BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5281 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 14.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgaben für Inklusion im Hamburger Haushalt Im Winter des Jahres 2016 wird der Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 der Freien und Hansestadt Hamburg in der Bürgerschaft beschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit Umstellung der Haushaltssystematik und der Neuausrichtung des Haushaltswesens werden Kosten und Erlöse im Ergebnisplan veranschlagt. Zahlungswirksame Kosten (als Näherung für Ausgaben) liegen nur zusammengefasst pro Aufgabenbereich vor. Aus diesem Grund werden nachfolgend die veranschlagten Kosten 2015/ 2016 je Produktgruppe und Kontenbereich oder gegebenenfalls Produkt dargestellt. Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen vom 20. bis 22. Juni 2016 den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 mit redaktionellen Ermächtigungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassungsermächtigungen werden Änderungen im Haushaltsplan-Entwurf derzeit noch geprüft beziehungsweise umgesetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gibt der Senat keine Auskunft über lediglich vorläufige Stände. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplan -Entwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Weiterführung und Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Bei der Umsetzung des Landesaktionsplans (Drs. 20/6337) sowie dessen Weiterführung im Sinne eines stetigen Entwicklungs- und Erweiterungsprozesses gilt grundsätzlich , dass die erforderlichen Ausgaben zwar der jeweiligen Produktgruppe im Haushaltsplan zugeordnet sind, jedoch regelhaft nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern als Teilmenge der von der Bürgerschaft bereitgestellten gesamten Planausgaben für einen umfassenderen Aufgabenbereich zu betrachten sind. Es stellt eher den Ausnahmefall dar, wenn eine der circa 180 im Landesaktionsplan 2012 ausgewiesenen , noch andauernden Maßnahmen beziehungsweise der im Sachstandsbericht 2015 (Drs. 20/14150) entsprechend enthaltenen Maßnahmen konkret mit zugehörigem Ausgabenermächtigungsrahmen im Haushaltsplan 2015/2016 wiederzufinden ist. Allein der Ausgabenrahmen der Produktgruppe 253.04 des Einzelplans 4 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Kontenbereiche „Kosten für Transferleistungen “ umfasst 432 Millionen Euro (2015) beziehungsweise 440 Millionen Euro (2016). Weitere im Folgenden aufgeführte Beispielsbereiche summieren sich auf insgesamt 42,7 Millionen Euro (2015) beziehungsweise 45,2 Millionen Euro (2016), Drucksache 21/5281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 davon 29,65 Millionen Euro (2015 und 2016) Entflechtungsmittel der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Soweit im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit einzelne im Haushalt geführte Maßnahmen identifiziert werden konnten, sind diese nachfolgend aufgelistet: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Die BASFI fördert die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) regelhaft durch Finanzierung der Geschäftsstelle mit 54.770 Euro (2016/Einzelplan 4; Produktgruppe 253.04 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Produkt Zuwendungen klassisch behinderter Menschen; Kontenbereich Kosten für Transferleistungen ). Für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erhält die LAG erstmals im Jahr 2016 zur Unterstützung der zunehmenden Anforderungen aus den Beteiligungsprozessen unter Einbeziehung der LAG einen zusätzlichen Betrag von 50.000 Euro. Behörde für Inneres und Sport (BIS) Im Haushalt 2015/2016 sind im Einzelplan 8.1 in der Produktgruppe 272.03 Sport, im Kontenbereich Kosten für Transferleistungen, jährlich 50.000 Euro zur Förderung der Inklusion für die Förderung von Sensibilisierungsprozessen, der Qualifizierung sowie von Sportangeboten zur Verfügung gestellt. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Im Aufgabenbereich 269 Verkehr und Straßenwesen stehen Entflechtungsmittel in Höhe von jeweils 29.650.000 Euro in den Jahren 2015/2016 unter anderem für den barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen zur Verfügung (Produktgruppe 269.04 Zentrales Programm, Produkt Förderung von Maßnahmen aus Fördermitteln Dritter, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen und Investition Förderung von Maßnahmen aus Fördermitteln Dritter, Auszahlung). Darüber hinaus stehen Mittel zur Verfügung (Produktgruppe 269.04 Zentrales Programm, Produkt Sonderprogramm Verkehr und Straßenwesen, Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit und Produktgruppe 269.02 Infrastruktur, Produkt Stadtstraßen und Brücken Hamburg, Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit), um die barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) untersuchen zu lassen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von baulichen Maßnahmen wird generell die Barrierefreiheit berücksichtigt. Eine gesonderte Erfassung des Mitteleinsatzes für Barrierefreiheit erfolgt nicht. Finanzbehörde (FB) Im Einzelplan 9.1, Produktgruppe 280.04 (Landesbetrieb Schulbau Hamburg) sind für Fertigstellungen von Neubau- und Sanierungsprojekten für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 218,3 Millionen Euro sowie für das Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von 243 Millionen Euro festgelegt. Darin enthalten sind unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wie zum Beispiel Investitionen für behindertengerechte Umbauten, Einbau von barrierefreien Aufzügen, Toiletten und Zugängen. Diese Maßnahmen werden nicht differenziert geplant. In der Produktgruppe 279.01 (FHH-weite Dienste) sind in 2016 zur Pilotierung des Projekts Leichte Sprache 10.000 Euro im Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit “ und dem Produkt „Organisationsangelegenheiten“ geplant. 2. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Sicherung und Herstellung der Barrierefreiheit des ÖPNV der HOCH- BAHN vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans , der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs , des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Im Jahr 2015 sind über Zuwendungen Mittel in Höhe von 14.651.000 Euro für den barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen abgeflossen (Produktgruppe 269.02 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5281 3 Infrastruktur, Produkt Infrastruktur Dritter, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen und Investition barrierefreier Ausbau von Schnellbahnhaltestellen, Auszahlungen ). Nach den Zahlungsplänen werden im Jahr 2016 voraussichtlich Mittel in Höhe von 24.449.000 Euro abgerufen. Der barrierefreie Ausbau von U-Bahn-Haltestellen wird über Entflechtungsmittel des Bundes finanziert, die im Haushalt 2015/2016 in dem zentralen Programm des Aufgabenbereichs 269 Verkehr und Straßenwesen konsumtiv (Produktgruppe 269.04, Produkt Förderung von Maßnahmen aus Fördermitteln Dritter, Kontenbereiche Erlöse und Kosten für Transferleistungen und investiv (Investition Förderung von Maßnahmen aus Fördermitteln Dritter, Einzahlungen und Auszahlungen)) veranschlagt sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die kontrastreiche Markierung von Treppenstufen vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. 4. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Überprüfung der bereits vorhandenen beziehungsweise nicht vorhandenen Orte für eine kontrastreiche Markierung von Treppenstufen vorgesehen ? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts , dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Im Haushalt werden für die kontrastreiche Markierung von Treppenstufen keine gesonderten Mittel vorgesehen. Diese Arbeiten werden nach Bedarf entweder im Rahmen von Investitionsmaßnahmen durchgeführt oder als Unterhaltungsmaßnahme aus den dafür vorgesehenen Rahmenzuweisungen der Bezirke finanziert. In dem Aufgabenbereich 269 Verkehr und Straßenwesen können in dem Haushalt 2015/2016 konsumtive (Produktgruppe 269.02 Infrastruktur, Produkt Stadtstraßen und Brücken Hamburg, Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit) und investive (Investition Öffentliche Straßen und Wege, Auszahlungen) Mittel im Rahmen von Instandhaltungs- oder Bauprogrammen eingesetzt werden. 5. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Die Notwendigkeit der Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetsch-Einsatzes kann sich für die Behörden, Bezirks- und Senatsämter entweder dann ergeben, wenn diese in einem Sozialleistungsverfahren erforderlich werden (bundeseinheitlich geregelt im § 17 SGB I, § 19 SGB X) oder wenn diese in einem Verwaltungsverfahren des Landes Hamburg anfallen (§ 8 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – HmbGGbM, Verordnung zur Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren (HmbKHVO)). In beiden Fällen handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten, die im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen werden. Nur in Ausnahmefällen ist ein ausdrücklich auf die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetsch-Einsätzen bezogener Ansatz identifizierbar. Diese Fälle sind nachfolgend zusammengestellt: Kulturbehörde (KB) Einzelplan 3.3. Produktgruppe 251.02, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt „Integrative Projekte“: Drucksache 21/5281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 jährliche