BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5287 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 14.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen aus Hamburg im 2. Quartal 2016 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im Juni 2016 wurden 389 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen Deutschland zu verlassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ausländische Staatsangehörige sind nach Maßgabe von § 50 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausreisepflichtig. Unter den Voraussetzungen des § 58 Absatz 2 AufenthG ist die Ausreisepflicht vollziehbar mit der Folge, dass die betroffenen Ausländerinnen oder Ausländer nach § 58 Absatz 1 AufenthG abzuschieben sind. Bei Vorliegen der in § 60a AufenthG genannten Gründe kommt eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) in Betracht. Auf die Ausreisepflicht wird sowohl in den Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch in den sonstigen Verfahren durch die Ausländerbehörden hingewiesen und es werden die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen gewährt. Der freiwilligen Ausreise wird dabei von der zuständigen Behörde Priorität eingeräumt. Dementsprechend beruht die überwiegende Zahl der monatlich von der Ausländerbehörde erfassten Aufenthaltsbeendigungen auf freiwilligen Ausreisen. Neben der Ausreiseverpflichtung können auch individuelle Rückreisewünsche der Betroffenen den behördlich erfassten freiwilligen Ausreisen zugrunde liegen. Nur bei Personen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht Folge leisten, kommen Abschiebungen zum Tragen. Dies gilt auch gegenüber Eltern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen wurden im 2. Quartal 2016 aus Hamburg abgeschoben /rückgeführt? Bitte aufschlüsseln nach a. Quartal, b. Geschlecht, c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), e. gegebenenfalls Abschiebungshaftanstalt, f. Geburtsland, g. Land, in das abgeschoben wurde. 2. In wie vielen Fällen wurden die Abschiebungen zur Nachtzeit vollstreckt? Drucksache 21/5287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. In wie vielen Fällen wurde die Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde erst nachträglich eingeholt? b. Wer stellt diese Erlaubnis aus? 3. Zu wie vielen Trennungen des Familienverbands kam es bei Abschiebungen /Rückführungen im 2. Quartal 2016, zum Beispiel weil das 18- jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben, oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte , die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde? Wenn nötig, bitte schätzen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? Im 2. Quartal 2016 wurden 1.049 Personen zurückgeführt. Davon wurden 149 Personen abgeschoben, 30 Personen in Drittländer überstellt und 870 Personen reisten freiwillig aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/2763. 4. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Die Zahl der Abschiebungen (inklusive Überstellungen in Drittländer) nach Flughafen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flughafen Abschiebungen Hamburg 63 Düsseldorf 24 Rostock/Lage 21 Berlin 20 Hannover 19 Frankfurt/Main 14 Insgesamt hat Hamburg sich an 13 Chartermaßnahmen beteiligt. Darüber hinaus wurden 18 Personen über den Landweg (Bus) abgeschoben. 5. Wie viele Menschen befanden sich im 2. Quartal 2016 in Abschiebehaft? Bitte mit Angabe des Zeitraums der Inhaftierung und der Abschiebehaftanstalt . Im 2. Quartal befanden sich insgesamt drei Personen in Abschiebungshaft. Die Zeiträume und Einrichtungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Einrichtung 30.03. – 04.04.2016 Eisenhüttenstadt 05.04. – 11.04.2016 Eisenhüttenstadt 21.06. – 25.07.2016 (geplanter Rückführungstermin ) Büren 6. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? a. Wie viele davon sind minderjährig? b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahren? Im Juni 2016 erhielten 533 Personen eingeschränkte Leistungen gemäß §1a Asylbewerberleistungsgesetz . Davon waren drei Personen minderjährig, und zwar zwei Jugendliche über 16 Jahre und ein Minderjähriger 15 Jahre alt.