BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5301 21. Wahlperiode 22.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 15.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Standards Schulkantinen (II) In der Drs. 21/5099 verweist der Senat in seiner Antwort auf die Frage nach der Einhaltung von verbindlichen Standards für Schulkantinen, auf die Nichteinhaltung dieser Standards bei übergangsweise provisorisch eingerichteten Schulkantinen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was versteht der Senat unter übergangsweise provisorisch eingerichteten Schulkantinen? 2. Welche Standards erfüllen die Kantinen nach 1.? 3. Wie viele solcher nach 1. verfassten Kantinen bestehen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg? 4. Ist die Umwandlung der Kantinen nach 1. in dauerhafte Schulkantinen geplant? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist die Umwandlung geplant? b) Wenn nein, warum ist keine Umwandlung geplant? 5. Aus welchen Gründen wurden Kantinen nach 1. eingerichtet? Es handelt sich um Schulkantinen, die kurzfristig als Übergangslösung eingerichtet werden, um die Essenversorgung bis zur Fertigstellung einer Kantine oder einer Sanierungsmaßnahme sicherzustellen. Dies ist derzeit an 51 Standorten der Fall. Provisorische Schulkantinen erfüllen alle hygienischen Standards. In der Regel verfügen sie über kleinere Esseneinnahmeflächen.