BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5299 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zur Großen Anfrage Drs. 21/4593 Der Senat hat einige Fragen zur Großen Anfrage Drs. 21/4593 nicht ausreichend beantwortet. So verweist er in der Antwort auf Frage 4. auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3138. Darin sind die erbetenen Informationen aber nicht enthalten. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Deutschen Bahn AG (DB) und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der HVV keinerlei belastbare Informationen hat, wie viele Fahrgäste welche Linien im Nachtbetrieb benutzen? Wie in der Drs. 21/3138 dargestellt, wird das Fahrgastaufkommen in den Wochenendnächten von vielfältigen Veranstaltungen beeinflusst, sodass es zu Schwankungen in der Nachfrage kommt. Aus diesem Grunde sind die aus den automatischen Fahrgastzählsystemen bei den Schnellbahnen ermittelten Daten nicht im gleichen Maße statistisch belastbar, wie die Daten aus den Zählungen im Tagesbetrieb. Für die NachtBus-Linienverkehre in den Wochentagsnächten sind die Fahrgastzahlen in der Drs. 21/4593 genannt. Lediglich für die ergänzenden Buslinien im durchgehenden Nachtverkehr an den Wochenenden liegen keine aktuellen Erhebungen vor. 2. Wenn ja: Wie können der HVV und der Senat es verantworten, dass niemand genau weiß, inwiefern ein solches Angebot angenommen wird? Im Gegensatz zum nachfrageorientierten gestalteten Tagesfahrplanangebot der Buslinien wird in den Nachtstunden ein angebotsorientierter Fahrplan bedient. Die Fahrtenhäufigkeit der ergänzenden Busverkehre ist am nächtlichen Schnellbahntakt ausgerichtet. Die Bedienung im Wochenendnachtverkehr bei den Schnellbahnen ist – wie das Busangebot – angebotsorientiert und in seiner Taktung auf die Hamburger Haltestellen beschränkt. Seit Einrichtung des durchgehenden Nachtverkehrs im Jahr 2004 bestätigen die Erfahrungen, dass das derzeitige Fahrplanangebot ausreichend bemessen ist. Vor diesem Hintergrund bestand und besteht im Busbereich bisher keine Notwendigkeit, kostenintensive Erhebungen in den Nachtstunden durchzuführen. Bei den Schnellbahnen sind aus betrieblichen Beobachtungen heraus auf der Linie U 3 Angebotsveränderungen mit der Einführung des Zehn-Minuten-Betriebes zwischen Schlump und Berliner Tor erfolgt. Hinzu kommt, dass insbesondere im Wochenendnachtverkehr die Nachfrage durch Veranstaltungen im Stadtgebiet stark beeinflusst wird, sodass die ständig schwankenden Fahrgastzahlen keine verlässliche Basis für eine Angebotsbemessung darstellen. Drucksache 21/5299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn nein: Wie hoch sind diese Fahrgastzahlen? Siehe Antworten zu 1. und 2. 4. An welchen Tagen wurden in den letzten zwölf Monaten auf welchen Schnellbahnlinien nachts welche Arbeiten durchgeführt, die ein Fahren von Schnellbahnen verhindert hätten? Die Instandhaltungsarbeiten finden in nahezu jeder nächtlichen Betriebspause von Sonntag bis Donnerstag statt, sodass fast auf jeder Linie ein nächtlicher Betrieb nicht möglich wäre. Hinsichtlich der Art der Arbeiten siehe Drs. 21/4593. Eine detaillierte Auswertung zur Örtlichkeit, der Nachtbenennung und der Durchführung der konkreten Tätigkeiten in den vergangenen zwölf Monaten würde einen Zeitraum von mehreren Wochen in Anspruch nehmen und ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welcher Überschuss oder welche Unterdeckung entsteht durch den Nachtbetrieb der Schnellbahnlinien am Wochenende? Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen den Kosten und Erlösen. Die Erlöse werden linienbezogen betrachtet. Eine Differenzierung der Erlöse nach verschiedenen Zeiteinheiten (nachts, Wochenende et cetera) ist über eine Einnahmenaufteilung nicht möglich. Hinsichtlich der Abschätzung der Kosten siehe Drs. 21/4593. 6. Wenn der Senat beziehungsweise der HVV diese Frage nicht beantworten kann: Wie kann er diese Unkenntnis gegenüber dem Steuerzahler, der erhebliche Zuschüsse an die HVV-Unternehmen leistet, und gegenüber den Fahrgästen, die ständig steigende Fahrpreise zahlen müssen, rechtfertigen? Siehe Drs. 21/4593.