BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5291 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausbaggerung der Außen- und Binnenalster – Vernachlässigt der Senat auch die Perle Hamburgs? Die Außen- und die Binnenalster sind wichtige Naherholungsgebiete Hamburgs . Sowohl das Ufer als auch das Wasser selbst sind ein Magnet für Anwohner und Touristen. Zahlreiche Schiffe verkehren tagtäglich auf fast dem gesamten Gebiet der Außen- und Binnenalster. In Zeiten der Verschlickung und retardierten beziehungsweise ausbleibenden Ausbaggerung des Hamburger Hafens und der Elbe lohnt sich auch ein Blick auf die entsprechende Situation der Alster und ihre Folgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der allgemeinen Gewässerunterhaltung erfolgen alle fünf Jahre Peilungen der Gewässertiefe der Binnen- und Außenalster. In den letzten 15 Jahren konnten dabei keine großflächigen Verschlammungen festgestellt werden. Ausbaggerungen waren deshalb nicht erforderlich. Vereinzelt und punktuell werden Baggerarbeiten durchgeführt, um Untiefen, die durch Strömungen, Winddrift, oder die Ablagerung von Unrat in der Binnen- und Außenalster entstanden sind, zu beseitigen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde die Außen- und wann die Binnenalster zuletzt ausgebaggert ? 2. Welche Gebiete beziehungsweise Fahrrinnen betraf diese Maßnahme? 3. Nach welchen Kriterien wurde die Außen- und Binnenalster ausgebaggert ? 4. Wie oft und in welchen Abständen wurde die Außen- und Binnenalster in der Vergangenheit ausgebaggert? In der Binnenalster wurden im Jahr 2008 zuletzt Baggerarbeiten durchgeführt. In der Außenalster werden mehrmals im Jahr kleinere Untiefen beseitigt. Baggerarbeiten sind erforderlich zur Beseitigung von Untiefen, die die amtlich festgelegte Tauchtiefe des Schiffsverkehrs von 1,50 m einschränken. Die Baggerarbeiten erfolgten in der nordwestlichen Binnenalster und an verschiedenen Stellen der Außenalster verteilt. Notwendige Baggerarbeiten werden regelhaft im Rahmen der Unterhaltung der Gewässer vorgenommen. Drucksache 21/5291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welcher Behörde und welchem Amt unterstehen die Prüfung der Notwendigkeit , die Auftragserteilung und die Prüfung der Durchführung der Ausbaggerung der Außen- und Binnenalster? Dem Amt für Umweltschutz der Behörde für Umwelt und Energie. 6. Welche Kosten entstanden jeweils bei den Ausbaggerungsmaßnahmen und aus welchen Haushaltstiteln werden die Aufwendungen finanziert? Die Kosten der diesbezüglichen Gewässerunterhaltung bewegen sich im Rahmen von 200.000 – 300.000 Euro, finanziert aus dem Produkt Wasserwirtschaftliches Maßnahmenmanagement . 7. Welche Auswirkungen haben Flusscharakter, Schleusen, Verschlickung und Wasserstände auf Schifffahrt, Uferbereiche sowie Grundwasserstände in naheliegenden Wohngebieten? Auswirkungen auf Schifffahrt Auswirkungen auf Uferbereiche Auswirkungen auf Grundwasserstände in naheliegenden Wohngebieten Flusscharakter Schiffbarkeit muss gegeben sein (Tauchtiefe, Durchgängigkeit , lichte Höhen und Breiten et cetera) Begrenzung eines Flusses mit prägender Wirkung - keine Auswirkungen Schleusen Erforderlich, um die unterschiedlichen Wasserstände zu überwinden - keine Auswirkungen - keine Auswirkungen Verschlickung Kann Begrenzungen verursachen Zusätzliche Auflandungen - keine Auswirkungen Wasserstände Geben die Tauchtiefe des Schiffsverkehrs vor Regelwasserstand erforderlich (da sonst Trockenfallen der wasserabhängigen Vegetation erfolgt) - keine signifikanten Auswirkungen 8. Welche Funktion haben Außen- und Binnenalster für die Freie und Hansestadt Hamburg? Die folgenden Funktionen können der Binnen- und Außenalster zugeordnet werden: • Wasserhaushaltsmanagement für das Alstereinzugsgebiet • Lebensraum für Fauna und Flora • Seeschifffahrtsstraße • Wassersportrevier • Stadtbildprägendes Element • Naherholungs- und Freizeitgebiet