Drucksache 21/5279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Linienbestimmung liegt folgende Verkehrsuntersuchung zugrunde: „Hafenquerspange Hamburg - Verkehrliche Wirkungen unterschiedlicher Linienführungen , Stand: Juni 2009, SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH, Hamburg.“ Die Verkehrsuntersuchung basiert auf dem Prognosehorizont 2025. 2. Welche Untersuchungen liegen dem BVWP-Entwurf zugrunde? Dem Entwurf des Bundesverkehrswegplans (BVWP) liegen Prognoseberechnungen für den Zeithorizont 2030 der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen, insbesondere die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 und die damit verbundenen Untersuchungen zugrunde, siehe http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2030- neu.html?nn=168260. Diese Prognoseberechnungen wurden einheitlich für alle angemeldeten Projekte durchgeführt. 3. Wie erklärt sich die Reduktion der Prognose von 10 – 22.000 Lkw für 2025 bei dem Antrag auf Linienbestimmung und der jetzigen Prognose von 5 – 7.000 LKW für 2030? In dem Abschnitt des PRINS „Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit “ heißt es: „Die Verkehrswirksamkeit der HQS wurde durch hohe Bündelungswirkungen mit Verkehrsstärken im Jahr 2025 von 42.200 bis 56.600 Kfz/24 h und dem Lkw-Anteil von 24 bis 28 % nachgewiesen .“ Gibt dieser Abschnitt die Anmeldung Hamburgs zum Bundesverkehrswegeplan wieder? a. Wenn ja, auf welchen Untersuchungen beruhen diese Zahlen? b. Wenn nein: Wie ist dieser Abschnitt zustande gekommen und wie verhält sich der Senat dazu? Dieser Abschnitt im Projektinformationssystem (PRINS) gibt die Anmeldung Hamburgs wieder. Die Anmeldung Hamburgs zum BVWP basiert auf folgender Verkehrsuntersuchung : Verkehrsprognose 2025 und Berechnung von Planfällen Neubau A26, Ost – AK HH-Süderelbe (A7) bis AD/AS HH-Stillhorn (A1), Stand: September 2013, PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe. Im Entwurf liegt ein Gutachten der PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe mit dem Prognosehorizont 2030 vor, welches Querschnittsbelastungen von 39.100 Kfz/Tag bis 58.000 Kfz/Tag ausweist und nach Finalisierung den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden wird. 4. Ist die Hamburger Anmeldung der A26-Ost zum Bundesverkehrswegeplan mit ihrer Begründung veröffentlicht? a. Wenn ja, wo? b. Wenn nein: weshalb nicht? Ja, siehe Drs. 20/7047. Ergänzend dazu hat der Bund Daten abgefordert, die die Grundlage für seine Berechnungen bilden und im Projektinformationssystem PRINS veröffentlicht sind. 5. Welche Bedeutung soll die A26-Ost angesichts der sich immer weiter reduzierenden Verkehrswirksamkeit für den Seehafen-Hinterlandverkehr haben? Mit den Planungen zum Bau der A26-Ost verfolgen der Bund und Senat folgende Ziele : Bündelung des Ost-West-Verkehrs und weiträumiger Hafenverkehre, Verbesserung der Erreichbarkeit des Hamburger Hafens, Entlastung innerstädtischer Quartiere von Verkehr und damit Lärm- und Schadstoffemissionen , Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5279 3 Schaffung eines redundanten Straßennetzes. Aus der den Planungen zugrunde liegenden Verkehrsuntersuchung der PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe geht eine hohe Verkehrswirksamkeit der A 26 hervor. Die im Entwurf vorliegende Verkehrsuntersuchung von PTV beruht auf der Bundesverflechtungsprognose für den Personen- und Güterverkehr für den Zeithorizont 2030. Diese wurde mit derzeitigen Prognosen für den Seehafen- und Luftverkehr sowie unter Berücksichtigung von für Hamburg bedeutenden Entwicklungen umgelegt. Daraus wurde der Prognosezustand des großräumigen Verkehrsmodells Hamburg für das Jahr 2030 neu berechnet. Zudem liegt den Hamburger Verkehrsuntersuchungen ein engmaschiges Verkehrsmodell zugrunde, welches neben großräumigen Quell-, Zielund Durchgangsverkehren die innerhalb des Modellgebiets stattfindenden Verkehre abbildet. Die Differenz der Querschnittsbelastungen der derzeitigen Hamburger Verkehrsprognose zu den Querschnittsbelastungen aus der Linienbestimmung aus dem Jahr 2009 ist durch Abweichungen, insbesondere beim Detaillierungsgrad für die Annahmen der Verkehrs-, Stadt- und Hafenentwicklung, zu erklären. Alle Prognosen zeigen den Bedarf für die A26-Ost auf. Darüber hinaus haben die Untersuchungen des Bundes ein deutlich positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben.