BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5290 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Strafverschärfung bei illegalen Autorennen Bereits in der Vergangenheit wurde in der Presse wiederholt über illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen und Autobahnen im gesamten Bundesgebiet berichtet. Auch in Hamburg besteht eine solche Szene, die regelmäßig Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr begeht. Zuletzt sorgte ein Vorstoß Hessens und Nordrhein-Westfalens für Aufmerksamkeit, bei dem höhere Strafen gefordert werden. So sollen künftig bereits für Verstöße ohne Unfälle nicht nur Bußgelder, sondern (Haft-)Strafen verhängt werden. Der Vorschlag soll im Bundesrat diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welcher Weise haben sich der Senat und die zuständige Behörde mit den Ankündigungen Hessens und NRWs, illegale Autorennen höher zu bestrafen, auseinandergesetzt? Der zuständigen Behörde ist ein von Hessen und NRW für eine Bundesratsinitiative vorgelegter Gesetzentwurf bekannt. Sie hat diesen entsprechend ausgewertet. 2. Inwieweit und aus welchen Gründen wird Hamburg diesen Vorstoß unterstützen oder ablehnen? Illegale Autorennen bergen ein vergleichbar hohes Gefahrenpotenzial für Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer wie andere vorsätzliche Taten im Straßenverkehr, die bereits mit Geld- oder Freiheitsstrafe bewehrt sind (zum Beispiel § 315 c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs). Die Veranstaltung illegaler Autorennen oder die Teilnahme an solchen kann gleichwohl bisher regelmäßig nur mit einem Bußgeld und einem temporären Fahrverbot geahndet werden. Geeignete Initiativen, die solche illegalen Autorennen weiter wirksam unterbinden können, werden grundsätzlich unterstützt . 3. Inwieweit verspricht sich die zuständige Behörde positive Wirkungen durch höhere Strafen gegen illegale Autorennen? Höhere Strafen, insbesondere erweiterte Sanktionsansätze für die betroffene Zielgruppe , können gegebenenfalls die Bekämpfung illegaler Autorennen unterstützen, wenn die jeweiligen Tatbestände in der polizeilichen Praxis vollziehbar sind. 4. Wie hat sich die sogenannte Cruiser-Szene seit der letzten thematisch betreffenden Anfrage aus dem Mai 2016 entwickelt? Die sogenannte Cruiser-Szene trifft sich seit 2011 regelmäßig von April bis Oktober/ November jeweils freitags an einer Tankstelle in Hamburg-Allermöhe. Witterungsunabhängig nehmen seit Mai 2016 am sogenannten Cruiser-Treffen durchschnittlich 360 Fahrzeuge teil. Die durchschnittliche Anzahl der Teilnehmer an den Treffen beträgt 500 Personen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4398. Drucksache 21/5290 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele illegale Autorennen konnten seit April 2015 festgestellt werden ? Die Polizei hat im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 18. Juli 2016 im Zusammenhang mit 21 festgestellten illegalen Autorennen 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Teilnehmer eingeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/4398. 6. Wie wurden diese jeweils geahndet? Nach geltendem Recht wird die Teilnahme an einem illegalen Autorennen regelmäßig mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet . Der Veranstalter eines illegalen Autorennens wird mit einer Regelbuße von 500 Euro belegt. Im Zusammenhang mit illegalen Autorennen festgestellte Geschwindigkeitsverstöße werden zusätzlich gesondert geahndet. Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen wird zudem als besonders gefahrenträchtige Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit zwei Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem des Straßenverkehrsgesetzes sanktioniert. Bei Erreichen von acht oder mehr Punkten in der „Verkehrssünderkartei“ erfolgt zwingend die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Im Übrigen vergleiche Drs. 21/4398.