Förderung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern bei zwei Theateraufführungen in Höhe von 2.500 Euro, jährliche Förderung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern für die gehörlosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Runden Tisches barrierefreie Kultureinrichtungen“ in Höhe von circa 1.300 Euro. BASFI Zuwendungen Einzelplan 4 Produktgruppe 253.04, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt „Zuwendung klass. beh. Menschen“ Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher im Bereich der Zuwendungen beziffern : Plan 2015: 56.000 Euro Plan 2016: 56.000 Euro Es handelt sich um die Zuwendungen an den Gehörlosen Sportverein (25.000 Euro) und an den Landesverband der Gehörlosen (31.000 Euro). Kindertagesbetreuung Einzelplan 4 Produktgruppe 254.06 Kindertagesbetreuung, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen “, Produkt „Einsatz von Gebärdendolmetschern in Kita-Einrichtungen und bei Hamburger Tagespflegepersonen“ IST 2015: 40.000,00 Euro Plan 2016: 20.000,00 Euro Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes Die geplanten Ausgaben des Integrationsamtes für Gebärdendolmetscher im Rahmen des Sondervermögens Ausgleichsabgabe sind im Haushaltsplan 2015/2016 in Form eines Wirtschaftsplans (Einzelplan 4, Anlage 2.2) ausgewiesen. IST 2015: 1.982.000,00 Euro Plan 2016: 3.000.000,00 Euro Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Einzelplan 3.1, Produktgruppe 240.01 Soziale Leistungen für Schülerinnen und Schüler, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt Eingliederungshilfe Gebärdensprachdolmetscher Lehrkräfte/Referendarinnen und Referendare Plan 2015: 41.000,00 Euro Plan 2016: 41.000,00 Euro Gebärdensprachdolmetscher Eltern/Schüler/-innen Plan 2015: 170.000,00 Euro Plan 2016: 173.000,00 Euro 6. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Einblendung von Untertiteln im Fernsehen vorgesehen? Bitte auflisten nach Sender, Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennum- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5281 5 mer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg sind keine Ausgaben für die Einblendung von Untertiteln im Fernsehen vorgesehen. Eine Finanzierung von Rundfunkprogrammen durch staatliche Haushaltsmittel würde der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks widersprechen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten setzen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (§ 3 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag) Mittel aus dem Rundfunkbeitrag für die Einblendung von Untertiteln im Fernsehen ein. Die privaten Fernsehprogrammveranstalter setzen dazu privatwirtschaftliche Mittel ein. 7. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Herstellung und Sicherung von einer barrierefreien Teilnahme an Wahlen von Menschen mit Behinderung(en) für den Bundestag vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer , Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Im Einzelplan 8.1 sind in den Jahren 2015 und 2016 keine Mittel für Maßnahmen zur Durchführung von Bundestagswahlen veranschlagt. Zur Veranschlagung 2017/2018 siehe Vorbemerkung. 8. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für den barrierefreien Zugang von Menschen mit Behinderung(en) zur ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben und nach ambulant und stationär. Für einen barrierefreien Zugang von Menschen mit Behinderungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung erfolgte im Jahr 2016 eine Kofinanzierung des Projektes „Leitfaden und praxiserprobte Checkliste zu mehr Transparenz über Barrierefreiheit in der ambulanten medizinischen Versorgung“ in Höhe von 8.500 Euro, das von der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) und der Patienten- Initiative e.V. (PI) durchgeführt wird. Die Mittel werden aus Kosten für Transferleistungen finanziert. 9. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Ausgleichsabgaben schwerbehinderter Menschen, die in Hamburger Unternehmen nicht eingestellt wurden, vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sind für den Bereich der Kernverwaltung keine Kosten für Ausgleichsabgaben vorgesehen, da der Anteil der in der Kernverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen die vorgegebene Quote von 5 Prozent mit aktuell 6,75 Prozent übererfüllt. Ausgaben für die Ausgleichsabgaben schwerbehinderter Menschen, die in Hamburger Unternehmen nicht eingestellt wurden, werden nicht aus dem Haushalt geleistet. 10. