BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5297 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Gebühren für Führerscheinprüfungen (2) Der Senat hat zwei Fragen meiner Kleinen Anfrage Drs. 21/5046 nicht vollständig beantwortet. So finden sich in dem angegebenen Link zu Fragen 1. und 2. keine Angaben zu der Entwicklung der Gebührenhöhen und die Antwort zu Frage 5. kann nur dann in ein Verhältnis zu den erhobenen Gebühren gesetzt werden, wenn auch die Zahl der Prüflinge mitgeteilt wird. Ich frage daher den Senat: 1. Wie haben sich die Gebühren für die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zur Entwicklung der entsprechenden Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung von Fahrerlaubnisbewerbern in den letzten zehn Jahren wird auf die beigefügten jeweiligen Auszüge (Quelle: juris) des 3. Abschnitts (Gebührennummern 401 bis 402.9) der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) verwiesen: für die Zeit vom 01.07.2006 bis zum 12.02.2008 (Anlage 1), für die Zeit vom 13.02.2008 bis zum 18.01.2013 (Anlage 2) und für die Zeit ab 19.01.2013 (Anlage 3). 2. Für wie viele Prüflinge wurden die in der Antwort zu Frage 5. angegebenen Kosten aufgewendet? Nach dem Datenbestand der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr der TÜV Hanse GmbH ist die Anzahl der Prüflinge nicht ermittelbar, da von der TP nur die Anzahl der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen statistisch erhoben wird. Danach hat die TP im Jahr 2015 32.356 theoretische Prüfungen und 32.592 praktische Prüfungen abgenommen. 3. Welche Kosten stehen den einzelnen Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung gegenüber? Bitte für jede Gebührenposition einzeln angeben. Eine Aufschlüsselung der Kosten im Verhältnis zu den einzelnen Gebühren ist der TP nicht möglich. 4. Wenn die in Frage 3. erbetene Gegenüberstellung nicht möglich ist: Auf welcher Basis werden dann die Höhen der einzelnen Gebühren festgelegt ? Die GeboSt, mit der unter anderem die Gebühren für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung festgelegt werden, hat der zuständige Bundesverordnungsge- Drucksache 21/5297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ber, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, nach § 6a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz erlassen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5297 3 402 402.1 402.2 402.3 402.4 4f)2.5 482.6 .402. 7 402.8 402.9 zwei. Bewerbern Prak:tische Prüfung für eine Fahrerlaubnis In en Fällen. in denen der Termin für den theoretisch n und praktischen Teil der Prüfung auf Antrag des Bewerbers auf einen Tag festgesetzt wird, der Bewerber jedoch den theqretischen Teil der Prüfung nicht besteht, wird für be:(:de Prüfungsteile die volle Gebühr erhoben. Können der praktische oder der theoretische Teil ohne Verschulden des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers am festge$etzten Termin nicht stattfinden oder nicht beendet werden, wird ·die volle Gebühr für den ausgefallenen Prüfungsteil erhoben. Verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung nach Anlage 7 Abschnitt 2.3 oder 2.6.1 FeV, ermäßigt sich die Gebühr entsprechend. ·Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis. der Klasse Al Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BE Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen Cl, ClE Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen D, Dl Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen DE, DlE Pra tische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen M, s Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse T - Seite 20 von 29 - 81,80 89,0(:) 67,00 67,98 111,00 111,00 111,90 104,0(:) 44,50 89,00 Drucksache 21/5297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5297 5 Drucksache 21/5297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5297 7 Drucksache 21/5297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 5297ska_text 5297ska_Antwort_Anlage