BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5303 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Containerabbau Nach Informationen einer Tageszeitung soll Senatorin Dr. Melanie Leonhard in einer Senatssitzung gesagt haben, dass der Ab- und Wiederaufbau von Containerstandorten als Folge der Einigungen in den Bürgerverträgen ein „Heidengeld“ kosten solle und sie diese Kosten aus ihrem Etat nicht würde übernehmen können. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Das behördliche Controllinginstrument zur Erfassung aller Container an den Standorten der Erstaufnahme befindet sich im Aufbau. Hierbei handelt es sich um ein sehr zeitaufwändiges Verfahren, da die vorliegenden Beschaffungsvorgänge den vor Ort befindlichen Containern zugeordnet werden müssen. Insbesondere während der zweiten Jahreshälfte 2015 wurden in großem Umfang neue Container beschafft und dabei musste aufgrund von Lieferengpässen beim Rahmenvertragspartner auch auf andere Anbieter ausgewichen werden. Um Obdachlosigkeit der hier eintreffenden Menschen zu vermeiden, bemühten sich alle Beteiligten um eine schnellstmögliche Bereitstellung neuer Container. Dabei wurde aus Zeitgründen herstellerseits teilweise auf die eindeutige Kennzeichnung einzelner Container verzichtet. Darüber hinaus kam es aufgrund von kurzfristigen Umplanungen auch zu mehreren Standortwechseln von Containern , die noch nicht vollständig dokumentiert sind. Für eine eindeutige Zuordnung aller Container zu den Beschaffungsvorgängen ist somit zunächst eine umfangreiche Bestandserhebung vor Ort erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass Container an den Standorten der Erstaufnahme für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke genutzt werden, beispielsweise Wohnen, Sanitäranlagen und Duschen, Flure und Treppen, Verwaltung, Schule und Kita, Kantine, Lager und Kühlung, Wachdienst, Aufenthaltsund Sozialräume, Ärzte et cetera. Während der Inventarisierung müssen die Container zunächst mit ihren Eigenschaften (Kategorie, Nutzungszweck, Hersteller und so weiter) erfasst werden. Anschließend erfolgt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern, eine Zuordnung der Container zu den bestehenden Verträgen. 31 Standorte konnten bereits vollständig gezählt werden. Bei 16 Standorten ist die Zuordnung der einzelnen Container zu den jeweiligen Mietverträgen inzwischen beendet worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/3231. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unterbringungsplätze in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften gibt es für Flüchtlinge insgesamt in Containern? In den Erstaufnahmeeinrichtungen stehen im Juli 2016 insgesamt 9.052 Plätze und bei den öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen (örU) derzeit 4.408 Plätze in Containern zur Verfügung. Drucksache 21/5303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Container an welchen Standorten hat die Freie und Hansestadt Hamburg zwischen 2010 – 2016 zu welchen jeweiligen Kosten gekauft? Zu den Kosten der gekauften Container für die örU in den Jahren 2013 – 2015 siehe Drs. 21/3231. Im Jahr 2016 wurden keine weiteren Container für die örU gekauft. Vor dem Jahr 2013 erfolgte in der örU keine Containerunterbringung. Ergänzend zur Vorbemerkung hat die zuständige Behörde im Oktober 2015 110 WCund Sanitärcontainer zu insgesamt 699.000 Euro netto gekauft. Die Container sind aktuell an folgenden Standorten aufgestellt: Standort Container Geutensweg 12 Bredowstraße 5 Kieler Straße 10 Kurdamm 2 Außerdem befinden sich 36 Container noch im Depot des Herstellers. Die übrigen 31 Container befinden sich an Standorten, für die die Erhebung und Zuordnung noch nicht abgeschlossen sind. 3. Wie viele Container an welchen Standorten hat die Freie und Hansestadt Hamburg zwischen 2010 – 2016 zu welchen jeweiligen Kosten und mit welcher jeweiligen Mietvertragsdauer gemietet? Zu den angemieteten Container der Standorte der Erstaufnahme siehe Anlage. Für die Standorte der örU wurden folgende Container ergänzend zur Drs. 21/3231 angemietet: Standort Containeranzahl monatliche Kosten ohne MwSt Mietbeginn Mietende Hamburgweit 120 31.438,81 € 19.11.2015 19.11.2018 Hamburgweit 144 59.587,00 € 23.12.2015 22.12.2017 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele der gekauften/gemieteten Container werden an welchen Standorten noch mit welcher voraussichtlichen Dauer und Auslastung genutzt? Die Dauer und Auslastung der Containernutzung steht im Zusammenhang mit den geplanten Laufzeiten der Einrichtungen. Zu den aktuellen Planungsständen der Laufzeiten der Einrichtungen siehe Drs. 21/4940. Hinsichtlich der Auslastung strebt f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) eine durchschnittliche Belegung in Höhe von 98 Prozent an. In zu schließenden Einrichtungen wird die Belegung im Vorlauf zum Schließungsdatum sukzessive reduziert. 5. Welche Kosten entstanden der Freie und Hansestadt Hamburg für die Miete von Containern monatlich im Jahr 2016? Die bislang für Container gezahlten Mieten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen : Monat Mietkosten für örU Container Mietkosten für EA Container Januar 2016 151.153,14 € 2.174.866,39 € Februar 2016 151.153,14 € 3.255.781,81 € März 2016 151.153,14 € 2.148.432,65 € April 2016 151.153,14 € 3.144.460,13 € Mai 2016 148.093,14 € 3.193.010,90 € Juni 2016 148.093,14 € 4.248.277,56 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5303 3 Monat Mietkosten für örU Container Mietkosten für EA Container Juli 2016 (Stichtag 20.07.2016) 148.093,14 € 2.232.167,34 € Die genannten Kosten der EA wurden stets den Monaten zugeschlagen, in denen sie beglichen wurden. Der Monat ist regelhaft nicht deckungsgleich mit dem Entstehungszeitpunkt der Kosten. Schwankungen ergeben sich durch periodenübergreifende Zahlungen (beispielsweise die Bezahlung mehrerer Monatsmieten in einem Monat). Die Steigerung im Juni 2016 erklärt sich mit zusätzlichen Verträgen (Fiersbarg, Papenreye , Schmiedekoppel) sowie der Zahlung von drei Monatsmieten für die Einrichtung Luruper Hauptstraße. 6. Wie steht der Senat zu der Forderung nach einem Rückbau der Containerunterbringung ? Die zuständigen Behörden verfolgen das Ziel, prekäre Plätze in Hallen und Zelten abzubauen sowie zusätzliche Plätze in der in örU zu schaffen. In den örU sind Container in wohnungsähnlichen Zuschnitten für eine mehrjährige Unterbringung geeignet und vorgesehen. Um langfristig nachhaltigen Wohnraum zu schaffen, ist ergänzend das Programm Perspektive Wohnen aufgenommen worden. Containerunterkünfte ermöglichen aufgrund der rein baulich grundsätzlich schnellen Herstellbarkeit die kurzfristige Schaffung von Kapazitäten bei angemessenen Standards für eine vorübergehende Unterbringung. Die Unterbringung in Containereinheiten stellt keine prekäre Unterbringung dar, sodass der Rückbau von Containerunterbringungen abhängig von den Kapazitätsbedarfen ist und vorbehaltlich getroffener Vereinbarungen beziehungsweise Genehmigungen nur in Betracht kommt, wenn längerfristig ausreichende Kapazitäten in Unterkünften mit besseren Unterbringungsstandards einschließlich ausreichender Kapazitäten für die Abdeckung von Schwankungen in den Zugangszahlen gegeben sind. Zu den Planungen der Kapazitätsbedarfe der EA und örU siehe Drs. 21/4940 und Drs. 21/4943. 