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Herstellung der Barrierefreiheit des Wohnens in ZEA und Folgeunterkünften für geflüchtete Menschen mit Behinderung(en) vorgesehen? Bitte auflisten nach ZEA und Folgeunterkünften, der Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs , des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Inklusion wird bei den veranschlagten Kosten für geplante Folgeunterbringungen bereits berücksichtigt, die Ausgaben werden jedoch nicht einzeln ausgewiesen. Drucksache 21/5281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Beim Bau von Folgeunterkünften wurden und werden diverse Einrichtungen von vornherein so geplant, dass die im Erdgeschoss liegenden Bereiche möglichst barrierefrei zu erreichen sind. Die Herstellung stufenloser Zugänge führt aber nicht zu gesondert geplanten und aufgeführten Kosten, sondern ist Teil der Gesamtplanung der jeweiligen Einrichtung. Die gemäß Drs. 21/1395 für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen zusätzlich ermächtigten Mittel sind zentral im Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft bereitgestellt worden. 11. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für barrierefreies Bauen von Wohnraum vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben . 12. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für die Herstellung von Barrierefreiheit von bereits bestehendem Wohnraum vorgesehen ? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts , dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Die barrierereduzierte beziehungsweise barrierefreie Ausstattung von geförderten Neubau-Mietwohnungen sowie die Förderung des barrierefreien Umbaus sind durch das Barwertvolumen des Wohnraumförderprogramms gedeckt und im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 20/14366. 13. Welche Ausgaben sind im Haushalt 2015 und 2016 und im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg für Assistenzen von Menschen mit Behinderung(en) vorgesehen? Bitte auflisten nach Benennung des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, Angabe der PG, des Kontenbereichs, des Produkts, dem Jahr für die jeweiligen Ausgaben. Bei Assistenzen für Menschen mit Behinderungen kann es sich um vielfältige Vorkehrungen zur Bewältigung von Barrieren, zur Sicherung der Teilhabe und zur sonstigen konkreten Unterstützung handeln. So dient eine erhebliche Teilmenge aller pflegerischen Leistungen, verschiedener Jugendhilfeleistungen, der Schulbegleitung und insbesondere der Eingliederungshilfe solchen Assistenzen. Nur in Ausnahmefällen ist ein ausdrücklich auf die Finanzierung von Assistenzen bezogener Ansatz identifizierbar . Die insoweit identifizierbaren Ausgabenansätze 2015/2016 sind nachfolgend zusammengestellt . KB Einzelplan 3 Produktgruppe 251.02, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt „Integrative Projekte“: Förderung der Audiodeskription (Live-Einsprache für blinde Gäste während einer Theateraufführung) in den Jahren 2013 bis 2015 mit insgesamt 40.000 Euro. BASFI Einzelplan 4. Produktgruppe 253.04 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Kontenbereiche „Kosten für Transferleistungen“ Plan 2015: 432.017.000,00 Euro Plan 2016: 440.249.000,00 Euro Die Angabe erfolgt unter der Annahme, dass die gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen grundsätzlich der Inklusion der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5281 7 behinderten Menschen in die Gesellschaft dienen und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie am Arbeitsleben sichern und fördern. Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes Die geplanten Ausgaben des Integrationsamtes im Rahmen des Sondervermögens Ausgleichsabgabe sind im Haushaltsplan 2015/2016 in Form eines Wirtschaftsplans (Einzelplan 4, Anlage 2.2) ausgewiesen. Ist 2015: 1.076.000,00 € Vorlesekräfte Sk 613102: 313.000,00 Euro Hilfs- und Ersatzkräfte Sk 613103: 763.000,00 Euro Plan 2016: 1.850.000,00 Euro Vorlesekräfte Sk 613102: 400.000,00 Euro Hilfs- und Ersatzkräfte Sk 613103: 1.450.000,00 Euro Kindertagesbetreuung Einzelplan 4 Produktgruppe 254.06 Kindertagesbetreuung, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen “, Produkt „Krippe/Elementar“ IST 2015: 6.393.137,81 € Plan 2016: 6.560.805,94 € Assistenzleistungen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung (Leistungen nach § 35a SGB VIII) werden als Teilmenge der Produkte ambulante Hilfen zur Erziehung (1-254.04.02.001) und stationäre Hilfen zur Erziehung (1- 254.04.03.001) nicht separat veranschlagt. BSB Einzelplan 3.1, Produktgruppe 240.01 Soziale Leistungen für Schülerinnen und Schüler , Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt Eingliederungshilfe Plan 2015: 3.214.000,00 Euro Plan 2016: 3.642.000,00 Euro Hinweis: Die vorstehend genannten Planwerte der Schulbegleitung beziehen sich auf den Unterstützungsbedarf bezüglich der körperlich-motorischen Entwicklung Veranschlagung durch die BSB (SGB XII). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.