BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5296 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Fortschritt betreffend S21 nach Kaltenkirchen Erneut wird der Nutzen des Baus der S21 nach Kaltenkirchen infrage gestellt. Seit Langem hat der Senat auch keine Fortschritte betreffend dieses Projekt mitgeteilt. Ich frage den Senat: 1. Was hat der Senat seit Fertigstellung der Standardisierten Bewertung im Oktober 2014 zur Förderung des Projektes getan? Die zuständigen Fachressorts haben seit Oktober 2014 alle notwendigen Schritte unternommen, das Infrastrukturprojekt weiter voranzutreiben. Über regelmäßig tagende länderübergreifende Facharbeitsgruppen wurden die notwendigen Tätigkeiten koordiniert. Die AKN Eisenbahn AG (AKN) hat finanzielle Zuwendungen erhalten, um die Planungen für die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens durchführen zu können. Zudem wurde im April 2015 zwischen der AKN und der S-Bahn Hamburg GmbH eine verbindliche Absichtserklärung („Letter of Intent“) unterzeichnet, die insbesondere Regelungen zur Übernahme der AKN-Triebfahrzeugführer durch die S-Bahn Hamburg und zur weiteren Auslastung der AKN-Werkstatt in Kaltenkirchen durch die S-Bahn Hamburg beinhaltet. Im November 2015 wurde das Projekt interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Podiumsveranstaltung in der Julius-Leber-Schule vorgestellt . Im Mai 2016 beantragte die AKN Eisenbahn AG die Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz. 2. Wurde das Ergebnis der Standardisierten Bewertung bisher in Zweifel gezogen? Wenn ja: Von wem aus welchen Gründen und was sagt der Senat dazu? Die Standardisierte Bewertung wurde von einem von der „Bürgerinitiative Bahnstraße in Ellerau“ (BI) beauftragten Gutachter hinterfragt. Daraufhin wurde dieses Ergebnis mit der BI diskutiert und in wesentlichen Teilen widerlegt. 3. Wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 1. 4. Welche Behörde führt das Planfeststellungsverfahren durch? Was hat diese bisher zur Erlangung von Planrecht unternommen? Drucksache 21/5296 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation führt das Planfeststellungsverfahren durch. Sie hat mittlerweile die Verfahrensschritte nach § 73 Absätze 1 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vollzogen. 5. Wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ? Vorbehaltlich der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens strebt der Senat an, das Verfahren bis Ende 2017 abgeschlossen zu haben. 6. Wie viele Fahrzeuge müssen für den Betrieb dieser Linie beschafft werden ? Für den Betrieb der Linie S21 bis Kaltenkirchen sind gegenüber heute 13 zusätzliche Fahrzeuge erforderlich. 7. Welche Lieferzeiten bestehen derzeit für solche Fahrzeuge? Es gibt keine standardisierten Lieferzeiten. Für die Beschaffung der für die S21 nach Kaltenkirchen erforderlichen Fahrzeuge ist bereits in dem 2013 abgeschlossenen Verkehrsvertrag zur Erbringung der Verkehrsleistung 2018 bis 2033 eine eigene Beschaffungsoption berücksichtigt worden.