7. Mit welchen Kosten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden für den Ab- und Wiederaufbau von Containerstandorten und welche diesbezüglichen Kalkulationen gibt es bereits? (Bitte gesamt und pro Standort aufschlüsseln.) Die entstehenden Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar und abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Planungen. Bei einigen Containeranlagen ist der An- und Abtransport bereits in den Mietkosten enthalten, in anderen Verträgen fallen diese zusätzlich an. Die weiteren Kosten hängen davon ab, ob die Container an anderer Stelle wieder aufgebaut oder eingelagert werden sollen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 8. Aus welchem Einzelplan und aus welchen Produktgruppen sollen diese Kosten übernommen werden? Die Kosten werden im Bereich der Erstaufnahmen über den Einzelplan 8.1 und der Produktgruppe 274.03 „Ausländerangelegenheiten“ abgewickelt. Kosten für die Miete von Containern und gegebenenfalls deren Auf- und Abbau werden bei der Verwendung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen im Einzelplan 4 in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ bewirtschaftet. Kosten für die Miete von Containern und gegebenenfalls deren Auf- und Abbau werden bei der Verwendung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen im Einzelplan 4 in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ bewirtschaftet. Drucksache 21/5303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Standort Anzahl Container Mietbeginn Mindestmietzeit Monatsmiete in Euro (netto) Albert-Einstein- Ring 1 2015 6 Monate 465,00 2 2015 12 Monate 852,60 1 2015 24 Monate* 995,00 10 2016 8 Monate 4.560,00 Blomkamp 2 2015 6 Monate 558,30 14 2015 24 Monate* 6.325,80 10 2016 10 Monate 4.029,00 Geutensweg 12 2016 24 Monate* 9.144,30 105 2015 24 Monate* 51.083,10 Harburger Poststraße 62 2014 12 Monate 22.180,50 Hellmesbergerweg 39 2015 24 Monate* 13.901,40 28 2016 24 Monate* 18.358,10 Heselstücken 8 2015 21 Monate 2.619,00 99 2015 22 Monate 28.822,50 230 2015 24 Monate* 64.617,00 Holstenhofweg 226 2014 12 Monate 74.620,50 2 2015 24 Monate* 345,00 Karl-Arnold-Ring 13 2014 6 Monate 6.171,00 2 2015 12 Monate 774,00 Kurdamm 2 2015 12 Monate 771,00 2 2015 24 Monate* 1.990,00 6 2016 24 Monate* 1.503,30 Kurt-A.-Körber- Chaussee 17 2015 24 Monate* 8.043,30 28 2016 24 Monate* 15.415,80 Neuland I 323 2015 12 Monate 51.367,00 1 2016 12 Monate 209,00 Neuland II 28 2015 24 Monate* 14.940,40 88 2016 24 Monate* 36.192,00 Ohlstedter Platz 35 2015 - 19.170,34 1 2015 1 Monat 246,00 1 2015 12 Monate 246,00 Vogt-Kölln-Straße 272 2015 12 Monate 48.940,00 1 2016 12 Monate 110,00 Wendenstraße 4 2016 24 Monate* 1.540,50 11 2015 24 Monate* 4.488,60 4 2016 6 Monate 1.542,00 Wiesendamm 3 7 2016 24 Monate* 1.624,00 * Durch den Rückbau der Standorte Rugenbarg und Kurt-A.-Körber Chaussee werden ca. 230 Container frei, die mit einer Festlaufzeit von 24 Monaten fest angemietet wurden. Innerhalb dieser Festlaufzeit ist die Stadt Hamburg als Vertragspartner gebunden, die Container auf eigenen Flächen zwischenzulagern. Im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung werden kurzfristige Bedarfe an perspektivisch zu schließenden Standorten (Arztcontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Gruppencontainer etc.) mit diesen Containern gedeckt.