BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/53 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 09.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Ausgliederung und Vermietung von Schulräumen Für die Instandhaltung, Sanierung und Erweiterung der allgemeinbildenden Schulen hat der SPD-Senat geplant, bis 2019 2 Milliarden Euro aufzuwenden . Da dieses Programm finanziell nicht gedeckt ist, wurden verschiedene Überlegungen zur Finanzierung angestellt. Ein Parameter bildet dabei das Verhältnis der vorhandenen Räume zur bestehenden Schüleranzahl. So müssen Schulen, bei denen ein Raumüberhang im Verhältnis zur Schüleranzahl besteht, Flächen beziehungsweise Räume abgeben und zur Vermietung stellen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat dies für die Westerschule Finkenwerder festgestellt und die Schulleitung aufgefordert, zum Juli 2015 zwei Räume (einen halben Pavillon) für andere Mieter zur Verfügung zu stellen. Die für die Vermietung der Räume zuständige GMH GmbH hat bereits eine Besichtigung des Schulgeländes durchgeführt und für die Vermietung notwendige Maßnahmen aufgelistet. So muss der Verlauf des Schulzauns geändert werden, um den in Rede stehenden Pavillon vom Schulgelände abzugrenzen. Die Strom-, Wasser- und Gaszähler müssen aus dem Gesamtsystem der Schule ausgegliedert werden und nicht zuletzt müssen die Toiletten, die derzeit Größen für Grundschulkinder haben, ersetzt werden. Abschließend sind umfangreiche bauliche Veränderungen auch am Hauptgebäude der Schule – dem Kreuzbau – notwendig, die den Unterrichtsablauf vieler Klassen über einen längeren Zeitraum stören. Alles in allem stehen die avisierte Vermietung eines halben Pavillons und die damit verbundenen Umbaumaßnahmen in keinem Verhältnis zu einem möglichen „Nutzen“. Zudem stellt sich die Frage der zukünftigen Vermietung der Räumlichkeiten . Hinzu kommt, dass die Schule in Kürze eine Flüchtlingsklasse beherbergen wird, sodass sich das Raumangebot weiter verringert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit den Haushalten 2013 fortfolgende sind für Sanierung, Zubau und Instandhaltung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt worden, die weit über den Mitteleinsatz vorheriger Legislaturperioden hinausgehen (vergleiche Drs. 20/5317, siehe auch Drs. 20/13808 und 20/14344). Auch 2015 und 2016 werden diese Anstrengungen mit dem Einsatz von Finanzmitteln in Höhe von über 800 Millionen Euro fortgesetzt. Die aus der Abmietung von Gebäuden resultierenden Finanzierungsspielräume tragen hierzu nur einen relativ geringen Teil bei, sind aber insbesondere in Bezug auf die bedarfsgerechte Allokation der Mittel nicht zu vernachlässigen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/53 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie stellt sich das oben genannte Verfahren zur Ermittlung eines möglichen Raumüberhangs an Schulen im Allgemeinen und für die Westerschule Finkenwerder im Besonderen dar? Auf Grundlage der vorgesehenen Zügigkeit nach Schulentwicklungsplan wird der Raumbedarf nach dem Musterflächenprogramm berechnet. Bei Schulen, die deutlich mehr Räume und Fläche haben als benötigt, wird geprüft, ob Flächen abgegeben werden können. Dieses Verfahren ist für die Westerschule angewandt worden. 2. Welche Kosten sind mit den vorgenannten Maßnahmen (Verlegung des Schulzaunes, Ausgliederung der einzelnen Zähler, Verlegung des Netzwerkschaltschrankes für die Schule, Umbau der sanitären Anlagen und bauliche Veränderungen am Hauptgebäude der Schule) verbunden und welche weiteren Maßnahmen müssen gegebenenfalls umgesetzt werden ? Wenn hierzu noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen: Warum nicht und wie hoch werden die Kosten für die oben genannte Maßnahmen geschätzt? 3. Wie stellt sich die Zeitleiste für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen im Detail dar und ab wann sollen die Räumlichkeiten einer Vermietung zugeführt werden? 4. Gibt es für den auszugliedernden Pavillon bereits Mietanfragen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und für wen könnte die Anmietung beispielsweise infrage kommen respektive in welcher Form wird die Vermietung wo angeboten? 5. Gibt es Auflagen beziehungsweise Einschränkungen für die Vermietung ? Wenn ja: welche? 6. Wie will die BSB respektive die GMH GmbH sicherstellen, dass die Räumlichkeiten nach der Herrichtung auch tatsächlich vermietet werden ? 7. Stehen die Aufwendungen zur Herrichtung des Pavillons im Verhältnis zu einer anschließenden Vermietung der Räumlichkeiten? Bitte genaue Kosten-Nutzen-Rechnung aufschlüsseln. Zurzeit und mindestens bis zum 31. Juli 2015 wird das Gebäude noch schulisch genutzt. Im Übrigen sind die Planungen nicht abgeschlossen. 8. In den nächsten Jahren werden umfangreiche Wohnungsbautätigkeiten in Finkenwerder stattfinden. Demzufolge wird auch es auch eine erhöhte Anzahl von Schülerinnen und Schülern geben. Inwieweit ist die demographische Entwicklung von Finkenwerder bei der Herauslösung der Schulräumlichkeiten berücksichtigt worden? Die demographische Entwicklung wurde berücksichtigt. Der mit der aktuellen Wohnungsbauplanung erwartbare Mehrbedarf kann von der Westerschule und der Aueschule Finkenwerder gedeckt werden. 9. Ist dem Senat, der BSB oder der zuständigen Stelle bekannt, dass die Westerschule Finkenwerder in Kürze eine Flüchtlingsklasse bekommen wird und ist diese Tatsache im Hinblick auf die räumliche Umgestaltung berücksichtigt worden? Ja.