BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5294 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Ein-Euro-Jobs – Bald auch in Hamburg eine Option für Flüchtlinge, um auf dem Arbeitsmarkt erste Schritte zu wagen? Die Arbeitsmarktzahlen sind derzeit so gut wie schon lange nicht mehr. Trotzdem ist und bleibt die Heranführung von Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung. Eine Möglichkeit, um auf dem Arbeitsmarkt wieder oder erstmals überhaupt Fuß zu fassen, stellen die sogenannten Ein-Euro-Jobs dar. Das jetzt verabschiedete Integrationsgesetz sieht vor, bundesweit 100.000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge zu schaffen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aktuell können zu dem neuen Bundesprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Es liegen weder eine endgültige Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor noch eine Information der Bundesagentur für Arbeit, welche die zentrale Rolle aufseiten der Verwaltung für die Umsetzung einnehmen soll (siehe Drs. 21/4316). Die nach gegenwärtigen Stand zu beteiligenden Institutionen – Arbeitsagentur, Fachbehörden , Bezirksämter, Träger von Unterkünften und Beschäftigungs- und Bildungsträger – haben erste Gespräche zu möglichen Verfahren und zur inhaltlichen Ausgestaltung geführt. Die Partner der Jugendberufsagentur haben sich darüber verständigt, dass diese Integrationsmaßnahmen grundsätzlich nur für Personen über 25 Jahren eingesetzt werden, da für Jugendliche und Erwachsene unter 25 Jahren die vorrangige Vermittlung in Ausbildung verfolgt werden soll und hierfür auch umfangreiche Angebote zur Sprachförderung und Ausbildungsvorbereitung zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt. 1. Wie viele der laut Integrationsgesetz bundesweit zu schaffenden 100.000 Ein-Euro-Jobs entfallen auf Hamburg? 2. Zu wann sollen diese geschaffen werden? Die Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). 3. Wie lauten die Kriterien, nach denen entschieden wird, ob ein Flüchtling für einen Ein-Euro-Jobs infrage kommt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Siehe § 16d SGB II sowie Vorbemerkung. Drucksache 21/5294 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele „reguläre“ Ein-Euro-Jobs sind für Hamburg insgesamt im Jahr 2016 geplant? Für Hamburg sind 1.950 Arbeitsgelegenheiten (AGH) für den Zeitraum vom 01.02.2016 – 31.01.2017 bewilligt worden. 5. Wie viele davon sind besetzt? Mit Stand 15. Juli 2016 sind von den bewilligten Maßnahmeplätzen 1.773 Plätze besetzt. 6. Wie viele Träger haben derzeit einen Antrag für die Durchführung der Maßnahme nach § 16e SGB II in Hamburg gestellt und bei wie vielen ist dieser in welcher Platzhöhe bereits genehmigt worden? Wenn möglich, bitte Träger benennen und angeben, wie viele Ein-Euro-Jobs diese jeweils derzeit in welcher Branche anbieten. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist § 16d SGB II. Derzeit liegt kein Antrag zur Durchführung einer Maßnahme nach § 16d SGB II vor. Bereits bewilligte Anträge haben zu dem Angebot von 1.950 Plätzen bei 17 Trägern geführt. Im Übrigen siehe Anlage. 7. Arbeitgeber können, wenn sie Langzeitarbeitslose beschäftigen, eine Ausnahme vom Mindestlohn für sechs Monate beantragen. Wie oft wurde diese Ausnahme bisher in den Jahren 2015 und 2016 in Hamburg für welche Branchen beantragt? Liegen dem Senat Erkenntnisse dahin gehend vor, ob nach den sechs Monaten das Arbeitsverhältnis jeweils unter Zugrundelegung des entsprechenden Mindestlohns fortgeführt worden ist? Wenn ja, wie oft war dies der Fall und in welcher Branche? Der zuständigen Behörde liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor. Allgemeine Informationen zur Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose können dem Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden: http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_669974/Argen/ArgeMagdeburg/ SharedDocs/Publikationen/Arbeitnehmerinformationen_20zum_20Mindestlohn_ 20f_C3_BCr_20Langzeitarbeitslose,templateId=raw,property=publicationFile.pdf. 113 45 38 7 10 9 24 22 52 70 56 52 20 20 35 151 53 5 56 14 114 88 4 88 12 25 25 25 2 28 5 20 8 14 12 27 6 21 94 12 15 33 20 15 83 3 Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. Küchen- und Kantinenhilfe Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. Verkaufshilfe Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. Büro / Verwaltung Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. handwerkliche Hilfe Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. 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Küchen- und Kantinenhilfe KOM * handwerkliche Hilfe KOM * Hauswirtschaftliche Hilfe Jugendbildung Hamburg gGmbH handwerkliche Hilfe KOALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. Büro / Verwaltung KOALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. Helferin/ Helfer bei Betreuungsarbeiten (Kinder, Senioren, Kranke, Schüler, Behinderte etc.) Jugend in Arbeit gGmbH Büro / Verwaltung Jugend in Arbeit gGmbH handwerkliche Hilfe Jugendbildung Hamburg gGmbH Büro / Verwaltung IN VIA Hamburg e.V. Helferin/ Helfer beim Garten und Landschaftsbau IN VIA Hamburg e.V. Transporthilfe IN VIA Hamburg e.V. Verkaufshilfe Grone Netzwerk Hamburg gGmbH Verkaufshilfe IN VIA Hamburg e.V. 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Wahlperiode Drucksache 21/5294 3 Anlage 5294ska_text 5294ska_Antwort_Anlage